Was gilt grundsätzlich bei Zuzahlungen?
Minderjährige zahlen KEINE Zuzahlungen!
Gilt nur für gesetzlich Versicherte (GKV)
Jährliche Belastungsgrenze: max. 2% des Bruttoeinkommens (chronisch Kranke: 1%)
Nicht verschreibungspflichtige Mittel: müssen komplett selbst bezahlt werden
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Arznei- und Verbandmitteln?
10% des Packungspreises
Mindestens 5,00 EUR - höchstens 10,00 EUR
Aber: nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels
Nicht verschreibungspflichtige Mittel: vollständig selbst zahlen
Beispiel: Medikament kostet 80,00 EUR
10% von 80,00 EUR = 8,00 EUR -> liegt zwischen 5 und 10 EUR
Zuzahlung: 8,00 EUR
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Heilmitteln (z.B. Massage, Ergotherapie)?
10% der Kosten PLUS 10,00 EUR Verordnungsgebühr je Rezept
Die 10,00 EUR fallen pauschal pro Verordnung an - unabhängig von Anzahl der Einheiten
Beispiel: Physiotherapie - Verordnung, 6 Einheiten a 25,00 EUR = 150,00 EUR Gesamtkosten
10% von 150,00 EUR = 15,00 EUR + 10,00 EUR Verordnungsgebuehr
Zuzahlung: 25,00 EUR
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Hilfsmitteln (z.B. Hoergeraet, Einlagen)?
10% der Kosten
Beispiel: Hoergerät (GKV-Anteil) kostet 75,00 EUR
10% von 75,00 EUR = 7,50 EUR -> liegt zwischen 5 und 10 EUR
Zuzahlung: 7,50 EUR
Wie hoch ist die Zuzahlung bei einem stationären Aufenthalt?
10,00 EUR pro Kalendertag
Maximum: 28 Tage pro Kalenderjahr (= max. 280,00 EUR/Jahr)
Gilt für alle Tage inkl. Beurlaubungstage
Beispiel: Patient liegt 12 Tage im Krankenhaus
12 Tage x 10,00 EUR
Zuzahlung: 120,00 EUR
Rechnung: Entlassung - Aufnahme = Ergebnis + 1 (innerhalb des Monats)
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Fahrkosten?
10% der Fahrkosten
Beispiel: Krankentransport kostet 70,00 EUR
10% von 70,00 EUR = 7,00 EUR -> liegt zwischen 5 und 10 EUR
Zuzahlung: 7,00 EUR
Zuletzt geändertvor 4 Tagen