Buffl

Bundesjagdgesetz

AS
von Aram S.

BJagdG

  • regelt in Dtld. das Jagdrecht

  • stellt nur Rahmenbedinugnen auf

  • Detailregelungen in NJagdG

Was brauche ich, um einen Jagdschein zu lösen?

  • Perso, Zeugnis, Nachweis Jagdhaftpflicht (500 TEUR Personenschäden, 50 TEUR Sachschäden), Passbild, Gekld (für den Antrag)

  • Versicherung erstellt BEscheinigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde. Neue Bescheinigung wird nach 3 Jahren automatisch zugeschickt —> verlängern nicht vergessen.

Unterschiedliche Jagdscheine:

Jahresjagdschein (max. 3 Jahre), Tagesjagdschein (für 14 aufeinander folgende Tage), Jugendjagdschein (>16-18 Jahre), Ausländerjagdschein (als Tages- oder Jahresjagdschein), Falknerjagdschein

Ab wann Gesellschaftsjagd?

  • 3 Jäger UND ein verbindendes Element (z.B. Treiber, Hund, Häcksler (Mais)) —> nur 4 Leute, die im Jagd gleichzeitig ansitzen ergibt KEINE Gesellschaftsjagd

  • Sobald es eine Gesellschaftsjagd ist, ist Schießübungsnachweis vorgeschrieben UND Tragen signalfarbener Bekleidung tragen (steht in UVV Jagd, die von berufsgenossenschaft herausgegeben ist)

Was wäre die Alternative zum Reviersystem?

  • Weltweit wenige Länder mit Reviersystem - z.B. Dtld. und Österreich

  • Lizenzjagd, bei der man sich “Lizenzen” für Abschüsse holt

  • Es gibt Eigenjagden (75 ha) und Jagdgenossenschaften (250 ha) —> diese müssen zusammenliegend sein

  • Als Jagdpächter darf man max. 1.000 ha pachten (deutschlandweit, nicht notwendigerweise zusammenhängend) —> wird eingetragen in den Jagdschein (kann also kontrolliert werden)

  • Jagdgenossenschaften häufig auf 1.000 ha begrenzt, da sonst mind, 2 Pächter erforderlich wären // Nicht unüblich, sollte aber gut überlegt werden, mit wem man das machen möchte, da man sonst 9 Jahre mit dem Co-Pächter “verheiratet” ist

Reviersystem: Eigenjagd vs. Jagdgenossen schaft

  • Bindung des Jagdrechts an das EIgentum von Grund und Boden

  • Reviersystem

  • Verpflichtung zur Hege und nachhaltige Nutzung des WIldbestandes

  • Ausgleich der Interessen von Naturschutz, Tierschutz, Jagd

  • Schaffen ökosystemgerechter Wilddichten

  • Schutz auch der nicht jagdbaren Arten

funktioniert eine Jagdgenossenschaft?

  • Alle Grundeigentümer, die Flächen in dem Besitz haben, sind Jagdgenossen (muss keinen Jagdschein haben) —> damit gehören sie zur Jagdgenossenschaft

  • Jede JagdGenossenschaft hat Nummer und Namen —> die Genossenschaft muss Vorstand bilden (mind. 3 Personen), Vorsitzender wird irgendeiner, der reden kann; Schriftführer wird einer der schreiben kann, Kassenwart wird einer der rechnen kann

  • Jagdgenossenschaft ist mehr als ein Verein, ist Körperschaft des öffentlichen Rechts —> jeder einzelne Grundeigentümer in dem Bereich ist Jagdgenossenschaft

  • Der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft kann nicht allein entscheiden, auch nicht der Vorstand - es haben alle Jagdgenossenschaften abzustimmen (hat Stimmrecht)

  • Soll z.B. Jagd neu verpachtet werden (an den bisherigen Pächter oder auch an einen neuen), muss dies von den Jagdgenossen beschlossen werden —> Können unterschiedliche Interessen bestehen (z.B. möglichst hoher Pachtertrag vs. gewünschter, bekannter Pächter mit ähnlichen Ansichten) —> Jagdgenossen sind nicht an Höchstgebot gebunden… —> Am Ende wird abgestimmt mit DOPPELTER STIMMRECHT - also doppelte Mehrheit (Stimmen und Anteil an der Grundfäche). Wichtig und richtig, da z.B. Landwirte andere Interessen haben können als andere JAgdgenossen

  • Verpachtung kann als Ausschreibung oder “freihändig” erfolgen

  • Für WIldschaden ist erstmal der Eigenjagdbesitzer oder die Jagdgenossenschaft verantwortlich —> In Pachtverträgen wird i.d.R. festgeschrieben, dass der Pächter für diesen verantwortlich ist —> …KANN auch anders gemacht werden. In den

Pirschbezirk

  • In Pirschbezirken kann nach Vorgaben eines Forstamtes (Staats- oder Landesfort, Klosterkammer) gejagt werden

  • Kann aber eine gute Möglichkeit sein für einen Jungjäger, um Erfahrungen zu sammeln (billiger, weniger Verpflichtungen)

Was sind jagdbezirksfreie Gebiete?

  • Befriedete Bezirke: Auf diesen ruht die Jagd (z.B. Hof, die auf der Fläche liegt, aber wo die Jagd (erstmal) ruht

  • Jagen ist dort nur mit Genehmigung der Jagdbehörde möglich

  • Flächen, die

Jagdbezirksfreie Grundflächen:

  • Gem. §6 BJagdG ruht die Jagd auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirksfreie gehören, und in befriedetenBezirken. Insofern stellt §6 BJagdG die Ausnahme von der grundsätzlichen Bejagbarkeit aller Grundflächend ar…

Befriedeter Bezirk:

  • Grundflächen, auf denen die Jagdausübung ruht, i.e. Jagdhandlungen nicht ohne weitere Erlaubnis vorgenommen werden dürfen.

  • Darf da gejagt werden - J/N

  • Eigentümer eines befriedeten Bezirks darf, wenn er Jagdschein und Fallenjagderlaubnis hat, z.B. einen Marder fangen und töten auf seinem Grund. Wenn er die Erlaubnisse nicht hat, muss er jemanden holen, der das darf.

  • JAGDRECHTLICH geht das, WAFFENRECHTLICH schwierig —> Waffe würde außerhalb des vom Bedürfnis erfassten

Bsp.: Waschbärenprobleme in Hausgärten in NDS

  • Die Waschbären richten Schaden an in Wohngebieten, i.e. in befriedeten Bezirken

  • Eigentümer dürfen Jäger beauftragen, um den Waschbären zu fangen // Achtung: Fangen darfst Du in (wenn qualifiziert dafür), aber erschießen darfst Du ihn nicht —> Waffenrechtliches Vergehen, da Du außerhalb des Reviers schießen würdest! // Es wäre also eine Schießerlaubnis erforderlich

Was muss in einem Jagdpachtvertrag stehen?

  • Reviername, Größe der Fläche, Der/die Pächter, Höhe der jährlichen Pacht, Beginn/Ende des Vertrages, Art des Reviers (Hoch-/Niederwild)

Was ist ein Jägernotweg?

  • Reviergrenzen sind “heilig” (“Da werden Jäger zum Honk!”)

  • In dem Moment, in dem wir bewaffnet über die Jagdgrenze ins Nachbarrevier gehen (geladen oder ungeladen, aber zugriffsbereit), ist das eine Straftat! WIlderei!

  • Jägernotweg ist mit Reviernachbarn vorher schriftlich vereinbart, unter welchen Bedinungen/Voraussetzungen durchs Nachbarrevier gegangen werden kann. In der Realität werden die

  • Privatweg durch einen benachbarten Jagdbezirksfreie, den ein JAB und seine Jagdgäste betreten dürfen, wenn der eigene Jagdbezirk sonst nur auf unzumutbarem Umweg erreicht werden können

  • vor Inanspruchnahme anzuziegnen

  • Reviernachbar kann angemessene Entschädigung velrlangen

  • Schusswaffen sind ungeladen und Hunde angeleint zu führen

Abschussplan

  • Revierinhaber = Jagdausübungsberechtigter

  • JAB muss Abschussplan erstellen für Schalenwild (außer Schwarzwild) - Abschussplan (für 3 Jahre) und Streckenliste (mittlerweile digital)

  • Wenn der Abschussplan nicht unterschrieben vorliegt, darf nicht auf die entsprechenden Wildarten geschossen wird

  • Zwei Abschusspläne müssen erstellt werden - einmal für Dam-/Rot- und Muffelwild - einmal für Rehwild (da Niederwild)

  • Rehwild: Wie viele Rehe will ich in 3 Jahren schießen, aufgeschlüsselt nach männlich und weiblich - Alter egal // von diesem darf über die 3 Jahre um +30% abgewichen werden // grds. darf auch der gesamte Abschussplan binnen einen Jahres erfüllt werden —> Aus Sicht der Wildbewirtschaftung natürlich nicht sinnvoll

  • Hochwild: Auch hier 3-Jahresplan - allerdings neben Geschlecht auch nach ALtersklassen (Klasse III: Jugendklasse 1-3/0-2 Jahre, Klasse II: 3-9/3-7 Jahre, Klasse III: >9/8+ Jahr) unterteilt. Hier sollte jedes Jahr einzeln betrachtet werden, i.e. nicht geschossene Hirsche aus dem Vorjahr dürfen nicht ins Folgejahr “geschoben” werden —> Würde aus SIcht der WIldbewirtschaftung keinen Sinn machen

    • Pachtdauer von 9 Jahren hat hier auch schon einen Sinn: Bei kurzen Pachtdauern würde sonst aus Sicht der Wildbewirtschaftung tendenziell “alles leer geschossen” werden in den Revieren

    • Der Hochwild-Plan darf beim Schalenwild um 2 weibliche Stücke “überschossen” werden, alternativ um 2 Hirschkälber/-lämmer - aber NICHT um Schmalspießer

    • Bsp.: Wenn durch Damwildrevier dann Kalb und Alttier durchlaufen, DÜRFEN beiden totgeschossen werden (mit jagdlichem Anstand hat es nichts zu tun). Wenn Damwild beantragt worden ist, darf dies trotzdem erschossen werden, da OHNE Abschussplan jedes Jahr 2 Stück Wild geschossen werden können

  • Streckenliste ist ZEITNAH zu führen! —> Die Jagdbehörde kann da reinschauen und Nicht-Compliance kann Konsequenzen haben

    • In der Streckenliste ist ALLES aufzuführen! Auch geschützte Arten, die im Revier verendet sind —> SPÄTER IN DER REALITÄT: Bloß nicht geschützte Arten melden, um Ärger mit der Natruschutzbehörde zu vermeiden

    • Abschussliste allee drei Jahre einreichen —> Streckenliste jedes Jahr einreichen

  • Abgabetermin STreckenliste: 15. Februar

Wer erstellt den Abschlussplan?

  • Revierinhaber

  • Unterschreiben muss noch Eigenjagdverpächter oder der Vorstandstandsvorsitzende der Jagdgenpssenschaft

Aufgabe des Jagdbeirates

  • BERATUNG der Jagdbehörde mit dem Kreisjägermeister

  • Tätigkeit der Jagdbehörde durch Erkenntnisse und Erfahrungen der Praxis unter den verschiedenen fachlichen Aspekten zu ergänzen

  • Jagdbeirat ist in allen grundsätzlichen Fragen zu hören

Kriesjägermeister (und besonderer Vertreter)

  • Jägerschaft ist eingetragener Naturschutzverein

  • Jägerschaft(en) schlagen geeignete Personen als Kreisjägermeister vor (Vertretung der Jägerschaft und Beratung der Jagdbehörde)

  • Kandidaten stellen sich in der Mitgliederversammlung vor und gewählt (als KANDIDAT!)

  • DIese Kandidaten werden dann (alle 5 Jahre = Legislaturperiode der Kreistage (Kommunalpolitik))

  • Gewählte Beamte stimmen dann darüber ab, ob die von der Landesjägerschaft vorgeschlagenen Kandidaten dann gewählt werden sollen

  • Kreisjägermeister ist auch Leiter der Prüfungskommission der Jägerprüfung

  • Jagdbeirat besteht aus diversen Fachleuten (6 & der Kreisjägermeister)

    • Landwirtschaftskammer i.d.R. 3 (1x Landwirtschaft, 1x Forstwirtschaft (privat), 1x Jagdgenossenschaften)

    • 1x Person aus anerkannter Landesjägerschaft

    • 1 Person Naturschutzbeauftragter

    • 1x Anstalt Niedersächsische Landesforsten (i.e. Förster)

  • Bei Abstimmungen stimmen normalerweise nur die 6 Mitglieder ab, falls sie sich nicht entscheiden können, entscheidet die Stimme des Kreisjägermeisters

Entgeltliche vs. unentgeltliche Jagderlaubnis

  • Unentgeltliche Jagderlaubnis ist nur eine Gefälligkeit

  • Bei Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd ist im Grunde auch die Einladung bereits eine “unentgeltliche Jagderlaubnis”, eine Gefälligkeit. Daher ist diese mitzuführen

  • Unentgeltliche Jagderlaubnisse können unmittelbar wieder aufgehoben werden

  • Entgeltliche Jagderlaubnis bietet für den Empfänger mehr Rechtssicherheit (Kündigungsfrist), muss auch der Jagdbehörde gemeldet werden und geht auch mit Pflichten/Befugnissen einher

    • JAB kann z.B. Abfangen von angefahrenem Wild auch an Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis delegieren

  • Bei mündlich erteilter unentgeltlicher Jagderlaubnis muss sich der Revierinhaber im Revier (in der Nähe) aufhalten (<15 Minuten Fußweg)

  • Bei schriftlich erteilter Erlaubnis muss er “erreichbar” sein - was immer das auch heißen mag

  • Eine unentgeltliche Jagderlaubnis,

Was ist eine Kirrung?

  • Bejagungshilfe aus artgerechtem Kirrmaterial

  • Artgerechte Menge, die von Wild in einer Nacht aufgenommen werden kann (4kg pro angefangene 50 Hektar)

  • Ganzjährig erlaubt: Gelegentliches Kirren und Erlegen von Schwarzwild, Fuchs und Waschbären

  • Das Lockfutter soll so ausgebracht werden, dass es von anderem Schalenwild nicht ohne weiteres aufgenommen werden kann

  • Kirreinrichtungen als Automaten sind in Niedersachsen (noch) verboten. Die Futterautomaten werden aber tendenziell auch bald erlaubt werden

Nachtjagd

  • 1,5 nach Sonnenaufgang bis 1,5 h vor Sonnenaufgang

  • Nach §19 ist verboten (Sachliche Verbote): Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) sowie Federwild (ausgenommen Möwen, Waldschnepfen, Auer-/Birk-/Rackelwild) zur Nachtzeit zu erlegen (Nachtjagdverbot).

  • Erlaubt also: Schwarzwild, Möwen, Waldschnepfen, Raubwild

WIldfolge

  • Wildfolgevereinbarungen werden schriftlich vereinbart, SONST:

    • endet grds. die Nachsuche an der Revirgrenze. Wechsel markieren, Nachbar unverzüglich informieren, Nachsuche durch Nachbar mit Beteiligung des Schützen

    • beim Verenden in Sichtweite Stück versorgen erlaubt und zwingend notwendig

    • keine sofortige Nachsuche bei deutlichen Hinweisen auf eine Tod-Suche

    • ausnahmsweise sofortige Nachsuche möglich zur vermeidung von Schmerzen/Leid zur

  • A&O ist Tierschutz: Hirsch flüchtet krankgeschossen ins Nachbarrevier. Reviernachbar nicht erreichbar. Warmer Septembermorgen :-) —> Abfangen und unverzüglich aufbrechen, um das hochwertige Lebensmittel zu erhalten

    • Wildbret gehört dem Revier, wo er liegenbleibt

    • Trophäe gehört dem Revier wo er geschossen wurde

    • So weit die rechtliche Abfolge, anders lautendes sollte (gesetzlich) schriftlich vereinbart werden

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Aram S.

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