Unternehmerische Gewinne
unterliegen in D der Gewerbesteuer und bei Einzelunternehmern
bzw. Personengesellschaften der Einkommensteuer sowie bei Kapitalgesellschaften der
Körperschaftsteuer und bei Ausschüttung (Dividenden) an die Gesellschafter der KapGes.
der Einkommensteuer
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