Religiöse/kulturelle Fragen
Religiöse Feiertage (Befreiung?)
Schülerinnen und Schüler können an hohen religiösen
Feiertagen ihrer Religion für einen Tag vom Unterricht
freigestellt werden.
Schwimmunterricht (religiöse Befreiung?)
Gemeinsames Schwimmen gehört für Mädchen und Jungen
zum Unterricht. Eine Befreiung vom Schwimmunterricht
ist deswegen grundsätzlich nicht möglich.
Sexualerziehung (Befreiuung?)
Sexualerziehung wird fächerübergreifend unterrichtet.
Sie ist in Hamburg ein Bildungs- und Erziehungsziel der
Schule. Daher ist es grundsätzlich nicht möglich, Kinder
oder Jugendliche vom Unterricht zu befreien. Eltern
haben das Recht, über den Unterricht und die dazu gehörigen
Materialien zum Beispiel auf einem Elternabend
informiert zu werden.
Schulfahrten / Klassenreisen (Befreiuung)
Eine Klassenreise / Schulfahrt ist keine Freizeit, sondern
Unterricht, der nicht in der Schule stattfindet. Die Klassenreise
/ Schulfahrt fördert die Gemeinschaft in der
Klasse und sichert ein soziales Lernen. Die Klassenlehrerin
oder der Klassenlehrer ist für die Vorbereitung und
Durchführung zuständig. Auf einem Elternabend werden
die Eltern über den Ablauf und die anfallenden Kosten
rechtzeitig informiert und haben Gelegenheit, Fragen zu
stellen. Wenn Eltern trotzdem Bedenken haben, sollten sie mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer sprechen
und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Datenschutz Fragen
Speicherung von personenbezogenen Daten von SuS auf Speichermedien einer Lehrkraft
Lehrkräfte dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben private Datenverarbeitungsgeräte (also etwa Computer oder Laptops) verwenden und darauf auch personenbezogene Daten
von Schülerinnen und Schülern speichern. Sie haben in
jedem Falle sicherzustellen, dass diese Daten vor dem
Zugriff Dritter geschützt sind und gelöscht werden, sobald
sie für die Erfüllung der schulischen Aufgaben nicht
mehr benötigt werden.
Schülerbogen/Schülerakte
Schülerbogen = zentrale Schülerakte (Zeugnisse + wichtige Unterlagen).
Schulwechsel:
innerhalb Hamburg: vollständige Weitergabe
außerhalb Hamburg: je nach Anforderung → Kopie des Schülerbogens oder nur Zeugnisse
freie Trägerschaft / Ausland: nur Zeugnisse, außer Sorgeberechtigte stimmen der vollständigen Kopie zu
👉 Kein Anspruch auf Entfernung einzelner Inhalte.
Akteneinsicht
Unter 14: Akteneinsicht nur durch die Sorgeberechtigten.
Ab 14:
Schüler*innen haben eigenes Recht auf Akteneinsicht und Auskunft
Eltern behalten ihr eigenes Recht bis 18
Eltern können der eigenständigen Einsicht der Schüler*innen widersprechen
Aufbewahrung von Klassenarbeiten
Keine Pflicht – ein Jahr ist Empfehlung
Videoüberwachung
Videoüberwachung nur bei konkreten Gefahren (Sicherheit/Vandalismus).Genehmigung durch zuständige Behörde erforderlich.Erforderlichkeit muss jährlich überprüft werden
Kermit und medizinische/psychologische Informationen aus externer Beratung
Um den Erfolg der pädagogischen Arbeit der Schulen
schulübergreifend und vergleichend zu überprüfen, kann
die zuständige Behörde geeignete Testverfahren – wie
zum Beispiel KERMIT (S. 34) – einsetzen sowie weitere
erforderliche Daten erheben und auswerten. Die Schülerinnen
und Schüler sind zur Mitwirkung an diesen Testverfahren
verpflichtet.
Alle anderen personenbezogenen Daten von Schülerinnen
und Schülern, wie soziale und therapeutische Maßnahmen
oder medizinische und psychologische Angaben,
die sich aus der Beratung durch ein ReBBZ ergeben,
dürfen die zuständigen Stellen nur mit Einwilligung der
Betroffenen verarbeiten.
Zuletzt geändertvor 5 Tagen