Pflichtverletzung
Eine Pflichtverletzung ist jede negative Abweichung vom (durch das Schuldverhältnis) geschuldeten Pflichtenprogramm.
Schaden
Ein Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an rechtlich geschützten Gütern oder Interessen.
Fahrlässig handeln
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt trotz Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit der Pflichtverletzung außer Acht lässt.
Naturalrestitution (Schadenersatz / Kausaler schaden )
Ersatzfähigkeir des Schadens
D.h. es muss der Zustand hergestellt werden, der ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte.
Erfüllung §362 Abs.1 BGB
Erfüllung im Sinne des § 362 Abs. 1 BGB kann nur dann eintreten, wenn die geschuldete Leistung erbracht worden ist.
Aufwendung
Vom Gläubiger im Hinblick auf den Erhalt der Leistung erbrachte freiwillige Vermögensopfer
Erfüllungshilfe
Erfüllungsgehilfen sind die Personen, derer sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient.
Schuldverhältnis
Ein Schuldverhältnis entsteht grundsätzlich mit dem Schluss eines Vertrages, § 311 Abs. 1 BGB.
Übergabe
Unmöglichekit
Unmöglichkeit liegt vielmehr erst dann vor, wenn feststeht, dass der Schuldner die Verfügungsmacht nicht mehr erlangen und zur Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs nicht mehr auf die Sache einwirken kann“8
Zuletzt geändertvor 2 Tagen