Staatsgewalten
Legislative (gesetzgebende Gewalt) Erlass von Gesetzen durch Bundestag / rat
Exekutive (ausführende Gewalt) führt Gesetze aus: Bundesregierung, Behörden
Judikative (rechtsprechende Gewalt) Kontrolle der Gesetzgebung: Bundesverfassungsgerichte
Art. 20 Abs.2
System und Ziel der Gewaltenteilung
Aufteilung in 3 Gewalten (Machtbegrenzung)
Gegenseitige Kontrolle (Checks and Balances)
Staatliche Macht wird nicht willkürlich ausgeführt
Sicherung der Rechtsstaatlichkeit
Ewigkeitsklausel
Art. 79 Abs.3 GG
Artikel 1 und 20 sind unveränderbar (Staatsstrukturprinzipien)
Andere GG-Änderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit im Bundestag
Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung
Aufteilung in Bund und Länder
6 Elemte der Rechtsstaatlichkeit
Gewährleistung der Grundrechte (Art.1 -19) aus Art.1 Abs.3
Bindung an das Gesetz Art.20 Abs.3
Gewaltenteilung (horizontal: Exekutive,…) (vertikal: Bund, Länder,…) (Temporal: begrenzte Amtszeit)
Rechtssicherheit: Niemand darf für etwas bestraft werden, die zum Zeitpunkt der Tat nicht gesetzlich verboten war Art. 103
Beachtung der Verhältnismäßigkeit
Rechtsweggarantie: umfassender Rechtsschutz
Grundrechte
Art. 1-19
Freiheitsrechte: Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit (Art. 4, 5, 8)
Gleichheitsrechte: Gleichheit vor Gesetz Mann und Frau (Art.3)
DE-Rechte: Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit (Art. 8,9,11)
Bedeutung Grundrechte
zentrale / unveräußerliche Rechte jedes Einzelnen
Schutz der Menschenwürde und Menschenrechte
Schutz des Einzlenen vor dem Staat
Alle Grundrechte können vor Gericht eingeklagt werden
Bundesstaatsprinzip / Gesetzgebungskompetenz der Länder
Aufteilung der Staatsgewalt auf Bund und Länder
Kommunen als Unterste Ebene des Staatsaufbaus Art. 28
Einheitsstaat (Frankreich), Bundesstaat (DE), Staatengemeinschaft (EU)
Gleichheit der Grundordnung
Zustandekommen des BT
Wahlen alle 4 Jahre mit Wahlrechtsgrundsätzen
Neu gewählter BT wählt Bundespräsidenten
Mindestens 598 Abgeordnete
299 durch Wahlkreis (Direktmandat - Erststimme)
299 durch Landesliste (Zweitstimme)
Abgeordnete schließen Fraktionen - Koalitionen
Wahlverfahren deutscher BT
Wahlrechtsgrundsätze Art.38
Aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht
Verhältniswahlrecht (Sitze werden nach %-Anteil der Stimmen verteilt)
Mehrheitswahlrecht (gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält)
Personalisierte Verhältniswahl (Erststimme: Mehrheitswahlrecht), (Zweitstimme: Wahl der Partei für Sitzverteilung im BT, Verhältniswahlrecht)
5% Hürde für BT
Aufgaben des BT
Gesetzgebung, Ausarbeitung von Gesetzen Art.76f
Wahl des Bundeskanzlers Art. 63 GG
Kontrolle der Bundesregierung (Interpellationsrecht, Haushaltskontrolle, Debatten)
Zusammenarbeit mit Bundesrat
Stellung und Aufgaben des Bundesrats
vertritt Bundesländer auf Bundesebene (Ländervertretung)
Teil der Legislative (2-Kammern-System)
Stärkt föderalen Staatsaufbau
Mehrheit für Gesetze wird auch hier benötigt
Zusammensetzung Bundesrat
besteht aus Mitgliedern der Landesregierung (Ministerpräsident, Landesminister)
Kein direkt gewähltes Parlament
3 bis 6 Stimmen/Sitze je nach Einwohnerzahl Art.51
Verfahren der Gestzgebung im Bundestag
Gesetzesinitiative: Vorschlag durch Regierung, BT, BR Art.76
Einbringung in BT: 1.2.3. Lesung mit Detailberatung und Schlussdeabtte mit Abstimmung
Benötigte Zustimmung des Bundesrats (Länderinteressen)
Vermittlungsauschuss bei Uneinigkeit im BT und BR
Ausfertigung und Prüfung durch Bundespräsident
Verkündung und Inkrafttreten des Gesetzes
Zuletzt geändertvor 3 Tagen