Rechtsgeschichte
I. Beirut
II. Bologna
III. Polytechnique Paris (seit 1795)
Positivismus
IV. Rechtswissenschaften heute
Rechtswissenschaften heute
Rechtsdogmatik (Teilnehmerperspektive )
Grundlagenfächer (Beobachterperspektive)
Was ist Gerechtigkeit ?
Prinzip, jeden Menschen fair, gleichberechtigt und respektvoll zu behandeln
alle Menschen gleich behandeln
Wer mehr leistet bekommt auch mehr
Verteilung Ressourcen nach persönlichem bedarf
Wertrelativismus
Entscheidungen ohne absolute Begründung zu treffen
-> Wahrheit hängt vom moralischer oder ethischer urteile vom individuellen oder kulturellen Kontext ab
Vielfalt der werte als real ; keine objektiven Standard
Rechtsphilosophisch: inhaltliche Gerechtigkeitsparteien nur unter spezifischen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gelten
Arten der Gerechtigkeit
Austauschgerechtigkeit (ius commutativa)
Verhältnis zwischen den Bürger untereinander ( Ausgleich zwischen zwei Parteien= Verträge ( Gleichheit von Leistung und Gegenleistung)
Verteilungsgerechtigkeit (ius distributiva)
gerechte Verteilung von Güter, rechten und pflichten in der Gemeinschaft ( steuern und Bürgergeld)
Theorien der Gerechtigkeit
Formale Gerechtigkeit
,,gleiches gleich behandeln``
gleichmäßige Anwendung von regeln auf alle Personen
Verfahrenstechnische Richtigkeit (inhaltlich Ungerecht
Wichtig für die Umsetzung der materiellen Gerechtigkeit
Materiale Gerechtigkeit
Inhaltliche Gerechtigkeit
Gerechtes Ergebnis ist das Ziel
Tatsachengrunlage höchstwahrscheinlich falsch und ein Widerspruch darstellt
Prozedurale Gerechtigkeit
Faire Gestaltung von Entscheidungsprozessen ( Vorgehens wichtiger als Ergebnis)
Wichtig für Akzeptanz von Ergebnissen
Iurisdictio ( justizhoheit)
-Justiz-
Justizgewährungsanspruch
Justiz
Justiz ist die zentrale Funktion des Staates – historisch entstanden, philosophisch begründet, verfassungsrechtlich geschützt, aber praktisch problematisch.
Justiz zentrale Funktion des Staat :
Ohne Gerichte funktioniert ein Staat nicht (Konflikte müssen entschieden werden, Verträge müssen durchsetzbar sein und Straftaten müssen verfolgt werden)
Ohne Justiz = Chaos (Thomas Hobbes)
Historisch entstanden : Jahrhunderte Entwicklung
Früher : Herrscher entscheidet alle
Dann erste Begrenzung der Könige (Herrscher ist an recht gebunden )= Magna Charta libertatum 1215
Dann : unabhängige Gerichte
Philosophische begründet
Theorien warum der Staat Gerichte haben muss
Menschen geben Gewalt , Staat sorgt für Ordnung
Verfassungsrechtlich geschützt
Heute steht Jusitz im Grundrecht in Regelungen
Recht auf Gericht, unabhängige Richter , faires Verfahren (EMRK)
=> der Staat darf das nicht einfach ändern oder abschaffen
Praktisch problematisch :
Es läuft nicht perfekt
Verfahren Dauer zu lange , Gerichte sind überlastet und niemand fühlt sich verantwortlich
=> Justizsoziologie
Zuletzt geändertvor 2 Tagen