Buffl

Seminar 3

FM
von Fabienne M.

Bei Krankengeld der GKV wird unterschieden zwischen Wahlerklärung und Wahltarif. Welche Aussagen sind korrekt?:


° Der Wahltarif KG wird für 3 Jahre vereinbart und kann nicht außerordentlich gekündigt werden.

° Der Wahltarif KG wird für 1 Jahr vereinbart und kann nur bei einer Beitragssatzerhöhung gekündigt werden.

° Der Wahltarif KG wird für 3 Jahre vereinbart und kann nur bei einer Beitragssatzerhöhung gekündigt werden.

° Die Wahlerklärung bedeutet die Wahl des allgemeinen Beitragssatzes, trotzdem kann die Kasse nach Ablauf der Bindefrist von 12 Monaten gewechselt werden.

° Die Wahlerklärung bedeutet die Wahl des ermäßigten Beitragssatzes, trotzdem kann die Kasse nach Ablaufder Bindefrist von 12 Monaten gekündigt werden.

° Der Wahltarif verlängert sich stillschweigend um 1 Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde

° Der Wahltarif KG wird für 3 Jahre vereinbart und kann nicht außerordentlich gekündigt werden.

° Der Wahltarif KG wird für 1 Jahr vereinbart und kann nur bei einer Beitragssatzerhöhung gekündigt werden.

° Der Wahltarif KG wird für 3 Jahre vereinbart und kann nur bei einer Beitragssatzerhöhung gekündigt werden.

° Die Wahlerklärung bedeutet die Wahl des allgemeinen Beitragssatzes, trotzdem kann die Kasse nach Ablauf der Bindefrist von 12 Monaten gewechselt werden.

° Die Wahlerklärung bedeutet die Wahl des ermäßigten Beitragssatzes, trotzdem kann die Kasse nach Ablaufder Bindefrist von 12 Monaten gekündigt werden.

° Der Wahltarif verlängert sich stillschweigend um 1 Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde

Author

Fabienne M.

Informationen

Zuletzt geändert