• Methodische Werkzeuge
• Hochwassermeldedienst
• Meldestufen
• Luftbilder
• Gefahren- und Risikokarten
• Hochwasservorsorge
• Flächenvorsorge
• Bauvorsorge
• Hochwasservorhersage
• Information und Organisation
• Verhaltensvorsorge
• Risikovorsorge
Hochwassermeldedienst
• Hochwasserschutz kann umso wirkungsvoller
betrieben werden, je genauer die Kenntnis eines
bevorstehenden Hochwassers und seiner
möglichen Auswirkungen ist
• Die Vorwarnzeit erlaubt, rechtzeitig vor Eintreffen
der Hochwasserwelle Hab und Gut in Sicherheit
zu bringen und geeignete Maßnahmen zum
Schutz gefährdeter Güter zu ergreifen
• Der Hochwassermeldedienst tritt in Aktion,
sobald bestimmte, in den Meldeordnungen
festgelegte Wasserstandsgrenzen erreicht
werden (z.B. Hochwasservorhersagezentrale für
Niedersachsen)
Meldestufen
• Als Hochwasser wird der Zustand in einem Gewässer bezeichnet, bei dem der
Wasserstand oder der Abfluss einen bestimmten (Schwellen-)Wert erreicht oder
überschritten hat.
• Ob ein Hochwasser Schäden verursacht, hängt von den regionalen
Randbedingungen ab, überwiegend von der Nutzung der Talauen durch
Landwirtschaft, Besiedelung und verkehrliche Infrastruktur.
• Die Behörden vor Ort definieren Meldestufen nach den Auswirkungen, die ein
Hochwasser mit sich bringt. Im Falle eines drohenden Hochwassers bzw. bei
Erreichen von festgelegten Meldestufen informiert die Wasserwirtschafts-
verwaltung die gefährdeten Gemeinden und Landkreise.
Meldestufen Bild
Luftbilder
• Luftbilder sind fotografische Senkrechtaufnahmen der Erdoberfläche, die bei
Überfliegungen des Geländes erstellt werden.
• Erst durch eine computergestützte Entzerrung wird aus einem Luftbild ein
sogenanntes Orthofoto. Es besitzt einen exakten Maßstab und Raumbezug
und dient als Grundlage für die Herstellung von Luftbildkarten.
• In jüngster Zeit bieten Drohnen im semi-professionellen Bereich eine ernsthafte
Alternative zu bemannten Befliegungen.
• Aus Luftbildkarten können Objekte nach ihrer Lage, Größe und Form
geometrisch bestimmt werden. Sie enthalten in erster Linie Informationen zur
Bebauung und Vegetation der Erdoberfläche und dienen damit als Grundlage
für das Abgreifen von Maßen und Koordinaten, aber auch für die Abschätzung
hydraulisch wichtiger Kenngrößen, wie Rauheiten der Geländeoberfläche.
• Luftbildkarten werden vielfach für Planungszwecke im Straßen- und Wasserbau
verwendet, darüber hinaus im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und bei der
Stadtsanierung und Dorferneuerung.
• Drohnen erlauben schnelle Aufnahmen aus der Luft im Hochwasserfall.
• Dies ermöglicht eine schnelle Abschätzung des Ausmaßes aber auch die
Evaluation von numerischen Modellen.
Gefahren- und Risikokarten
Hochwassergefahrenkarten berücksichtigen nach § 74 WHG drei
Hochwasserszenarien:
• Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (voraussichtliches
Wiederkehrintervall mindestens 200 Jahre) oder bei Extremereignissen
• Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (voraussichtliches
Wiederkehrintervall mindestens 100 Jahre)
• soweit erforderlich, Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit
Risikokarten
Risikokarten enthalten die folgenden Informationen:
• Anzahl der betroffenen Einwohner als Orientierungswert
• Art der wirtschaftlichen Tätigkeit im betroffenen Gebiet
• Anlagen gemäß der IVU/IED-Richtlinie (z.B. Energieanlagen, Chemieanlagen,
Metallverarbeitung, Abfallbehandlungsanlagen)
• Schutzgebiete (Flora-Fauna-Habitat Gebiete, Vogelschutzgebiete, etc.)
Gefahrenkarten
Gefahrenkarten müssen jeweils für die Risikogebiete folgende Angaben enthalten:
• Ausmaß der Überflutung
• Wassertiefe oder, soweit erforderlich, zum Wasserstand
• soweit erforderlich, zur Fließgeschwindigkeit oder zum für die Risikobewertung
bedeutsamen Wasserabfluss
Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
• (Amtliche) Hochwassergefahrenkarten zeigen die Hochwassergefahren für
Gebiete mit „signifikantem Hochwasserrisiko“
• Grundlage der Erstellung der HWGK sind hydraulische Modellierungen, welche
definierte Modellannahmen berücksichtigen
• Modelliert wird der (Hoch)wasserabfluß, keine damit verbundenen
Auswirkungen, wie z.B. Erosion, Ablagerung, Verklausungen etc.
Starkregengefahrenkarten Schaubild
Starkregengefahrenkarten
• Simulationsergebnisse zu möglichen Starkregenszenarien
• Karten enthalten:
• maximale Überflutungstiefe
• maximalen Fließgeschwindigkeiten
• Fließrichtung für ein außergewöhnliches Niederschlagsereignis (100-jährlich)
• Grundlage:
• 3D-Modell (DGM1)
• ATKIS/ALKIS-Daten
• KOSTRA-Daten
• Kanalnetz als auch die Versickerung vernachlässigt
• Anwendung:
• Überblick über die Gefahrenbereiche bei Starkregenereignissen
• Basis für detailliertere Analysen
Starkregengefahrenkarte
Was ist beim Gebrauch der Karten zu beachten?
• Anderes Ereignis– andere Auswirkungen
• Ein Modell kann die Realität nie vollständig abbilden
• Übergänge von Sturzflut zu Hochwasser sind fließend
• Landesweite Berechnung zur Orientierung lokale Untersuchungen für die
meisten Städte verfügbar (z.B. Uelzen:
Hochwasservorsorge
Die Hochwasservorsorge umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, sich auf die
Gefahren eines Hochwassers einzustellen und die bestmöglichen Schritte zu
unternehmen, um den Schaden möglichst gering zu halten:
• Flächenvorsorge (Festlegung von Überschwemmungsgebieten)
• Bauvorsorge (angepasste Nutzung und Bebauung)
• Hochwasservorhersage (Wettervorhersage, Vorwarnzeiten)
• Information und Organisation (Organisationsstrukturen, Einsatzkräfte)
• Verhaltensvorsorge (eigenverantwortliches Handeln)
• Risikovorsorge (Versicherungen, Öffentliche Rechtsvorsorge)
Flächenvorsorge
• Schutz von Überschwemmungsgebieten
− Freihaltung von Bebauung
− Hochwassersensible Nutzung
• Gesetzliche Instrumente:
− Raumplanung und Flächennutzungsplanung
− Bauleitpläne in hochwassergefährdeten Gebieten
• Relevante Gesetze
− WHG § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
− Raumordnungsgesetz (ROG)
Überschwemmungsgebiete (Natütliche)
• Überschwemmungsgebiete bilden sich bei Hochwasser auf natürliche Weise aus
und stellen Retentions- und Rückhalteräume für den Hochwasserabfluss zur
Verfügung.
• Dadurch ergibt sich eine Verminderung der Abflussspitzen und damit auch
der Wasserstände im Unterlauf
• Natürliche Überschwemmungsgebiete sind daher ein wesentlicher Bestandteil
des staatlichen Hochwasserschutzes
• Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gemäß § 76 WHG durch
die Länder mittels einer Rechtsverordnung und die damit verbundene
Einschränkung des Wirkens der Menschen in diesen Gebieten führen zu
verbessertem Wasserrückhalt und weniger Schadenspotenzial.
Überschwemmungsgebiete
• Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete
• Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete (mit HQ100 belegt) sind kraft Verordnung
rechtsverbindlich und Verbote und Nutzungsbeschränkungen müssen
beachtet werden
• Die bauliche Nutzung nicht bebauter Grundstücke ist im Allgemeinen in
Überschwemmungsgebieten nicht mehr möglich
• Veränderungen der Erdoberfläche, Umbruch von Grünland, Abholzung oder
Neuanpflanzungen usw. können nur ausnahmsweise genehmigt werden, wenn
das Vorhaben keine wesentliche Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses
hervorruft
• Auch eine dauerhafte Begrünung der erosionsgefährdeten Uferbereiche
(Grünlandwirtschaft oder dauerhafte Stilllegung) kann in der Rechtsverordnung
verankert werden
In der Regel werden von amtlicher Seite bereits bebaute Bereiche nicht als
Überschwemmungsgebiete festgesetzt
• Bestehende Überschwemmungsgefahr ist in den Flächennutzungs- und
Bebauungsplänen zu kennzeichnen
Schaubild 1 Überschwemmungsgebiete
Begriffe in Niedersachsen und Bremen
Überschwemmungsgebiets-Verordnung
Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet
Einstweilig sichergestellte Überschwemmungsflächen
Was ist im Überschwemmungsgebiet erlaubt?
WHG §77 Rückhalteflächen, Bevorratung
WHG §78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte
WHG §78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte
Was ist im Überschwemmungsgebiet erlaubt? – Zusammenfassung
In festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gilt
grundsätzlich das Verbot, neue Baugebiete auszuweisen
− Verhinderung von neuem Schadenspotenzials durch Neubauten
Ausnahmen nur unter Einhaltung strenger Vorgaben möglich
− keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung in weniger gefährdeten
Bereichen
− keine Gefährdung von Leben
− keine erheblichen Gesundheits- oder Sachschäden
− bestehende Hochwasserschutz darf nicht beeinträchtigt werden
Was ist im Überschwemmungsgebiet erlaubt? – Zusammenfassung Teil 2
In bereits überplanten Gebieten sind die Errichtung und die Erweiterung
baulicher Anlagen innerhalb von Überschwemmungsgebieten grundsätzlich
verboten
Ausnahmen wenn die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sind:
− Hochwasserrückhaltung darf nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden und
der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum muss umfangs-, funktions- und
zeitgleich ausgeglichen werden
− Das Vorhaben darf den Wasserstand und den Hochwasserabfluss nicht nachteilig
verändern
− Das Vorhaben darf den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen
− Das Vorhaben muss hochwasserangepasst ausgeführt werden
Überschwemmungsgefährdete Gebiete
• Überschwemmungsgebiete, die an Gewässerabschnitten mit nur geringem
Schadenspotential liegen oder nur von größeren Hochwassern als einem HQ100
betroffen werden, zählen zu den überschwemmungsgefährdeten Gebieten
-> Risikogebiete
• Flächen, die beim Versagen von Hochwasserschutzeinrichtungen wie z. B.
Deichen überschwemmt werden könnten, oder wenn erhebliche
Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit entstehen können, werden
dazugezählt
• Diese Gebiete werden in Form von Kartenwerken dargestellt
Was ist im Risikogebiet erlaubt? – Zusammenfassung
Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind ggf. bei der Ausweisung
neuer Baugebiete und in Bauleitplänen zu berücksichtigen
Im Außenbereich, außerhalb von Baugebieten sind neu errichtete oder wesentliche
Änderungen baulicher Anlagen dem Hochwasserrisiko angepasst auszuführen
Heizölverbraucheranlagen
• Durch auslaufendes Heizöl sind in der Vergangenheit immer wieder Gebäude,
auch in der Nachbarschaft, erheblich geschädigt und Gewässer stark
verschmutzt worden
WHG § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und
in weiteren Risikogebieten
Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten
Überschwemmungsgebieten ist verboten
Bestehende Heizölverbraucheranlagen innerhalb der gesetzlichen
Überschwemmungsgebiete und in den Risikogebieten außerhalb der
Überschwemmungsgebiete müssen seit 5. Januar 2033 hochwassersicher
nachgerüstet oder durch Anlagen alternativer Energieträger ausgetauscht sein
Strategien der Bauvorsorge
Ausweichen:
• Gebäude und Infrastrukturanlagen werden aus dem gefährdeten Bereich
herausgenommen -> laterales Ausweichen
• oder in der Höhe verschoben -> vertikales Ausweichen
• Verzicht auf Kellergeschosse
• Vorteil: Abflussquerschnitt wird nicht eingeengt
Aufständern der Gebäudes
Widerstehen:
• Hochwasser vom Gebäude fernhalten
• Hochwasserschutzeinrichtungen an Gebäuden (z.B. weiße Wanne,
Rückstauklappen, teilmobile oder mobile Maßnahmen)
• erfordert eine genaue Kenntnis der auftretenden Hochwassersituation(en) sowie
eine ausreichende Vorwarnzeit
Hochwasserangepasste Ausführung eines Hauseingangs –
Die an den Seiten angebrachten U-Profile dienen der
Aufnahme von Dammbalken
Anpassen:
• Gebäude oder eine Infrastrukturanlage so wenig schadensanfällig wie möglich
zu errichten und zu betreiben
• Flutung von vorbestimmten Bereichen wird akzeptiert
• Erhaltung bzw. umgehende Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der
Gebäude und Anlagen nach einem Hochwasserereignis
gezielt geflutete Tiefgarage
Aufschwimmbares Haus
Bauweisen
Bauvorsorge – Warft-Bauweise
Erschließung auf der Warft
Technik im Hochwasserbereich
Flutschutzbeauftragter je Warft
Flutschutzverordnung
Bau auf Warften
Flucht und Rettungswege
Materaliene
Schwebstoffe
Bauvorsorge – Polder-Bauweise
48 Polder in Hamburg
HPA Aufsicht der Polder
Polderschau
Umbau problematisch
Flutschutzgemeinschaft
Abschieberung
Polder-Piloten
Stauraumkanäle
Polderordnung
Bauvorsorge – Amphibische Bauweise
Schwimmkörper
Stahl, Stahlbeton, Holz
Leichte Bauweise
Höhenanpassung erforderlich
Leitungsführung
Bauvorsorge – Durchflutete Bauweise
Flutung als Hochwasserschutz
abhängig von der Nutzung
Hichwasserschutzbeauftragter
Einlassöffungen
Reinigung
Bauvorsorge – Abgedichtete Bauweise
weiße Wanne - innnen
mineralisch Abdichtung - innen
Verschlusselemente
Verschattung durch Klappen
Treibgutlasten auf der Hülle
Wärmeleitfähigkeit Baustoffe
Lüftung + Belichtung bei HW
Unterhaltung der Fassade
Hochwasservorhersage
• Viele Hochwasserschutzsysteme funktionieren nur, wenn auf eine mögliche
Hochwassergefahr hingewiesen wird, z.B.:
• Vorabsenkung bei Rückhaltebecken
• Aufbau mobiler Schutzsysteme
• Hochwasserverschlüsse für Kellerfenster
• Auch eine Schadensvorbeugung oder -minderung kann nur dann erfolgen,
wenn die Zeit zwischen dem Auflaufen einer Hochwasserwelle und dem Ablauf
kritischer Hochwasserstände lang genug ist und genutzt werden kann.
• Je frühzeitiger und genauer demnach die Hochwasservorhersage ist, umso
besser kann auf die bevorstehende Überschwemmung reagiert werden.
Hochwasservorhersage Teil 2
• Die Entwicklung von Vorhersagemodellen kann zu genaueren Aussagen über
zu erwartende Hochwasserereignisse beitragen.
• Ziel ist es einerseits, möglichst lange Vorwarnzeiten zu erreichen, um
ausreichend Zeit zum Handeln zu ermöglichen
• Zum anderen ist es notwendig, eine möglichst genaue Höhe der
Hochwasserwelle und der daraus resultierenden Ausuferungen anzugeben,
damit Schutzmaßnahmen sinnvoll realisiert werden können.
• Daneben darf jedoch keine Überschätzung der Hochwasserwelle erfolgen, weil
dadurch Hochwasserrückhaltebecken und -systeme oder Flutpolder nicht mehr
optimal bewirtschaftet werden können
Hochwasservorhersage Schaubild
Information und Organisation- organisatorischen Vorkehrungen
• Die Effektivität der Hochwasserwarndienste ist nur dann gewährleistet, wenn die
organisatorischen Vorkehrungen (Melde- und Katastrophenpläne) bei jedem
Teilnehmer aktuell vorliegen und auch außerhalb der Dienstzeiten eine
Erreichbarkeit des Personals sichergestellt ist
• Übungen und Schulungen werden durchgeführt, in denen alle Beteiligten
zusammenarbeiten und miteinander kommunizieren
• Daneben muss auch eine eindeutige Sprachregelung zwischen den
Hochwasserwarndiensten festgelegt sein, um Fehlinterpretationen bei
überregionalen Hochwassereinsätzen zu vermeiden
Information und Organisation - Hochwasernachrichtenzentrale
An der Hochwassernachrichtenzentrale werden die Daten der
Wasserwirtschaftsämter, des Deutschen Wetterdienstes, der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung und auch benachbarter Länder gesammelt, ausgewertet
und an die zuständigen Stellen verteilt
• Ein Hochwasserlagebericht wird über die Medien, das Internet und durch
Telefonansagen bereitgestellt
• Das Ausmaß von Überschwemmungen wird durch Meldestufe angegeben
• Beim Überschreiten vorgegebener Wasserstände intensiviert der HND die Überwachung an den Pegeln und benachrichtigt die Hauptmeldestellen
(Wasserwirtschaftsämter), die die Hochwasserwarnung an die Meldestellen
(Landratsämter) und betroffenen Städte und Gemeinden weitergeben
• Diese legen in Meldeplänen fest, wann, wie und wer zu warnen ist und welche
Maßnahmen bei bestimmten Pegelständen zu veranlassen sind
Information und Organisation - Information der Öffentlichkeit
• Die Information der Öffentlichkeit über eine Hochwassergefahr erfolgt generell
über Rundfunk und Presse, teilweise (noch) über Videotext und Warn-Apps
• Zentrale Pegelansagen erfolgen auch über das Telefon
• Darüber hinaus bietet das Internet vielfältige Möglichkeiten der aktuellen
Information sowie von Zusatzinformationen
• Die Hochwasserzentralen des Bundes und der Länder sowie der Nachbarländer
sind unter der gemeinsamen Internetadresse www.hochwasserzentralen.de
zusammengefasst und verlinkt
Information und Organisation - Risikobewusstsein
Selbst bei korrekter Warnmeldung und Hochwasservorhersage ist ein weiterer
wesentlicher Aspekt der Informationspflicht zu beachten:
• Es geht um die Notwendigkeit, der Bevölkerung bei Hochwasser ein
Risikobewusstsein zu vermitteln, das im Katastrophenfall auch ein adäquates
individuelles Handeln auslöst
• Selbst ein technologisch ausgefeiltes Warnsystem ist wertlos, wenn bei der
Bevölkerung ein risikogerechtes Handeln fehlt
Verhaltensvorsorge
• Hochwasserschutz ist nicht nur Aufgabe der Öffentlichkeit, sondern auch die
Verantwortung jedes einzelnen Bürgers
• So ist gemäß WHG § 5 (2) :
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und
Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen
Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von
Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch
Hochwasser anzupassen
• Neben den baulichen Vorsorgemaßnahmen bedeutet dies auch, bei einer
Hochwasserwarnung sein Hab und Gut rechtzeitig in Sicherheit zu bringen:
• Sachwerte aus Kellern und Nebengebäuden in die oberen Geschosse bringen,
• Autos von überschwemmungsgefährdeten Parkplätzen und Straßen auf höher
gelegene Gebiete fahren,
• Auch Personenschäden lassen sich durch die gewissenhafte Beachtung von
Evakuierungsanordnungen oder Anweisungen von Katastrophenhelfern
vermeiden.
Risikovorsorge (Versicherungen)
• Probleme von Versicherern und Rückversicherern sind:
• die explosionsartige Erhöhung der Überschwemmungsschäden,
• die zunehmende Anzahl von Extremereignissen,
• die intensive Besiedlung von Überschwemmungsgebieten,
• verbunden mit einem enormen Zuwachs an Sachwerten und deren Empfindlichkeit.
Risikovorsorge - Versicherungen
• Neben den Aufgaben des Staates und der Betroffenen zur Risiko- und
Schadensreduzierung sind auch die Versicherungen gefordert
• Hauptsächlich ersetzen sie finanzielle Schäden, welche die Versicherten
substanziell treffen oder gar ruinieren würden.
• Daneben ist es aber auch ihre Aufgabe, die Bereitschaft zu Eigenvorsorge zu
fördern
• Durch eine entsprechende Prämienstruktur, z. B. durch Einführung eines
Selbstbehalts, können die Prämien niedrig gehalten werden und die Versicherten
werden zur Schadensminimierung motiviert, statt sich in Versicherungssicherheit
zurückzulehnen
Risikovorsorge (Versicherungen)- Antiselektion
Zonierung von Überschwemmungs-
gebieten ZÜRS:
• GK 1: Hochwasser statistisch
seltener als 1 x alle 200 Jahre
• GK 2: Hochwasser statistisch 1 x
in 100 - 200 Jahren
• GK 3: Hochwasser statistisch 1 x
in 10 - 100 Jahren
• GK 4: Hochwasser statistisch
mind. 1 x in 10 Jahren
• Überschwemmungen aus Sturzfluten jedoch sind nicht
gewässergebunden
• Sie können nach lokalen Wolkenbrüchen prinzipiell überall
auftreten und unterliegen keiner Zonierung, sind also durchwegs
versicherbar
• Allerdings muss die generelle Sturzflutgefahr erst allgemein
klargemacht werden, damit die Bevölkerung bereit ist, für eine
solche Gefahr Geld auszugeben
Zuletzt geändertvor 18 Tagen