Was unterscheidet das öffentliche Baurecht vom Privaten Baurecht?
Privates Baurecht:
zivilrechtliche Beziehung auf die baurechtliche Nutzung von Grund und Boden
Öffentliches Baurecht
Rechtssätze über Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der Nutzung von Grund/ Boden durch bauliche Anlagen
Verhältnis zwischen Staat und Bürger
Unterscheiden sie Bauplanungsrecht (BauGB)und Bauordnungsrecht (LBauO M-V)
Wer hat die Gesetzgebungskompetenz beim Baurecht?
Art. 70ff. , 30 GG
… Länder, soweit der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat
Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz:
Art. 74 I nr. 18 GG “Bodenrecht“
örtliche, städtebauliche Planung, Um- - und Zusammenlegung von Grundstücken, Bodenbewertung, Bodenverkehr
Art. 74 I nr. 31 GG “Raumordnung“
überörtliche, zusammenfassende Planung und Ordnung des Raumes. Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung, die
soziale, wirtschaftliche und ökologische Funktionen in Einklang bringt.
Gesetzgebungskompetenz des Landes aus Art. 70 I GG:
Bauplanungsrecht ergänzend zum Bundesrecht
Bauordnungsrecht: nur Ländersache, da Art. 74 I nr. 18 GG (-)
Arg.: objekt- und nicht flächenbezogen; spez. GefahrenabwehrR (Polizeirecht- Ländersache)
Was ist die Rechtsgrundlage des Bauordnungsrechts?
➡️ Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die ordnungsrechtliche Anforderungen an die konkrete bauliche Anlage festlegen; objektbezogen
Was ist die Rechtsgrundlage des Bauplanungsrechts?
Rechtsvorschriften, die flächenbezogen die bauliche und sonstige Nutzung
von Grundstücken– insbesondere durch Pläne– regeln,
um eine angemessene Bodennutzung zu gewährleisten.
Rechtsvorschriften= abstrakt generelle Regelungen, knüpfen RF an TB
Zuletzt geändertvor 3 Tagen