Was ist Rechtsvergleichung?
= vergleichende/ komparative Rechtswissenschaft
…ist der Zweig der Rechtswissenschaft, der sich mit dem Vergleich der verschiedenen Rechtsordnungen befasst.
Wonach werden die Zweige der Rechtsvergleiche unterteilt?
nach Rechtsgebieten
• Vergleichendes Verfassungsrecht
• Vergleichendes Strafrecht
• Vergleichendes Privatrecht
• Vergleichende Rechtsgeschichte
Welchen Fragen geht die Rechtsvergleichung nach?
• Suche nach der besten Lösung in Gesetzgebung und Rechtsauslegung bzw. –fortbildung (Rechtsprechung und akademische Ausbildung)
• Einsicht in die Relativität des Rechts: abhängig von zeitlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Umständen
• Erkenntnis gemeinsamer Wertungen: sollte „Recht“ als Ausprägung des Gerechtigkeitsgedankens nicht an allen Orten der Welt zu demselben Ergebnis führen (Rechtsvereinheitlich) ?
Wie grenzt man die Rechtsvergleichung ab zur Rechtswissenschaft, Internationales Privatrecht, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Ökonomische Analyse des Rechts
Rechtswissenschaft i. e. S.
-> Befassung mit der (eigenen) nationalen Rechtsordnung
-> Gegenstand ist in erster Linie das geltende Recht
Internationales Privatrecht
-> Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Fällen mit Auslandsberührung
-> Teil der jeweiligen nationalen bzw. supranationalen Rechtsordnung (Rom-VOen, völkerrechtl. ÜbK)
Rechtsphilosophie
-> Was ist Recht?
-> Suche nach dem „richtigen“ Recht; Orientierung an der Leitidee der „Gerechtigkeit“
fundamentale, unverbrüchliche Rechtsgrundsätze („Naturrecht“, Metaphysik)?
Rechtssoziologie
–> Untersuchung des Rechtslebens als faktisches Datum; Interdependenz von Recht und Sozialleben
• genetische Rechtssoziologie:
Recht als Produkt der sozialen Verhältnisse.
• operationale Rechtssoziologie: Wirkung des Rechts auf die sozialen Verhältnisse
Rechtsgeschichte
-> zeitliche Dimension vs. räumliche Dimension?
Ökonomische Analyse des Rechts
-> Ausrichtung juristischer Regeln am Leitbild der Effizienz
-> „Effizienz“ entstammt der Ökonomie: schonender Umgang mit knappen Ressourcen. Grundsätzlich legitimes Ziel; u.U. aber Konfliktmit nichtökonomischen Wertungen
Was sind die Untersuchungsgegenstände des Privatrechtsvergleich?
1. Prämisse der Betrachtung fremder Rechtsordnungen:
- Recht als Mittel der sozialen Organisation und Steuerung
2. Ziele der Untersuchung von Instrumenten gesellschaftlicher Steuerung
- Welche Funktion hat ein Rechtsinstitut?
- Könnte ein anders ausgestaltetes Rechtsinstitut diese Funktion besser erfüllen?
3. Notwendige Reichweite des Betrachtungsgegenstands
• Die bloße Untersuchung von Rechtsvorschriften führt häufig in die Irre
• Die Betrachtung muss über das geschriebene Recht hinaus auch die wissenschaftliche Lehre und die Rechtsprechung berücksichtigen.
• Zu beachten ist weiterhin die Dreidimensionalität des Rechts:
Frage nach dem, was „gilt“ (Rechtsdogmatik: Auslegung des geltenden Rechts)
„law in the books“ – Frage nach dem, was „gelten sollte“ (Rechtsphilosophie: Bestimmung des idealen Rechts)
Frage nach dem, was „ist“ (Rechtssoziologie: Bestimmung des tatsächlich gelebten Rechts) –„law in action
4. Funktionale Betrachtungsweise:
• Rückbesinnung auf das Rechtsproblem: die Probleme sind die gleichen, die Lösungswege häufig unterschiedlich, die Ergebnisse aber mitunter dennoch (in verwandten Kulturkreisen) sehr ähnlich.
• Ein Problem sollte daher möglichst frei von den Systembegriffen der eigenen Rechtsordnung begriffen werden. Dies setzt zunächst voraus, dass man sich über Sinn und Zweck der Regeln des eigenen Rechts Gewissheit verschafft.
• Findet man dennoch zu einem bestimmten Problem kein Lösungsangebot im ausländischen Recht, ist die Ausgangsfrage noch einmal zu überprüfen und dabei zu berücksichtigen, dass sich die Antwort im fremden Rechtskreis an einem ganz anderen systematischen Ort finden könnte. Denkbar ist auch, dass das Problem dort nicht als ein Problem des Rechts angesehen wird, weil es bereits durch andere soziale Mechanismen gelöst wird (z.B. Sitte im gesellschaftlichen Bereich oder Handelsbräuche im kaufmännischen Verkehr).
Was ist die englische “doctrine of consideration“?
Ein formloses Versprechen ist nur verbindlich, wenn es ein Gegenopfer (consideration) gibt:
“A valuable consideration, in the sense of the law, may consist either in some right, interest, profit, or benefit, accruing to the one party, or some forbearance, detriment, loss or responsibility, given, suffered or undertaken by the other”
Zuletzt geändertvor 5 Tagen