Rechtsquelle
Geschriebenes Recht, ungeschriebenes Gewohnheitsrecht, Richterrecht
Abgrenzung Privatrecht und Öffentliches Recht
Subjektstheorie: Öffentliches recht regelt Rechtsverhältnisse an dem notwendigerweise ein Träger öffentlicher Gewalt beteiligt ist. Privatrecht regelt rechte und pflichten die grundsätzlich jedermann treffen können
Zuletzt geändertvor 14 Tagen