Welche(r) Richtervorbehalt(e) basiert(en) auf dem Grundgesetz?
Welches Grundrecht ist bei einer Freiheitsentziehung betroffen?
Welche Verfahrensgarantien für Durchsuchungen stehen nicht im Grundgesetz?
Was ist bei Versammlungen nach dem Grundgesetz nicht erlaubt?
Was ist gem. Art 104 GG bei Freiheitsentziehungen zu beachten?
Welche Behörde leistet anderen in Berlin Vollzugshilfe?
§ 12 ASOG regelt:
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine nichtverantwortliche Person nach dem ASOG in Anspruch zu nehmen:
Straftaten von erheblicher Bedeutung sind:
Bei Bildaufzeichnungen anlässlich von Personen- oder Fahrzeugkontrollen ist zu beachten:
Folgende Maßnahmen zählen als Freiheitsentziehungen nach dem ASOG:
Nach dem ASOG kann die Polizei Bildaufzeichnungen machen bei:
Eine Person kann nach § 30 ASOG in Gewahrsam genommen werden, wenn das unerlässlich ist, um:
Wird eine Person festgehalten, ist:
Die Polizei kann eine Person durchsuchen, wenn:
Ein Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftsraum kann betreten werden, wenn:
In welchen Fällen kann auch die Polizei die Beschlagnahme anordnen?
Wann darf bei einem Unverdächtigen durchsucht werden?
Bei einem Unverdächtigen dürfen zur Feststellung der Identität:
Für Wohnungsdurchsuchungen in der Nachtzeit gilt:
Bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs:
Beim Schusswaffengebrauch nach dem UZwG gilt:
Beim Schusswaffengebrauch gegen Sachen:
Ein Vollzugsbeamter darf schießen, wenn:
Beim Einsatz von Pfefferspray gilt:
Nach § 1 IV ASOG obliegt der Polizei der Schutz privater Rechte,
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 11 ASOG …
Was ist subsidiäre Zuständigkeit?
Eine Standortermittlung eines Handys nach § 25a ASOG ist
Die Durchsuchung von Personen gem. § 34 IV ASOG ist grundsätzlich
Die Sicherstellung gem. § 38 ASOG zur Eigentumssicherung ist
Welche Grundrechte sind einschränkbar?
Der unaufhebbare Verfassungskern beinhaltet
Was sind Grundrechte?
Art. 8 I GG:
Welche Verfahrensgarantien stehen nicht im Grundgesetz?
Ein Referendum ist
Wer wählt den Bundespräsidenten?
Nachtzeit gem. § 104 StPO vom 1.4.–30.9.:
Gefahr im Verzuge bei Blutentnahme liegt vor:
Wenn der Beschuldigte einwilligt:
ED-Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO:
Vorläufige Festnahme nach §§ 127 II, 112 StPO:
Durchsuchung nach § 103 StPO:
Durchsuchung nach § 102 StPO zulässig:
Missachtung Richtervorbehalt § 105 I StPO:
Einziehungsgegenstände nach § 74 StGB:
Identitätsfeststellung § 163b II StPO:
Beschlagnahme § 94 II StPO:
Sistierung beim Unverdächtigen:
Werden bei einer auf richterlichem Beschluss basierenden Durchsuchung bewusst nach darin nicht erwähnten Sachen gesucht, führt dies
Untersuchung § 81d StPO:
Wiederholungsgefahr § 112a StPO:
Schusswaffengebrauch unzulässig, wenn
Hilfsmittel körperlicher Gewalt gem. § 2 III UZwG:
Androhung eines Schusses nach § 10 UZwG:
Schusswaffengebrauch Berliner Polizei in Brandenburg:
Ein Signalschuss:
Schusswaffengebrauch gegen Sachen:
Schusswaffengebrauch gegen Fahrzeug:
Schuss auf Personen zur Fluchtvereitelung:
Fesselung nach § 20 UZwG:
Gebrauch von Hiebwaffen/Hilfsmitteln gegen Menschenmenge:
Absolute Fahruntüchtigkeit Radfahrer:
Nach Verkehrsunfall muss der Beteiligte:
Entziehung der Fahrerlaubnis § 69 II StGB:
Speicherung einer DNA-Probe möglich bei:
Einfacher Diebstahl ist
Besonders beschleunigtes Verfahren:
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