Karteikarte: Jugendsachbearbeitung / Vernehmung Jugendliche
Wichtige Punkte:
Jugendliche vor Vernehmung belehren
Möglichkeit geben, nach Belehrung mit Erziehungsberechtigten zu sprechen
Bei Freiheitsentziehung Minderjähriger: Erziehungsberechtigte unterrichten
Bei zu erwartender Vorführung beim Richter: Jugendgerichtshilfe informieren
Intensivtäter: Jugendbeauftragten informieren
Rechtslage Elfenbein
Besitz ohne Bescheinigung (Privatperson):
Legal
Legal handelbar:
Antiquitäten mit Altersgutachten → verarbeitetes Elfenbein vor 1947
Rohmaterial/verarbeitetes Elfenbein mit:
Altersgutachten
eidesstattlicher Erklärung der Naturschutzbehörde → Besitz zwischen 1947–1976
Legalerwerb zwischen 1976–1990 innerhalb der EU → mit EU-Bescheinigung
Visum Europa / Schengen-Visa
Kategorie A – Flughafentransitvisum
Transit im Flughafen eines Schengen-Staates
Keine Einreise in den Schengen-Raum
Kategorie B – Transitvisum
Durchreise durch Schengen-Staat
Max. 5 Tage
Kategorie C – Kurzzeitvisum
Aufenthalt bis max. 3 Monate
Kategorie D – Nationales Visum
Aufenthalt über 3 bis 12 Monate
Z. B. Arbeit oder Studium
LTV-Visum
Räumlich begrenzte Gültigkeit
Nur für ausstellenden Staat gültig
Verkehrslehre / Fahrlehrer
Fahrlehrer als Beifahrer
Kein Fahrzeugführer i.S.d.:
§ 316 StGB
§ 24a StVG
Voraussetzung:
nur mündliche Korrekturen
kein Bremsen, Lenken oder Gasgeben
Telefonieren des Fahrlehrers
Nicht erlaubt
Ablenkung von Pflichten nach § 6 FahrlG
AMOK-Lagen
Unterteilung:
Sofortlagen / Phase I
Sofortlagen / Einsatzort
Sofortlagen / Verkehr
Strafantrag
Grundlagen:
Muss vom Verletzten gestellt werden
Frist: 3 Monate ab Kenntnis von Tat und Täter
Kann zurückgenommen werden
Zurückgenommener Antrag kann nicht erneut gestellt werden
Schriftlich oder zu Protokoll
Antragsdelikte:
Absolute Antragsdelikte → nur mit Strafantrag verfolgbar
Eingeschränkte Antragsdelikte → Verfolgung auch ohne Antrag möglich, wenn öffentliches Interesse durch StA bejaht wird
Promillegrenzen
0,5 – 1,09 ‰ ohne ATBs
Ordnungswidrigkeit
Ab 1,1 ‰
Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 0,3 ‰ + ATBs
Relative Fahruntüchtigkeit
Unter 21 Jahre / Probezeit
§ 24c StVG
MoFA
Voraussetzungen:
Mindestalter: 15 Jahre
Prüfbescheinigung erforderlich
Ausnahme:
Vor dem 01.04.1965 geboren → Personalausweis/Pass genügt
Technische Grenzen:
< 50 ccm
< 25 km/h
Diversion
Grundsatz:
Erziehung vor Strafe
§ 45 Abs. 1 JGG
StA kann ohne Richterzustimmung von Verfolgung absehen
Bei Geringfügigkeit (§ 153 StPO)
§ 45 Abs. 2 JGG
Keine Verfolgung bei bereits erfolgter/eingeleiteter erzieherischer Maßnahme
Richterliche Beteiligung nicht erforderlich
§ 45 Abs. 3 JGG
Nur im Jugendverfahren
Beteiligung von Richter und StA erforderlich
Zuletzt geändertvor einem Monat