Welche Haftungsarten gibt es ?
BGB §823 (2) —> Verschuldenshaftung
StVG §7 —> Gefährdungshaftung
Wann haftet Wer ? (Alter)
Haftung Jugendlicher §828 des BGB
die beschränkte (oder bedingte) Deliktsfähigkeit von Jugendlichen in Deutschland. Er bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Minderjährige selbst für einen von ihnen verursachten Schaden haften müssen
Strafrecht:
Im Strafrecht haften Kinder erst bei vollendung des 14. Lebensjahres! StGB §19
Zivilrecht:
Ab dem 7. Geburtstag ist ein Kind beschränkt deliktsfähig (§ 828 Abs. 3 BGB) —> Geldhaftung
Hängt von folgenden Faktoren ab:
A) Geistige Einsichtfähigkeit
B) Sonderregeln im Straßenverkehr (ab 10 Jahren)
—> Bei einem Unfall mit einem Auto oder einer Straßenbahn haftet ein Kind erst ab 10 Jahren (§ 828 Abs. 2 BGB), weil der Verkehr für jüngere Kinder schlicht zu komplex und einschüchternd ist.
—> Schrammt das Kind jedoch mit dem Fahrrad an einem parkenden Auto entlang, gilt wieder die normale Grenze ab 7 Jahren.
Was versteht man unter einem Halter?
Halter ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt hierüber besitzt.
Wann Haftet wer bei welcher Haftungsart?
Nach § 823 BGB haftet der Fahrer
also die Person, die am Steuer saß und den Fahrfehler begangen hat.
Nach § 7 StVG haftet der Halter
also die Person, auf die das Auto angemeldet ist, die die Kosten trägt und die Verfügungsgewalt besitzt. Der Halter muss beim Unfall gar nicht im Auto gesessen haben.
Wann haftet man nach § 823 BGB (Verschuldenshaftung):
Wann haftet man nicht nach §823
1. Die Verletzung von absolut geschützten Rechten
(§ 823 Abs. 1 BGB)
Du haftest nur, wenn man dir einen konkreten Vorwurf machen kann.
Du musst den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig (BGB §276 (2) verursacht haben.
Man haftet nicht, wenn:
Wer ohne jede Schuld (z. B. durch einen unvorhersehbaren Schwächeanfall) einen Unfall baut, haftet nach dem BGB nicht.
Merkmale der Rechtsgutverletzung;
Verletzung eines Rechtsguts: Das Opfer erlitten einen Schaden an:
Leben (z. B. Tötung bei einem Unfall)
Körper oder Gesundheit (z. B. Schleudertrauma, Knochenbruch)
Freiheit (z. B. Einsperren)
Eigentum (z. B. Beschädigung des Autos)
Sonstiges Recht (z. B. das allgemeine Persönlichkeitsrecht)
Welche Merkmale müssen gegeben sein, damit bgb §823 greift?
Rechtsgutsverletzung: Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein „sonstiges Recht“ (z. B. das allgemeine Persönlichkeitsrecht).
Verletzungshandlung: Die Person muss eine Handlung begangen haben (oder eine Pflicht zum Handeln verletzt haben), die direkt und nachweisbar zu der Rechtsgutsverletzung geführt hat
Rechtswidrigkeit: Das Handeln war rechtswidrig. Das wird durch die Tat meist automatisch vermutet, es sei denn, es lag ein Rechtfertigungsgrund vor (wie Notwehr oder Notstand).
Verschulden (Ihr Punkt): Die Person muss vorsätzlich (mit Absicht/Wissen) oder fahrlässig (unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt) gehandelt haben.
Beispiele:
Szenario A: Sie stolpern ungeschickt und rempeln im Sturz einen Passanten an. Dieser stürzt und bricht sich den Arm (Körperverletzung = Rechtsgutsverletzung). Sie haben fahrlässig gehandelt, weil Sie nicht aufgepasst haben (Verschulden). Ergebnis: Sie handeln schuldhaft, § 823 BGB greift, Sie müssen Schadensersatz zahlen.
Szenario B: Sie erleiden am Steuer eines Autos völlig unvorhersehbar und medizinisch nachweisbar einen Herzinfarkt und rammen ein parkendes Auto. Es liegt eine Eigentumsverletzung vor. Da Sie den Infarkt aber weder vorhersehen noch steuern konnten, handeln Sie nicht schuldhaft (weder vorsätzlich noch fahrlässig). Ergebnis: § 823 BGB greift nicht. (Hinweis: Hier würde beim Auto dann nur die verschuldensunabhängige Gefährdungshalterhaftung des § 7 StVG einspringen, aber der Fahrer selbst haftet nicht nach § 823 BGB).
§ 7 StVG (Gefährdungshaftung)
Es kommt nicht auf ein Verschulden an . Du haftest allein deshalb, weil du die Erlaubnis gegeben hast, eine gefährliche Sache (ein Kraftfahrzeug) im Verkehr zu betreiben. Selbst wenn das Auto technisch perfekt gewartet war und du absolut fehlerfrei gefahren bist, haftest du, wenn das Auto einen Schaden verursacht (z. B. bei einem plötzlichen Reifenplatzer)
—> Betriebsgefahr
Unterschied Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung ?
🛠️ Der entscheidende Unterschied zu § 7 StVG
Merkmal
Gefährdungshaftung (§ 7 StVG)
Verschuldenshaftung (§ 823 BGB)
Wer haftet?
Der Halter des Fahrzeugs.
Der Fahrer (bzw. die handelnde Person).
Voraussetzung
Bloßer Betrieb des Autos (kein Fehler nötig).
Nachweisbares Verschulden (Fahrfehler/Vorsatz).
Schadensumfang
Deckung durch Höchstbeträge begrenzt.
Unbegrenzte Haftung (auch mit Privatvermögen).
Beispiel: Leihst du dein Auto einem Freund und dieser baut schuldhaft einen Unfall, haftest du als Halter aus § 7 StVG (über deine Kfz-Versicherung). Dein Freund wiederum haftet dem Unfallopfer persönlich aus § 823 BGB, weil er den Unfall verschuldet hat.
Ausnahmen der Haftung?
Höhere Gewalt (StVG § 7 (2)
Liegt vor wenn Ereignis:
außerhalb des Betriebs des Autos
außergewöhnlich (VT braucht nicht damit zu rechnen)
unabwendbar/unvorhersehbar/unvermeidbar eingetreten ist.
2. Unabwendbares Ereignis bei mehreren KFZ (StVG §17
(3))
—> Als Maßstab gilt der sog. idealfahrer
Langsame Fahrzeuge §8 (2) StVG
—> Bauartbedingt langsamer als 20 km/h
Geschädigter bei Betrieb des KFZ tätig §8 StVG (2)
Von insassen mitgeführte Sachen, essei denn, diese tragen diese an sich §8 Stvg §8 (3)
Haftungsgrenzen?
§ 823 BGB: Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt. Der schuldige Fahrer haftet im Ernstfall mit seinem gesamten aktuellen und zukünftigen Privatvermögen.
§ 7 StVG: Da diese Haftung auch völlig Unschuldige treffen kann, ist sie im Gesetz der Höhe nach begrenzt (§ 12 StVG). Bei Personenschäden liegt die Grenze beispielsweise bei maximal 5 Millionen Euro pro Unfallopfer.
Wo steht die Haftungshöchstgrenze ?
Wie hoch ?
sTVG §12
1 Mio für Sachschaden
5 Mio für Personenachaden
Was ist eine Verkehrsopferhilfe?
Die Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) hilft als staatlich eingerichteter Garantiefonds Opfern von Autounfällen in Deutschland. Sie springt ein, wenn Geschädigte keine Entschädigung von einer regulären Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten können.
Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden die
—> Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) §12
Voraussetzungen:
Schädigendes Fz kann nicht ermittelt werden
Keine Haftpflichtversicherung
Insolvenz des KFZ Versicherers
Auto als Waffe genutzt (vorsatz)
Was meint die Mitverschuldung nach BGB
Zuletzt geändertvor 12 Tagen