Steuerung vom Gesundheitsproblemen
Erfassung IST Zustand
Fragen nach der krankheitsentshenung kann mit beantwortet werden
Händehygiene
Inzidenzen vom neuen Kindbettfieber
1,3,4
1,2,6
Stimme nicht zu
5
Stimme eher nicht zu
Dosis-wirkungsbeziehung, welche ich beobachten kann - eine Kriterium
Exposition vor der Erkrankung
Kenntnisse aus anderen Studien
1,2,3,6
1 und 3
Alle außer 1
1,2,5,6
1,2,3,4
Otts ratio
Alle
1,2
1,2,5
1. Welche Aussagen zur Gesundheitsförderung (GF) und
Krankheitsprävention (KP) treffen zu?
A) GF ist das deutlich ältere Konzept
B) GF und KP sind Synonyme
C) Unser und auch viele andere westliche Gesundheitssysteme sind neben der Kuration
und Therapie historisch betrachtet auf die KP ausgerichtet
D) GF findet zu allen Stadien auf dem Krankheits-Gesundheitskontinuum statt Ziel
C,d
Krankheitsprävention...
A)...setzt Wissen über pathogene Dynamiken voraus (Gesundheitsrisiken kennen)
B)...könnte man sich sparen, wenn man Gesundheitsförderung betreibt („gehen Hand
in Hand“)
C)...lässt sich u.a. je nach Zeitpunkt und Interventionsebene klassifizieren
D)...baut im Wesentlichen auf Methoden der pädagogischen und psychologischen
Interventionstradition auf
E)...beinhaltet u.a. normativ-regulatorische Maßnahmen, also z.B. umgesetzt durch
Gesetze/Vorschriften/Verbote
Alle außer B
Gesundheitsförderung...
A)...erfordert einen deutlich interdisziplinäreren Ansatz als KP
B)...entspringt u.a. den Forschungsarbeiten von A.A. und seinem salutogenetischem
Modell
C)...spricht lediglich Menschen mit Vorerkrankung an
D)...setzt auf die Strategien der "Intersektoralität" und "Empowerment"
E)...entwickelte sich aus den gesundheitspolitischen Debatten der WHO und etablierte
sich nach der Konferenz in Ottawa (1986)
Alle außer c
. Beispiele verhaltenspräventiver Maßnahmen betreffend substanzbezogene
Störungen wären:
Ki. u. Jug. im Biologie-Unterricht über die gesundheitlichen Gefahren des Tabak-Konsums aufzuklären
Zugangsbeschränkungen vorsehen (Personalausweis vorzeigen)
Familien/Eltern über die Gefahren des Passiv-Rauchens aufzuklären
In Frauenarztpraxen Broschüren zum gesundheitsgefährdenden Einfluss von Alkohol auf das ungeborene Kind auslegen
Am Tag der offenen Tür der Polizei Plakate zur "Aktion-BOB" (eine Aktion gegen Alkohol am Steuer) aufhängen
Fernsehwerbung für Zigaretten verbieten
1,3,4,5
rnsehwerbung für Zigaretten verbieten
5. Der salutogenetische Ansatz:
A) Beruht gemäß A.A. auf vier zentralen Einflussgrößen: Stressoren, Bewältigung,
allgemeine Widerstandressourcen, Kohärenzgefühl
B) Baut auf der Grundannahme auf, dass die Stärkung von Schutzfaktoren für die
Gesundheit in Zeiten chronischer Erkrankungen stärker wirkt als die Zurückdrängung von
Risikofaktoren
C) Fragt danach, was Menschen trotz Risiken und Belastungen gesund erhält
D) Ist im Besonderen naturwissenschaftlich geprägt
Alle außer d
Kohärenzgefühl im salutogenetischen Modell nach A.A. beizeichnet und
setzt sich zusammen aus:
A) Verstehbarkeit, Bewältigbarkeit und Sinnhaftigkeit
B) Empfänglichkeit, Schweregrad, Folgen
C) Zugehörigkeit, Selbstwirksamkeit, Handlungswissen
A
1.Nenne wichtige Eckpunkte des Gesetz zur Stärkung der
Gesundheitsförderung und der Prävention – Präventionsgesetz (PrävG)
Stärkung in den Bereichen Rehabilitation und Pflege
Stärkung in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderungund Früherkennung
Stärkung der Schutzimpfung
Erarbeitung einer nationalen Präventionsstrategie
Investitionen von über 500 Mio € durch die Kranken- und Pflegekassen für
Präventionsprogramme , Schwerpunkt: Schulen, Kitas, Betriebe, Pflegeeinrichtungen
Präventions-Kurse werden durch die Krankenkassen bezuschusst, wenn die Kurse nach den Qualitätsvorgaben des GKV für §20 SGB V entsprechen
Impfpflicht vor Eintritt in den Kindergarten
2 bis 7
2. Die vier Handlungsfelder gemäß individuellen Ansatz nach § 20 Abs. 1 SGB
V sind:
a) Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Schlaf, Arbeitszeit
b) Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Arbeitszeit, Suchtmittelkonsum
c) Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement, Suchtmittelkonsum
d) Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement, Bildschirmzeit
-> individueller Ansatz
C
3. Kennzeichnend für den Leitfaden "Prävention" der gesetzl. Krankenkassen
ist/sind:
a) Kombination von individuellem und Setting-Ansatz
b) Einbezug des Arbeitsplatzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung
c) Kombination von verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen
d) das Ziel der Verminderung sozialer Ungleichheit
e) Schwerpunktlegung auf die Verhütung von Krankheiten des Kreislaufsystems, Muskel-
Skelett-Erkrankungen sowie von psychischen und Verhaltensstörungen
4. Das Siegel "Deutscher Standard Prävention":
a) wird von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung
von Präventionskursen gemäß § 20 SGB V vergeben
b) ist Voraussetzung zur Abrechnung von ambulanten Rehabilitationssport
c) wird vom DOSB verliehend) erhalten Fitnessstudios, wenn entsprechende räumliche und personelle Ressourcen
vorhanden sind
e) Mit dem Qualitätszertifikat Deutscher Standard Prävention zeichnet die Zentrale
Prüfstelle Prävention Präventionskurse aus, die den Qualitätsstandards des Leitfadens
Prävention des GKV-Spitzenverbandes entsprechen
f) Das Siegel erhalten Betriebe bzw. Arbeitgeber auf Antrag, wenn Sie Kriterien der guten
betrieblichen Gesundheitsfürsorge nachweisen
A,e
5. Welche sind Förderkriterien für Anbieterinnen und Anbieter
primärpräventiver Maßnahmen nach § 20 SGB V?
a) ein entsprechender Studien- oder Berufsabschluss
b) Vorlage eines Konzeptes, welches ausreichende Planungs-, Prozess- und
Ergebnisqualität des Programms erkennen lässt
c) Ein möglichst kontinuierliches, wenn möglich lebenslanges, Angebot
d) am Beispiel „Bewegungsgewohnheiten“: Maßnahmen, die vorwiegend dem Erlernen
einer Sportart dienen
A,b
7. Eine Trimm-dich-Bewegung 2.0 im Jahre 2023 würde funktionieren/einen
Großteil der Menschen erreichen, weil..
social media als Hilfsmittel für Verbreitung
…Wissen über Nutzen/Vorteile von Bewegung sind mehr bekannt
…sozialer Druck, Vorbilder, …
… „Exergaming“
8. Was wären Deiner Meinung nach wichtige Rahmenbedingungen für ein
erfolgreiche Trimm-dich-Bewegung 2.0 im Jahre 2023?
Marketing
…kleine Zielsetzungen niederschwellig
…Zugänglichkeit
…verschiedene Altersgruppen ansprechen
Formularend
1. Die gemeinsame Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitssystem
bezeichnet/beinhaltet....
a) gemeinsame Aktivitäten privater Krankenversicherungen und gesetzlicher
Krankenkassen
b) An der Wahrnehmung der sozialen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
sollen diejenigen Personen gemeinsam und eigenverantwortlich mitwirken, die als
Versicherte, Beitragszahler und Leistungserbringer betroffen sind
c) Krankenkassen unterliegen zwar der staatlichen Aufsicht, die sich jedoch angesichts
des Selbstverwaltungsrechts auf die Einhaltung der zwingenden rechtlichen Vorgaben
beschränkt
d) Aufgrund des Föderalismus ist die Regulierungskompetenz verteilt auf Bund und
Länder, eine gemeinsame Selbstverwaltung ist seit der Gründung der BRD nicht mehr
gegeben
B,c
2. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA):
a) ist eine speziell aus Versichertensicht bedeutsame Institution der gemeinsamen
Selbstverwaltung
b) regelt die Honorarverteilung der Vertragsärzte ( Kassenärztliche Vereinigung &
Spitzenverband der KK)
c) bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die Versicherten
der gesetzl KK beanspruchen können ("Leistungskatalog" der KK)
d) setzt sich zusammen aus Vertretern der Organisationen der Krankenkassen und der
Vertragsärzteschaft sowie der Krankenhäuser auf Bundesebene, wobei auch Vertreter von
Organisationen der Patientinnen und Patienten ein Mitberatungsrecht haben
3. Wodurch ist die ambulante, ärztliche Versorgung in Deutschland
gekennzeichnet?
a) Jeder (Zahn) Arzt hat das Recht, sich an einem Ort seiner Wahl zur beruflichen
Tätigkeit niederzulassen
b) Jeder (Zahn) Arzt hat das Recht, eine Zulassung als Vertragsarzt zu erhalten ( nicht
genügend Zulassungen pro Bezirk)
c) Unterteilung in Haus- und Fachärzte
d) die Kassenärztliche Vereinigungen (Kven) nehmen die Interessenvertretung der
Vertragsärzte wahr
e) um an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen zu können wird eine Zulassung
benötigt, die u.a. von der Bedarfsplanung im betreffenden Bezirk abhäng
A,c,e
Was trifft auf die kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland zu?
a) sie sind verantwortlich für die Veranlassung und Überprüfung von klinischen Studien
b) KVen sind die Vertragspartner der Krankenkassen (Kollektivverträge)und nehmen die
von den KK gezahlten Gesamtvergütungen für die ambulante ärztliche Versorgung entgegen
c) In der BRD existieren 17 KVen
d) Die KVen überprüfen im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht die Abrechnungen der
Vertragsärzte
B,c,d
5. Welche Aussagen zur stationären Versorgung in der BRD treffen am
ehesten zu?
a) Krankenhäuser (KH) spielen eine wesentliche Rolle in der Ausbildung von
Gesundheitsberufen
b) Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind spezielle Formen von KH
c) gemäß SGB V werden zugelassene von nicht-zugelassenden KH unterschieden und
GKV dürfen Leistungen nur durch zugelassene KH erbringen
d) KH bzw. ausgewählte Krankenhausärzte können unter bestimmten Voraussetzungen
eine Reihe ambulanter ärztlicher Leistungen erbringen
Nur B nicht
6. Welche Aussage(n) zur Rehabilitation in der BRD treffen/trifft am ehesten
zu?
a) Gegenstand der Rehabilitation sind Menschen mit Behinderung und/oder chronischen
Erkrankungen
b) Rehabilitation soll dazu dienen, dass Menschen trotz Behinderung und/oder chronischer
Erkrankung die soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe gelingt
c) Das SGB IX umfasst ein weites Spektrum an Leistungen zur Teilhabe, für die im
deutschen gegliederten System der Sozialleistungsträger jeweils unterschiedliche Träger
zuständig sind
d) Konzeptionelle Grundlage der Rehabilitation ist das Modell der funktionalen
Gesundheit der WHO, wie es in der aktuellen Fassung der Internationalen Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) formuliert wird
e) Das ICF Modell berücksichtigt den Gesundheitszustand, Körperfunktionen und –
strukturen, Aktivitäten, Partizipation, Umweltfaktoren und persönliche Faktoren, die sich
jeweils wechselseitig aufeinander auswirken können
7. Rehabilitationssport...
a) erfolgt am Krankenbett im Akut-Krankenhaus
b) ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitationc) beinhaltet gemeinsames Üben in festen Gruppen und zielt damit besonders auf
psychosoziale Gesundheitseffekte ab
d) bedarf der ärztlichen Verordnung („Formular 56“)
e) Zur Sicherstellung einer einheitlichen Leistungserbringung schließen die Verbände der
Rehabilitationsträger und die maßgeblichen Verbände des Rehabilitationssports und
Funktionstrainings die "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das
Funktionstraining
Alle außer a
Zuletzt geändertvor 22 Tagen