1.Arten der Haftung
• Zivilrechtliche Haftung
• Strafrechtliche Haftung
• Dienstnehmerhaftung
Zivilrechtliche Haftung: Der Geschädigte verlangt Schadenersatz (z. B. Schmerzensgeld, Heilungskosten).
Strafrechtliche Haftung: Der Staat bestraft strafbares Verhalten (z. B. fahrlässige Körperverletzung).
Dienstnehmerhaftung: Ein Arbeitnehmer verursacht bei der Arbeit einen Schaden und haftet gegenüber dem Arbeitgeber.
2.Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Haftung und die näheren Erläuterungen dazu
1. Schaden
Nachteil an:
• Vermögen
• Rechten
• Person
2. Kausalität: Der Schaden muss durch das Verhalten verursacht worden sein.
3. Rechtswidrigkeit: Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften.
4. Verschulden: Der Schaden wurde vorsätzlich oder fahrlässig
3.Verschwiegenheit im Zivilverfahren versus Verschwiegenheit im Strafverfahren
Zivilverfahren
• Verschwiegenheitspflicht bleibt grundsätzlich bestehen.
• Aussage meist nur nach Entbindung durch den Patienten.
Strafverfahren
• Es kann eine Aussagepflicht bestehen.
• Bei bestimmten Straftaten besteht Anzeigepflicht.
Zivilverfahren = Schweigen, außer der Patient erlaubt die Aussage.
Strafverfahren = Aussagepflicht oder Anzeigepflicht möglich.
4.Diversion – was ist das und die Voraussetzungen
Diversion bedeutet die Erledigung eines Strafverfahrens ohne Verurteilung und ohne Gerichtsverhandlung.
Voraussetzungen:
• keine schwere Straftat
• Sachverhalt ist geklärt
• Täter übernimmt Verantwortung
• keine schwere Schuld
• Diversion erscheint ausreichend
Zuletzt geändertvor 3 Stunden