1.Für wen gilt das HeimAufG?
Das HeimAufG gilt für:
• Alten- und Pflegeheime
• Behindertenheime
• bestimmte Krankenanstalten
2.Was ist eine Freiheitsbeschränkung?
Eine Freiheitsbeschränkung liegt vor, wenn die Ortsveränderung eines Bewohners gegen oder ohne seinen Willen verhindert wird.
3.Wann darf eine Freiheitsbeschränkung durchgeführt werden?
Voraussetzung
Nur wenn:
✅ Psychische Krankheit oder geistige Behinderung
Die Person ist psychisch krank oder geistig behindert.
✅ Erhebliche Gefahr
Es besteht eine ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit der Person oder anderer.
✅ Verhältnismäßigkeit
Die Maßnahme ist notwendig, geeignet und angemessen.
✅ Keine mildere Maßnahme,möglich (Subsidiarität )
Die Gefahr kann nicht durch schonendere Maßnahmen verhindert werden.
4. Mittel von Freiheitsbeschränkungen und Beispiele dazu
Mittel Beispiel
Mechanische Mittel Bettgitter, Fixiergurt
Elektronische Mittel Weglaufschutzsystem
Medikamentöse Mittel Beruhigungsmittel zur Ruhigstellung
Räumliche Maßnahmen Versperrte Türen
5.Ist eine Freiheitsbeschränkung mit Zustimmung des Bewohners erlaubt?
• Bewohner muss einsichts- und urteilsfähig sein
• Aufklärung erforderlich
• Jederzeit widerrufbar
Wer darf eine Freiheitsbeschränkung anordnen?
• Ärzte
• Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
• Pädagogische Leitung in Behinderteneinrichtungen
Was muss bei einer ärztlichen Anordnung dokumentiert werden?
Erforderlich bei Freiheitsbeschränkung Über 48 Stunden oder wiederholt →
Muss mit Diagnose und Gefährdungspgnose enthalten
Wird benötigt, wenn eine Freiheitsbeschränkung länger als 48 Stunden dauert oder mehrmals wiederholt wird.
Das Dokument muss enthalten:
Diagnose (welche psychische Krankheit oder geistige Behinderung vorliegt)
Gefährdungsprognose (warum die Person sich selbst oder andere gefährdet)
Merksatz für die Prüfung:
👉 Über 48 Stunden oder wiederholt = ärztliches Dokument nötig.
👉 Inhalt: Diagnose + Gefährdungsprognose. ✅
Wann muss eine Freiheitsbeschränkung aufgehoben werden
Sofort, wenn Voraussetzungen nicht mehr vorliegen
Sobald:
• die Gefährdung nicht mehr besteht,
• ein gelinderes Mittel ausreicht,
• die Voraussetzungen wegfallen.
Wer vertritt den Bewohner?
Der Bewohner wird durch einen Bewohnervertreter vertreten.
Selbst gewählter Vertreter
Bewohnervertreter (VertretungsNetz)
Erwachsenenvertreter (früher Sachwalter)
Vorsorgebevollmächtigter
Dokumentation zum Freiheitsbeschränkung
Grund der Maßnahme
Schriftlich
• Art der Freiheitsbeschränkung
• Dauer
• Zeitpunkt der Anordnung
• Name des Arz
Welche Arten von Vertretungen gibt es?
Antwort:
Selbst gewählter-Bewohnervertreter
Gesetzlicher Bewohnervertreter
Welche Rechte hat der Bewohnervertreter?
Der Bewohnervertreter darf:
• den Bewohner besuchen,
• Einsicht in Pflegedokumentationen nehmen,
• mit Ärzten und Pflegepersonen sprechen,
• Freiheitsbeschränkungen überprüfen,
• beim Gericht einen Antrag stellen.
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