1.Was bedeutet Entscheidungsfähigkeit
Entscheidungsfähigkeit ist die Fähigkeit, die Bedeutung und Folgen des eigenen Handelns zu verstehen.
2.Was bedeutet Gefahr im Verzug
Gefahr im Verzug liegt vor bei:
• Gefährdung des Lebens,
• Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder
• Gefahr starker Schmerzen.
Was ist Unterstützerkreis (wann, wer, wozu, wie)
Ist jemandem bei wichtigen Entscheidungen unterstützen
Wann:
Wenn der Patient nicht entscheidungsfähig erscheint, aber wieder entscheidungsfähig werden könnte
Wer?
• Angehörige
• nahestehende Personen
• Vertrauenspersonen
• Pflegepersonal
• Psychologen
• Seelsorger
Wozu?
Ziel ist die Wiederherstellung der Entscheidungsfähigkeit des Patienten.
Den Betroffenen dabei unterstützen, seine Entscheidungensfähigkeit und willen zu erkennen
Wie?
Durch:
• einfache Sprache,
• Fotos und Symbole,
• Modelle,
• Kommunikationshilfen,
• Tablets oder Sprachcomputer,
• Gebärdensprachdolmetscher,
• Vorsorgedialog.
4.Der nichtentscheidungsfähige Patient – wie kann er vertreten werden
• Patientenverfügung?
• Vorsorgevollmacht?
• Gewählte Erwachsenenvertretung?
• Gesetzliche Erwachsenenvertretung?
• Gerichtliche Erwachsenenvertretung?
5.Arten der Erwachsenenvertretungen
• Vorsorgevollmacht
• Gewählte Erwachsenenvertretung
• Gesetzliche Erwachsenenvertretung
• Gerichtliche Erwachsenenvertretung
6.Erläutere die einzelnen Erwachsenenvertretungen näher
Vorsorgevollmacht: Die Person bestimmt selbst im Voraus, wer sie vertreten soll, wenn sie später nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Gewählte Erwachsenenvertretung: Die Person kann noch selbst entscheiden und wählt eine Vertrauensperson.
Gesetzliche Erwachsenenvertretung: Nahe Angehörige (z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder) vertreten die Person.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Das Gericht bestellt einen Vertreter, wenn keine andere Lösung möglich ist.
Was ist eine Vollsorgevollmacht ?
Eine Entscheidungsfähige Person bestimmt selbst ,wer sie später vertreten soll,falls sie nicht mehr entscheidungsfähig ist .
Was sind die vier Szenarien laut unterlagen? Versorgt
Gefahr in Verzug
➡️ Lebensgefahr, schwere Gesundheitsschädigung oder starke Schmerzen drohen.
2. Keine Gefahr in Verzug + Patient ist entscheidungsfähig
➡️ Patient versteht die Situation und kann selbst entscheiden.
3. Keine Gefahr in Verzug + Patient ist nicht allein entscheidungsfähig
➡️ Patient braucht Unterstützung, um entscheiden zu können.
4. Keine Gefahr in Verzug + Patient ist nicht entscheidungsfähig
➡️ Patient kann auch mit Unterstützung nicht entscheiden.
Zuletzt geändertvor 12 Stunden