Gefahren- und Risikokarten
Risikokarten enthalten die folgenden Informationen:
• Anzahl der betroffenen Einwohner als Orientierungswert
• Art der wirtschaftlichen Tätigkeit im betroffenen Gebiet
• Anlagen gemäß der IVU/IED-Richtlinie (z.B. Energieanlagen, Chemieanlagen,
Metallverarbeitung, Abfallbehandlungsanlagen)
• Schutzgebiete (Flora-Fauna-Habitat Gebiete, Vogelschutzgebiete, etc.)
Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
• (Amtliche) Hochwassergefahrenkarten zeigen die Hochwassergefahren für
Gebiete mit „signifikantem Hochwasserrisiko“
• Grundlage der Erstellung der HWGK sind hydraulische Modellierungen, welche
definierte Modellannahmen berücksichtigen
• Modelliert wird der (Hoch)wasserabfluß, keine damit verbundenen
Auswirkungen, wie z.B. Erosion, Ablagerung, Verklausungen etc.
Starkregengefahrenkarten
• Simulationsergebnisse zu möglichen Starkregenszenarien
• Karten enthalten:
• maximale Überflutungstiefe
• maximalen Fließgeschwindigkeiten
• Fließrichtung für ein außergewöhnliches Niederschlagsereignis (100-jährlich)
• Grundlage:
• 3D-Modell (DGM1)
• ATKIS/ALKIS-Daten
• KOSTRA-Daten
• Kanalnetz als auch die Versickerung vernachlässigt
• Anwendung:
• Überblick über die Gefahrenbereiche bei Starkregenereignissen
• Basis für detailliertere Analysen
Starkregengefahrenkarte
Was ist beim Gebrauch der Karten zu beachten?
• Anderes Ereignis – andere Auswirkungen
• Ein Modell kann die Realität nie vollständig abbilden
• Übergänge von Sturzflut zu Hochwasser sind fließend
• Landesweite Berechnung zur Orientierung lokale Untersuchungen für die
meisten Städte verfügbar (z.B. Uelzen: https://www.hansestadt-
uelzen.de/home/global/container-seite/starkregen-in-uelzen-risiken-und-
schutzmassnahmen.aspx)
Hochwasservorsorge
Die Hochwasservorsorge umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, sich auf die
Gefahren eines Hochwassers einzustellen und die bestmöglichen Schritte zu
unternehmen, um den Schaden möglichst gering zu halten:
• Flächenvorsorge (Festlegung von Überschwemmungsgebieten)
• Bauvorsorge (angepasste Nutzung und Bebauung)
• Hochwasservorhersage (Wettervorhersage, Vorwarnzeiten)
• Information und Organisation (Organisationsstrukturen, Einsatzkräfte)
• Verhaltensvorsorge (eigenverantwortliches Handeln)
• Risikovorsorge (Versicherungen, Öffentliche Rechtsvorsorge)
Flächenvorsorge
Verringerung des Schadenspotential durch Steuerung der
Siedlungsentwicklung:
• Schutz von Überschwemmungsgebieten
− Freihaltung von Bebauung
− Hochwassersensible Nutzung
• Gesetzliche Instrumente:
− Raumplanung und Flächennutzungsplanung
− Bauleitpläne in hochwassergefährdeten Gebieten
• Relevante Gesetze
− WHG § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
− Raumordnungsgesetz (ROG)
Überschwemmungsgebiete
• Überschwemmungsgebiete bilden sich bei Hochwasser auf natürliche Weise aus
und stellen Retentions- und Rückhalteräume für den Hochwasserabfluss zur
Verfügung.
• Dadurch ergibt sich eine Verminderung der Abflussspitzen und damit auch
der Wasserstände im Unterlauf
• Natürliche Überschwemmungsgebiete sind daher ein wesentlicher Bestandteil
des staatlichen Hochwasserschutzes
• Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gemäß § 76 WHG durch
die Länder mittels einer Rechtsverordnung und die damit verbundene
Einschränkung des Wirkens der Menschen in diesen Gebieten führen zu
verbessertem Wasserrückhalt und weniger Schadenspotenzial.
Gebiete für Überschwemmungen
Begriffe in Niedersachsen und Bremen
• Überschwemmungsgebiets-Verordnung
Durch Verordnung sind als Überschwemmungsgebiete die Gebiete festzusetzen, in denen ein
Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser) zu erwarten ist (nach
NWG, §115, Absatz 2). Daneben existieren noch zahlreiche historische Überschwemmungsgebiets-
Verordnungen, die zum Teil auf beobachteten Hochwasserereignissen beruhen (siehe Attribut
„Technische Basis“).
• Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet
Noch nicht nach WHG §76 (2) durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind
zu ermitteln, in Kartenform darzustellen und vorläufig zu sichern (nach WHG, §76, Absatz 3 und 2).
• Einstweilig sichergestellte Überschwemmungsflächen
Bezeichnung für die vom Land Bremen ergänzend zur Verfügung gestellten
Überschwemmungsgebiete.
Was ist im Überschwemmungsgebiet erlaubt?
WHG §77 Rückhalteflächen, Bevorratung
WHG §78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte
WHG §78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte
Was ist im Überschwemmungsgebiet erlaubt? – Zusammenfassung
In festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gilt
grundsätzlich das Verbot, neue Baugebiete auszuweisen
− Verhinderung von neuem Schadenspotenzials durch Neubauten
Ausnahmen nur unter Einhaltung strenger Vorgaben möglich
− keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung in weniger gefährdeten
Bereichen
− keine Gefährdung von Leben
− keine erheblichen Gesundheits- oder Sachschäden
− bestehende Hochwasserschutz darf nicht beeinträchtigt werden
Was ist im Überschwemmungsgebiet erlaubt? – Zusammenfassung - Teil 2
In bereits überplanten Gebieten sind die Errichtung und die Erweiterung
baulicher Anlagen innerhalb von Überschwemmungsgebieten grundsätzlich
verboten
Ausnahmen wenn die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sind:
− Hochwasserrückhaltung darf nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden und
der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum muss umfangs-, funktions- und
zeitgleich ausgeglichen werden
− Das Vorhaben darf den Wasserstand und den Hochwasserabfluss nicht nachteilig
verändern
− Das Vorhaben darf den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen
− Das Vorhaben muss hochwasserangepasst ausgeführt werden
Strategien der Bauvorsorge
Ausweichen:
Widerstehen:
Anpassen:
Hochwasservorhersage
Information und Organisation
• An der Hochwassernachrichtenzentrale werden die Daten der
Wasserwirtschaftsämter, des Deutschen Wetterdienstes, der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung und auch benachbarter Länder gesammelt, ausgewertet
und an die zuständigen Stellen verteilt
• Ein Hochwasserlagebericht wird über die Medien, das Internet und durch
Telefonansagen bereitgestellt
• Das Ausmaß von Überschwemmungen wird durch Meldestufe angegeben
• Beim Überschreiten vorgegebener Wasserstände intensiviert der HND die Überwachung an den Pegeln und benachrichtigt die Hauptmeldestellen
(Wasserwirtschaftsämter), die die Hochwasserwarnung an die Meldestellen
(Landratsämter) und betroffenen Städte und Gemeinden weitergeben
• Diese legen in Meldeplänen fest, wann, wie und wer zu warnen ist und welche
Maßnahmen bei bestimmten Pegelständen zu veranlassen sind
Verhaltensvorsorge
Risikovorsorge (Versicherungen)
Probleme von Versicherern und Rückversicherern sind:
• die explosionsartige Erhöhung der Überschwemmungsschäden,
• die zunehmende Anzahl von Extremereignissen,
• die intensive Besiedlung von Überschwemmungsgebieten,
• verbunden mit einem enormen Zuwachs an Sachwerten und deren Empfindlichkeit.
Zuletzt geändertvor 6 Tagen