Weil Menschen Warnungen nicht wahrnehmen, zu spät erhalten oder unterschätzen.
Weil Menschen zusätzliche klare Handlungsnaweisungen und Vorbereitung brauchen
Weil Bebauung den natürlichen Rückhalteraum für Wasser verringern kann
Hauptziel eines Hochwasserrückhaltebeckens
Dämpfung von Hochwasserwellen
Wofür werden Flutpolder hauptsächlich eingesetzt
Um kontrolliert große Wassermengen zwischenzuspeichern
Welche Maßnahme dient nicht zur Steigerung der Abflussleistung eines Fließgewässers?
Bau eines Polders
Staustufen
Hochwasserrückhaltebecken
Flutpolder
Steigerung der Abflussleistung
Wildbachverbau
Gerinneentlastung
Hochwasserschutzdeiche
Feststehende Hochwasserschutzwände
Mobile Hochwasserschutzkonstruktionen
Notmaßnahmen und Deichverteidigung
Welche Technischen Maßnahmen zum Hochwasserschutz
gibt es?
deiche
staumauer
mobile schutzsysteme
talsperren
Ein wesentlicher Aspekt des vorbeugenden Hochwasserschutzes besteht darin, Hochwasser dort zurückzuhalten, wo sie entstehen.
Richtig
Welche Maßnahmen erhöhen die Speicherkapazität für Wasser in der Fläche?
Aufforstung mit Mischwäldern
Extensive Grünlandnutzung
Warum hilft es beim Hochwasserschutz, Wasser länger in der Fläche bzw. im Boden zu halten?
Abfluss minimieren
Flutwelle abmindern
hochwasserspitzen kappen
Durch welche Maßnahmen kann eine Abflussverzögerung erreicht werden
Erhöhung der Fließwiderstände
Warum werden Deiche zurückverlegt?
Überschwemmungsflchen reaktivieren
Ausweitung des Retentiondvolumen
Was sind die drei Startegien der Bauvorsorge?
anpassen , widerstehen und ausweichen.
Im Erdgeschoss werden Fliesen statt empfindlicher Holzböden verwendet. Welcher Strategie entspricht das?
Anpassen
Auf einen Keller wird verzichtet, damit sensible Räume nicht im gefährdeten Bereich liegen. Welcher Strategie entspricht das?
Ausweichen
Eine Rückstauklappe verhindert, dass Wasser aus der Kanalisation ins Gebäude gelangt. Welcher Strategie entspricht das?
Widerstehen
Die Abflussspitze (Q) eines Hochwasserereignisses an einem bestimmten Pegel ist für das HQ100 immer größer als für das HQ200
Wahr oder Falsch
Falsch
Die Eintrittswahrscheinlichkeit (Pü) eines Hochwasserereignisses nimmt mit zunehmender Jährlichkeit ab.
bei durchlässigen Böden
Welche anthropogenen Maßnahmen können zur Erhöhung der Hochwassergefahr führen?
Flussbegradigungen
Eindeichungen
Versieglung
Nutzung von Überschwemmunsgebieten
Auf welche Einzugsgebiete wirkt sich bei der Entstehung von Hochwassern die Versiegelung von Flächen stärker aus?
Kleine Einzugsgebiete
Welche Auswirkungen könnte der Klimawandel nach Modellprognosen auf Basis von Klimamodelldaten auf die Hochwassersituation in Niedersachsen haben?
Extreme Hochwasser werden häufiger
Die Scheitelabflüsse von Hochwassern nehmen zu
Die Hochwasserdauer nimmt zu
Es lassen sich zwei charakteristische Formen von Überschwemmungen unterscheiden.
Dynamische Überschwemmungen
-> Hohe Fließgeschwindigkeit
Statische Überschwemmungen
-> Niedrige Fließgeschwindigkeit
Welche Situationen neben Übersarung gibt es, in denen Feststofftransport auftritt?
Sohlenauflandung
Murgang
Ufererosion
Sohlenerosion
Wie viele Meldestufen für Pegel im Binnenland gibt es in Niedersachsen?
3 Meldestufen in Niedersachsen
Welche Informationen werden typischerweise in Hochwasser-Gefahrenkarten dargestellt?
Die Ausdehnung der Tiefe des überfluteten Gebiets bei verschiedenen Hochwasserszenarien
Welche Hauptkomponente wird in Hochwasser-Risikokarten berücksichtigt?
potentielle Auswirkungen von Hochwassern auf Infrastruktur und Bevölkerung
Was ist beim Gebrauch von Starkregengefahrenkarten zu beachten?
Das Kanalnetz und die Versickerung wurden vernachlässigt
Welches statistische Hochwasserereignis ist maßgebend für die Festsetzung von Überschwemmunsgebieten?
HQmittel (T=100a)
Welches statistische Hochwasserereignis ist maßgebend für die Festsetzung von Risikogebieten?
HQextrem (T>=200a)
Eine Gemeinde will im Außenbereich ein neues Wohnbaugebiet in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet ausweisen. Ist das zulässig?
Die Ausweisung neuer Baugebiete ist grundsätzlich untersagt, aber ausnahmsweise unter strengen Voraussetzungen zulassungsfähig.
LÖSUNG:
Grundsatz: Die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch ist grundsätzlich untersagt (WHG, § 78, Abs. 1, Satz 1).
Ausnahme/Zulassung: Eine ausnahmsweise Zulassung ist möglich (WHG, § 78, Abs. 2).
Voraussetzungen: WHG, § 78, Abs. 2, Nr. 1 - Nr. 9
Ein Landwirt will im festgesetzten Überschwemmungsgebiet eine Grünlandfläche künftig als Acker nutzen. Dürfte er das ohne Weiteres?
Die Umwandlung ist grundsätzlich untersagt, aber im Einzelfall behördlich zulassungsfähig.
Grundsatz: Die Umwandlung von Grünland in Ackerland ist grundsätzlich untersagt (WHG, § 78a, Abs. 1, Nr. 7).
Ausnahme/Zulassung: Eine Zulassung durch die zuständige Behörde im Einzelfall ist möglich (WHG, § 78a, Abs. 2).
Voraussetzungen: Belange des Wohls der Allgemeinheit dürfen nicht entgegenstehen (WHG, § 78a, Abs. 2, Nr. 1). Der Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden (WHG, § 78a, Abs. 2, Nr. 2). Eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit oder erhebliche Sachschäden sind nicht zu befürchten (WHG, § 78a, Abs. 2, Nr. 3) oder die nachteiligen Auswirkungen können ausgeglichen werden.
Auf einem Gewerbegrundstück sollen Paletten mit Baumaterial und mehrere Container dauerhaft im Freien gelagert werden. Ist das zulässig?
Die dauerhafte Lagerung ist grundsätzlich untersagt, kann aber im Einzelfall zugelassen werden
Grundsatz: Die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden könnten, ist grundsätzlich untersagt (WHG, § 78a, Abs. 1, Nr. 4).
Voraussetzungen: Belange des Wohls der Allgemeinheit dürfen nicht entgegenstehen (WHG, § 78a, Abs. 2, Nr. 1). Der Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden (WHG, § 78a, Abs. 2, Nr. 2). Eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit oder erhebliche Sachschäden sind nicht zu befürchten (WHG, § 78a, Abs. 2, Nr. 3 oder die nachteiligen Auswirkungen können ausgeglichen werden.
Ein Grundstückseigentümer möchte sein Grundstück mit einem niedrigen Wall gegen Hochwasser schützen. Wie ist das rechtlich einzuordnen?
Die Errichtung eines Walls ist grundsätzlich untersagt, kann aber im Einzelfall zugelassen werden.
Grundsatz: Die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können, ist grundsätzlich untersagt (WHG, § 78a, Abs. 1, Nr. 1).
Ein Bauherr plant, das Gelände für einen Anbau durch Aufschüttung um 80 cm zu erhöhen. Welche Bewertung ist zutreffend?
Das Erhöhen der Erdoberfläche ist grundsätzlich untersagt, kann aber im Einzelfall zugelassen werden.
Grundsatz: Grundsatz: Das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche ist grundsätzlich untersagt (WHG, § 78a, Abs. 1, Nr. 5).
Ein Betrieb lagert Diesel in Fässern außerhalb technischer Anlagen auf dem Hof im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Welche Aussage trifft zu?
Das Aufbringen oder Ablagern wassergefährdender Stoffe sowie ihre Lagerung außerhalb von Anlagen ist grundsätzlich untersagt, eine Einzelfallzulassung
Grundsatz: Grundsatz: Das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden ist grundsätzlich untersagt (WHG, § 78a, Abs. 1, Nr. 2). Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen ist ebenfalls grundsätzlich untersagt (WHG, § 78a, Abs. 1, Nr. 3).
Voraussetzungen: WHG, § 78a, Abs. 2, Nr. 1-3
Im festgesetzten Überschwemmungsgebiet soll eine bestehende Lagerhalle erweitert werden. Wie ist das rechtlich einzuordnen?
Die Erweiterung baulicher Anlagen ist grundsätzlich untersagt, kann aber ausnahmsweise genehmigt werden.
Grundsatz: Grundsatz: Die Erweiterung einer baulichen Anlage ist grundsätzlich untersagt (WHG, § 78, Abs. 4).
Ausnahme/Zulassung: Eine Genehmigung durch die zuständige Behörde ist möglich (WHG, § 78, Abs. 5).
Voraussetzungen: Das Vorhaben darf die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur ausgleichbar beeinträchtigen (WHG, §78, Abs. 5, Nr. 1a), Wasserstand und Abfluss dürfen nicht nachteilig beeinflusst werden (WHG, §78, Abs. 5, Nr. 1b), der bestehende Hochwasserschutz darf nicht beeinträchtigt werden (WHG, §78, Abs. 5, Nr. 1c), und das Gebäude muss hochwasserangepasst ausgeführt werden (WHG, §78, Abs. 5, Nr. 1d).
Kurz vor einem angekündigten Hochwasser stehen auf einem Grundstück im Überschwemmungsgebiet mehrere lose gelagerte Maschinen und Baustoffe.
Kurzfristige Ablagerung kann zwar anders zu bewerten sein, bei akuter Hochwassergefahr besteht aber eine Entfernungspflicht.
Grundsatz: Die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, ist grundsätzlich untersagt (WHG, § 78a, Abs. 1, Satz 1, Nr. 4).
Ausnahme/Zulassung: Bei einer unmittelbar bevorstehenden Hochwassergefahr sind diese Gegenstände unverzüglich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen (WHG, § 78a, Abs. 3)
Voraussetzungen: Voraussetzung ist, dass eine unmittelbar bevorstehende Hochwassergefahr vorliegt und es sich um Gegenstände im Sinne des Ablagerungsverbots handelt (WHG, § 78a, Abs. 1, Nr. 4).
Eine Kommune möchte in einem bereits bebauten Bereich innerhalb des Überschwemmungsgebiets ihren Bebauungsplan ändern. Worauf kommt es an?
Besondere Berücksichtigung hochwasserbezogener Belange
Grundsatz: Bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen sind die hochwasserbezogenen Belange besonders zu berücksichtigen (WHG, § 78, Abs. 3).
Ausnahme/Zulassung: Eine besondere Ausnahmevorschrift ist hier nicht einschlägig; entscheidend ist die gesetzlich angeordnete Berücksichtigungspflicht (WHG, § 78, Abs. 3).
Voraussetzungen: Zu berücksichtigen sind insbesondere die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger (WHG, § 78, Abs. 3, Nr. 1), die Vermeidung einer Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes (WHG, § 78, Abs. 3, Nr. 2), die hochwasserangepasste Errichtung von Bauvorhaben (WHG, § 78, Abs. 3, Nr. 3).
Ein Eigentümer möchte in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet eine neue Ölheizung mit Tank einbauen. Welche Aussage ist richtig?
Neue Heizölverbraucheranlagen sind grundsätzlich verboten, eine Ausnahme ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Grundsatz: Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen ist grundsätzlich verboten (WHG, § 78c, Abs. 1).
Ausnahme/Zulassung: Eine Ausnahme ist möglich, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten nicht zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet werden kann (WHG, § 78c, Abs. 1).
Voraussetzungen: Es dürfen keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten verfügbar. Die Anlage muss hochwassersicher errichtet werden können (WHG, § 78c, Abs. 1).
Ein Bauherr fragt in einem vorläufig gesicherten Gebiet, ob die Schutzvorschriften erst nach endgültiger Festsetzung gelten. Was ist richtig?
Nein, die Schutzvorschriften gelten auch im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet entsprechend.
Grundsatz: Die Schutzvorschriften gelten auch im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet entsprechend (WHG, § 78, Abs. 8; WHG, § 78a, Abs. 6).
Ein Bauherr möchte innerhalb eines Risikogebiets im unbeplanten Außenbereich eine neue Werkhalle errichten. Welche Aussage trifft zu?
Ein generelles Bauverbot besteht nicht; maßgeblich ist vor allem eine dem Hochwasserrisiko angepasste Bauweise.
Grundsatz: Außerhalb der von § 78b Abs. 1 Nr. 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist (WHG, § 78b, Abs. 1, Nr. 2). Ein generelles Bauverbot wie in festgesetzten Überschwemmungsgebieten besteht hier nicht.
Eine Gemeinde möchte in einem Risikogebiet im Außenbereich ein neues Baugebiet ausweisen. Welche Belange muss sie besonders berücksichtigen?
Vor allem den Schutz von Leben und Gesundheit sowie die Vermeidung erheblicher Sachschäden.
Grundsatz: Bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei bestimmten Bauleitplänen sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung zu berücksichtigen (WHG, § 78b, Abs. 1, Nr. 1). Auch hier besteht kein starres Verbot wie in § 78 Abs. 1.
Richtig oder Falsch
Verzögerter Abfluss
Dämpfung der Hochwasserwelle
Hochwasserspitzen abdämpfen
Durch welche Maßnahmen kann eine Abflussverzögerung erreicht werden?
Vergrößerung des Fließquerschnitts
Überschwemmungsflächen reaktivieren
Welche Technischen Maßnahmen zum Hochwasserschutz gibt es?
Deiche
Hochwasserrüchhaltebecken
Wildbauverbau
mobile Schutzsysteme
Talsperren
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