Akteure im Arbeitsrecht: Arbeitnehmer
Jeder der gegen Entgelt für einen anderen auf Grundlage eines Arbeitsvertrages tätig ist.
Akteure im Arbeitsrecht: Arbeitgeber
Jeder der einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Akteure im Arbeitsrecht: Betriebsrat
Vertreter der Arbeitnehmer im Betrieb. => kann in jeden betrieb eingeführt werden.
Akteure im Arbeitsrecht: Arbeitgeberverband
Freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitgebern zur kollektiv Vertretung ihrer sozialpolitischen Interessen.
Akteure im Arbeitsrecht: Gewerkschaften
Freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitnehmern zur kollektiven Vertretung ihrer Interessen.
Welches Teilsystem des Personalwesens wird durch das Bundesbeurlaubungsgesetz beeinflusst?
Personalplanung
Arbeitsvertragsrecht: relevante Gesetze
Bürgerliche Gesetzbuch BGB (Vorschriften Dienstvertrag §§ 611-630 BGB)
Handelsgesetzbuch HGB (für Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge §§ 69 ff. HGB
Gewerbeordnung GewO (regelt Stellung der gewerblichen Arbeiter)
Arbeitsvertragsrecht: Rechte und Pflichten Arbeitgber
Rechte:
Arbeitsablauf organisieren
Arbeitnehmern Weisungen erteilen (Direktionsrecht)
Pflichten:
Lohnzahlungspflicht § 611 BGB (Hauptpflicht)
Fürsorgepflicht
Beschäftigungspflicht
Gleichbehandlungspflicht
Urlaubsgewährungspflicht
Zeugniserteilungspflicht
Berechnung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen
Arbeitsvertragsrecht: Rechte und Pflichten Arbeitnehmer
Recht auf Lohnzahlung
Recht auf Fürsorge
Recht auf Beschäftigung
Recht auf Gleichbehandlung
Ansppruch auf Urlaub
Recht auf Erhalt eines Zeugnisses für geleistete Tätigkeit.
Arbeitspflicht
Treuepflicht
Haftungspflicht
Arbeitsvertragsrecht: Allgemeine Schutzvorschriften
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG
Arbeitssicherheitsgesetz ASiG
Arbeitsstättenerordung ArbStättV
Arbeitszeitgesetz ArbZG
Gewerbeordnung GewO
Kündigungsschutzgesetz KSchG
Ebtgektfortzahlungsgesetz EFZG
Arbeitsvertragsrecht: Besondere Schutzvorschriften
Berufsbildungsgesetz BBiG
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG
Heimarbeitsgesetz HAG
Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG
Mutterschutzgesetz MuSchG
Schwerbehindertenrecht
3 Bereiche Kollektivarbeitsrecht
Tarifvertragsrecht
Arbeitskampfrecht
Bertriebsverfassungsgesetz
Was regelt das Tarifvertragsgesetz:
Lohn- / Gehaltstarifvertrag bestimmt die Vergütung des Arbeitnehmers
Manteltarifvertrag / Rahmentarifvertrag regelt grundsätzl. Bedingungen für die dauer von mehreren Jahren.
Verbandstarifvertrag => Übereinkommen zwischen einer / mehrerer Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
Firmentarifvertrag => wird zwischen Arbeitgeber und einen/mehrere Gewerkschaften vereinbart.
Günstigkeitsprinzip
Abweichungen vom Tarifvertrag zugunsten der Arbeitnehmer sind möglich.
Streik => eine geplante Arbeitsniederlegung
Aussperrung => planmä’ige nichtzulassung mehrer Beschäftigter zur Arbeit
Einwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Mitwirkung => rechlch abgesicherte Einflussnahme des Arbeitnehmers auf betriebliche Entscheidungsprozesse
Informationsrecht
Vorschlagsrecht
Antragsrecht
Beratungsrecht
Anhörungsrecht
Mitbestimmung => Teilhabe des Betriebsrats an Prozessen der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Unternehmen
soziale Angelegenheiten
arbeitsplatzbezogene Angelegenheiten
personelle Angelegenheiten
wirtschaftliche Angelegenheiten
Betriebsvereinbarungen
Kann zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossen werden.
Umfässt:
Aktivitäten, durch die Abreitsunfälle vermieden werden können
Programme, die die Weiterbildung fördern
Aufbau von Sozialeinrichtungen (betriebseigener Sportverein)
Zuletzt geändertvor 15 Tagen