nach welchen Kriterien können die Arten der Zwangsvollstreckung aufgeteilt werden?
nach Titelinhalt und dann nach Zugriffsobjekt
Schema Rechtmäßigkeit Pfändung in bewegliche Sachen
§§ 803 ff. ZPO
Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen der ZV
Besonderen Voraussetzungen der §§ 803 ff. ZPO
-> Abgrenzung Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung
Gewahrsam des Schuldners oder eines herausgabebereiten Dritten §§ 808, 809
Keine speziellen Pfändungsverbote § 811 (Schwerpunkt!)
Pfändung in der rechten Weise (z.B. § 758a ZPO)
Abgrenzung Mobiliar- unf Immobiliarvollstreckung
Gegenstände unterliegen eigentlicher der Mobiliarvollstreckung
Eine Ausnahme liegt vor, wenn sie einem hypothetischen Haftungsverband unterfallen würden
Exkurs: Hypothekenverband §§ 1120 ff. BGB
Ist der Gegenstand mal in das Eigentum des Grundstückseigentümers gelangt?
Ist es nach §§ 1121, 1122 BGB enthaftet worden?
Zuletzt geändertvor 7 Tagen