Nennen Sie drei gebräuchliche Rechtsformen für Unternehmen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Aktiengesellschaft (AG)
Welche Rechtsform ist für ein Startup mit geringem Risiko und geringem Kapitalbedarf am sinnvollsten?
Für ein Startup mit geringem Kapitalbedarf bietet sich eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (ug) an, da sie die "kleine Schwester" der GmbH ist und eine Haftungsbeschränkung bei geringen Gründungsanforderungen bietet.
Die GbR wäre zwar ohne großen Kapitalbedarf leicht zu gründen, birgt jedoch ein unbeschränktes persönliches Haftungsrisiko der Gesellschafter.
Angenommen, Sie haben ein Auto besichtigt und ausdrücklich mit der Vereinbarung gekauft, dass es Ihnen am 15.1.26 übergeben werden muss, weil Sie am 16.1.26 damit auf eine wichtige Geschäftsrundreise fahren möchten.
Welche Ansprüche haben Sie möglicherweise, wenn der Verkäufer ihnen aufgrund seiner Schusseligkeit das Fahrzeug weder am 15.1. noch am 16.1.26 übergeben kann? Bennen Sie die Anspruchsgrundlagen.
Wer will was von wem woraus?
Ich möchte das Auto vom Verkäufer geliefert bekommen weil ich es gekauft habe
Anspruchsgrundlage:
Wir haben gemäß §433 einen Kaufvertrag geschlossen. Gemäß § 433 Abs. 1 BGB habe ich Anspruch auf vertragsgemäße Übergabe.
Tatbestandsvoraussetzung:
Der Verkäufer hat das Auto nicht übergeben, was er gemäß § 433 Abs. 1 BGB hätte tun müssen.
-> Ich habe Anspruch auf die Übergabe des Autos frei von Sach- und Rechtsmängeln
Ich möchte Schadensersatz vom Verkäufer wegen Lieferungsverzug
Fälliger Anspruch:
Liegt ein Verzug vor?:
Ja
Gemäß §286 Abs.2 Satz 1 ist keine Mahnung fällig, da für die Leistung ein fixer Termin bestimmt wurde.
Vertreten müssen?:
Gemäß §276 Abs. 1 Satz 2 hat der Verkäufer mit seiner “Schusseligkeit” fahrlässig gehandelt.
Schaden entstanden?:
Ja, da eine Mietauto o.Ä. als ersatz benötigt wurde. -> Kosten für den Mietwagen
Kausalität? (Hängt Schaden mit Pflichtverletzung zusammen?):
-> Ich habe Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzug.
Erläutern Sie bitte den rechtlichen Begriff der Willenserklärung.
Eine Willenserklärung ist eine rechtlich erhebliche Erklärung, die darauf ausgerichtet ist, rechtliche Folgen herbeizuführen. Sie besteht aus zwei Elementen:
Dem äußeren (objektiven) Tatbestand: Handlungswille (bewusstes Handeln), Rechtsbindungswille (Erkennbarkeit, dass das Handeln rechtliche Dimension hat) und Geschäftswille.
Dem inneren (subjektiven) Tatbestand: Handlungswille und Erklärungsbewusstsein.
Angenommen, Sie beauftragen für die Renovierung Ihrer Geschäftsräume ein Malerunterunternehmen, Martin Müller aus München, das ihnen wegen der hohen Qualität der Leistungen sehr empfohlen wurde.
In letzter Sekunde stellen Sie fest, dass sie den falschen Martin Müller aus München beauftragt haben. Sie möchten sich vom Vertrag lösen.
Haben Sie die Möglichkeit den Auftrag anzufechten und wenn ja, welche Konsequenzen hätte dies rechtlich? Gehen Sie bitte auf alle relevanten §§ des BGB ein.
Ich möchte meine Willenserklärung gegenüber Martin Müller wegen Irrtum zurücknehmen.
Irrtum?:
Es handelt sich nicht um den angenommenen Martin Müller samt dessen empfohlener Arbeitsqualität.
Gemäß §119 Abs. 2 BGB liegt ein Irrtum über “eine Eigenschaft der Person” des Vertragspartners vor.
-> Eine Anfechtung ist möglich, sofern die Anfechtungsfrist gemäß §121 Abs.1 BGB eingehalten wird.
Martin Müller möchte Schadensersatz von mir wegen des Irrtums.
-> Gemäß §122 Abs. 1 muss ich dem falschen Herrn Müller jegliche Schäden ersetzen, die bei ihm durch mein Anfechten entstehen.
-> Gemäß §122 Abs. 2 müsste ich keinen Schadensersatz zahlen, sollte dem Müller bewusst gewesen sein, dass ich ihn verwechsle.
Nennen Sie bitte die Voraussetzungen für eine wirksame rechtsgeschäftliche Stellvertretung.
Gemäß §§ 164 ff. BGB sind das die Voraussetzungen:
Eigene Willenserklärung
Handeln im fremden Namen
Vertretungsmacht
Vertretungsfähigkeit des Geschäfts
Wie kommt ein Vertrag zustande? Nennen Sie die einschlägigen §§
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande:
Antrag (Angebot) gem. § 145 BGB und
die Annahme gem. § 147 BGB
Was versteht man unter den essentialia negotii? Sind diese bei jedem Vertrag gleich?
"Essentialia negotii" sind die Mindestbedingungen eines Geschäfts, über die sich die Parteien zwingend einigen müssen.
Nicht bei jedem Vertrag gleich: In den jeweiligen Paragraphen stehen die jeweiligen Mindestbediengungen.
(Beim Kaufvertrag sind es Kaufsache und Preis, beim Mietvertrag Mietsache und Mietzins. Beim Werkvertrag reicht jedoch die Einigung über das Werk, da die übliche Vergütung andernfalls durch das Gesetz (§ 632 BGB) als vereinbart gilt.)
Was passiert rechtlich, wenn ihr Kunde auf ihr Angebot schreibt, „ok, aber für 200.- € weniger“?
Gemäß § 150 Abs. 2 BGB gilt eine Annahme unter Änderungen (wie hier ein geringerer Preis) rechtlich als Ablehnung des bisherigen Angebots, verbunden mit einem neuen Antrag.
Der Vertrag ist damit noch nicht geschlossen, bis Sie diesen neuen Antrag annehmen.
Was versteht man unter der „Schriftform“, wo ist diese geregelt und was passiert bei Nichteinhaltung?
Die gesetzliche Schriftform ist im § 126 BGB geregelt.
Wird eine gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebene Formvorgabe nicht eingehalten (z. B. bei der Kündigung von Arbeitsverträgen nach § 623 BGB), hat dies die Nichtigkeit der Willenserklärung gem. § 125 BGB zur Folge.
Erläutern Sie bitte kurz die Wirkungsweise und praktische Bedeutung des Zurückbehaltungsrechts gem. § 273 BGB anhand eines selbst gewählten Beispiels.
Das Zurückbehaltungsrecht ist ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht.
Es greift, wenn der Vertragspartner aus demselben Schuldverhältnis seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer (Jan) hat seit 3 Monaten nur 50% seines Gehalts erhalten. Er kann gem. § 273 BGB seine Arbeitsleistung zurückbehalten (verweigern), um eine Bezahlung vom Arbeitgeber zu erzwingen.
Bearbeiten Sie folgenden Fall:
Antiquitätenhändler Anton und Lottomillionärin Beate schließen einen Kaufvertrag über eine antike Skulptur.
Leider hatte der Verkäufer Anton vergessen Beate darauf hinzuweisen, dass man diese Skulptur nicht mit scharfen Putzmitteln putzen darf, obwohl Beate danach gefragt hatte, wie sie dieses Kunstwerk pflegen kann. Er meinte nur, es ist nichts besonderes zu beachten. Er ging davon aus, dass jeder weiß, dass antike Kunstwerke nicht mit scharfen Putzmitteln gereinigt werden dürfen.
Nun löst sich die Oberfläche der Skulptur langsam auf. Ist Anton für den nun entstandenen Schaden rechtlich verantwortlich?
Prüfen Sie diese Frage anhand der einschlägigen Anspruchsgrundlage. Gehen Sie auf alle 4 Voraussetzungen ein und begründen Sie dann ihr Ergebnis.
Beate möchte Schadensersatz von Anton wegen Plichtverletzung.
Prüfung der vier Voraussetzungen für Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB):
Schuldverhältnis: Liegt durch den Kaufvertrag gemäß §433 BGB vor.
Pflichtverletzung: Anton hat durch seine fehlerhafte Auskunft auf Beates direkte Frage seine allgemeine Sorgfalts- und Informationspflicht gem. § 241 BGB verletzt.
Vertretenmüssen (§ 276 BGB): Anton hat zumindest fahrlässig gehandelt, da er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.
Schaden und Ursächlichkeit: Durch das Fehlen der Warnung wurde die Skulptur mit falschem Mittel geputzt und unwiederbringlich beschädigt (Kausalität gegeben).
-> Anton muss Schadensersatz leisten
Bearbeiten Sie bitte folgenden Fall:
Anna ist als selbständige Ingenieurin TK vom Hersteller Robo beauftragt, die Gebrauchsanweisung eines neuen Fensterputzroboters zu erstellen und diese bis zum 9.1.zu liefern, denn ab dem 12.1. werden die neuen Geräte ausgeliefert.
Leider gab es bei Anna einen Stromausfall und sie hat alle Daten verloren, da sie keine Datensicherung gemacht hatte. So musste sie die Gebrauchsanweisung am 8.1.komplett wieder neu machen. Das dauerte bis zum 18.1. Die gesamte Auslieferung der neuen Fensterputzroboter verzögerte sich daher um insgesamt 10 Tage und Robo musste seinen Kunden Nachlässe gewähren und Vertragsstrafen bezahlen. Der Schaden wegen der verspäteten Gebrauchsanweisung beläuft sich für Robo auf ca. 12.000.- €.
Prüfen Sie bitte ob Robo gegen Anna Ansprüche auf Ersatz der 12.000.- € hat. Prüfen Sie dazu bitte die einschlägige Anspruchsgrundlage aus dem BGB.
Robo möchte von Anna Schadensersatz wegen Verzugs (§§ 280, 286 BGB).
Schuldverhältnis Werkvertrag gemäß §631 liegt vor.
Pflichtverletzung (Verzug): Die Lieferung war gem. § 286 BGB kalendermäßig (bis zum 9.1.) bestimmt, wodurch Anna ohne weitere Mahnung in Schuldnerverzug geriet (§ 286 Abs. 2 BGB).
Vertretenmüssen: Anna hat fahrlässig gehandelt (§ 276 BGB), weil sie keine Datensicherung angelegt hat.
Schaden: Aus der Verspätung resultiert ein Schaden von 12.000 €.
-> Robo hat Anspruch auf Ersatz
Wann beginnt die Verjährung des Werkvertrags-Vergütungsanspruchs? Gehen Sie bitte auf die einschlägigen §§ ein und nennen Sie die Anspruchsgrundlage für den Vergütungsanspruch.
Der vertragliche Vergütungsanspruch (Anspruchsgrundlage: § 631 BGB) unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren gem. § 195 BGB.
Der Verjährungsbeginn ist gem. § 199 BGB am Schluss (31.12.) des Jahres, in dem der Anspruch fällig entstanden ist. (Fällig wird die Werkvergütung mit der Abnahme nach § 641 BGB).
Nennen Sie vier Szenarien, wie die Verjährung gehemmt werden kann:
Verhandlungen (§ 203 BGB)
Rechtsverfolgung (§ 204 BGB)
Leistungsverweigerungsrecht (§ 205 BGB)
Höherer Gewalt (§ 206 BGB).
Stellen Sie kurz die typische Dynamik des Werkvertrags dar.
Der Werkvertrag als Dauerschuldverhältnis durchläuft drei Stadien:
Er geht vom Erfüllungsstadium zur Abnahme über und mündet schließlich in das Gewährleistungsstadium.
Handelt es sich bei der Beauftragung zur Herstellung einer Gebrauchsanweisung um einen Werkvertrag? Begründen Sie bitte Ihre Antwort ausführlich unter Bezugnahme auf den einschlägigen § des BGB.
Ja, es ist ein Werkvertrag gem. § 631 BGB. Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer nicht nur ein Tätigwerden, sondern zwingend die Herstellung eines versprochenen Werkes (einen Erfolg). Eine Gebrauchsanweisung verlangt das vertragstypische und funktionsfähige Resultat des fehlerfreien Gebrauchs für Endkunden.
Bearbeiten Sie bitte den folgenden Fall:
Ella ist Herstellerin von Friseurbedarfsgeräten. Sie bestellt vom freiberuflich tätigen Ingenieur Fritz eine Gebrauchsanweisung für die von ihr hergestellten neuartigen Glätteisen.
Fritz sagt zu, diesen Auftrag zu übernehmen und als die Gebrauchsanweisung fertig ist, verlangt er eine Vergütung in Höhe von 7.000.- €.
Ella meint, dass sie gar nichts zahlen müsse, weil sie gehört hat, dass ein Vertrag immer nur dann zustande kommt, wenn die essentialia negotii vereinbart werden. Das sei hier nicht der Fall, zudem gibt es keinen schriftlichen Vertrag und daher freut sie sich über die Gebrauchsanweisung und zahlt erst mal nichts.
Frage: Hat Fritz einen Anspruch auf Vergütung gegen Ella und wenn ja, in welcher Höhe? Gehen Sie bitte auf alle relevanten §§ des BGB ein.
Fritz möchte Vergütung von Ella wegen Erstellung der Gebrauchsanweisung
Werkvertrag §631 BGB besteht, da da sowohl Angebot (§145), als auch Annahme (147) stattgefunden haben. Bei Werksverträgen keine Schriftform nötig!
Gemäß §632 Abs. 1 gilt Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn für die Herstellung des Werkes normal eine Vergütung zu erwarten wäre. Gemäß §632 Abs. 2 gilt dann die übliche Vergütung
-> Fritz hat Anspruch auf Vergütung in “üblicher” Höhe
Gibt es bei einem lang andauernden Werkvertrag für den Unternehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlung und wenn ja, kann er auf diesen Anspruch durch Vertrag verzichten?
Ja, gemäß § 632a BGB hat der Unternehmer das Recht auf Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der bereits nachgewiesenen und erbrachten Leistung.
Grenzen Sie bitte den Werkvertrag vom Dienstvertrag ab.
Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) ist zwingend ein greifbarer Erfolg (das hergestellte Werk) geschuldet.
Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) ist lediglich das vertragsgemäße Tätigwerden ("Sich-Bemühen") geschuldet, nicht aber der konkrete Erfolg.
Wann ist grundsätzlich der Werklohnanspruch fällig? Wann der Kaufpreis?
Der Vergütungsanspruch im Werkvertrag wird ab dem Zeitpunkt der Abnahme (§ 641 BGB) fällig.
Im Kaufvertrag (§ 433 Abs. 2 BGB) entsteht die Zahlungspflicht regulär bereits durch Zustandekommen des Vertrages bzw. im Zug-um-Zug-Prinzip bei Übergabe/Übereignung.
Lösen Sie bitte folgenden Fall:
Der Hersteller von Rasenmäherrobotern Robert ist durch einen Werkvertrag mit dem Unternehmer Fritz verbunden. Dieser soll die Gebrauchsanweisung für das neueste Modell „Supermax3000“ erstellen.
Fritz möchte nun die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen. Aus unerfindlichen Gründen hat ihm aber Robert verboten, selbständig mit der Entwicklungsabteilung Kontakt aufzunehmen. Um nun aber eine korrekte Gebrauchsanweisung fertigen zu können, ist es für Fritz erforderlich, die technischen Details von „Supermax3000“ einzusehen und kennenzulernen. Daher fordert Fritz den Robert auf, ihm unverzüglich und dauerhaft Zugang zu den internen technischen Daten und Beschreibungen des „Supermax3000“ zu gewähren, andernfalls droht er mit Verzugsschadensersatz oder Kündigung gem. § 643B.
Frage1: Hat hier der Robert seine Mitwirkungspflicht aus § 642 BGB verletzt?
Frage 2: Kann Fritz wirksam Schadensersatz wegen Verzugs verlangen?
Frage 3: Wann könnte Fritz theoretisch frühestens kündigen?
Mitwirkungspflicht verletzt? Ja, Robert verletzt seine Pflichten aus § 642 BGB. Das Vorlegen von technischen Details und der Zugang für den Werkunternehmer stellen klassische Mitwirkungspflichten des Auftraggebers dar.
Verzugsschadensersatz? Nein, Fritz kann nicht ohne Weiteres Verzugsschadensersatz fordern. Der Besteller gerät hier lediglich in Annahmeverzug (Gläubigerverzug).
Kündigung? Fritz kann theoretisch wirksam kündigen gem. § 643 BGB, vorausgesetzt er fordert Robert zuvor unter Fristsetzung zur Mitwirkung auf und diese Frist verstreicht fruchtlos.
Max schuldet dem Hersteller von Möbeln, Horst, Aufbauanleitungen für seine neue Küchenkollektion. Max hat die 60 Seiten umfassende Anleitung sorgfältig ausgearbeitet.
Allerdings kommt es auf den Seiten 20, 25 und 33 zu unklaren textlichen Anweisungen und zur Verwechslung einiger Bauteile, die mal mit A und dann wieder mit H bezeichnet wurden.
Horst lehnt die Abnahme der Gebrauchsanweisung komplett ab. Er möchte nur eine absolut korrekte Gebrauchsanweisung abnehmen. Max verlangt die Abnahme trotz Mängel, die er noch nachbessern wird.
Wer hat Recht? Prüfen Sie bitte, ob Max einen Anspruch auf Abnahme hat.
Max möchte Abnahme von Horst gemäß §640
Zwischen Max und Horst besteht ein Werksvertrag gemäß §631 BGB
Gemäß §640 BGB ist Horst zur Annahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
-> Max hat keinen Anspruch auf Abnahme. Da wesentliche Mängel vorliegen hat Horst gemäß §634 Satz 1 das Recht auf Nacherfüllung gemäß §635
Wann liegt ein Sachmangel im Sinne des Werkvertragsrechts vor?
Gemäß § 633 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn das Werk:
nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist,
sich nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,
sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Werken dieser Art üblich ist und erwartet werden kann.
Welches ist der primäre Gewährleistungsanspruch?
Der Primäranspruch im Werkvertragsrecht ist die Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung des Werkes) gem. § 635 BGB.
Ist es möglich, arbeitsvertraglich von dem gesetzlichen Urlaubsanspruch abzuweichen?
Der gesetzliche Urlaub (geregelt im BUrlG) ist ein Mindestanspruch, von dem arbeitsvertraglich nicht abgewichen werden darf – es sei denn, die vertragliche Regelung ist zugunsten des Arbeitnehmers ausgestaltet (z.B. Gewährung von mehr als dem gesetzlichen Mindesturlaub).
Darf im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens der mögliche neue Arbeitgeber bei dem aktuellen Arbeitgeber anrufen und Erkundigungen über den / die Bewerber/in einholen?
Grundsätzlich darf der neue Arbeitgeber frühere Arbeitgeber befragen. Bei einem aktuellen Arbeitgeber ist dies jedoch verboten, wenn der Bewerber dort noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht oder wenn der Bewerber dies dem Arbeitgeber explizit untersagt hat.
Kann die Kündigung eines Arbeitsvertrages mündlich wirksam ausgesprochen werden? Wenn nicht, was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber mündlich kündigt?
Nein. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages bedarf gemäß § 623 BGB zwingend der Schriftform. Eine mündliche Kündigung ist nach § 125 BGB nichtig und damit unwirksam.
Was ist zu tun? Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitskraft weiterhin vertragsgemäß anbieten. Nimmt der Arbeitgeber diese nicht an, gerät er in Annahmeverzug/Gläubigerverzug (§ 293 BGB) und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Weiterzahlung seines Gehalts (Annahmeverzugslohn), auch ohne zu arbeiten.
Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis?
Ja, das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen einem einfachen Zeugnis (welches nur Art und Dauer der Beschäftigung ausweist) und einem qualifizierten Zeugnis (welches zusätzlich Leistungen und Verhaltensbeurteilung (Führung) beinhaltet).
Arbeitnehmer können ein qualifiziertes Zeugnis verlangen.
Zuletzt geändertvor 7 Tagen