Was darf ich mit der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ausbilden?
Gemäß § 1 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG)
Klasse B: Personenkraftwagen (Pkw) ohne schweren Anhänger.
Klasse BE: Pkw mit schweren Anhängern.
Klasse L: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren) bis 40 km/h.
Unterrichtsform: Sie dürfen sowohl den theoretischen als auch den praktischen Unterricht in diesen Klassen erteilen.
Was ist die Klasse B und was darf ich damit fahren?
Das Zugfahrzeug (Auto/Transporter)
Gewicht: Die zulässige Gesamtmasse (zGM) darf maximal 3.500 kg (3,5 Tonnen) betragen.
Sitzplätze: Das Fahrzeug darf für maximal 8 Personen zusätzlich zum Fahrzeugführer gebaut sein (insgesamt also höchstens 9 Sitzplätze).
Das Mitführen von Anhängern
Mit der reinen Klasse B dürfen zwei Arten von Anhängerkombinationen gefahren werden:
Leichte Anhänger: Ein Anhänger mit einer zGM von bis zu 750 kg ist immer erlaubt. Das Gespann darf dann maximal 4.250 kg wiegen (3.500 kg Auto + 750 kg Anhänger).
Schwere Anhänger: Wiegt der Anhänger über 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination (Auto + Anhänger) 3.500 kg nicht überschreiten
Welche Fahrerlaubnisklassen erwerbe ich automatisch mit dem Erwerb der Klasse B ?
Wer die Klasse B besitzt, erhält automatisch die Erlaubnis für folgende Fahrzeugtypen nach FeV §6 (3) punkt 4.
Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller, Mopeds) bis 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h.
Klasse L: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h.
Quads und Trikes:
Für Inhaber des normalen Pkw-Führerscheins der Klasse B gilt hier in Deutschland eine gesetzliche Sonderregelung nach § 6 Absatz 3a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
Unter 15 kW Motorleistung: Wer die Klasse B besitzt, darf Trikes mit einer Leistung von maximal 15 kW (ca. 20 PS) ab dem regulären Erhalt des Autoführerscheins fahren.
Über 15 kW Motorleistung: Leistungsstärkere Großtrikes dürfen Sie mit der Klasse B ebenfalls fahren, allerdings erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren
Erkläre den §6 (3) punkt 3b
Wann darf ich mehr als 3,5 t fahren trotz fahrerlaubnis Klasse B?
Wenn Sie die Klasse B seit 2 Jahren besitzen, dürfen Sie dieses schwerere Fahrzeug (ZGM bis max. 4.25 t ) automatisch und ohne zusätzliche Prüfung fahren – allerdings gelten dafür die folgenden vier strikten Bedingungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
Der Antrieb: Es muss zwingend ein alternativer Antrieb (Elektro, Wasserstoff, CNG, LNG oder LPG) sein. Ein schwerer Diesel- oder Benziner-Transporter bleibt für Sie absolut verboten.
Das Gewicht: Das Fahrzeug darf die 4.250 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) nicht überschreiten.
Der Verwendungszweck: Es muss sich um ein Fahrzeug zur Güterbeförderung (also einen Lieferwagen oder Lkw) handeln. Ein schweres Elektro-Wohnmobil über 3.500 kg dürfen Sie damit weiterhin nicht fahren.
Kein Anhänger: Sie dürfen an dieses schwerere Fahrzeug keinen Anhänger anhängen
Darf ich die Klasse AM ausbilden?
Ja/Nein Warum?
Nein darf ich laut FahrlG nicht!
Die Klasse AM gehört zu den Zweiradklassen. Da Sie in der Fahrlehrerausbildung der Klasse BE weder die fahrpraktische Handhabung eines Motorrads nachweisen mussten noch die spezielle Zweiraddidaktik gelernt haben, fehlt Ihnen hierfür die gesetzliche Lehrberechtigung
Sie dürfen laut § 1 Abs. 3 FahrlG bei jeder Fahrerlaubnisklasse den allgemeinen Teil des Theorieunterrichts (den sogenannten Grundstoff) unterrichten.
Sobald es aber um den zusatzstofflichen Zweirad-Theorieunterricht oder die praktische Ausbildung für die Klasse AM geht, müssen Sie die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A besitzen
Was ist die erweiterung B96? Was darf ich fahren?
Im § 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 (kurz: B96) geregelt.
Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung des normalen Pkw-Führerscheins für größere Anhängergespanne.
Das Gespann: Sie dürfen eine Fahrzeugkombination aus einem Auto der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM) fahren.
Das Gewichtslimit: Die zGM des gesamten Zuges (Auto + Anhänger zusammen) muss zwischen 3.500 kg und maximal 4.250 kg liegen.
Voraussetzung: Der Bewerber muss die Klasse B bereits besitzen oder die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Beim Begleiteten Fahren (BF17) liegt das Mindestalter bei 17 Jahren
Keine Prüfung: Für den Erhalt von B96 ist keine theoretische und keine praktische Fahrprüfung erforderlich.
eintägige Fahrerschulung (7 std) in einer Fahrschule. Die genauen Vorgaben dazu in Anlage 7a der FeV. Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung trägt die Behörde die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein ein
Ablauf der Fahrerschulung ?
Die gesetzlichen Inhalte und der Ablauf der B96-Fahrerschulung sind in Anlage 7a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) exakt geregelt.
Die Schulung dauert insgesamt mindestens 7 Stunden (zu je 60 Minuten) und kann als Gruppenunterricht durchgeführt werden.
Fahrlehrer muss Fahrerlaubnisklasse BE haben um schulen zu können.
Theorieunterricht mind. 2,5 Zeitstunden
Praktischer Unterricht mind. 3,5 Zeitstunden
Die Gruppe darf nur max. 8 Teilnehmer haben
Für 4 Personen muss 1 Auto + Anhänger zur verfügung stehen. 8 Prs. = 2 Autos + Anhänger
Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen straßen stattfinden.
Jeder Teilnehmer muss mind. 60 min im öffentlichen Verkehrsraum fahren.
mind. die Hälfte der Fahrtzeit müssen Strecken AGO sein möglichst mit Autobahn und Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung die durch Mittelstreifen oder sonsitge bauliche Einrichtung getrennt sind und mind. 2 Fahrstreifen je Richtung haben.
Inhaber der Fahrschule oder verantwortliche Leiter teilt dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Fev Anl. 7a aus.
Wie sieht ein Prüfungsfahrzeug für die Schulung von B96 aus?
Ein Kfz der Klasse B
Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg und die zGM der Fahrzeugkombination über 3500 kg liegt.
Länge mind. 7,5 m
Kastenförmig oder vergleichbar mind. 1,2 m breit und mind. 1,5 m hoch
Sicherheit nach hinten nur durch Außenspiegel.
Doppelbedienungseinrichtung
Ein Schild mit Fahrschule darf angebracht sein.
Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 196
Der § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt die Erteilung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 (bekannt als B196).
Diese nationale Regelung ermöglicht es erfahrenen Autofahrern, unter erleichterten Bedingungen Leichtkrafträder der Klasse A1 (125-ccm-Motorräder und -Roller) zu führen, ohne dafür die reguläre, teure Motorradausbildung samt Prüfungen absolvieren zu müssen.
1. Die Voraussetzungen für den Fahrer
Mindestalter: mindestens 25 Jahre alt sein.
Vorbesitz: mind. fünf Jahre ununterbrochen besitzen.
2. Die erlaubten Fahrzeuge
Hubraum: Maximal 125 cm³.
Motorleistung: Maximal 11 kW (ca. 15 PS).
Leistungsgewicht: Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf höchstens 0,1 kW/kg betragen.
also das Gewischt muss mind. 110 kg betragen um die vollen 11 kw fahren zu können (11 : 110 = 0,1)
3. Der Weg zur Schlüsselzahl
Keine th+pr Prüfung:
Fahrerschulung: Der Bewerber muss eine spezielle Fahrerschulung nach Anlage 7b FeV in einer Fahrschule absolvieren (9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten: 4 Einheiten Theorie, 5 Einheiten Praxis).
Frist zur Eintragung: Zwischen dem Abschluss der Schulung und der Eintragung im Führerschein durch die Behörde darf maximal ein Jahr vergehen.
4. Wichtige rechtliche Einschränkungen
Nur im Inland:
Kein Stufenaufstieg: Die Erweiterung B196 gilt rechtlich nicht als vollwertige Klasse A1. Ein späterer vereinfachter Aufstieg in die höhere Motorradklasse A2 (durch eine reine praktische Prüfung) ist daher ausgeschlossen.
Was bedeutet das für Sie als BE-Fahrlehrer?
Da es sich bei B196 um eine reine Zweiradausbildung handelt (Sonderstoff Motorrad und praktische Fahrstunden auf einer 125er), dürfen Sie diese Fahrerschulung mit Ihrer Fahrlehrerlaubnis BE nicht durchführen. Hierfür ist zwingend die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A erforderlich
Zuletzt geändertvor 7 Tagen