Bei den Sonderausgaben immer was tun?
Mit den SoA-PB vergleichen §10c S.1
Betriebsveräußerung gegen 5 jährliche Raten
a, Verzinsung mit üblichen 4%
b, unverzinslich
Folgen?
a, Ansatz mit normalem Nennwert, da verzinslich
-> Da mit der Betriebsveräußerung die Kaufpreisforderung ins PV übergeht, werden mit Zufluss der Raten auch die vereinbarten Zinsen angesetzt, diese stellen bei Zufluss Erträge aus KapV nach §20(1)Nr. 7 dar
b,
-> Da mit der Betriebsveräußerung die Kaufpreisforderung ins PV übergeht, werden mit Zufluss der Raten auch die Zinsen angesetzt, die sich hier aus dem sog. Barwertvergleich der Raten ergeben
Barwert bei Betriebsveräußerung
=VV für 5 Jahre 175.520
VV für 4 Jahre 144.080
Tilgung = anteiliger Kaufpreis 31.440
Gesamte Zahlung im Jahr 2026 -40.000
Zinsanteil 2026 8.560
ebenfalls §20(1)Nr. 7
Einzelveranlagung für Ehegatte §26a
Was ist mit der Zuordnung von Sonderausgaben, agB, Steuerermäßigungen?
Bekommt grds. der Ehegatte der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat
Oder auf Antrag hälftig
Aufwendungen für den Hort in der Schule?
(Kind 14 LJ. noch nicht vollendet
= Kinderbetreuungkosten§10(1)Nr. 5
80 % der Kosten
Das steuerliche Gebäude
Grundsatz: Gebäude ist ein einheitliches WG, d.h. Gegenstände, die in das Gebäude eingehen und der eigentlichen Gebäudenutzung dienen, sind unselbständige Gebäudeteile
ABER:
Es besteht auch die Möglichkeit einer besonderen Nutzung, weil der Gebäudeteil in einem von der Gebäudenutzung abweichenden Nutzungs und Funktionszusammenhang steht
Besonderheit?
Es liegt ein selbständiger Gebäudeteil vor gem. R4.2(3)S.3
BVO
Scheinbestandteil
Ladeneinbauten, Schaufensteranlage
sonstige Mietereinbauten
sonstige selbst. Gebäudeteile
Rechtsgrundlagen BMG Rechtsvorgänger (Fußstapfentheorie)
Welche §§ BV und PV?
BV § 6(3) EStG
PV § 11d(1) EStDV
Betrieb wird eröffnet, erworben, aufgegeben oder veräußert
Was im allg. ESt Teil noch angeben?
§6 EStDV
und
auch §8b (Rumpf -WJ)
Bei Betriebsveräußerung immer auch?
Angabe zur USt = nicht steuerbare GiG §1(1a) UStG
Unter allgemeines im ESt Teil nicht vergessen:
Erklärung eigenhändig unterschreiben §25(3)S.2, (da keiner EKÜ i.S.d §2(1)S.! Nr.1-3 erzielt, musste die EStE nicht auf elektronischem Datensatz abgegeben werden, §25(4) EStG
Zuletzt geändertvor 16 Stunden