Rechtliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen
es muss eine psychische Krankheit mit Krankheitswert vorliegen
Behandlung muss notwendig sein
Es muss ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren sein
=> nur Verfahren, bei welchen die Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist (Evidenzbasierung)
Versorgungsformen ( Stationär)
Ambulante Versorgung (ca. 1 mal pro Woche ) - komplett im Alltag bis auf Terapie
Teilstationäre Versorgung (Tagesklinik) - Therapie aber it Alltag (Anwendung)
Stationäre Versorgung - am intensivsten (eigen/fremdgefärdung) - alltagsbewältigung
Versorgungsgrad
=beschreibt ob genügend Therapieangebote vorhanden sind um Bedarf abzudecken
nicht alle Betroffenen erhalten sofort eine Behandlung
Unterschied:
dem Behandlungsbedarf (wie viele Menschen Therapie benötigen)
und den vorhandenen Behandlungskapazitäten (wie viele Therapieplätze tatsächlich verfügbar sind)
verspätete Behandlung :
Symptome chronisch ,
die Lebensqualität sinkt,
die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt wird,
und die Therapie später aufwendiger wird
=> auch mehr Aufwand für das Gesundheitssystem
Zuletzt geändertvor 16 Tagen