Was ist nicht GewSt pflichtig?
Sie R 7.1(3) GewStR
Veräußerungs- und Aufgabeergebnisse nach §16, (soweit auf der Seite des Veräußerers und des Erwerbers nicht dieselben Personen stehen
Gewinne aus der Veräußerung MU Beteiligung
§ 17
nachträgliche Ekü §24
Rest siehe RL
Zuletzt geändertvor 7 Stunden