Einkünfte aus unbeweglichen Vermögen
Art 6 OECD-MA (alle Beispiele hier aus dem MA)
Besteuerungsrecht für den?
Belegenheitsstaat
Einkünfte aus Dividenden Art. 10
oder Zinsen Art. 11
Wohnsitz UND Quellenstaat!!!
Einkünfte aus ausländischer Betriebsstätte
Art 5 u. 7 OECD-MA
Betriebsstättenstaat
Einkünfte aus Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Art 13(5)
Besteuerungs für den?
Wohnsitzstaat
Einkünfte aus Lizenzgebühren Art 12
Wohnsitzstaat (in der Regel!)
Im vorliegenden Fall ist die Doppelbesteuerung durch die Freistellungsmethode i.S.d. Art 23A zu vermeiden, deshalb sind die ausländischen Einkünfte nicht bei der Einkunftsermittlung zu erfassen.
Aber?
Art 23A (3) i.V.m §32b(1) S.1 Nr. 3 sieht aber vor, diese Einkünfte im Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen
Sachverhalt
Helga wohnt in D und hat eine 60% ige Beteiligung an einer AG mit Sitz und Ort auf den Bahamas. Anteile im Privatvermögen
Die Gesellschaft erzielt passive Einkünfte (Lizenzen)
Für 2025: Gewinn 550.000, enthaltender Steuerabzug 55.000
für 2024: Verlust 90.000
Einkünfte §2 (1)S.1 Nr. 5, §20(1)Nr.1 S.1, Abs (5)
-> VSS der Hinzurechnungsbesteuerung n. § 7(1) i.V.m § 10(2)S.1 AStG liegen vor
über 50% Beteiligung an ausl. Gesellschaft §7(1)+(2)
passive Einkünfte (z.B Lizenzen) §8(1)Nr.6 Bst a
Niedrigsteuerland < 15% §8(5)
Freigrenze §9 überschritten (10.000€)
Hinzurechnungsbetrag wird im VZ fingiert, am Ende des maßgebenden Wj der ausl. Gesellschaft §10(2)S.1
Minderung aus Verlust Vj §10(3)S.5
Kein §32d(1) oder TEV oder §8b, §10(2)S.4
lfd EKÜ n. §32a
gesond. Feststellung für Hinzurechnungskorrekturvolumen §11(3)
ausl. Steuer, Anrechnung auf DE-ESt, soweit für Hinzurechnungsbetrag §12(1)
Helga wohnt in D und hat eine 60% ige Beteiligung an einer AG mit Sitz und Ort auf den Bahamas. Anteile im inländischen Betriebsvermögen.
Erläutern Sie auch die gewerbesteuerlichen Konsequenzen für die Jahre 2025+2026
EK GewB n §10(1), §20(1)Nr.1 + (8) + §15(1)S1. Nr1
Da EK GewB auch Bestandteil des GewSt-lichen Ausgangsbetrag §7(1), S.7
Keine Kürzung d. Hinzurechnungsbetrags nach §9 Nr. 7 GewSt
Keine Kürzung n. §9 Nr. 3, keine ausl. Betriebstätte
Zuletzt geändertvor 7 Tagen