Buffl

Basiskurs Öffentliches Recht

CC
von Cathérine C.

Ein extremer Fall

In GerMoney fehlt

  • eine Verfassung

  • Gewaltenteilung

  • Grundrechte

  • Demokratie

  • Rechtsstaat


Aufbau GerMoney

  • Expertokratie als Oligarchie

    • Expertokratie = Legitimation intellektueller Art -> Leitung durch Eliten mit Führungswissen = Totalitär

      • Checks & Balances Prinzip (Gewaltenverschränkung und wechselseitige Kontrolle) wird nicht eingehalten

      • durch Kooptationsverfahren (96% der Bevölkerung stimmten zu, dass Experten sich bei Ausfall selbst neu besetzen)

    • Oligarchie (Herrschaft der Wenigen)

      • Eine kleine Gruppe von Menschen übt die Macht aus.

      • Diese Gruppe kommt oft durch viel Geld (Plutokratie), Herkunft (Adel) oder militärische Stärke an die Macht.

      • Entscheidungen dienen oft den Interessen dieser kleinen Gruppe und nicht der Allgemeinheit

    • Weitere Herrschaftsformen:

      • Monarchie (Alleinherrschaft)

        • Eine einzelne Person – ein König, eine Kaiserin oder ein Fürst – hat die Macht inne.

        • Das Amt wird meistens vererbt.

        • Formen: In einer absoluten Monarchie herrscht der Monarch ohne Kontrolle. In einer konstitutionellen oder parlamentarischen Monarchie ist die Macht durch eine Verfassung und ein Parlament stark eingeschränkt.

      • Demokratie (Volksherrschaft)

        • Die Macht geht vom Volk aus.

        • Die Bürger bestimmen die Politik mit, meistens durch freie Wahlen und Abgeordnete.

        • Wichtige Merkmale sind die Einhaltung von Menschenrechten, der Schutz von Minderheiten und die Kontrolle der Regierung durch Gesetze

    • = Bürgerinnen verzichten zugunsten flexibler Wirtschaftsförderung auf “öffentliches Recht” und dulden kleine Herrschaftsgruppe ohne Rechtsbeschränkung zum “Allgemeinen Wohl”

      • Achtung: Löst man Macht von Recht = Absolutismus

      • Beispiel: DE im 17.- Ende 18. Jhd.

      • Bevölkerung wird zum Spielball der Eliten


Verfassung & Staat

Verfassung

  1. Nicht Rechtlich: Grundzustand “in welcher Verfassung ist der Staat?”

  2. Rechtlich: Grundordnung eines Staates


Rechtliche Verfassung

= konstituiert (begründet) den Staat (daher syn. “Konstitution”) und gilt auch für Nicht-Staatliche Verbände/ Vereine

  • Begriff kann:

    • Formal: unabhängig

    • Material: an Bedingungen, wie z.B. Menschenrechte geknüpft sein


Funktionen materialer Verfassungen

  1. Verrechtlichung (wichtigste Funktion)

    • = Träger der Macht (z.B: Krone/ Parlamente) werden zu Trägern von Rechten & Pflichten des öffentlichen Rechts

    • heißt: GG wandelt Machtbeziehungen zwischen Staat/BürgerInnen durch “Verbürgerung" von Grundrechten in Rechtsverhältnisse

  2. Gründungsakt

    • moderne Staaten werden durch Verfassung konstituiert (= Geburtsurkunde des Staates)

    • DE: 8./23.05.1949

  3. Organigramm & Ablaufplan

    • Staatsorganisationsrecht = neue Beziehungen sind durch “Willensbildungs- und Entscheidungsfindungserfordernisse” ausgestattet

  4. Grundregeln:

    • Prinzipien und Regeln für Verfassungsrechtsverhältnis

      • Republikprinzip

        • “Res Publica” = Sache des Volkes

        • heißt: Legitimation in sich selbst und nicht in einer höheren Organisation (wie z.B. Kirche) findet

        • Möglichkeit zur Rede und gegenrede und Partizipation

        • Weimarer Republik erste Republik

      • Demokratieprinzip

        • Volk ist Träger der Staatsgewalt

          • Art. 20 GG: Alle Gewalt geht vom Volke aus

        • in DE: unmittelbare plebiszitäre Demokratie = Repräsentative Volksherrschaft

          • heißt: Politische Willensbildung wird auf Staatsorgane übertragen

          • GG besagt, dass Politische Parteien dafür zwingend notwendig sind: Art. 21 GG

      • Rechtsstaatsprinzip

        • Gibt Staat Maß & mäßigt Gewalt

          1. Staatsorganisation = Staat ist an Recht gebunden

          2. Aspekt der allgemienen, formellen Gerechtigkeit = Gesetze herrschen, nicht Menschen

          3. Aspekt der materiallen Einzelfallgerechtigkeit = Verhältnisgerechtigkeit: Verhältnismäßigkeit & Übermaßverbot

      • Bundesstaatsprinzip

        • staatliche Vereinigung von Gliederstaaten zu Gesamtstaat

        • Gegen Änderungen geschützt in Art. 79 Abs. 3 GG

      • Sozialstaatsprinzip

        • rechtsbindliche Forderung nach Sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit in allen Instanzen (Judikative, Exikutive, Legislative) durch Schutz bei

          • Erwerbslosigkeit/ Verlust der Arbeit

          • Alter

          • Krankheit

          • Invalidität

          • Herrstellung sozialer Sicherheit durch Sozialversicherung

          • Absicherung eines soz. Mindesstandards

      • Garantie der Menschenwürde

      • Staatliche Bindung an Grundrechte

  5. Konfliktregulierung

    • z.B. Rechtssprechung zwischen Staatsorganen, Staat/BürgerInnen, BürgerInnen untereinander, Konflikte, die allen Gemein sind (z.B. richterliche Unabhängigkeit)


Form und Inhalt der Verfassung

  • Form:

    • Kodifiziert und als geschriebenes Gesetz

    • nur durch qualifizierte Mehrheit änderbar

  • Inhalt: (siehe Funktionen)

    • + ggf. materiale Bezüge

    • z.B: USA/ Europa: Menschen- & Bürgerrechte

  • Wirkweise:

    • Gesellschaftlicher Aspekt: durch allgemeine Akzeptanz und Anerkennung

    • Juristischer Aspekt: rechtliche Sicherung durch Vorrang ggü allen anderen Normen & Entscheidungen eines Staates

      • = Grundsatz des Vervassungsvorrangs

        • heißt: Kollisionsvorrang im Konflikt -> begrenzt somit nachrangiges Recht

      • Grundrechte: objektive Werteordnung, die alle anderen durchdringen/ überwölben (z.B. auch bei Arbeits-/Mietverträgen)

      • BVerfG: Bundesverfassungsgerichtbarkeit sichert Vorrang prozessual ab


3 Elemente eines Staates nach Georg Jellinek

  • Staatsgebiet: abgegrenzter, beherrschbarer Teil der Erdoberfläche, der zum dauerhaften Aufenthalt von menschen geeignet ist

  • Staatsvolk: alle Personen, die dauerhaft auf Staatsgebiet i.F. einer Schicksalsgemeinschat mit Bewusstsein für Zsmgehörigkeit wohnen

  • Staatsgewalt: Originäre Herrschaftsmacht über Staatsgebiet (Gebietshoheit) und Volk (Personenhoheit)


Staatsorgane des Bundes

-> Staatsgewalt geht zwar vom Volke aus, wird aber außer bei Wahlen/ Abstimmungen durch “Organe” ausgeübt:

  1. Gesetzgebende Organe: Legislative

    • Bundestag:

      • Gesetzgebung

      • Wahlen

      • Kontrolle der Exekutive

      • Repräsentation

    • Bundesrat

      • Mitwirkung der Länder

      • Kontrolle des Bundestages und Regierung

  2. Vollziehende Organe: Exekutive

    • Bundespräsident:

      • Repräsentation

      • Integration bei Konflikten

      • Reserve, wen alle Organe ausfallen

    • Bundesregierung

      • Spitze der Exektutive

      • Gesetzesvollzug

  3. Rechtsprechende Organe: Judikative

    • RichterInnen haben Monopol

      • eher Rechtsherren als Rechtsdiener

    • Bundesverfassungsgericht als Instanz

      • Kontrolliert Legislative

      • Entscheidet Konflikte zwischen Organen oder Bund/ Ländern


Grundrechte, Freiheitsrechte, Verfassungsrechte

Grundrechte nach Georg Jellinek

  • Status Positivus: (Leistungsstatus / Freiheit durch den Staat)

    • Definition: Anspruch des Bürgers auf staatliches Handeln, Schutz oder die Bereitstellung von Infrastruktur.

    • Wirkung: begründet positive Leistungspflichten, Schutzpflichten oder Teilhaberechte, da der Bürger zur Entfaltung seiner Freiheit auf staatliche Institutionen angewiesen ist.

    • Beispiele: Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren, das Grundrecht auf ein Existenzminimum, Schutz vor Gewalt durch Dritte.

  • Status Negativus: (Abwehrstatus / Freiheit vom Staat)

    • Definition: grundrechtlich geschützte, staatsfreie Raum des Individuums.

    • Wirkung: begründet primär Unterlassungspflichten des Staates (Status der Freiheit). Der Staat darf in diesen Kernbereich nicht ohne verfassungsmäßige Rechtfertigung eingreifen.

    • Beispiele: Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung

  • Status activus: (Teilhabestatus / Freiheit im Staat)

    • Definition: Kompetenz des Bürgers, aktiv an der Willensbildung und Gestaltung des Staates mitzuwirken.

    • Wirkung: transformiert den Untertanen zum Staatsbürger (Souverän) und sichert die demokratische Partizipation.

    • Beispiele: Aktives und passives Wahlrecht, Recht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern


Grundrechtskatalog

hierarchisch strukturiertes Schutzsystem.

= Grundrechtsgleiche Rechte

  • Freiheitsrechte: entspricht Jellineks Status Negativus

    • z.B. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG

  • Gleichheitsrechte: verbieten sachlich ungerechtfertigte Diskriminierung und Willkür

    • z.B. (Art. 3 Abs. 1 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“)

  • Verfahrensrechte: auch Justizgrundrecht genannt

    • garantieren faire rechtsstaatliche Verfahren vor Gericht und Behörden

    • (entspricht Jellineks Status Positivus)

basieren alle auf Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), die als oberster Verfassungswert und „Wurzel“ aller Grundrechte fungiert.



Author

Cathérine C.

Informationen

Zuletzt geändert