Ein extremer Fall
In GerMoney fehlt
eine Verfassung
Gewaltenteilung
Grundrechte
Demokratie
Rechtsstaat
Aufbau GerMoney
Expertokratie als Oligarchie
Expertokratie = Legitimation intellektueller Art -> Leitung durch Eliten mit Führungswissen = Totalitär
Checks & Balances Prinzip (Gewaltenverschränkung und wechselseitige Kontrolle) wird nicht eingehalten
durch Kooptationsverfahren (96% der Bevölkerung stimmten zu, dass Experten sich bei Ausfall selbst neu besetzen)
Oligarchie (Herrschaft der Wenigen)
Eine kleine Gruppe von Menschen übt die Macht aus.
Diese Gruppe kommt oft durch viel Geld (Plutokratie), Herkunft (Adel) oder militärische Stärke an die Macht.
Entscheidungen dienen oft den Interessen dieser kleinen Gruppe und nicht der Allgemeinheit
Weitere Herrschaftsformen:
Monarchie (Alleinherrschaft)
Eine einzelne Person – ein König, eine Kaiserin oder ein Fürst – hat die Macht inne.
Das Amt wird meistens vererbt.
Formen: In einer absoluten Monarchie herrscht der Monarch ohne Kontrolle. In einer konstitutionellen oder parlamentarischen Monarchie ist die Macht durch eine Verfassung und ein Parlament stark eingeschränkt.
Demokratie (Volksherrschaft)
Die Macht geht vom Volk aus.
Die Bürger bestimmen die Politik mit, meistens durch freie Wahlen und Abgeordnete.
Wichtige Merkmale sind die Einhaltung von Menschenrechten, der Schutz von Minderheiten und die Kontrolle der Regierung durch Gesetze
= Bürgerinnen verzichten zugunsten flexibler Wirtschaftsförderung auf “öffentliches Recht” und dulden kleine Herrschaftsgruppe ohne Rechtsbeschränkung zum “Allgemeinen Wohl”
Achtung: Löst man Macht von Recht = Absolutismus
Beispiel: DE im 17.- Ende 18. Jhd.
Bevölkerung wird zum Spielball der Eliten
Verfassung & Staat
Verfassung
Nicht Rechtlich: Grundzustand “in welcher Verfassung ist der Staat?”
Rechtlich: Grundordnung eines Staates
Rechtliche Verfassung
= konstituiert (begründet) den Staat (daher syn. “Konstitution”) und gilt auch für Nicht-Staatliche Verbände/ Vereine
Begriff kann:
Formal: unabhängig
Material: an Bedingungen, wie z.B. Menschenrechte geknüpft sein
Funktionen materialer Verfassungen
Verrechtlichung (wichtigste Funktion)
= Träger der Macht (z.B: Krone/ Parlamente) werden zu Trägern von Rechten & Pflichten des öffentlichen Rechts
heißt: GG wandelt Machtbeziehungen zwischen Staat/BürgerInnen durch “Verbürgerung" von Grundrechten in Rechtsverhältnisse
Gründungsakt
moderne Staaten werden durch Verfassung konstituiert (= Geburtsurkunde des Staates)
DE: 8./23.05.1949
Organigramm & Ablaufplan
Staatsorganisationsrecht = neue Beziehungen sind durch “Willensbildungs- und Entscheidungsfindungserfordernisse” ausgestattet
Grundregeln:
Prinzipien und Regeln für Verfassungsrechtsverhältnis
Republikprinzip
“Res Publica” = Sache des Volkes
heißt: Legitimation in sich selbst und nicht in einer höheren Organisation (wie z.B. Kirche) findet
Möglichkeit zur Rede und gegenrede und Partizipation
Weimarer Republik erste Republik
Demokratieprinzip
Volk ist Träger der Staatsgewalt
Art. 20 GG: Alle Gewalt geht vom Volke aus
in DE: unmittelbare plebiszitäre Demokratie = Repräsentative Volksherrschaft
heißt: Politische Willensbildung wird auf Staatsorgane übertragen
GG besagt, dass Politische Parteien dafür zwingend notwendig sind: Art. 21 GG
Rechtsstaatsprinzip
Gibt Staat Maß & mäßigt Gewalt
Staatsorganisation = Staat ist an Recht gebunden
Aspekt der allgemienen, formellen Gerechtigkeit = Gesetze herrschen, nicht Menschen
Aspekt der materiallen Einzelfallgerechtigkeit = Verhältnisgerechtigkeit: Verhältnismäßigkeit & Übermaßverbot
Bundesstaatsprinzip
staatliche Vereinigung von Gliederstaaten zu Gesamtstaat
Gegen Änderungen geschützt in Art. 79 Abs. 3 GG
Sozialstaatsprinzip
rechtsbindliche Forderung nach Sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit in allen Instanzen (Judikative, Exikutive, Legislative) durch Schutz bei
Erwerbslosigkeit/ Verlust der Arbeit
Alter
Krankheit
Invalidität
Herrstellung sozialer Sicherheit durch Sozialversicherung
Absicherung eines soz. Mindesstandards
Garantie der Menschenwürde
Staatliche Bindung an Grundrechte
Konfliktregulierung
z.B. Rechtssprechung zwischen Staatsorganen, Staat/BürgerInnen, BürgerInnen untereinander, Konflikte, die allen Gemein sind (z.B. richterliche Unabhängigkeit)
Form und Inhalt der Verfassung
Form:
Kodifiziert und als geschriebenes Gesetz
nur durch qualifizierte Mehrheit änderbar
Inhalt: (siehe Funktionen)
+ ggf. materiale Bezüge
z.B: USA/ Europa: Menschen- & Bürgerrechte
Wirkweise:
Gesellschaftlicher Aspekt: durch allgemeine Akzeptanz und Anerkennung
Juristischer Aspekt: rechtliche Sicherung durch Vorrang ggü allen anderen Normen & Entscheidungen eines Staates
= Grundsatz des Vervassungsvorrangs
heißt: Kollisionsvorrang im Konflikt -> begrenzt somit nachrangiges Recht
Grundrechte: objektive Werteordnung, die alle anderen durchdringen/ überwölben (z.B. auch bei Arbeits-/Mietverträgen)
BVerfG: Bundesverfassungsgerichtbarkeit sichert Vorrang prozessual ab
3 Elemente eines Staates nach Georg Jellinek
Staatsgebiet: abgegrenzter, beherrschbarer Teil der Erdoberfläche, der zum dauerhaften Aufenthalt von menschen geeignet ist
Staatsvolk: alle Personen, die dauerhaft auf Staatsgebiet i.F. einer Schicksalsgemeinschat mit Bewusstsein für Zsmgehörigkeit wohnen
Staatsgewalt: Originäre Herrschaftsmacht über Staatsgebiet (Gebietshoheit) und Volk (Personenhoheit)
Staatsorgane des Bundes
-> Staatsgewalt geht zwar vom Volke aus, wird aber außer bei Wahlen/ Abstimmungen durch “Organe” ausgeübt:
Gesetzgebende Organe: Legislative
Bundestag:
Gesetzgebung
Wahlen
Kontrolle der Exekutive
Repräsentation
Bundesrat
Mitwirkung der Länder
Kontrolle des Bundestages und Regierung
Vollziehende Organe: Exekutive
Bundespräsident:
Integration bei Konflikten
Reserve, wen alle Organe ausfallen
Bundesregierung
Spitze der Exektutive
Gesetzesvollzug
Rechtsprechende Organe: Judikative
RichterInnen haben Monopol
eher Rechtsherren als Rechtsdiener
Bundesverfassungsgericht als Instanz
Kontrolliert Legislative
Entscheidet Konflikte zwischen Organen oder Bund/ Ländern
Nationales vs. europäisches Verfassungsrecht
das Europäische Parlament hat keine Verfassung aber verschiedene Verträge:
EUV = Vertrag über EU
AEUV = Vertrag über Arbeitsweise
beinhaltet auch Grundfreiheiten
EGKS = Europäische Gemeinschaft Kohle Stahl
EWG / EG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EAG = Europäische Atomgemeinschaft
1993 Vertrag von Maastricht = Binnenmarktsvertrag
2007 Lissabonvertrag =
ersetzte den gescheiterten Entwurf für eine gemeinsame EU-Verfassung, übernahm aber den Großteil von dessen wichtigsten Inhalten
EuGH (Europ. Gerichtshof) und EMRK (Europ. Menschenrechtskonvention) wurden etabliert
heißt: Staaten verzichten freiwillig auf “Hoheitsrechte” und ordnen sich der “Hohen Behörde” (Heute: Kommission) unter - organisiert durch:
Völkerrecht = Rechtsbeziehung der Völkerrechtssubjekte
Subjekte = Handlungseinheiten, mit Fähigkeit völkerrechtliche Rechten & Pflichten zu tragen
Konnex zu Staaten (z.B. Heiliger Stahl)
historisch-politische Gründe (z.B. Intern. Rotes Kreuz)
Grundrechte, Freiheitsrechte, Verfassungsrechte
Grundrechte nach Georg Jellinek
Status Positivus: (Leistungsstatus / Freiheit durch den Staat)
Definition: Anspruch des Bürgers auf staatliches Handeln, Schutz oder die Bereitstellung von Infrastruktur.
Wirkung: begründet positive Leistungspflichten, Schutzpflichten oder Teilhaberechte, da der Bürger zur Entfaltung seiner Freiheit auf staatliche Institutionen angewiesen ist.
Beispiele: Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren, das Grundrecht auf ein Existenzminimum, Schutz vor Gewalt durch Dritte.
Status Negativus: (Abwehrstatus / Freiheit vom Staat)
Definition: grundrechtlich geschützte, staatsfreie Raum des Individuums.
Wirkung: begründet primär Unterlassungspflichten des Staates (Status der Freiheit). Der Staat darf in diesen Kernbereich nicht ohne verfassungsmäßige Rechtfertigung eingreifen.
Beispiele: Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung
Status activus: (Teilhabestatus / Freiheit im Staat)
Definition: Kompetenz des Bürgers, aktiv an der Willensbildung und Gestaltung des Staates mitzuwirken.
Wirkung: transformiert den Untertanen zum Staatsbürger (Souverän) und sichert die demokratische Partizipation.
Beispiele: Aktives und passives Wahlrecht, Recht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern
Grundrechtskatalog
hierarchisch strukturiertes Schutzsystem.
= Grundrechtsgleiche Rechte
Freiheitsrechte: entspricht Jellineks Status Negativus
z.B. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG
Gleichheitsrechte: verbieten sachlich ungerechtfertigte Diskriminierung und Willkür
z.B. (Art. 3 Abs. 1 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“)
Verfahrensrechte: auch Justizgrundrecht genannt
garantieren faire rechtsstaatliche Verfahren vor Gericht und Behörden
(entspricht Jellineks Status Positivus)
basieren alle auf Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), die als oberster Verfassungswert und „Wurzel“ aller Grundrechte fungiert.
Grundsätzliches Verwaltungsrecht
Verwaltung: hier synonym “öffentliche Verwaltung”
= vom Gesetzgeber beauftragte Instanz öffentliche AUfgaben zu erfüllen
heißt: Volk wählt Parlament -> Parlament erlässt Gesetz -> Verwaltung führt aus
Legitimation: durch das Volk/ Parlament
Verwaltungsrecht
bestimmt Normen für Verwaltungsorgane und Tätigkeiten
Regelt Verhältnis zwischen BürgerInnen und Verwaltung indem Rechte gewährt werden
Allgemeines Recht: Regeln zur Rechtsanwendung der Organisation der Verwaltung
Besonderes Recht: z.B. Gewerberecht, Umweltrecht, etc
Verwaltungsträger: Träger von echten und Pflichten, meist in Form einer Behörde
Organisation:
Vollzug von Gesetzen ist immer Ländersache, unterschieden in:
Fachbehörden (z.B. Ordnungsamt)
Allgemeine Verwaltung
Mittelbare Staatsverwaltung = andere rechtlich selbstständige juristische Personen des öffentlichen Rechts (auch: Beliehene)
z.B. BA
Unmittelbare Staatsverwaltung = staatseigene Behörden
z.B. Zoll
Handlungsform: Ausführung des öffentlichen Rechts, teilweise auch privatrecht
z.B. Wirtschaftslenkung oder Daseinsversorgung
Zuletzt geändertvor 13 Tagen