Woraus besteht ein Bauleitplan?
Besteht aus zwei Stufen
Flächennutzungsplan (FNP)
Bebauungsplan (BPlan)
Was ist ein Flächennutzungsplan?
§5 BauGB
Darstellung der Art der Bodennutzung der gesamten Gemeinde in Grundzügen
stellt für Dritten keine Rechte oder Pflichten dar
Entwicklunsgebot: Bebauungsplan entwickelt sich durch Festsetzung des Flächennutzungsplans
keine Satzung
Wo steht der Flächennutzungsplan?
§5 im BauGB
Was ist ien Bebauungsplan?
§9 im BauGB
verbildlicher parzellengenauer Bauleitplan der Gemeinde
regelt verbindlich Art und Weise der möglichen Bebauung/Nutzung von Grundstücken(Satzung)
verschiedene Arten von Bebauungsplänen möglich
Wo steht der Bebauungsplan?
§9 des BauGB
Was wird durch die Baunutzungsverordnung festgelegt?
Wie die Bebauungspläne inhaltlich gestaltet werden
Was ist die Baunutzungsverordung?
Vom Bund erlassene Rechtsverordnung
ergänzt das BauGB hisichtlich möglicher Festsetzungen im BPlan (§§5 Abs.2 Nr. 1,9 Abs 1 Nr. 1 BauGB) - damit anwendbar, wenn BPlan gegeben ist oder bei unbeplantem Innenbereich gem. §34 Abs. 2 BauGB
typitisiertes Planungsinstrument für die Gemeinden
Vereinfachung der Bauleitplanung für Gemeinden
Was ist die Abkürzung fürdie Baunutzungsverordnung?
BauNVO
Bebauungspläne: Art der baulichen Nutzung (§§ 1-15 Bau NVO)
Verweis auf Baugebiete im SInne der BauNVO
Die für die Bebauungs vorgesehenen Flächen können nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) dargestellt werden als
Kleinsiedlungsgebiete (WS)
Reine Wohngebiete (WR)
Allgemeine WOhngebiete (WA)
Besondere Wohngebiete (WB)
Dorfgebiete (MD)
Dörfliche Wohngebiete (MDW)
Mischgebiete (MI)
Urbane Gebiete (MU)
Kerngebiete (MK)
Gewerbegebiete (GE)
Industriegebiete (GI)
Sondergebiete (SO)
Welche Baugebiete nach der BAUNVO sind Fokus Wohnen?
§2 Kleinsiedlungsgebiete (WS)
§3 Reine Wohngebiete (WR)
§4 Allgemeine Wohngebiete (WA)
§4a Besondere Wohngebiete (WB)
Welche Baugebiete nach der BAUNVO sind Fokus Mischnutzung?
§ 5 Dorfgebiete (MD)
§5a Dörfliche Wohngebiete (MDW)
§6 Mischgebiete (MI)
§6a Urbane Gebiete (MU)
§7 Kerngebiete (MK)
Welche Baugebiete nach der BAUNVO sind Fokus Gewerbe?
§8 Gewerbegebiete (GE)
§9 Industriegebiete (GI)
Welche Baugebiete nach der BAUNVO sind Fokus Sondergebiete?
§10 Sondergebiete (SO)
§11 Sonstige Sondergebiete
Kleinsiedlungsgebiete
§2
Wohnen in Verbindung mit landwirtschaftlich- gartenbaulicher Nutzung
Locker bebautes Wohngebiet mit landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben
Zweck: Ergänzuung des Arbeitseinkommens (sozialpolitisch)
Kaum noch relevant
Reine Wohgebiete
§3
Wohnen
Schutz der Wohnruhe (größter Schutz vor Störungen im Vergleich zu den anderen Wohngebietstypen)
Daneben Kinderbetreuung + Betreuungs-, Pflegeeinrichtungen zulässig
Allgemeine Wohngebiete
§4
Vorwiegend Wohnen (hohes Maß an Wohnruhe)
Daneben breiter Fächer anderer Anlagen und Betriebe der öffentlichen und privaten Nahversorgung der Bevökerung zulässig
Besondere Wohngebiete
§4a
Vorwiegend Wohnen
Planerische Absichten der Gemeinde sind Festsetzungsvorraussetzung (Sicherung und Fortentwicklung bestehender Stadtquartiere)
Daneben Gewerbebetriebe oder sonstige Anlagen zulässig, soweit mit besonderer Eigenart des Gebietes und dessen Wohnnutzung vereinbar
Dorfgebiete
§5
Nutzungskatalog entspricht vielfältigen Erscheinungen dörflicher Nutzungstrukturen
Mischung von dörflichen Nutzungsstrukturen
Dörfliche WOhngebiete
§5a
Strukturwandel im ländlichen Raum
Ermöglichung von einvernehmlichem Nebeneinander von Wohnen und landwirtschaftlichen Betrieben und gewerblicher Nutzung
Mischgebiete
§6
Mischung von Wohnen und nicht wesentlich störenden Gewerbsbetrieben (2 Hauptnutzungen)
Abzugrenzen von anderen Baugebieten mit Mischgebietscharakter (insb. verschiedenartige Störgrade je nach überwiegender Nutzungsart in Mischgebiet)
Urbane Gebiete
§6a
Mischung von Wohnen, nicht wesentlich störendes Gewerbe, soziale, kulturelle und andere Einrichtungen (3 Hauptnutzungen)
Keine Gleichgewichtigkeit erforderlich
Kerngebiete
§7
Vorwiegende Unterbringung von Handelsbetrieben, zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, Verwaltung und Kultur
Wohnen möglich
Gewerbegebiet
§8
Nicht erheblich belästigende Gewerbegebiete (idR. produzierendes und verarbeitendes Gewerbe und Handwerk, Dienstleistungsbetriebe)
Geringerer Störgrad als bei Industriegebieten
Keine allgemeine Wohnnutzung
Industriegebiet
§9
Gebwerbebetriebe, und zwar vorwiegend solche, die in anderen Baugebieten unzulässig sind
Höherer zulässoger Störgrad als im Gewerbegebiet
Sondergebiete
§10
Anlagen und Einrichtungen für Erholungssuchende
Insb. Wochenendhaus-, Fereienhaus- und Campinggebiete
Kein reguläres (dauerhaftes) Wohnen zulässig
Sonstige Sondergebiete
§11
Möglichkeiten zur Festsetzung von Baugebieten, die sich von denen nach §§2-10 wesentlich unterschieden
Keine Blankett-Ermächtigung (allgemeine Grenzen des Bauplanrechts einzuhalten)
Erfordernis der Zweckbestimmung des jeweiligen Sondergebiets und der Nutzungsart
Babauungspläne: Überbaubare Grundstücksfläche
23 BauNVO
Festsetzung durch Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen
Nicht bebaubare Fläche: Zulässigkeit von Nebenanlagen
Städtebaulicher Zwek der Gestaltung des Orts- und Straßenbildes, gesunde WOhn- und Arbeitsverhältnisse, Bodenversieglung, Immissionsschutz, Verhinderung übermäßiger Verdichtung
Baulinien
Bebauung auf dieser Linie mit allen Geschossen (vor- und zurücktretenden in gereingem Ausmaß zulassungsfähig; bedarf besonderer städtebaulicher Rechtfertigung)
Baugrenze
Bebauung darf diese nicht überschreiten, kann aber dahinter zurückbleiben
Bebauungstiefe
Rückwärtige (hintere) Baugrenze
Baulinien / Baugrenze: Bildliche darstellung
Bebauungsplan: Bauweise Definition
Art und Weise, in der die Gebäude in Bezug auf die seitlichen Grundstücksgrenzen auf dem Grundstück abgeordnet werden (Einhaltung Grenzabstand oder nicht?)
Gestaltung des Orts- und Straßenbildes
Bauweise Grundsatz
Offene Bauweise
Geschlossene Bauweise
Offene Bauweise Definition
Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhaus, Doppelhäuser oder Hausgruppen mit einer Länge von höchstens 50m
Bauweise PlanZV (Bildliche Darstellung)
Wo steht: Vorhaben im unbeplanten Innenbereich?
§34 BauGB
Zulässigeiten von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
Vorhaben fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in EIgenart der näheren Umgebung ein
a. Eigenart der näheren Umgebung entspricht Baugebiet nach BauNVO, §34 Abs.2 Bau GB? ->
b. allg. Grundsätze nach §34 Abs. 1 BauGB
Erschließung gesichert
keine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse und des Ortsbilds
Wann fügt sich ein Vorhaben nach Maß der baulichen Nutzung ein?
Vorhaben fügt sich nach Maß der baulichen Nutzung ein, wenn es hinsichtlich
Länge/Breite (Grundfläche)
Firsthöhe
Traufhöhe
Geschossigkeit
in die EIgenart der näheren Umgebung einfügt
Wann besteht eine “Gesicherte Erschließung” im Sinne der BauGB?
Eine “Gesicherte Erschließung” im Sinne der §33, 34, 35 BauGB besteht,
wenn damit gerechnet werden kann, dass die für das Vorhaben erforderlichen Erschließungsanlagen bis zu Herstellung des Bauwerks funktionsfähig angelegt sind.
Wenn damit gerechnte werden kann, dass die für das Vorhaben erforderlichen Erschließungsanlagen auf Dauer zur Verfügung stehen.
Wo ist die gesicherte Erschließung in NRW geregelt?
In NRW ist die gesichterte Erschließung in §4 BauO NRW geregelt
Woraus besteht öffentliches Baurecht?
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Woraus besteht Privates Baurecht?
Recht der Architekten und INgenierure
Bauvertragsrecht
Welche Frage behaldelt das Bauplanungsrecht?
Was darf wo gebaut werden?
Bauplanungsrecht: Was darf wo gebaut werden?
Recht der städrtischen Bauverordnung, Stadtebaurecht
geregelt im Baugeseztbuch BauGB und in der BauNVO
Je nach B Plan / Umgebung/Außenbereiche
Welche Frage behaldelt das Bauordnungsrecht?
Was darf wie gebaut werden?
Bauordnungsrecht: Was darf wie gebaut werden?
Anforderungen an die Errichtung, Änderung, Instandhaltung von Bauwerken, Gefahrenabwehrrecht
Geregelt in der Bauordnung der jeweligen Bundesländer (hier Bau NRW)
Was ist eine Baugenehmigung?
Bescheid der zuständigen Behörde (Bauaufscihtehörde) bestehend aus Textteil (sog. Bauschein) und den genehmigten Bauvorlagen
Erklärung der Bauaufsichtbehörde, dass dem beantragten (Bau-)Vorhaben im Zeitpunkt der Entscheidung keine der anzuwendeden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen (§74 Abs. 1 BauO)
Baufreigabe: Vor Zugang der Baugenehmigung darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden (§74 Abs. 7 BauO)
Dringlicher Verwaltungsakt, der für das Grundstück gilt
Baugenehmigung gilt fürs Grundstück, nicht für den Nutzer
Was muss optisch bei einer Baugenehmigung geprüft werden?
Aktenzeichen und Datum beachten
Alles mit grünem Stempel wurde genehmigt, Antragsteller und Bauaufsichtsbehörde erhalten je ein Original
Wenn Stempel sw. :kopie
Wo ist der Inhalt des Bauantrages Geregelt?
§70 BauO Bauantrag, Bauvorlagen
Inhalt des Bauantrages
(1) der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen
(2) mit dem Bauantrag sind alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen: - §68 bleibt unberührt; - mit den Bauvorlagen für große Sonderbauten (§50 Abs. 2) ist ein Bransschutzkonzept einzureichen; - es kann gestattet werden, dass einzelne Bauvorlagen nachgereciht werden
(3) für Bauvorhaben auf fremden grundstücken kann die Zusatimmung des Grunstückseigentümers zu dem Bauvorhaben gefordert werden
Wo ist geregelt, welche Bauvorlagen einzureichen sind?
BauPrüfVO, VV BauPrüfVO
der Inhalt der Bauvorlagen beschränkt sich auf das zur Beurteilung der jeweiligen Anträge und Vorhaben Erfroderliche - Bauaufsichtsbehörde kann in zu begründeten Einzelfällen weitere Unterlagen forder
Antragsformular Vereinfachtes Verfahren (Anlage 1/2 VV BauPrüfVO)
Baubeschreibung
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Lageplan
Bauzeichnungen (GR, Schnitte; Ansichten)
Berechnungen
Antragssteller bestimmt selbst was Gegenstand des Verfahrens ist
Wann ist eine Nachbarklage zulässig?
Wenn dem Nachbarn die Baugenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde bekannt gegebn wurde, muss der Nachbar innerhalb eines Monats Klage erheben
Wenn dem Nacchbarn die Baugenehmigung nicht amtlich bekannt gegeben wurde, ist eine Nachbarklare innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Baugenehmigung zulässig dafür bracht der Nachbar die Baugenehmigung nicht “inHänden zu Halten”
Eine Nachbarklage hat nur dann Erfolg, wenn die Baugenehmigung zu Lasten des Nachbarn gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt
Wo stehen die Abstandsflächen?
BauO §6
Wann ist eine Abstandsfläche nicht erforderlich?
§6 Abs. 4 BauO
vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planerischen Vorschriften:
1 an die Grenze gebaut werden muss (geschlossene Bauweis/baulinie)
2 an die Grenze gebaut werden darf
Was muss zuerst geprüft werden bei der Frage ob Abstandsflächen nötig sind?
WO sind Außnahmen von der Einhaltung der Abstandsfläcen?
§6 Abs. 6 BauO
Was sind Außnahmen von der Einhaltung der Abstandsfläcen?
nicht mehr als 1,5m vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände
Vorbauten wenn sie: 1 insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen, 2 nicht mehr als 1,6m vor diese Außenwand vortreten, 3 mindestens 2m von der gegeüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben
Bei Gebäuden an der Grunstücksgrenze die Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden
Welche planungsrechtlichen Vorschriften bestimmen, dass gemäß §6 Abs. 1 Satz 4 Nr.1 BauO an die Grenze gebaut werden muss, mit der Folge dass keine Abstandsflächen einzuhalten sind?
Festsetzug der geschlossenen Bauweise im Bebauungsplan gemäß §22 BauNVO
Festsetzung einer Baulinie im Bebauungsplan gemäß §23 Abs. 2 Satz 1 BauNVO
Welche Anforderungen muss ein Vorbau erfüllen, um bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht zu bleiben?
Er darf insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweligen Außenwand in Anspruch nehmen
Er muss mindestens 2m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben
Wo sind Stellplätze geregelt?
§48 Abs. 1 BauO
Wo stehen mögliche Anforderungen an notwendige Stellplätze?
Bebauungsplan oder örtliche Bauvorwschriften der Gemeinde
StellplatzVO
§48 BauO
Wo sind Angaben zur Anzahl der notwendigen Stellplätze je nach Nutzung zu finden?
§3 StellplatzVO
Wird bauliche Anlage zur StellplatzVO nicht aufgeführt, bemisst sich Anzahl nach dem voraussichtlich tatsächlichen Bedarf unter Berücksichtigung der Richtzahlen für vergleichbare Nutzungen
Wo sind Infos zu Länge von Stellplätzen?
§48 §125 Abs. 1 Satz 1,2 Sonderbauverordnung NRW (SBauVO)
Infos zu Länge von Stellplätzen
Ein notweniger Einzelplatz muss mindestens 5m lang sein, seine Breite muss mindestens betragen
2,45m, wenn keine Längsseite des Einzelplatzes durch Wände, Stützen sowie ander Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0,1m begrenzt wird
2,5m, wenn eine Längsseite des Einzelplatzes durch Wände, Stützen sowie ander Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0,1m begrenzt wird, die weder das Befahren desEinzelstellplatzes och das Öffnen der Türen behindert
2,55m, wenn eine Längsseite des Einzelplatzes durch Wände, Stützen sowie ander Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0,1m begrenzt wird
2,65m, wenn beine Längsseite des Einzelplatzes durch Wände, Stützen sowie ander Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0,1m begrenzt werden
3,5m wenn der Einzelplatz für Menschen mit Behinderung bestimmt ist
Nach welcher Norm bestimmt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens, wenn kein Bebauungsplan existiert?
Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Was beschreibt §34 BauGB?
Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Wenn kein Bebauungsplan existiert
Wie kommt ein Vertrag zustande?
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die auf eine Rechtsfolge gerichtet sind, “Angebot” und “Annahme “, zustande
“Angebot und Annahme sind Erklärungen, die dem jeweils anderen Vertragspartner zugehen müssen
Nennen sie drei Möglichkeiten der Zustellung von Schriftstücken und deren vor und Nachteile
Brief email Bote
Dürfen Abstandsflächen abgeändert/ nicht eingehalten werden? Wenn ja, was muss beachtet werden?
Abstandsflächen dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grüm- und Wasserflächen liegen, jedochnur bis zu deren Mitte
Ab. dürfen sichganz oder teilweise auf andere Grunstücke erstrecken, wenn öffentlich rechtlich gesichert ist, dass sie nur mit in der Abstandsflächen zulässigen baulichen Anlagen überbaut werden
Ab. dürfen auf die auf diesen Grundstücken erforderlichen Abstandsflächen nicht angerechnet werden
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