Beschreiben / Darlegen / Darstellen
Definition: Wesentliche Aspekte eines Sachverhalts im logischen Zusammenhang und mit Fachsprache strukturiert wiedergeben.
Anwendung: Nutze es für Grundlagen, Positionen, Entwicklungen oder Kernaussagen. Ordne die Informationen sachlogisch.
Achte auf: Nicht bewerten und nicht nur Stichwörter aneinanderreihen.
Benennen / Bezeichnen
Definition: Sachverhalte, Strukturen oder Prozesse begrifflich präzise aufführen.
Anwendung: Gib nur die geforderten Begriffe oder Elemente knapp an.
Achte auf: Keine lange Erklärung, wenn sie nicht zusätzlich verlangt wird.
Einordnen / Zuordnen
Definition: Einen Sachverhalt mit erläuternden Hinweisen in einen genannten Zusammenhang einfügen.
Anwendung: Nenne zuerst den passenden Zusammenhang oder die Theorie und begründe anschließend die Zuordnung mit Merkmalen.
Achte auf: Eine bloße Behauptung ohne Zuordnungskriterien reicht nicht.
Zusammenfassen
Definition: Kernaussagen komprimiert, geordnet, abstrahiert und in eigenen Worten wiedergeben.
Anwendung: Nenne Thema und Hauptthese, danach die zentralen Argumentationsschritte in sachlogischer Reihenfolge.
Achte auf: Keine eigene Meinung, keine Nacherzählung und keine unnötigen Einzelheiten.
Erklären / Erläutern
Definition: Sachverhalte mithilfe von Wissen in einen Zusammenhang einordnen und deuten; bei Bedarf durch Beispiele verdeutlichen.
Anwendung: Verknüpfe Materialaussagen mit Theorie, Modell, Ursache-Folge-Zusammenhang oder Fachwissen.
Achte auf: Nicht bei einer bloßen Beschreibung stehen bleiben.
Herausarbeiten / Erschließen
Definition: Direkte und indirekte Aussagen eines Materials zu einer Position oder einem Sachverhalt erkennen und geordnet darstellen.
Anwendung: Formuliere die Position aus mehreren Textstellen und zeige, wie sie sich aus dem Material ergibt.
Achte auf: Nicht nur einzelne Zitate abschreiben.
Position oder Standort des Verfassers bestimmen
Definition: Den Verfasser einer politischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Grundrichtung zuordnen.
Anwendung: Nutze Textbelege und eigenes Fachwissen, etwa Merkmale nachfrage- oder angebotsorientierter Politik.
Achte auf: Die Zuordnung muss nachvollziehbar begründet sein.
Widerlegen
Definition: Argumente und Belege anführen, die zeigen, dass eine Behauptung, ein Konzept oder eine Position nicht haltbar ist.
Anwendung: Prüfe Voraussetzungen, Logik und empirische Tragfähigkeit und nutze Gegenbeispiele.
Achte auf: Nicht nur widersprechen, sondern die Gegenbegründung liefern.
Analysieren
Definition: Unter einer gezielten Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge herausarbeiten und deuten.
Anwendung: Lege Analyseaspekte fest, untersuche Material und Argumentation, verknüpfe mit Fachwissen und formuliere Ergebnisse.
Achte auf: Eine Inhaltsangabe ist noch keine Analyse.
Auswerten
Definition: Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen.
Anwendung: Beschreibe zunächst relevante Befunde, deute Zusammenhänge und beantworte am Ende die Problemfrage.
Achte auf: Zahlen nicht nur aufzählen; eine begründete Gesamtaussage ist nötig.
Vergleichen
Definition: Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede nach vorgegebenen oder selbst gewählten Kriterien gegliedert darstellen.
Anwendung: Lege Vergleichskriterien offen und behandle beide Seiten zu jedem Kriterium.
Achte auf: Nicht erst Objekt A und danach Objekt B vollständig beschreiben; kriteriensystematisch vergleichen.
Begründen
Definition: Grundgedanken unter dem Aspekt der Kausalität argumentativ und schlüssig entwickeln.
Anwendung: Formuliere eine Aussage und stütze sie durch Fachwissen, Ursache-Folge-Zusammenhänge und gegebenenfalls Materialbelege.
Achte auf: Eine Behauptung ist keine Begründung.
Entwickeln
Definition: Eine Skizze, ein Modell oder ein Szenario schrittweise weiterführen und begründen.
Anwendung: Leite aus Ausgangslage und Bedingungen nachvollziehbare Folgen oder Lösungswege ab.
Achte auf: Jeden Entwicklungsschritt plausibel verbinden.
Entwerfen
Definition: Ein Konzept in seinen wesentlichen Zügen prospektiv und planend erstellen.
Anwendung: Formuliere Ziel, Maßnahmen, Akteure, Umsetzung und mögliche Folgen.
Achte auf: Der Entwurf muss zur Problemstellung passen und realisierbar sein.
Erörtern
Definition: Ein Beurteilungs- oder Bewertungsproblem darstellen, Positionen und Pro- sowie Contra-Argumente abwägen und mit einem Urteil abschließen.
Anwendung: Kläre Begriffe, lege Kriterien fest, entwickle mehrere Perspektiven, gewichte Argumente und formuliere ein differenziertes Fazit.
Achte auf: Eine Pro-Contra-Liste ohne Abwägung erfüllt den Operator nicht.
Problematisieren
Definition: Widersprüche, Grenzen, Nebenfolgen oder Voraussetzungen einer Position oder Theorie herausarbeiten.
Anwendung: Zeige, unter welchen Bedingungen eine Aussage gilt und wo ihre Reichweite endet.
Achte auf: Nicht pauschal kritisieren, sondern die konkrete Problematik erklären.
Prüfen / Überprüfen
Definition: Eine These oder Argumentation anhand eigener Kenntnisse oder Materialien auf sachliche Richtigkeit und innere Logik untersuchen.
Anwendung: Lege Prüfkriterien fest, gleiche Aussage und Befunde ab und formuliere ein Ergebnis.
Achte auf: Das Ergebnis kann teilweise zustimmen, teilweise einschränken.
Stellung nehmen aus der Sicht von ...
Definition: Eine unbekannte Position aus einer bekannten politischen oder theoretischen Perspektive kritisieren oder beantworten.
Anwendung: Übernimm konsequent die Grundannahmen der vorgegebenen Sichtweise und wende sie auf das Material an.
Achte auf: Nicht die eigene Meinung mit der Rollenperspektive vermischen.
Gestalten
Definition: Ein adressatenbezogenes Produkt wie Rede, Strategie, Beratungsskizze oder Szenario entwerfen.
Anwendung: Beachte Textsorte, Adressat, Zweck, Fachinhalt und nachvollziehbare Handlungsvorschläge.
Achte auf: Kreativität ersetzt keine fachliche Richtigkeit.
Beurteilen
Definition: Ein triftiges Sachurteil mithilfe von Fachwissen, Fachmethoden und ausgewiesenen Kriterien formulieren und begründen.
Anwendung: Nutze sachliche Kriterien wie Wirksamkeit, Umsetzbarkeit, Effizienz oder Legitimität und gewichte die Befunde.
Achte auf: Eigene Werte stehen nicht im Mittelpunkt; entscheidend ist die fachlich-kriteriengeleitete Tragfähigkeit.
Bewerten / Stellung nehmen
Definition: Ein begründetes Werturteil unter Offenlegung und Reflexion der eigenen normativen Maßstäbe formulieren.
Anwendung: Nenne Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit oder Nachhaltigkeit, zeige Zielkonflikte und gewichte sie.
Achte auf: Nicht nur „ich finde“, sondern Maßstäbe offenlegen und argumentativ begründen.
Operator plus Zusatz
Definition: Zusätze wie „mithilfe von M1“, „unter dem Aspekt ...“ oder „ausgehend von ...“ begrenzen den Arbeitsauftrag.
Anwendung: Unterstreiche Operator, Materialbezug, Thema und Einschränkung getrennt.
Achte auf: Der Zusatz ist genauso verbindlich wie der Operator.
Mehrteiliger Arbeitsauftrag
Definition: Eine Aufgabe kann mehrere Denkoperationen verbinden, etwa „analysieren und beurteilen“.
Anwendung: Arbeite die Schritte sichtbar nacheinander ab: erst Analyseergebnis, dann Urteil auf dieser Grundlage.
Achte auf: Keinen Teil des Auftrags auslassen.
Operatorengerechtes Fazit
Definition: Das Ende muss genau das Ergebnis liefern, das der Operator verlangt.
Anwendung: Bei „analysieren“: Analyseergebnis; bei „vergleichen“: zentrale Gemeinsamkeit und Differenz; bei „erörtern“: abgewogenes Urteil.
Achte auf: Nicht mit einer allgemeinen Floskel enden.
Zuletzt geändertvor 11 Tagen