Was ist eine Verschmelzung? Was zeichnet sie aus?
Aufnahme
Ein Rechtsträger überträgt (überträger) sein gesamtes Vermögen auf einen anderen Rechtsträger (übernehmer)
Neugründung
Mehrere Rechtsträger (überträger) übertragen ihr gesamtes Vermögen auf einen neuen Rechtsträger (übernehmer)
Übertragende Rechtsträger existiert danach nicht mehr
Was ist eine Aufspaltung? Worin unterscheidet sich dies von einer Verschmelzung?
Ein Rechtsträger überträgt (überträger) sein gesamtes Vermögen auf mehreren anderen Rechtsträgern (übernehmer)
Ein Rechtsträger überträgt (überträger) sein gesamtes Vermögen auf mehreren Rechtsträgern zur Gründung (übernehmer)
Der Unterscheid ist, dass das Vermögen auf mehrere Rechtsträger verteilt wird
Was ist eine Abspaltung? Worin unterscheidet sich dies von einer Aufspaltung und Verschmelzung?
Ein Rechtsträger überträgt (überträger) einen teil seines Vermögens auf mehreren anderen Rechtsträgern (übernehmer)
Ein Rechtsträger überträgt (überträger) einen teil seines Vermögens auf mehreren Rechtsträgern zur Gründung (übernehmer)
Der Unterscheid ist, dass nur teile des Vermögen auf mehrere Rechtsträger verteilt wird. Der Übertragende Rechtsträger bleibt bestehen
Was ist eine Ausgliederung? Worin unterscheidet sich dies von einer Abspaltung, Aufspaltung und Verschmelzung?
Der Unterscheid ist, dass nur teile des Vermögen auf mehrere Rechtsträger verteilt wird. Der Übertragende Rechtsträger bleibt bestehen.
Der übertragenden Gesellschaft werden Anteile Gwährt und nicht dem Anteilseigner.
Prüfschema Verschmelzung, mit Rechtsnormen
Anwendbarkeit
§ 1 UmwG
Art
§ 2 UmwG
Beteiligte Rechtsträger
§ 3 UmwG
ZivilR Wirksamkeit
§ 20 UmwG
Wirtschaftliche Wirksamkeit
§ 5 Nr. 1 UmwG
Bilanzansätze
Übertragender
§ 17 (2) UmwG
Übernehmender
§ 24 UmwG
Prüfschema Spaltung, mit Rechtsnormen
§ 123 UmwG
§ 124 UmwG
§ 131 UmwG
§ 126 (1) Nr. 6
§ 125 i. V. m. 17 (2) UmwG
§ 125 i. V. m. 24 UmwG
Vorspann UmwG (Zivilrechtlich)
Wie können die Schlussbilanzen bei einer Verschmelzung von KapG auf PersGes oder KapG auf KapG aufgestellt werden bzw mit welchen Werten beim Überträger?
Grds. gemeine Werte; auf Antrag und bei Erfüllung der Voraussetzungen aber auch mit Buchwerten; Die Wertansätze sind zwingend beim übernehmenden RT zu übernehmen.
Wie läuft die Besteuerung auf Ebene der Anteilseigner ab bei Verschmelzungen von KapG auf PersG?
Gewinnrücklagen aus der Bilanz des übernehmenden RT werden anteilig den Gesern zugerechnet (fiktive Vollausschüttung)
->TEV oder 8b (BV wird fingiert)
Übernahmeergebnis abzgl. Dividenden §7 UmwStG (fiktive Veräußerung)
-> TEV oder 8b (Altfällte aus 2024: Keine Besteuerung bei Zwergenbeteiligungen)
Was sind die steuerlichen Folgen bei einer Verschmelzung von einer KapGes in eine PersGes?
Nenne das Schemata, was gemacht werden muss. Nenne den Bereich in dem wir uns befinden
§§ 3 - 9 UmwStG
Allgemeinen Teil -> Welche Vorschriften gelten
Auswirkungen auf den übertragenden RT
Auswirkungen auf den übernehmender RT
Auswirkung auf den Anteilseigner
Was ist beim Allgemeinen Teil im UmwStG zu nennen?
Anwendbarkeit § 1 UmwStG
Im welchem Teil des UmwStG wir uns bewegen
Steuerlicher Übertragungsstichtag/Rückwirkung
Was ist beim übertragenden RT (Verschmelzung KapGes auf PersGes) zu nennen?
§ 3 UmwStG
Schlussbilanz erstellen
Grds gemeiner Wert
Antrag Buchwert/Zeitwert
Schlussbilanz aufstellen
Was ist beim übertragenden RT (Verschmelzung KapGes auf KapGes) zu nennen?
§ 11 UmwStG
Was ist beim übernehmenden RT (Verschmelzung KapGes auf PersGes) zu nennen?
§ 4 (1) - (3)
Zwingende Wertverknüpfung zur Schlussbilanz des überträgers
Bilanzwerte vom überträger in die eigene Bilanz aufnehmen
Zukunft
Eintrtitt in die steuerliche Rechtstellung (Fußstapfentheorie)
Besitzzeitanrechnung der WG
Untergänge durch Übertragung (EBIDTA-Vortrag, VV)
Was ist beim übernehmenden RT (Verschmelzung KapGes auf KapGes) zu nennen?
§ 12
Übernahmegewinn ermittelnt § 12 (2)
Zukunft § 12 (3)
Was ist beim hinsichtlich der Angeilseigner (Verschmelzung KapGes auf PersGes) zu nennen?
Prüfung § 5 UmwStG
§ 7 fiktive Vollausschüttung
§ 4 (3) - (7) Übertragunsgsgewinn
Was ist beim Anteilseigner im Rahmen einer Verschmelzung von KapGes auf PersGes zu berücksichtigen?
Prüfung § 5
Fiktive Vollauschüttung nach § 7
Zufluss und KapEst beachten
Übertraungsgewinn nach § 4 (4) - (7)
Was ist beim Anteilseigner im Rahmen einer Verschmelzung von KapGes auf KapGes zu berücksichtigen?
§ 13 Anteilstausch
Grundsatz gemeiner Wert
Antrag BW/AK
Eintritt steuerliche Rechtstellung (§ 17 EStG)
Nicht anzuwenden beim Upstreammerger
Was sagt der § 13 (1) UmwStG grundsätzlich aus?
BV
Doppeltfiktion
Untergang alt Antele und erwerb neuer Anteile
Gemeiner Wert untergehender Anteile ist AK neuer Anteile
PV
> 1 %
Fiktive Veräußerung der alt Anteile und Anschaffung der neuen Anteile zum identischen Preis
< 1 %
Steuerneutraler Ausgleich § 20 (4a) EStG
Was sagt der § 13 (2) UmwStG grundsätzlich aus?
BW fortführung
Steuerneitrale Austausch. Die neuen Anteile fallen stets unter § 17, egal wie hoch
Steuerneutraler Ausggleich
Was passiert mit dem Übernahmegewinn/Verlust bei Verschmelzung KapGes auf KapGes?
bleibt außer Ansatz, genau wie die Kosten auch
außerbilanzielle Korrektur nur insoweit, wie es GuV-Auswirkung gab (Bspw. wird bei BW-Fortführung der den Nennbetrag übersteigende Betrag in die KapRL gebucht gem. 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB -> Merke: Buchung in KapRL bei Aufwärsverschmelzung nicht möglich, da keine neuen Anteile ausgegeben werden)
Müssen die Anteilseigner bei einer Verschmelzung KapGes auf KapGes die stillen Reserven ihrer Anteile besteuern?
Nein, Wahlrecht zum steuerneutralen Tausch gem 13 Abs. 2 UmwStG
Unterschied Nennkapital und steuerliches Einlagekonto bei einer Verschmelzung ohne und mit Kapitalerhöhung
Mit: Steuerliches Einlagekonto geht auf Übernehmer über
Ohne: Steuerliches Einlagekonto geht nicht über, wird aufgelöst
Was sind die sachlichen Voraussetzungen, damit nach §20 UmwStG in eine KapGes umgewandelt werden kann?
Einbringung/Sacheinlage von steuerfunktionalen Einheiten (Betrieb, Teilbetrieb, MU-Anteil)
Nicht ausreichend sind einzelne WGs, die keine wesentliche Betriebsgrundlage sind oder WGs aus dem PV
Wie wirken sich Anteile an KapGes aus bei Einbringungen nach §20 UmwStG?
unselbständiger Teil, keine Trennung in Sacheinlage und Anteilstausch
Wie wirken sich Mitunternehmeranteile an KapGes aus bei Einbringungen nach §20 UmwStG?
MU Bet sind keine WG. Von daher sind ein eigender Einbringungsgegenstand, führt also zu mehreren Einbringungen
Welche Rechtsfolgen ergeben sich für den einbringenden nach § 20 (4) UmwStG?
FB nach § 16 (4) EStG ist nur gewährt, solange es sich nicht um einen MU Anteil handlet, der gemeine Wert angesetz wird und auf eine n. P. entfällt
Wer ist einbringender bei einbringung von MU-Anteilen nach § 20 UmwStG?
Wird die PersGes aufgelöst, dann die einzelnenen MU
Besteht die PersGes fort und werden ihr die Anteile gewährt, so ist die PersGes einbringinder
Welche Auswirkungen hat die Zurückbehaltung von nicht funktionalen WGs im Privatvermögen beim übertragenden RT nach 20 UmwStG?
kann gemacht werden
WG wird als Aufgabegewinn versteuert gem. §16 Abs. 3 S. 8 EStG
Welche Rolle spielen Einlagen und Entnahmen im Rahmen einer Einbringug nach § 20 UmwStG?
Sie spielen eine Rolle dahingehend, dass die Wertegrenzen nach nach § 20 (2) S. 2 für einen BW/ZW Ansatz unter Entnahmen und Einlagen zu berücksichtigen sind
Findet 20 UmwStG Anwendung, wenn nur eine einzige wesentliche Betriebsgrundlage nicht eingebracht wird?
Nein! Auch SBV muss übertragen werden!
Wenn nicht, ist für den einen Gesellschafter, der SBV nicht übertragen hat, 20 nicht anwendbar, für die anderen Gesellschafter aber schon, da bei der Einbringung auf einzelene Gesellschafter abgestellt wird.
Wie kann kann bei einer Einbringung in eine KapGes nach 20 UmwStG der Übernehmende RT die Werte ansetzen?
grds. gemeiner Wert
Auf Antrag Teilwert, sofern Voraussetzungen erfüllt sind
Doppelte Wertverknüfung; Einbringender hat selben Werte anzusetzen! Gilt dann sowohl für seinen Veräußerungspreis als auch für seine AK der erhaltenen Anteile.
Was ist zu beachten bei einer Einbringung in KapGes bei negativem Kapital der Einbringenden?
Aufnehmende KapGes muss BW mindestens so aufstocken, dass sich Aktiva und Passiva ausgleichen
Einbringender hat Einbringungsgewinn zu versteuern i.H.d. Aufstockungsbetrags
GGfl. StAP aktivieren
Was sind Besondertheiten bei schädlichen sonstigen Gegenleistungen beim Einbringer und Übernehmer (bei 20 UmwStG)?
Übernehmer hat evtl. StAP zu aktivieren (in Höhe Differenz Aktiva, gez. Kap. und Verbindlichkeiten gg. Gesern (schädliche Leistung)
AK des Einbringers muss um gemeinen Wert der sonstigen Gegenleistung reduziert werden
Wann hat der Einbringer in KapGes Anrecht auf 16 (4)?
Nur, wenn die stillen Reserven vollständig bei der Einbringung aufgedeckt werden, nicht bei Zwischenwerten schon.
Welche Auswirkungen haben Entnahmen/Einlagen bezogen auf die steuerliche Rückwirkung bei Einbringungen in KapGes?
Sind nicht als VGA bzw. VE zu behandeln, sondern mindern/erhöhen AK der neuen Anteile des Einbringenden!
Wie wirken sich Entnahmen und Einlagen auf den Veräußerungspreis und die AK aus? §20 (5) UmwStG
Sie wirken sich auf den Veräußerungspreis insoweit auf, wenn sie zu einer zwangsweisen Aufstockung führen.
AK
Entnahmen mindern die AK
Einlagen erhöhen die AK
Wie sind Entnahmen und Einlagen bei dem übernehmenden RT in der Bilanz zu berücksichtigen § 20 UmwStG?
Sie sind mit der KapRL zu verrechnen. Übersteigt es die KapRL
Was sind die Voraussetzungen für einen BW/ZW Antrag nach § 20 (2) UmwStG
WG unterliegen künftig der KSt
ÜT hat kein negatives EK
Keine entstrickung
Gegenleistung
max 25 % der BW oder
max. 500K höchstens jedoch BW
Unterscheidung einfacher vs. qualifizierter Anteilstausch nach §21 UmwStG?
einfach: jeder Anteilstausch -> Ansatz gemeiner Wert
qualifiziert: Übernehmer hält nach Einbringung unmittelbar Mehrheit der Stimmrechte -> Auf Antrag Buchwert
Wie wird der Veräußerungsgewinn versteuert bei Anteilstauschen zum gemeinen Wert?
Immer nach den allgemein geltenden Regelungen der Veräußerung,
8b bei Körperschaft
TEV bei natürlichen Personen sowohl BV als auch PV
-> Ausnahme: Zwergenbeteiligungen; steuerneutraler Austausch gem. §20 Abs. 4a EStG
Welche Besonderheit hat ein Up-Stream Merger?
Es darf kein Kapital insoweit erhöht werden, wie die Aufnehmen Gesellschaft bereits besitzt § 54 UmwG
Sind Umwandlungen einer GbR nach dem Umwandlnugsgesetz berücksichtigt?
Nein, weil sie kein begünstigter Rechtsträger sind
Wie sind Zuzahlungen bei einer Verschmelzung berücksichtigt?
Zuzahlungen dürfen nur 10 % der gewährten Gesellschaftsrechte entsprechen
Einbringungsgewinn I vs II; Unterschiede
I: Verkauf durch Einbringenden
II: Verkauf durch Übernehmenden
Folgen der schädlichen Veräußerung innerhalb Sperrfrist gem. 22 Abs. 1 und 2 UmwStG
Einbringender:
rückwirkend Veräußerung nach §16/17 EStG und damit Aufdeckung stiller Reserven, Gewinn kann auf 7 Jahre gestreckt werden
Erhöhung AK der Anteile an der Beteiligung
Gesellschaft:
Auf Antrag steuerneutrale Aufstockung Buchwerte, wodurch sich höheres AfA-Volumen ergibt.
Wann ist der steuerliche Übertragungsstichtag?
Es ist der Tag, an dem die Schlussbilanz für das Handelsrecht aufzustellen ist. Somit ein Tag vor dem handelsrechtlichen Umwandlungsstichtag
Welche Bedeutung hat die Rückwirkung ncah § 2 UmwStG für den übertragenden und den übernehmenden RT?
Die Stpfl des übertragenden RT endet und die übernehmende RT beginnt mAd des Übertragungsstichtag
Welche Vorteile hat es, den 01.01 als Umwandlungststichtag zu wählen?
Der Übertragungsstichtag und die Schlussbilanz sind am 31.12 zu erstellen und alle steuerlichen Folgen der Umwandlung ist im VZ des Vorjahres zu berücksichtigen. Die Folgen der Umwanldung hingegen selbst sind erst im neuen VZ zu berücksichtigen
Wer hat den Übertragungsgewinn zu besteuern?
Den Übertragungsgewinn hat die übertragende Gesellschaft als laufenden Gewinn zu besteuern
Wie sind Umwandlungskosten beim Übernahmeergebnis zu berücksichtigen?
Es ist zu unterscheiden, wer die Kosten trägt
ÜT-RT
Vor Stichtag sind sie dem ÜT als laufende Kosten des VAZ zu berücksichtigen
Nach Stichtag sind sie aufgrund § 2 UmwStG dem ÜN zuzuordnen und dürfen das Ergebnis mindern
UN-RT
dürfen das Ergebnis mindern
Sind sie Objektbezogen (GrESt), sind sie als AK zu behandeln
Was sagt § 5 UmwStG aus? Was sind die steuerlichen Folgen, wenn man darunter fällt und wenn nicht?
Wenn die Bet. unter § 5 UmwStG fällt, so liegt eine Einlagefiktion der Bet in das BV vor, sodass die fiktive Ausschüttung nach § 7 UmwStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden.
Die Dividende unterliegt dem TEV
Fällt man nicht darunter, so werden die Ausschüttungen nicht fiktiv eingelegt und es erfolgt eine reguläre Besteuerung.
Für den stpfl. ist kein Übernahmegewinn/Verlust zu ermitteln
Wie lässt sich die Höhe einer Kapitalerhöhung bestimmen, wenn eine KapGes auf eine andere KapGes verschmolzen wird?
Gemeinerwert des Übertragenden RT/Gemeiner Wert übernemehnden RT
Verhälnits * Nennkapital ÜN-RT
Wann ist bei einer Verschmelzung von KapGes auf KapGes in die KapRL zu buchen und welcher betrag?
In die KapRL ist nur zu buchen, wenn eine Kapitalerhöhung vorliegt. In diesem Fall ist ein Differenz Betrag zwischen dem BV (abzgl Schulden) und der Kapitalerhöhung.
Welche Gewinne können bei einer Verschmelzung entstehen ud wer hat diesen zu besteuern?
Übertragungsgewinn
Der übertragende RT
Übernahmeergebnis
Der übernehmende RT
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