Schema Anfechtung
Zweiter Teil schema
Was? versteht man unter Vorrang der Auslegung.
Vor einer möglichen Anfechtungsprüfung ist die Willenserklärung auszulegen. Entspricht das Auslegungsergebnis nach dem objektiven Empfängerhorizont (§ 157 BGB) dem tatsächlichen Willen des Erklärenden (§ 133 BGB), gilt das Erklärte.
Ein wichtiger Anwendungsfall ist die übereinstimmende Falschbezeichnung (falsa demonstratio non nocet). Eine Anfechtung ist in diesem Fall ausgeschlossen und überflüssig.
Was versteht man unter „kein Verdrängen durch Spezialvorschriften“?
Beim Vorliegen spezieller Anfechtungsregelungen gehen diese den allgemeinen Normen zur Anfechtung in § 142 bzw. § 119 ff. BGB vor.
Beispiele hierfür sind:
• die Vaterschaftsanfechtung (§ 1599 BGB)
• die Anfechtung der Erbausschlagung (§ 1954 BGB)
• die Anfechtung des Erbvertrags (§ 2281 BGB)
• die Anfechtung der Erbeinsetzung (§ 2078 BGB)
Welche Anfechtungsgründe gibt es?
Den Inhaltsirrtum, den Erklärungsirrtum und den Eigenschaftsirrtum beziehungsweise vielmehr die Übermittlung, die arglistige Täuschung und die widerrechtliche Drohung.
Was versteht man unter dem Inhaltsirrtum?
Der Inhaltsirrtum beschreibt gemäß § 109 Abs. 1 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) den Irrtum über den Erklärungsinhalt, also den Irrtum des Erklärenden über den Inhalt seiner Erklärung. Der Erklärende irrt sich beim Inhaltsirrtum nicht über die verwendeten Erklärungszeichen, sondern über deren tatsächliche Bedeutung.
Was versteht man unter Erklärungsirrtum?
Erklärungsirrtum gemäß § 119 Abs. 1, 2. Alternative BGB:
Ein Irrtum des Erklärenden über die von ihm verwendeten Erklärungszeichen selbst, z. B. sich versprechen oder verschreiben.
Was versteht man unter Eigenschaftsirrtum? Was ist danach noch zu beachten dabei?
Muss die Eigenschaft, die Verkehrswesentlichkeit und das Verhältnis zum Sachmangelrecht beachten.
Der Eigenschaftsirrtum stellt einen speziellen, gesetzlich geregelten Fall eines beachtlichen Motivirrtums dar und ist damit eine Ausnahme vom Grundsatz, dass ein Motivirrtum in der Regel keinen zur Anfechtung berechtigten Irrtum darstellt.
Was versteht man unter Eigenschaft
Jede der Person oder Sache unmittelbar anhaftende Eigenschaft von gewisser Dauer. Die Eigenschaft muss von der Person oder Sache selbst ausgehen, also ihren Grund in dieser haben.
Was? versteht man unter Verkehrswesentlichkeit
Die Verkehrswesentlichkeit richtet sich nach dem konkreten Rechtsgeschäft. Maßgeblich ist, ob die Parteien ein Interesse am Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Umstände haben. Bei Nichtvorliegen diesbezüglich konkreter Anhaltspunkte ist die Verkehrsanschauung maßgeblich.
Was versteht man unter dem Verhältnis zum Sachenrecht?
Betrifft der Irrtum über die Eigenschaft einer Sache zugleich einen Sachmangel, schließt nach herrschender Meinung eine Anfechtung die Inhaltsermittlung aus.
Was versteht unter der fehlerhaften Übermittlung.
Stellt einen in § 120 BGB speziell geregelten Fall des Erklärungsirrtums dar: Die zur Übermittlung eingesetzte Person oder Einrichtung übermittelt die Erklärung falsch. Als fehlerhafte Übermittlung gilt auch die Übermittlung an einen falschen Adressaten.
Was ist mit aktiver Täuschung gemeint, und was fällt darunter an Sachen, die zu beachten sind?
Zunächst einmal ist die Täuschung zu prüfen, die Widerrechtlichkeit und die Arglist beziehungsweise auch die Person des Täuschenden. Die Arglist der Täuschung ist eine krasse Täuschung.
Was verstehst du unter Täuschung?
Täuschen ist das Hervorrufen von Fehlvorstellungen über Tatsachen.
Tatsachen sind alle dem Beweis zugänglichen Umstände. Keine Tatsachen stellen subjektive Werturteile dar; über diese kann nicht getäuscht werden.
Die Täuschung kann durch positives Tun oder durch Unterlassen erfolgen:
1. Eine Täuschung durch positives Tun stellt insbesondere die ausdrückliche und konkludente Behauptung beziehungsweise Vorspiegelung unwahrer Tatsachen dar.
2. Eine Täuschung durch Unterlassen ist nur relevant, sofern eine Pflicht zur Offenbarung nach Treu und Glauben besteht. Dies ist der Fall, wenn:
(a) die andere Partei konkrete Fragen stellt,
(b) es sich bei den zu offenbarenden Tatsachen um für die Willensbildung der anderen Partei wichtige Umstände handelt,
(c) zwischen den Parteien ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.
Was ist mit Arglist gemeint?
Besteht bei Vorsätzlichkeit der Täuschung. Der Täuschende muss es zumindest für möglich halten, durch sein Verhalten dem Gegenüber einen Irrtum hervorzurufen, der diesen zur Abgabe der Willenserklärung eines bestimmten Inhalts bewegt.
Was meint die Person des Täuschenden?
Bei nicht empfangsbedürftigen Erklärungen spielt es für die Anfechtbarkeit der Erklärung keine Rolle, wer den Erklärenden täuscht.
Für empfangsbedürftige Erklärungen ist zu differenzieren:
1. Täuscht der Erklärungsempfänger selbst, ist die Erklärung diesem gegenüber gemäß § 123 Absatz 1 BGB anfechtbar.
2. Täuscht ein Dritter, ist die Erklärung gemäß § 123 Absatz 2 Satz 1 BGB gegenüber dem Erklärungsempfänger anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste.
3. Erlangt ein anderer als der Erklärungsempfänger (ein dritter Begünstigter) aus der Erklärung unmittelbar ein Recht, ist die Erklärung gemäß § 123 Absatz 2 Satz 2 BGB ihm gegenüber anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste.
Was ist bei der widerrechtlichen Drohung zu prüfen?
die Drohung an sich, die Widerrechtlichkeit, sowie der Vorsatz
Was versteht man unter Drohung
Drohung ist das In-Aussicht-Stellen eines empfindlichen Übels, auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. Das angedrohte Übel kann materieller oder immaterieller Natur sein.
Was versteht man unter Widerrechtlichkeit?
Es ist gegeben, wenn zwischen dem in Aussicht gestellten Ereignis und dem mit der Drohung verfolgten Zweck eine verwerfliche Zweck-Mittel-Relation besteht (Inadäquanz von Mittel und Zweck).
Auch die Drohung mit einem legitimen Übel (zum Beispiel eine berechtigte Strafanzeige) kann widerrechtlich sein, wenn diese zum angestrebten Ziel verwerflich ist.
Was mein Vorsatz?
Der Drohende muss es zumindest für möglich halten, dass seine Drohung geeignet ist, den Willen des Gegenübers zu beeinflussen.
Was ist mit der Kausalität zwischen Anfechtungsgrund und Erklärungsinhalt gemeint?
Der Anfechtungsgrund muss ursächlich für den zur Anfechtung bewilligten Willensvorgang sein. Trotz irrtümlicher Täuschung oder Drohung scheidet eine Anfechtung aus, wenn diese nicht ursächlich für den konkreten Erklärungsirrtum sind.
Was ist bei der Anfechtungserklärung zu berücksichtigen?
Hier muss noch § 143 Absatz 1 BGB erklärt werden, und es ist der richtige Anfechtungsgegner zu berücksichtigen sowie der Anfechtungswille.
Was versteht man unter dem richtigen Anfechtungsgegner
Bestimmt sich nach § 143 Absatz 2 bis 4 BGB:
Beim Vertrag ist gemäß § 143 Absatz 2 BGB der Vertragspartner der Anfechtungsgegner.
Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft, das einem anderen gegenüber abzugeben ist, ist gemäß § 143 Absatz 3 BGB derjenige der Anfechtungsgegner, gegenüber dem die Erklärung abzugeben war.
Bei einem einseitigen, nicht empfangsbedürftigen Rechtsgeschäft ist die Anfechtung gemäß § 143 Absatz 4 BGB demjenigen gegenüber zu erklären, der durch das Rechtsgeschäft unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt hat.
Was ist mit Anfechtungswille gemeint?
Die Erklärung muss deutlich machen, dass der Anfechtende das Rechtsgeschäft nicht gelten lassen will. Der Wortlaut „Anfechtung“ oder „anfechten“ ist nicht erforderlich.
Was ist bei der Anfechtungsfrist zu beachten?
Die Unverzüglichkeit und das Binnen der Jahresfrist
Was ist mit Unverzüglichkeit gemeint.
Die Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) und falscher Übermittlung (§ 120 BGB) muss gemäß § 121 BGB unverzüglich erfolgen. Sobald der Anfechtungsberechtigte von den Umständen Kenntnis erlangt, die ihn zur Anfechtung berechtigen, muss er gemessen an den Umständen schnellstmöglich anfechten.
Nach Ablauf von zehn Jahren seit der Abgabe der Erklärung ist die Anfechtbarkeit gemäß § 121 Abs. 2 BGB endgültig ausgeschlossen.
Was ist mit dieser Jahresfrist gemeint?
Die Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung muss gemäß § 124 innerhalb eines Jahres erfolgen. Sobald der Anfechtungsberechtigte Kenntnis von den Umständen erlangt, die zur Anfechtung berechtigen, muss er innerhalb eines Jahres die Anfechtung erklären.
Welche Ausschlussgründe kann es bei der Anfechtung geben?
Keine Bestätigung des Rechtsgeschäfts und kein Ausschluss von Treu und Glauben.
Was ist bei Keine Bestätigung des Rechtsgeschäfts gemeint
Bestätigung (zum Beispiel neu vorgenommen in Kenntnis der Anfechtbarkeit) ist bei anfechtbaren Rechtsgeschäften gemäß § 144 Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
Was ist bei Kein Ausschluss Nach Treu und Glauben gemeint.
Die Anfechtung ist nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Anfechtungsgegner das Rechtsgeschäft auch mit dem vom Anfechtenden gewollten, tatsächlich gewollten Inhalt gelten lassen will.
Zuletzt geändertvor 7 Tagen