Einzelveranlagung von Einzelpersonen
§ 25 EStG
§ 32a EStG
Ehegattenveranlagung
§ 26 EStG
Ehegatten können zwischen Einzelveranlagung (§ 26a) und Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen
Einzelveranlagung, wenn einer der Ehegatten dies wählt § 26 II 1 -> Grundtarif § 32a I
Zusammenveranlagung, wenn beide Ehegatten dies wählen § 26 II 2 -> Splitting § 32a V
Ablauf Ehegattensplitting §§ 26, 26b EStG:
Formulierungsbeispiel Einzelveranlagung
Der A wird gem. § 25 I EStG einzeln zur Einkommenssteuer veranlagt.
Formulierungsbeispiel Grundtarif
Bei der Berechnung der Steuer auf das zu versteuernde Einkommen kommt der Grundtarif des § 32a I EStG zur Anwendung.
Formulierungsbeispiel Abgeltungssteuer
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen dem besonderen Steuersatz gem. § 32d I EStG („Abgeltungssteuer“)
Zuletzt geändertvor 8 Tagen