Ablauf bei offenbarer Unrichtigkeit §129+§173a?
nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe §171(2)
Ablauf FF bei offenen Antrag?
Erst wenn über den Antrag entschieden wurde §171(3)
Ablauf FF bei §165?
Nicht vor Ablauf eines Jahres nachdem die Ungewissheit beseitigt ist und die Finanzbehörde davon Kenntnis hat (8)
Ablauf FF bei Einspruch oder Klage?
Nicht bevor darüber entschieden wurde §171(3a)
Ablauf FF bei Außenprüfung?
oder auch bei Steuerfahndung
FFF läuft nicht ab bevor die aufgrund der Außenprüfung zu erlassenen Bescheide unanfechtbar geworden sind §171(4)
ebenso bei Steuerfahndung (5)
Ablauf FF bei Anzeige §§153, 371?
Nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eingang der Anzeige (9)
Ablauf FF bei Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid)?
FF endet nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids
Beim Sachbearbeiter vom FA ging die verwaltungsinterne Feststellungsmitteilung ein. Der Beamte beim Wohnsitzfinanzamt wollte diese Mitteilung zusammen mit dem Bericht über eine Außenprüfung auswerten.
Das ergab sich auch aus einem Vermerk in den Akten.
Später wurde von einem Sachbearbeiter erkannt dass diese Mitteilung noch nicht ausgewertet worden war.
Folgen?
Der zuständige Bearbeiter wollte gem. Vermerk das wirklich noch auswerten und hat es übersehen.
Somit liegt ein mechanisches Versehen vor, also eine offenbare Unrichtigkeit §129
Ablauf FF bei offenbarer Unrichtigkeit §§129+173a
Nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids §171(2)
Zuletzt geändertvor 18 Tagen