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von Frederik C.

(Zusatzdatei „Prüfungsrelevante Abwehrmechanismen“, Folien 2–8; VL 4, Folien 30 und 39) Welche elf Ich-Abwehrmechanismen sind prüfungsrelevant, und was bedeuten sie?

  • Verdrängung: Inhalte, die unangenehme Gefühle hervorrufen, werden aus dem Bewusstsein beziehungsweise vom Wiedererinnern ausgeschlossen.

  • Wendung gegen das Selbst: Aggression richtet sich gegen die eigene Person, etwa als Selbstbestrafung; das zwischenmenschliche Feld bleibt aggressionsfrei.

  • Ungeschehenmachen: Verbotenes Geschehen soll durch eine symbolische Gegenhandlung oder ein Ritual entkräftet werden, obwohl dieses faktisch unwirksam ist.

  • Reaktionsbildung: Gefühle werden durch gegenteilige Gefühle niedergehalten.

  • Rationalisierung: Es werden nur vernünftige Motive berücksichtigt; gefühlshafte Handlungsmotive bleiben ausgeblendet.

  • Verleugnung: Etwas wird wahrgenommen, aber seine Bedeutung beziehungsweise sein affektiver Stellenwert wird nicht anerkannt.

  • Identifizierung mit dem Aggressor: Verhalten oder Eigenschaften des Angreifers werden übernommen; dadurch werden Ohnmacht und Schwächegefühle gemildert.

  • Spaltung: Gute und böse Anteile bleiben getrennt; Ambivalenz wird nicht toleriert und integriert.

  • Somatisierung: Nicht symbolisierbare Affekte beziehungsweise konflikthafte oder traumatische affektive Komplexe werden ins Körperliche verlagert.

  • Projektion: Eigene psychische Inhalte, etwa Gefühle, Impulse oder Bewertungen, werden anderen zugeschrieben.

  • Projektive Identifizierung: Durch Projektion und unbewusste zwischenmenschliche Beeinflussung wird der Andere dazu gebracht, sich entsprechend den eigenen Erwartungen zu verhalten.

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  • Ich-Abwehr läuft unbewusst ab und entlastet von unangenehmen Affekten. Bewusste Copingmechanismen sind davon zu unterscheiden.

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Frederik C.

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