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Produkt-Compliance

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von Han S.

Wer ist im Unternehmen für die Produktkonformität und CE-Kennzeichnung verantwortlich?

1. Die Geschäftsführung / Der Vorstand (Die juristische Letztverantwortung)

  • Verantwortlichkeit: Die Geschäftsführung haftet rechtlich für das gesamte Unternehmen. Wenn ein Produkt nicht konform ist oder unrechtmäßig eine CE-Kennzeichnung trägt, wird die Geschäftsführung (oft persönlich oder durch empfindliche Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschäden) zur Verantwortung gezogen.

  • Aufgabe: Sie muss die Ressourcen bereitstellen, Prozesse definieren und sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden – auch wenn sie die technische Umsetzung delegiert.

2. Die Konstruktion, Entwicklung und der CE-Bevollmächtigte (Die operative Verantwortung)

  • Verantwortlichkeit: Die Ingenieure, Konstrukteure und speziell benannte Personen (oft ein „CE-Koordinator“ oder „Compliance Officer“) setzen den Konformitätsprozess um.

  • Aufgabe: Sie erstellen die Risikobeurteilung, wählen die passenden harmonisierten Normen aus, prüfen die Konstruktion auf Sicherheit und stellen die Technische Dokumentation zusammen. Sie bereiten letztlich die EU-Konformitätserklärung vor, die dann von der Geschäftsführung (oder einem offiziell Bevollmächtigten) unterzeichnet wird.

3. Die Technische Redaktion (Die Verantwortung für die Instruktion)

  • Verantwortlichkeit: Technische Redakteure sind direkt für den Teil der Produktkonformität verantwortlich, der die Nutzerinformationen betrifft.

  • Aufgabe: Sie müssen sicherstellen, dass die Betriebsanleitung alle gesetzlich geforderten Elemente enthält (z. B. Restrisiken aus der Risikobeurteilung, Warnhinweise, richtige Übersetzung, Angabe der Originalsprache). Ist die Anleitung fehlerhaft oder fehlt sie, kippt die CE-Konformität des gesamten Produkts – weshalb die Redaktion ein zentrales Rad im Compliance-Getriebe ist.

4. Qualitätssicherung (QS) / Vertrieb / Importeure

  • Qualitätssicherung: Prüft in der Serie, ob das Produkt dauerhaft mit der Technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung übereinstimmt (Serienkonformität).

  • Vertrieb/Importeure: Haben die Pflicht, vor dem Verkauf zu prüfen, ob das CE-Zeichen angebracht ist und die erforderlichen Dokumente (wie die Konformitätserklärung) vorliegen. Bringt ein Unternehmen Ware aus einem Drittstaat (z. B. China) in die EU, gilt es rechtlich sogar als Hersteller und trägt die volle CE-Verantwortung!

Prüfungstipp auf den Punkt gebracht: Juristisch haftet immer die Geschäftsführung für die Produktkonformität und CE-Kennzeichnung. Operativ wird die Verantwortung jedoch auf Entwicklung, Konstruktion, Technische Redaktion und Qualitätsmanagement aufgeteilt, wobei jeder für seinen Fachbereich (Risikobeurteilung, Dokumentation, Normeneinhaltung) geradesteht.

Was hat die Technische Dokumentation mit der EU-Konformitätsbewertung, der EUKonformitätserklärung und dem CE-Kennzeichen zu tun?

1. Die Technische Dokumentation als Beweismittel (Der Ursprung)

  • Die Rolle: Bevor ein Hersteller ein CE-Zeichen anbringen darf, muss er in Eigenverantwortung prüfen, ob sein Produkt alle EU-Sicherheitsanforderungen erfüllt (das ist die Konformitätsbewertung).

  • Der Bezug: Die Ergebnisse dieser Prüfung, die Risikobeurteilung, Konstruktionszeichnungen, Berechnungen und eben auch die Technische Dokumentation (inklusive Betriebsanleitung) werden in einer internen technischen Akte zusammengefasst. Die Dokumentation beweist, dass der Hersteller seine Hausaufgaben gemacht und die Risiken minimiert hat.

2. Die EU-Konformitätserklärung als rechtliches Versprechen

  • Die Rolle: Auf Basis der technischen Akte und der erfolgreichen Konformitätsbewertung stellt der Hersteller die EU-Konformitätserklärung aus.

  • Der Bezug: Mit seiner Unterschrift auf diesem Dokument erklärt der Hersteller feierlich und rechtlich bindend: „Das Produkt erfüllt alle geltenden EU-Vorschriften.“ Diese Erklärung kann er jedoch nur abgeben, wenn er (durch die Technische Dokumentation) nachweisen kann, dass das Produkt und die Anleitung tatsächlich konform sind. Wer eine Konformitätserklärung ausstellt, ohne eine vollständige Technische Dokumentation zu besitzen, handelt grob fahrlässig und begeht eine Ordnungswidrigkeit.

3. Das CE-Kennzeichen als sichtbares Endprodukt

  • Die Rolle: Das CE-Kennzeichen ist das finale, sichtbare Signal am Produkt.

  • Der Bezug: Es darf erst dann (und als allerletzter Schritt) auf dem Typenschild angebracht werden, wenn die Konformitätsbewertung positiv durchlaufen, die Technische Dokumentation vollständig erstellt und die Konformitätserklärung unterschrieben wurde. Das CE-Zeichen ist sozusagen nur die Spitze des Eisbergs – das Fundament darunter besteht aus der internen Dokumentation.

Prüfungstipp auf den Punkt gebracht: Die Technische Dokumentation ist der inhaltliche Nachweis (das Beweismittel), auf dessen Basis die Konformitätsbewertung durchgeführt wird. Erst wenn diese Dokumentation komplett vorliegt, darf die EU-Konformitätserklärung ausgestellt und das CE-Kennzeichen am Produkt angebracht werden. Ohne Technische Dokumentation ist jede CE-Kennzeichnung illegal.

Welche Dokumente sind erforderlich um die CE-Kennzeichnung an ein Produkt anbringen zu dürfen?

1. Die Technischen Unterlagen

  • Allgemeine Produktbeschreibung: Zeichnungen, Schaltpläne, Stücklisten, Konstruktionsunterlagen und Funktionsbeschreibungen.

  • Risikobeurteilung (Risikoanalyse): Der Nachweis, dass alle potenziellen Gefahren des Produkts ermittelt und durch konstruktive Maßnahmen, Schutzvorrichtungen oder restriktive Warnhinweise minimiert wurden (ein absolutes Kernstück jeder CE-Akte!).

  • Angewandte Normen und Spezifikationen: Eine Liste der harmonisierten Normen (z. B. EN-Normen), die bei der Entwicklung und Konstruktion angewendet wurden.

  • Prüfberichte und Berechnungen: Ergebnisse von Labortests, EMV-Prüfungen, Festigkeitsberechnungen oder Materialprüfungen.

  • Die Technische Dokumentation (Betriebsanleitung / Benutzerinformation): Die fertige, sprachlich korrekte und auf die Zielgruppe (B2B oder B2C) abgestimmte Anleitung samt aller notwendigen Sicherheits- und Restrisiko-Hinweise.

2. Die EU-Konformitätserklärung (Das formelle rechtliche Dokument)

  • Die Erklärung: Ein vom Hersteller (oder seinem bevollmächtigten Vertreter in der EU) unterzeichnetes Dokument. Darin erklärt er rechtlich bindend, dass das konkrete Produkt alle grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien/Verordnungen erfüllt.

  • Sie enthält u. a. Angaben zum Hersteller, eine eindeutige Produktidentifikation (Seriennummer/Typ), die Liste der erfüllten Richtlinien und Normen sowie die Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person.

3. Evtl. Mitwirkungsdokumente von Dritten (je nach Risikoklasse)

  • Die Bescheinigung einer Benannten Stelle (Notified Body): Handelt es sich um ein Produkt mit besonders hohem Risiko (z. B. bestimmte Maschinen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial aus Anhang I der Maschinenverordnung, Medizinprodukte oder Ex-Schutz-Geräte), reicht die Eigenverantwortung des Herstellers oft nicht aus. Dann ist zwingend ein Baumusterprüfbericht oder ein Zertifikat einer unabhängigen, offiziell benannten Prüfstelle erforderlich, das ebenfalls Teil der Akte sein muss.

Prüfungstipp auf den Punkt gebracht: Um das CE-Zeichen anbringen zu dürfen, benötigt man als zwingende Voraussetzung die vollständige interne Technische Dokumentation (inkl. Risikobeurteilung, Prüfberichten und Betriebsanleitung), die erfolgreich durchgeführte Konformitätsbewertung sowie die unterschriebene EU-Konformitätserklärung (und ggf. Zertifikate einer Benannten Stelle bei Risikoprodukten).

Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen das CE-Konformitätsbewertungsverfahren und die CE-Kennzeichnung?

Die rechtliche Grundlage für das CE-Konformitätsbewertungsverfahren und die CE-Kennzeichnung beruht auf drei wesentliche rechtliche Säulen:

1. Die europaweite Dachverordnung (Verordnung (EG) Nr. 765/2008)

  • Diese EU-Verordnung legt die allgemeinen Grundsätze und Regeln für die CE-Kennzeichnung fest. Sie definiert unter anderem, was das Zeichen rechtlich bedeutet, wie die Marktüberwachung durch die Behörden europaweit funktioniert und welche allgemeinen Pflichten für die Marktteilnehmer gelten.

2. Die sektorenspezifischen EU-Richtlinien und -Verordnungen (Harmonisierungsrechtsvorschriften)

  • Das eigentliche „Fundament“ für ein konkretes Produkt ist immer die spezifische EU-Richtlinie oder EU-Verordnung, die für genau diese Produktart erlassen wurde (z. B. die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU oder die EMV-Richtlinie 2014/30/EU).

  • In diesen Gesetzen ist exakt vorgeschrieben, welche grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt sein müssen und welches konkrete Konformitätsbewertungsverfahren der Hersteller durchlaufen muss.

3. Nationale Umsetzungsgesetze (in Deutschland)

  • Da EU-Verordnungen unmittelbar gelten, müssen sie nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Es gibt jedoch nationale Begleitgesetze wie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) oder das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, die unter anderem die behördlichen Befugnisse, Marktüberwachungsstrukturen und Sanktionen (Bußgelder bei Missbrauch des CE-Zeichens) auf nationaler Ebene regeln.

Prüfungstipp auf den Punkt gebracht: Die rechtliche Grundlage ist rein europäischer Natur: Sie stützt sich auf die Dachverordnung (EG) Nr. 765/2008 sowie auf die jeweiligen produktspezifischen EU-Richtlinien und -Verordnungen (wie die Maschinenverordnung), welche die Pflichten und das konkrete Bewertungsverfahren verbindlich vorschreiben.

Was ist eine Konformitätserklärung? Nennen Sie die wesentlichen Inhalte.

Eine Konformitätserklärung (im EU-Recht offiziell meist EU-Konformitätserklärung genannt) ist ein offizielles, rechtlich bindendes Dokument, das von einem Hersteller (oder seinem in der EU niedergelassenen Bevollmächtigten) ausgestellt wird.

Mit diesem Dokument erklärt der Hersteller in Eigenverantwortung, dass sein Produkt alle grundlegenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften (Richtlinien oder Verordnungen) erfüllt. Sie ist das formelle Ticket für das Produkt, um die CE-Kennzeichnung tragen zu dürfen.


Wesentliche Inhalte einer EU-Konformitätserklärung

Die genauen Anforderungen an den Inhalt sind in den jeweiligen EU-Richtlinien und -Verordnungen (sowie standardisiert in harmonisierten Normen wie der DIN EN ISO/IEC 17050-1) festgelegt. Eine vollständige Konformitätserklärung enthält im Wesentlichen folgende Punkte:

  1. Eindeutige Produktidentifikation:

    • Produktmodell, Typ, Chargen- oder Seriennummer (damit die Erklärung unmissverständlich genau diesem einen Produkt zugeordnet werden kann).

  2. Name und Anschrift des Herstellers (oder seines Bevollmächtigten):

    • Vollständiger Firmenname und die offizielle Geschäftsadresse.

  3. Die alleinige Verantwortung:

    • Eine explizite Erklärung des Herstellers, dass die Ausstellung der Konformitätserklärung in seiner alleinigen Verantwortung erfolgt („Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller…“).

  4. Gegenstand der Erklärung:

    • Eine Beschreibung des Produkts (oft mit einem Foto oder einer klaren Identifikationsmöglichkeit), die es erlaubt, das Produkt eindeutig zu identifizieren.

  5. Erklärung der Übereinstimmung:

    • Die Bestätigung, dass das beschriebene Produkt den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entspricht.

  6. Angabe der angewandten Normen und Richtlinien:

    • Eine Liste aller relevanten EU-Richtlinien/Verordnungen (z. B. Maschinenverordnung, EMV-Richtlinie) sowie der konkret angewandten harmonisierten Normen oder anderen technischen Spezifikationen, die herangezogen wurden, um die Konformität nachzuweisen.

  7. Angabe zur Beteiligung einer Benannten Stelle (Notified Body) – falls erforderlich:

    • Name, Anschrift und Kennnummer der beteiligten Prüfstelle sowie die Nummer des ausgestellten Zertifikats oder der Baumusterprüfbescheinigung (sofern das Produkt ein Hochrisikoprodukt ist und eine externe Prüfung vorgeschrieben war).

  8. Ort und Datum der Ausstellung:

    • Wo und wann das Dokument unterzeichnet wurde.

  9. Unterschrift und Identität des Unterzeichners:

    • Name und Funktion der Person, die bevollmächtigt ist, im Namen des Herstellers zu unterzeichnen (z. B. der Geschäftsführer oder der Leiter der Qualitäts- / Compliance-Abteilung), inklusive rechtsgültiger Unterschrift.

Prüfungstipp auf den Punkt gebracht: Eine Konformitätserklärung ist das schriftliche, rechtlich bindende Versprechen des Herstellers unter seiner alleinigen Verantwortung, dass sein Produkt alle EU-Vorgaben einhält. Wesentliche Inhalte sind u. a. die Produktidentifikation, die Herstelleradresse, die Liste der erfüllten EU-Richtlinien/Normen sowie die rechtsgültige Unterschrift.

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Han S.

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