Die Grundsätze
Grundsatz der Rechenschaft
Grundsatz der Rechtmäßigkeit
Grundsatz von Treu & Glauben
Grundsatz der Transparenz
Grundsatz der Zweckbindung
Grundsatz der Datenminimierung
Grundsatz der Speicherbegrenzung
Grundsatz der Richtigkeit
Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit
Verantwortliche muss Einhaltung der Grundsätze nachweisen können
auch bei Auslagerung der Datenverarbeitung
Umfang nicht definiert
kein zeitlicher Umfang geregelt aber mindestens 3 Jahre sinnvoll
nicht jeder Verstoß gegen DSGVO ist Verletzung des Grundsatz der Rechtmäßigkeit
Datenverarbeitung muss auf Rechtgrundlage zurückgeführt werden z.B.:
Vertrag
Einwilligung der betroffenen Person
Gestz, dass zur Datenverarbeitung verpflichtet
Datenverarbeitung zum Schutz lebensiwchtiger Interessen
Überwiegende Interessen des Verantwortlichen
Grundsatz Treu & Glauben
erfasst Situationen indem betroffene Person benachteiligt wird wegen unausgeglichen Kräfteverhältnis zwischen betroffener Person und Verantwortlichen
schließt vor allem heimliche Datenverarbeitung aus
Schutz vor heimlicher Datenverarbeitung
Umfang der Datenverarbeitung
Identität des Verantwortlichen
Zweck der Verarbeitung
Rechte der betroffenen Person
Risiken
alle Informationen sollten leicht zugänglich, verständlich und in klarer einfacher Sprache verfasst sein
Datenverarbeitung nur zum vorher festgelegten Zweck
Datenverarbeitung pbD zu anderem Zweck zulässig für:
Abwehr von Gefahren
staatliche oder öffentliche Sicherheit
Verfolgung von Straftaten
Datenverarbeitung ist angemessen, wenn sie Bezug zum Verarbeitungszweck hat
Datenverarbeitung ist erheblich wenn ihre Verarbeitung geeignet ist den Zweck zu fördern
Identifizierung betroffener Personen soll nur so lange möglich sein, wie es für die Verarbeitung der Daten erforderlich ist
PbD müssen danach gelöscht werden
Aufbewahrungsfristen und Verjährungsfristen bestimmen Grundsatz der Speicherbegrenzung
Gespeicherte Informationen müssen mit Realität übereinstimmen
muss nur im Hinblick auf die Zwecke der Verarbeitung gegeben sein
gewährleistet angemessene Sicherheit der pbD in technischer und organisatorischer Hinsicht
Stand der Technik ist maßgeblich
Schutzrichtungen:
unbefugte Verarbeitung
unrechtmäßige Verarbeitung
unbeabsichtigte Beinsträchtigungen
mögliche technische Maßnahmen:
Umzäunung des Gebäudes
Sicherung von Türen und Fenstern
Verschlüsselung
Logging
Vorgaben für Passwortvergabe
Benutzeridentifikation
mögliche organisatorische Maßnahmen
Mitarbeiterschulung
Vertraulichkeitsverpflichtung der Mitarbeiter
Vier-Augen-Prinzip
Clean-Desk-Policy
Pflicht zur Besucheranmeldung
Zuletzt geändertvor 11 Tagen