Sozialrecht in wenigen Stationen
1883/1884/1889
Kranken-, unfall- sowie Invaliditäts- und Alterdversicherung
1949
Menschenwürde und Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz
1962
Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes
2005
SGB II und SGB XII ersetzen zentrale frühere Sicherungssysteme
2023
Bürgergeld im SGB II
2026
Grundsicherungsgeld im SGB II, wesentliche Änderungen seit Juli
Das menschenwürdige Existenzminimum
Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG begründet einen grundrechtlichen Anspruch.
Geschützt sind die physische Existenz und ein Mindestmaß gesellschaftlicher Teilhabe.
Der Gesetzgeber muss den Bedarf nachvollziehbar bestimmen und laufend aktualisieren.
Für die Beratung zählen Anspruch, tatsächlicher Zugang und wirksamer Rechtsschutz.
Verfassungsrechtlicher Rahmen
Vier Funktionen sozialer Sicherung
Wo stehen die Regeln?
Versicherung und Existenzsicherung
Anspruch und Ermessen im Leistungsfall
Anspruchsgrundlage finden: Wer kann welche Leistung verlangen?
Tatbestandsmerkmale am Sachverhalt prüfen.
Gebundene Entscheidung: Bei erfüllten Voraussetzungen steht die Rechtsfolge fest.
Ermessen: Die Behörde muss den gesetzlichen Zweck und den Einzelfall berücksichtigen.
Welcher Rechtskreis sichert den Lebensunterhalt?
Der Grundzugang zum SGBII
Alter: ab 15 Jahren bis zur maßgeblichen Altersgrenze.
Erwerbsfähigkeit: grundsätzlich mindestens drei Stunden täglich unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen.
Hilfebedürftigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Weitere Voraussetzungen und Ausschlüsse prüfen, etwa Erreichbarkeit, Ausbildung oder Aufenthaltsstatus.
Erwerbsfähigkeit trotz Kinderbetreuung?
Erwerbsfähigkeit beschreibt das gesundheitliche Leistungsvermögen.
Zumutbarkeit fragt, ob eine konkrete Arbeit verlangt werden darf.
Eine Mutter ohne Betreuungsplatz kann erwerbsfähig und leistungsberechtigt sein.
Kinderbetreuung gehört deshalb in die Prüfung des § 10 SGB II.
Zusammenleben richtig einordnen
Zuletzt geändertvor 16 Tagen