Sie befinden sich mit Ihrer Einheit im Screen. Wie ist dort die Vorfahrt der Kriegsschiffe untereinander geregelt? Welche Besonderheiten gibt
es? (3)
- Screen Schiffe müssen den Schiffen des Main Body ausweichen. {1}
- Schiffe im Screen, die U-Boot Kontakt haben zählen nicht zu den
ausweichpflichtigen Kontakten. {1}
- Schiffe müssen sich min. 500yds von Hubschraubern im Screen freihalten, wenn
diese hovern oder sich im Dip befinden. {1}
Dürfen Schiffe als Einzelfahrer oder im Verband ihre designierte Station verlassen? Wenn ja, warum? (2)
Schiffe dürfen zur Vermeidung von Kollsionen (1) oder anderen navigatorischen Gefahren (1) ihre designierte Station verlassen.
Gibt es für alliierte Einheiten untereinander Regeln, die die internationalen Kollisionsverhütungsregeln für bestimmte Umstände außer Kraft setzen können? (2)
Ja, {1} die Special Rules of the Road {1}
Sie befinden sich in einem CASEX und auf Ihrem aktuellen Track sehen Sie einen freundlichen Hubschrauber im DIP. Was müssen Sie beachten? (2)
Der Hubschrauber darf nicht dichter als 500yds passiert werden. {2}
Sie befinden sich in einem Manöver und führen aktuell Flugbetrieb durch. Der Hubschrauber will landen und hat bereits "Green Deck". Von Steuerbord nähert sich ein RAS-Verband. Es besteht Kollisionsgefahr.
Welche Einheit ist ausweichpflichtig? (2)
Gem. ATP1 VOL II Special Rules of the Road ist meine Einheit ausweichpflichtig. {2}
Sie befinden sich mit ihrer Einheit in einem Screen. Ein Schiff der Main Body nähert sich von Steuerbord 6 Dez. Es besteht Kollisionsgefahr. Wie reagieren Sie und warum? (2)
Ich muss ausweichen, da die Regel 15 KVR hier nicht zur Anwendung kommt. {2}
Sie befinden sich mit Ihrer Einheit in einer amphibischen Landungsoperation und Sie sind dabei, einen Hubschrauber anzunehmen. Das Deck ist bereits grün.
Das Landungsschiff Steuerbord 2 Dez meldet über die Tactical, dass es gerade Landungsboote aussetzt. Zwischen dem Landungsschiff und Ihrer Einheit besteht Kollisionsgefahr.
Meine Einheit muss dem Landungsschiff beim Aussetzen bzw. Einnehmen von
Landungsbooten ausweichen. {2}
Während einer NATO Übung führen Sie Flugbetrieb durch und haben "Green Deck". Von Backbord nähert sich ein Zertstörer, der gerade sein Schleppsonar einnimmt. Welche Einheit muss ausweichen? (2)
Der Zerstörer muss ausweichen, {1} da er nachrangiger als die Einheit mit
Flugbetrieb ist. {1}
Während einer NATO Übung führen Sie Flugbetrieb durch und haben "Green Deck". Von Steuerbord nähert sich ein Zertstörer, der gerade sein Schleppsonar einnimmt. Welche Einheit muss ausweichen? (2)
Nennen Sie die Reihenfolge der Rangfolge für alliierte Einheiten untereinander gem. ATP1 Vol II. (6)
1. Hubschrauber im DIP/HOVER [(500yds freihalten)]
2. Einheiten (auch Helo) beim Minensuchen, wenn die entsprechenden Signale
gezeigt werden. [(MCM Helo: 1000yds freihalten)]
3. Einheiten beim Seeversorgungsmanöver (kein VERTREP)
4. Einheiten die Landungsfahrzeuge ausbringen oder einnehmen
5. Einheiten die Luftfahrzeuge starten oder landen
6. Einheiten die Geräte (z.B. Schleppsonar) ausbringen oder einnehmen
{je 1}
Wann muss die Main Body im Screen anderen Einheiten im Screen ausweichen? (2)
Wenn alleine durch das "Screen-Schiff" die Kollision nicht mehr zu verhindern ist,
muss die Main Body so ausweichen, {1} dass die Kollision bestmöglich verhindert
wird. {1}
Sie befinden sich mir Ihrer Einheit auf dem Weg in Ihren Screensektor. Von Backbord 4 Dez läuft eine andere Einheit, die bereits auf Station steht, auf Sie zu. Es besteht Kollisionsgefahr! Wie verhalten Sie sich? (2)
Ich muss Einheiten, die bereits auf Station sind ausweichen. {1} Nichtsdestotrotz
sollen Einheiten auf Station nicht stur Kurs und Fahrt halten, wenn ein
Kollisionsrisiko besteht.{1}
Während eines MISCEX 830 befinden Sie sich mit Ihrer Einheit in einer FORM 1 (4 Einheiten) an dritter Stelle der Formation. Auf der sich an zweiter Stelle befindenden Einheit geht ein Mann über Bord. Wie handeln Sie und die übrigen Einheiten? (8)
(1) Das Schiff, auf dem die Person überbordgegangen ist, soll seine Maschine
temporär stoppen und den Kurs halten, außer es ist das hinterste Schiff (dann
fährt es das MÜB-Manöver). Es darf kurzfristig so manövriert werden, dass das
Heck vom Überbordgegangenen wegbewegt wird. Danach wird der Kurs wieder
eingenommen. {1}
(2) Schiffe die voraus des Schiffes fahren, auf dem die Person überbordgegangen
ist, behalten Kurs und Fahrt bei. {1}
(3) Schiffe die achteraus des Schiffes fahren, auf dem die Person
überbordgegangen ist, stoppen ihre Maschine und manövrieren so, wie es
notwendig ist, um sich durch ausscheren aus der Formation klar zu halten. Dabei
scheren Schiffe mit ungeraden Ordnungszahlen nach Steuerbord aus und Schiffe
mit geraden Ordnungszahlen nach Backbord. Danach fahren alle diese Schiffe mit
befohlenem/-r Kurs- und Fahrt weiter. {1}
(4) Das letzte Schiff der Formation sollte sich immer vorbereiten, die Person
aufzunehmen; Aber: Jedes Schiff, das aus seiner Position sicher in der Lage ist, die
Person zu fischen, sollte dies so schnell wie möglich tun und die anderen Schiffe
darüber in Kenntnis setzen. {1}
Was sind Sicherheitszonen gem. §7 VO-KVR? Und welche Ausdehnung haben diese? Darf diese Zone mit einer Fregatte/EGV befahren werden? Welche Fahrzeuge dürfen die Zonen befahren? (6)
Sicherheitszonen sind Wasserflächen, die sich in einem Abstand von 500 m {1},
gemessen von jedem Punkt des äußeren Randes {1} , um Anlagen oder sonstige
Vorrichtungen zur wissenschaftlichen Meeresforschung oder zur Erforschung oder
Ausbeutung von Naturschätzen erstrecken. {1}
Sicherheitszonen dürfen nicht befahren werden{1}; dies gilt nicht für Fahrzeuge:
- die für die Versorgung der Anlagen oder Vorrichtungen eingesetzt sind {1} sowie
- vorbehaltlich des §2 Absatzes 3 für Fahrzeuge deren Rumpflänge 24 Meter nicht
übersteigt oder die vom Befahrensverbot befreit sind.{1}
Wo gilt die KVR grundsätzlich? (2)
Diese Regeln gelten für alle Fahrzeuge auf Hoher See und auf den mit dieser
zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. {2}
Welche Regelungen werden nach KVR Regel 1 explizit nicht berührt? (6)
1. Die von einer zuständigen Behörde {1} erlassenen Sondervorschriften {1} für
Reeden, Häfen, Flüsse, Seen oder Binnengewässer {1}.
2. Die von der Regierung eines Staates {1} erlassenen Sondervorschriften über
zusätzliche Positions oder Signallichter, Signalkörper oder Schallsignale für
Kriegsschiffe {1} und Fahrzeuge im Geleit oder über zusätzliche Positions oder
Signallichter oder Signalkörper für fischende Fahrzeuge {1} in einer Fangflotte.
In welchem Fall kann von den Regeln der KVR abgewichen werden? (4)
Bei der Auslegung und Befolgung dieser Regeln sind stets alle Gefahren der
Schifffahrt {1} und des Zusammenstoßes {1} sowie alle besonderen Umstände
einschließlich Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge {1} gebührend zu
berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ein Abweichen von
diesen Regeln erfordern. {1}
Der Ausdruck "Segelfahrzeug" bezeichnet was für ein Fahrzeug? (2)
Ein Fahrzeug unter Segel {1}, dessen Maschinenantrieb, falls vorhanden, nicht
benutzt {1} wird.
Der Ausdruck "manövrierunfähiges Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das…? (3)
Wegen außergewöhnlicher Umstände {1} nicht so manövrieren kann, wie es die
Regeln {1} vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen {1}
kann.
Wann ist ein Fahrzeug g 21. em. KVR manövrierbehindert? (3)
Wenn es wegen der Art seines Einsatzes {1} behindert ist und deshalb nicht so wie
vorgeschrieben manövrieren {1} und daher einem anderen Fahrzeug nicht
ausweichen kann. {1}
Der Ausdruck "Tiefgang behindertes Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das…? (3)
Durch seinen Tiefgang {1} im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des
befahrbaren Gewässers {1} erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden
Kurs abzuweichen {1}.
Wann gilt ein Fahrzeug als "in Fahrt"? (3)
- Wenn es weder vor Anker liegt {1}
- noch an Land festgemacht ist {1}
- noch auf Grund sitzt {1}.
Erläutern Sie den Begriff Ausguck! (4)
Jedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören {1} (sowie durch jedes
andere verfügbare entsprechende Mittel {1}) gehörigen {1} Ausguck halten - der
einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines
Zusammenstoßes {1} gibt.
Wie haben Sie gem. KVR allgemein Ihre Geschwindigkeit einzurichten? (4)
Jedes Fahrzeug muss jederzeit {1} mit einer sicheren Geschwindigkeit fahren, so
dass es geeignete und wirksame Maßnahmen {1} treffen kann, um einen
Zusammenstoß zu vermeiden {1}, und innerhalb einer Entfernung zum Stehen
gebracht werden kann, die den gegebenen Umständen und Bedingungen
entspricht {1}.
Bei der Beachtung welcher Regel müssen Sie gem. KVR bei Nacht explizit eine Hintergrundhelligkeit (z.B. durch Lichter an Land oder die Rückstrahlung der eigenen Lichter) beachten? (1)
Zur Bestimmung der sicheren Geschwindigkeit {1} muss ich die
Hintergrundhelligkeit bei Nacht beachten.
Welche Umstände sind zur Bestimmung der sicheren Geschwindigkeit (ohne die zusätzlichen Punkte für Fhz. mit Radaranlage) zu berücksichtigen? (6)
- Sichtverhältnisse {1}
- bei Nacht die Hintergrundhelligkeit {1}
- Manövriereigenschaften {1}
- Verkehrsdichte {1}
- Verhältnis Tiefgang zur Wassertiefe {1}
- Wind, Seegang, Strömung {1}
Welche Umstände sind zur Bestimmung der sicheren Geschwindigkeit zusätzlich zu berücksichtigen, wenn ein betriebsfähiges Radar genutzt wird? (6)
- Eigenschaften, Wirksamkeit und die Leistungsgrenzen der Radaranlage {1}
- Einschränkungen aus geschaltetem Entfernungsbereich {1}
- Einfluss Seegang, Wetter & andere Störquellen {1}
- Anzahl sowie Lage und Bewegung der Kontakte {1}
- Möglichkeit, dass kleine Fahrzeuge, Eis oder schwimmende Geräte nicht
innerhalb einer ausreichenden Entfernung geortet werden {1}
- durch Radar festgestellte Sichtweite {1}
Wie kann man auf einem Fhz. mit funktionsfähigem Radar eine frühzeitige Warnung vor einer Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes erhalten? (3)
Die Radaranlage muss gehörig gebraucht werden, einschließlich der Anwendung
der großen Entfernungsbereiche{1}, des Plottens {1} oder eines gleichwertigen
systematischen Verfahrenes zur Überwachung georteter Objekte {1}.
Wie kann die Gefahr eines Zusammenstoßes optisch erkannt werden und was ist nach KVR dabei besonders zu berücksichtigen? (4)
Eine solche Möglichkeit ist anzunehmen, wenn: Die Kompasspeilung eines sich
nähernden Fahrzeugs sich nicht merklich ändert (stehende Peilung) {1}.
Aber: Eine solche Möglichkeit kann manchmal auch bestehen, wenn die Peilung
sich merklich ändert, insbesondere bei der Annäherung an ein sehr großes
Fahrzeug {1}, an einen Schleppzug {1} oder an ein Fahrzeug nahebei {1}.
Was muss man bei jeder Änderung des Kurses und/oder der Geschwindgkeit zur Vermeidung eines Zusammenstoßes beachten? Was muss vermieden werden? (2)
Jede Änderung des Kurses und/oder der Geschwindigkeit zur Vermeidung eines
Zusammenstoßes muss, wenn es die Umstände zulassen, so groß sein, dass ein
anderes Fahrzeug optisch oder durch Radar sie schnell erkennen kann {1};
aufeinander folgende kleine Änderungen des Kurses und/oder der
Geschwindigkeit sollen vermieden werden {1}.
In seiner Kommentierung der KVR gibt H. Hilgert definierte "nominal sichere" Passierabstände an. Nennen sie diese für folgende Begegnungssituationen in Sicht:
1) Gegenkursbegegnungen mit Bb/Bb Passage
2) Gegenkursbegegnungen mit Stb/Stb Passage
3) Überholvorgänge
4) kreuzende Kurse (4)
1) 2,5 x Schiffslänge des längsten an der Begegnung beteiligten Fahrzeugs
2) 5 x Schiffslänge des längsten an der Begegnung beteiligten Fahrzeugs
3) 2,5 x Schiffslänge des längsten an der Begegnung beteiligten Fahrzeugs
4) 5 x Schiffslänge des längsten an der Begegnung beteiligten Fahrzeugs
Wie muss ein Manöver zur Vermeidung von Zusammenstößen erfolgen?
Jedes Manöver muss, wenn es die Umstände zulassen, rechtzeitig {1},
entschlossen {1} und so wie es gute Seemannschaft verlangt {1}, durchgeführt
werden. Jede Kurs und Fahrtänderung muss deutlich erkennbar {1} sein. (Notfalls
muss die Fahrt vermindert werden, die Maschine gestoppt oder zurück gelegt
werden.) {1} (R-E-G-E)
Ein Fahrzeug behindert meine Durchfahrt in einem engen Fahrwasser gem. KVR. Es entsteht die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes. Zu welcher Handlung bin ich gem. KVR verpflichtet? (2)
Ich bleibe in vollem Umfang verpflichtet, die Regeln des Teils B der KVR
einzuhalten und muss mich damit, je nach Situation, als Kurshalter oder
Ausweichpflichtiger verhalten {2}.
Von welchen Fahrzeugen darf, gemäß KVR, die Durchfahrt Ihres Schiffs nicht behindert werden, wenn Sie nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren können? (3)
- Fahrzeuge <20m {1}
- Segelfahrzeuge {1}
- querende Fahrzeug {1}
Sie fahren in einem engen Fahrwasser gem. KVR. Von welchen Fahrzeugen, gem. KVR, darf die Durchfahrt Ihres Schiffs (gem. KVR) nicht behindert werden, wenn Sie auch außerhalb des engen Fahrwassers oder der Fahrrinne sicher fahren könnten? (1)
Fischende Fahrzeuge {1}
Wann darf ein Fahrzeug ein enges Fahrwasser bzw. eine Fahrrinne nicht queren? (2)
Wenn dadurch die Durchfahrt eines Fahrzeug. behindert wird {1}, das nur
innerhalb eines solchen Fahrwassers oder einer solchen Fahrrinne sicher fahren
kann {1}.
Wann muss gem. KVR die Absicht eines Überholvorgangs mit dem Signal nach Regel 34 c) i. (Schallsignale lang - lang - kurz / lang - lang - kurz - kurz) angezeigt werden? (2)
Wenn in einem engen Fahrwasser oder in einer Fahrrinne {1} nur dann sicher
überholt werden kann, wenn das zu überholende Fahrzeug mitwirkt {1}.
Wie drückt ein zu überholendes Fahrzeug seine Zustimmung zu einer, nach Regel 9 e) angezeigten, Absicht des Überholens aus? (1)
Durch das Schallsignal nach Regel 34 c) ii. ("C", lang - kurz - lang - kurz) {1}
Wann gebe ich in einem engen Fahrwasser gem. KVR das Signal nach Regel 34 e) (ein langer Ton)? Wie antwortet ein ggf. entgegenkommendes Fahrzeug? (3)
Wenn ich mich einer Krümmung oder einem Abschnitt eines engen Fahrwassers
oder einer Fahrrinne {1} nähere, wo andere Fahrzeuge durch ein dazwischen
liegendes Sichthindernis verdeckt sein können {1}.
Jedes sich nähernde Fahrzeug, das dieses Signal jenseits der Krümmung oder des
Sichthindernisses hört, muss es mit einem langen Ton beantworten {1}. (Regel 34
e))
Wann darf man, außer beim Queren bzw. Ein - und Auslaufen eines Einbahnweges, eine Trennlinie überfahren bzw. in eine Trennzone einlaufen?
- In Notfällen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr {1}
- zum Fischen innerhalb einer Trennzone {1}.
Wie muss sich ein Fahrzeug gem. KVR, das ein VTG benutzt, verhalten? (6)
- Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung
fahren {1}.
- Sich, soweit möglich, von der Trennlinie oder Trennzone klarhalten {1}.
- In der Regel an den Enden des Einbahnwegs ein- oder auslaufen {1}.
- Muss das Queren von Einbahnwegen vermeiden {1}.
- Muss das Ankern innerhalb eines Verkehrtrennungsgebietes oder im Bereich des
Zu- und Abgangs soweit wie möglich vermeiden {1}.
- Muss im Bereich des Zu- und Abgangs der VTGs mit besonderer Vorsicht
navigieren {1}.
Wie sollte man in der Regel in ein VTG ein- oder auslaufen? (2)
In der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen {1}. Wenn von
der Seite ein- oder ausgelaufen wird, muss dieses in einem möglichst kleinen
Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung {1} erfolgen.
Wer darf die Küstenverkehrszone befahren? (6)
- Fahrzeuge, die den entsprechenden Einbahnweg des angrenzenden
Verkehrstrennungsgebiets nicht sicher befahren können,
- Fahrzeuge von weniger als 20 Meter Länge,
- Segelfahrzeuge,
- fischende Fahrzeuge,
- Fhz. auf dem Weg zu oder von einem Hafen, einer Einrichtung oder einem
Bauwerk vor der Küste, einer Lotsenstation oder einem sonstigen innerhalb der
Küstenverkehrszone gelegenen Ort
- oder zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr.
Welche Fahrzeuge sind von der Befolgung von der KVR-Regel 10 (Verkehrstrennungsgebiete) befreit? (3)
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug {1}, das in einem Verkehrstrennungsgebiet
Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der Schifffahrt durchführt {1} oder
Unterwasserkabel auslegt, versorgt oder aufnimmt {1}.
Zwei in Sicht befindliche Segelfahrzeuge nähern sich im Bereich der KVR im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Welches Fahrzeug muss dem anderen ausweichen, wenn sie den Wind NICHT von derselben Seite haben? (1)
Das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, muss dem anderen ausweichen {1}.
Zwei in Sicht befindliche Segelfahrzeuge nähern sich im Bereich der KVR im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Welches Fahrzeug muss dem anderen ausweichen, wenn sie den Wind von derselben Seite haben? (1)
Es muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen {1}.
Ein Segelfahrzeug überholt im Bereich der KVR ein langsam fahrendes Maschinenfahrzeug. Welches der beiden Fahrzeuge ist nun ausweichpflichtig?
(1)
Das Segelfahrzeug (Regel 13 gilt für alle Fahrzeuge) {1}
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug überholt ein langsam fahrendes Maschinenfahrzeug. Welches der beiden Fahrzeuge ist nun ausweichpflichtig? (1)
Das manövrierbehinderte Fahrzeug (Regel 13 gilt für alle Fahrzeuge) {1}
Ein Fahrzeug nähert sich bei verminderter Sicht im Bereich KVR einem anderen Fahrzeug aus dem Bereich von dessen Hecklichtsektor. Es entsteht bei der Annäherung die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes. Wie haben sich die Fahrzeuge zu verhalten. (2)
Beide Fahrzeuge haben Maßnahmen zu ergreifen, um den Nahbereich des jeweils
anderen zu meiden {1}. Hierbei muss eine Kursänderung auf ein Fahrzeug zu, das
querab oder achterlicher als querab ist vermieden werden. {1} [zum Überholen
darf das aufkommende Fahrzeug seinen Kurs auch nach Bb ändern]
Wann gilt ein Fahrzeug als Überholer (Tag und Nacht)? Kann sich dieser Status im Laufe des Überholvorgangs ändern? (4)
Als Überholer ist ein Fahrzeug immer dann einzustufen, wenn sich innerhalb eines
Sektors von 2 Strich achterlicher als querab an Stb bis 2 Strich (22,5°) achterlicher
als querab an Bb (Hecklichtsektor bei Nacht) einem anderen Fhz. nähert {2}. Kann
ein Fahrzeug nicht sicher erkennen, ob es ein anderes überholt, so muss es dies
annehmen {1} und entsprechend handeln. Durch eine spätere Änderung der
Peilung wird das überholende Fahrzeug weder zu einem kreuzenden im Sinne
dieser Regeln noch wird es von der Verpflichtung entbunden, dem anderen
Fahrzeug auszuweichen, bis es dieses klar passiert hat {1}.
Wie müssen Fahrzeuge, die sich im Bereich der KVR in Sicht auf
entgegengesetzen Kursen nähern, ihren Kurs ändern? (Differenzieren Sie
zwischen verschiedenen möglichen Fahrzeugen) (2)
Zwei Maschinenfahrzeuge müssen ihren Kurs jeweils nach Stb so ändern, dass sie
einander an Bb-Seite passieren {1}. Sobald eines der Fahrzeuge kein
Maschinenfahrzeug ist, wird nach den Verantwortlichkeiten der Fhz.
untereinander (Regel 18) oder bei zwei Segelfahrzeugen nach Regel 12
ausgewichen. {1}
Wie erkennt man, ob man sich auf entgegengesetzem Kurs zu einem anderen Fahrzeug befindet? Bei Tag und Nacht! (2)
Wenn ein Fahrzeug das andere recht voraus oder fast recht voraus sieht {1}. Bei
Nacht die Topplichter des anderen in Linie oder fast in Linie und/oder beide
Seitenlichter sieht und am Tage das andere Fahrzeug dementsprechend ausmacht
{1}.
Welche Fahrregeln der KVR gelten explizit nur für Maschinenfahrzeuge untereinander? (2)
Regel 14 Entgegengesetzte Kurse & Regel 15 Kreuzende Kurse
Für welche Fahrzeuge gilt die KV 55. R Regel 15 Kreuzende Kurse? (2)
Für Maschinenfahrzeuge {1}, die sich in Sicht haben {1}.
Was muss man im Bereich der KVR (in Sicht) beachten, wenn die Kurse zweier Maschinenfahrzeuge einander so kreuzen, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? (2)
Dasjenige muss ausweichen, welches das andere an seiner Stb-Seite hat {1}. Wenn
die Umstände es zulassen, muss es vermeiden, den Bug des anderen Fahrzeugs zu
kreuzen {1}.
Welches von zwei in Sicht befindlichen Maschinenfahrzeugen, deren Kurse einander so kreuzen, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, ist gem. KVR ausweichpflichtig? (1)
Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das andere an seiner Stb-Seite hat
Wie sind Ausweichmanöver gem. KVR Regel 16 auszuführen? (3)
Möglichst frühzeitig {1} und durchgreifend {1} handeln, um sich gut klar zu halten
Sie führen ein Seeversorgungsmanöver mit einem Einsatzgruppenversorger durch. An der Steuerbordseite sehen Sie ein Maschinenfahrzeug in Fahrt auf kreuzenden Kursen. Die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Wie verhalten Sie sich gem. KVR? (3)
Geändert am: 25.05.2022 08:54:48
Ich behalte Kurs und Fahrt bei, da wir der Kurshalter sind. Das Maschinenfahrzeug
hat Ausweichpflicht {1}. Die Kurshaltepflicht gilt, bis klar wird, dass das
Maschinenfahrzeug nicht angemessen nach den Regeln handelt {1} oder es uns so
nahe gekommen ist, dass ein Zusammenstoß durch Manöver des
Ausweichpflichtigen allein nicht vermieden werden kann. {1}
Wann darf / muss der Kurshalter gem. KVR Maßnahmen ergreifen, um eine Kollision zu vermeiden? (2)
Er DARF ausweichen, sobald klar wird, dass der Ausweichpflichtige nicht
angemessen seiner Ausweichpflicht nachkommt {1}. Er MUSS ausweichen, sobald
eine Kollision durch das Handeln des Ausweichpflichtigen alleine nicht mehr
vermieden werden kann {1}.
Wie muss sich der Kurshalter grundsätzlich gegenüber einem ausweichpflichtigen Fahrzeug verhalten? Beschreiben Sie den Ablauf bei einer Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes. (3)
1. Antwort: Grundsätzlich muss der Kurshalter Kurs und Fahrt beihalten {1}.
2. Antwort: Der Kurshalter darf selbst manövrieren, wenn klar wird, dass der
Ausweichpflichtige nicht angemessen nach den Regeln handelt {1}, um eine
Kollision zu vermeiden.
3. Antwort: Der Kurshalter muss handeln, wenn er dem Ausweichpflichtigem aus
irgendeinem Grund so nahe gekommen ist und das Manöver durch den
Ausweichpflichtigen allein nicht mehr durchzuführen ist {1} (Manöver des letzten
Augenblicks!)
Was verstehen Sie unter dem "Manöver des vorletzten Augenblicks", und ab wann (gem. KVR) dürfen Sie dieses durchführen? Welche Maßnahmensind vorher erforderlich? (3)
Der Kurshalter darf zur Abwendung eines Zusammenstoßes selbst manövrieren
{1}, sobald klar wird, dass der Ausweichpflichtige nicht angemessen nach diesen
Regeln handelt. {1} Und versucht wurde ihn auf seine Ausweichpflicht
aufmerksam zu machen. {1}
Was verstehen Sie unter dem Begriff „Manöver des letzten Augenblicks" und wann (gem. KVR) ist dieses Manöver durchzuführen? (2)
Ausweichmanöver des Kurshalters {1}. Es muss durchgeführt werden, wenn ein
Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr
Während eines RAS Manövers taucht an Bb-Seite ein fischendes Fahrzeug auf. Der Abstand nimmt ab, die Peilung steht. Wer ist gem. KVR ausweichpflichtig? (1)
Ein fischendes Fahrzeug muss einem manövrierunfähigen oder
manövrierbehinderten Fahrzeug ausweichen {1}.
Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im Geltungsbereich der KVR im freien Seeraum gegenüber einem in Sicht befindlichen Segelfahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?
Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen. {1}
Im Bereich der KVR begegnen sich in Sicht ein manövrierbehindertes und ein Tiefgang behindertes Fahrzeug, es besteht die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes. Welches Fahrzeug wäre in diesem Fall grundsätzlich ausweichpflichtig? Wie wird diese Situation in der SeeSchStO eindeutig geregelt? (3)
- Das Tiefgang behinderte Fahrzeug {1}.
- Im Bereich der SeeSchStO gelten Tiefgang behinderte Fahrzeuge als
"Wegerechtsschiffe" und gelten als manövrierbehinderte Fahrzeuge im Sinne der
KVR. {2}
Sie sehen bei Tage ein Fahrzeug, das einen schwarzen Zylinder als Signalkörper führt. Wie verhalten Sie sich mit ihrem Maschinenfahrzeug gem. KVR gegenüber diesem Fahrzeug und wie hat es sich selbst zu verhalten? (4)
Ich darf die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs nicht behindern {1}, ich muss
frühzeitige {1} Maßnahmen ergreifen um genügend Raum für die sichere
Durchfahrt {1} des anderen Fahrzeugs zu lassen. Das Tiefgang behinderte
Fahrzeug muss mit besonderer Vorsicht manövrieren {1}.
(19) Wie muss sich ein Fahrzeug gem. der KVR bei verminderter Sicht grundsätzlich verhalten? (4)
- Sichere Geschwindigkeit {1}, den gegebenen Umständen und Bedingungen der
verminderten Sicht angepasst {1}.
- Maschinenfahrzeug: Maschine für ein sofortiges Manöver bereithalten {1}
- Nahbereich-Meiden {1}
Wie muss sich ein Fahrzeug gem. KVR verhalten, das bei verminderter Sicht ein anderes Fahrzeug vorlicher als querab hört? Es besteht kein Radarkontakt. (4) Geändert am: 25.05.2022 09:16:57
Außer nach einer Feststellung, dass keine Möglichkeit der Gefahr eines
Zusammenstoßes besteht {1}, muss es seine Fahrt auf das für die Erhaltung der
Steuerfähigkeit geringstmögliche {1} Maß verringern. Erforderlichenfalls muss es
jegliche Fahrt wegnehmen {1} und in jedem Fall mit äußerster Vorsicht
manövrieren {1}, bis die Gefahr eines Zusammenstoßes vorüber ist.
Sie befinden sich im Geltungsbereich der KVR bei verminderter Sicht
in der folgenden, im Radarbild dargestellten, Verkehrssituation. Wie handeln
Sie? (2)
Ich brauche nicht zu handeln, da das Fahrzeug nicht in meinen Nahbereich
kommt. Sollte ich meinen Kurs/meine Fahrt aus irgendeinem Grund ändern
wollen, muss sichergestellt sein, dass keine Nahbereichslage daraus entsteht. {2}
Auf dem Radar orten Sie bei verminderter Sicht ein Fahrzeug vorlicher als querab. Sie haben ermittelt, dass sich eine Nahbereichslage entwickeln könnte. Sie haben beschlossen, eine Kursänderung durchzuführen, um die Nahbereichslage zu vermeiden. Was müssen Sie diesbezüglich grundsätzlich beachten? Zeichnen sie den relativen Vektor des Gegners und Ihre neue Heading nach Abschluss der Maßnahme ein. (2)
Ich muss nach Möglichkeit (außer zum Überholen) vermeiden, meinen Kurs nach
Backbord zu ändern. {2}
Sie befinden sich im Geltungsbereich der KVR bei verminderter Sicht in der folgenden, im Radarbild dargestellten, Verkehrssituation. Wie handeln Sie? Zeichnen sie den relativen Vektor des Gegners und Ihre neue Heading nach Abschluss der Maßnahme ein. (2)
Ich ändere meinen Kurs nach Backbord oder reduziere die Geschwindigkeit, um
die Nahbereichslage zu vermeiden. {2}
Wie verhalten Sie sich, wenn Sie bei verminderter Sicht dieses Bild auf dem Radar haben? Zeichnen sie den relativen Vektor des Gegners und Ihre neue Heading nach Abschluss der Maßnahme ein. (2)
Ich reduziere meine Geschwindigkeit, sodass keine Nahbereichslage entsteht.
Nötigenfalls muss ich die Geschwindigkeit auf das für die Erhaltung der
Manövrierfähigkeit nötige Maß reduzieren. {2}
In welchem Zeitraum müssen die in Teil C KVR beschriebenen Lichter von Fahrzeugen geführt oder gezeigt werden? (2)
Von SU bis SA {1} und bei verminderter Sicht {1}.
Ein Hecklicht oder ein Schlepplicht hat einen Sektor von wieviel Grad?
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In Ihrer Brückenwache wird Ausbildung mit dem Rudergänger und denAusgucks betrieben. Sie fragen die Soldaten, wie die Tragweiten der Lichter auf einem Fahrzeug von mehr als 100m Länge sind. Was wären die Antworten? (4)
Auf Fahrzeugen >50m und mehr:
- Topplicht 6sm
- Seitenlicht 3sm
- Hecklicht 3sm
- Schlepplicht 3sm
- Rundumlichter (w,r,g,g,) 3sm
Sie begegnen bei Nacht einem kleinen Segelfahrzeug, welches Sie mit Bug links, Lage 90 sehen. Welche Lichterführung können Sie sehen? Welche Lichter kann dieses Fahrzeug zusätzlich führen? (2) Geändert am: 25.05.2022
09:19:56
Nur ein rotes Seitenlicht oder das weiße Licht einer gezeigten elektrischen Lampe
oder angezündeten Laterne.{1} Darf zusätzlich ein rotes über einem grünen
Rundumlicht haben, jedoch bei kleinen Segelfahrzeugen unüblich {1}
Was darf ein Segelfahrzeug von unter 7m Länge gem. KVR statt Seitenlichtern und Hecklicht führen? (2)
Eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit einem weißen Licht {1}
gebrauchsfertig zur Hand gehalten und rechtzeitig gezeigt {1}, um einen
Zusammenstoß zu verhüten.
Was darf ein Segelfahrzeug von 7m bis unter 20m Länge gem. KVR statt Seitenlichtern und Hecklicht führen? (2)
Eine Dreifarbenlaterne {1} an oder nahe der Mastspitze {1}.
Nennen Sie drei Fällen, in denen es vorkommen kann, dass ein Fahrzeug, obwohl es ankert, eine andere/abweichende Lichterführung zeigt? (3) Geändert am: 30.05.2022 07:17:09
1. Wenn es auf Grund gelaufen {1} ist und den Anker zusätzlich ausgebracht hat.
2. Wenn es manövrierbehindert {1} ist [ein Fahrzeug, das keine
Unterwasserarbeiten durchführt und nicht baggert zeigt rot-weiß-rot zusätzlich zu
den Ankerlichtern; ein Fahrzeug, das Unterwasserarbeiten durchführt oder
baggert zeigt keine Ankerlichter]
3. Wenn es vor Anker fischt {1}
4. Fahrzeug beim Minenräumen vor Anker. {1}
5. Lotsenfahrzeug im Einsatz vor Anker. {1}
6. Fahrzeug unter 7m, außerhalb ener Fahrwasser und Gebiete "wo andere
Fahrzeuge in der Regel fahren". {1}
Sie bekommen einen Kontakt an Steuerbord Seite gemeldet. Es handelt sich um einen Fischer, der momentan aber nicht fischt und augenscheinlich in den Hafen fährt. Was für Lichter hat dieser gem. KVR gesetzt? (1)
Ein nicht fischendes Fahrzeug muss die für ein Fahrzeug seiner Art und Länge
vorgeschriebenen Lichter führen. (z.B. Maschinenfahrzeug) {1}
Sie führen ein Seeversorgungsmanöver mit einem Einsatzgruppenversorger durch. Welche Sichtzeichen setzen Sie gem. KVR tagsüber und welche Lichterführung bei Nacht? (2)
Ball - Rhombus - Ball {1}; Rot - Weiß - Rot {1}
Sie fahren in einem engen Fahrwasser im Geltungsbereich KVR und es kommt Ihnen ein Containerschiff entgegen, das zusätzlich 3 rote Rundumlichter senkrecht übereinander führt. Welches Fahrzeug ist dies? (1)
Tiefgang behindertes Fahrzeug.
Sie sehen im Geltungsbereich der KVR am Tage ein Fahrzeug mit einem schwarzen Zylinder. Um was für ein Fahrzug handelt es sich und wie verhalten Sie sich diesem gegenüber? (2)
Tiefgang behindertes Fahrzeug. {1}
Ich muss, soweit es die Umstände zulassen, vermeiden, die sichere Durchfahrt des
Fahrzeugs zu behindern {1}.
Sie sehen in Ihrer Nachtwache ein Fahrzeug mit nur 2 Rundumlichtern, die senkrecht übereinander stehen. Das obere weiß, das untere rot. Um was für ein Fahrzeug handelt es sich? (2)
Lotsenfahrzeug im Lotsendienst {1} oFdW{1}
Sie ankern mit Ihrer Fregatte über Nacht vor Wilhelmshaven. Ein Soldat fragt Sie ob, ob die Decksbeleuchtung eingeschaltet sein muss. Was antworten Sie? (1)
Bei Fahrzeugen über 100m Länge ist dies verpflichtend {1}
Was wird mit den folgenden Manöver- oder Warnsignalen ausgedrückt? (0)
1. ändert Kurs nach Bb {2}
2. Maschine geht rückw.rts {2}
3. möchte an Bb Seite überholen {2}
4. Zustimmung zum Überholen {2}
1. Maßnahmen des anderen werden nicht
verstanden oder angezweifelt, ob das
andere zur Vermeidung eines
Zusammenstoßes ausreichend manövriert.
{2}
2. möchte an Stb Seite überholen {2}
3. Zustimmung zum überholt werden {2}
4. ändert Kurs nach Stb {2}
Haben Fahrzeuge einander in Sicht, so muss ein Fahrzeug in Fahrt beim Manövrieren das Manöver durch Pfeifensignale anzeigen. Durch was können die Pfeifensignale gem. KVR Regel 34 ergänzt werden? (2)
Durch Lichtsignale {1}, die während der Dauer des Manövers, soweit erforderlich,
wiederholt werden {1}.
(1 Blitz: Kurs nach Stb / 2 Blitze: Kurs nach bb / 3 Blitze: Rückw.rts arbeiten)
In einem engen Fahrwasser fährt vor Ihnen ein deutlich langsameres Fahrzeug, welches Sie ohne dessen Mithilfe nicht sicher überholen können. Ihre SOA zwingt Sie zum Überholen. Über Funk können Sie keinen Kontakt zum Fahrzeug herstellen.
A) Welches Schallsignal geben Sie?
B) Was für ein Schallsignal erwarten Sie als Antwort?
C) Was schließt in diesem Zusammenhang ein Überholen aus? (6)
A) Wir geben: zwei lang, zwei kurz. Damit fragen wir das Überholmanöver an. {2}
B) Als positive Antwort erwarten wir das Signal "C" lang - kurz - lang - kurz. Dann
können wir an BB Seite überholen. {2}
C) Bei keiner Antwort dürfen wir nicht überholen. Der zu Überholende kann
außerdem durch 5 x kurz Zweifel an der Sicherheit des Überholmanövers äußern.
Auch in diesem Fall darf nicht überholt werden. {2}
Zu welchen Fahrzeugen gehören folgende Schallsignale bei verminderter Sicht? (0)
1.Lotsenfahrzeug im Lotsdienst (zusätzlich)
{1}
2. manövrierunfähiges Fahrzeug {1},
manövrierbehindertes Fahrzeug (auch vor
Anker) {1}, Tiefgang behindertes Fahrzeug
{1}, Segelfahrzeug {1}, fischendes Fahrzeug
(auch vor Anker) {1} und ein Fahrzeug, das
ein anderes Fahrzeug schleppt oder schiebt
3. Ankerlieger über 100m {1}
4. Maschinenfahrzeug {1} in Fahrt mit FdW
1. Grundsitzer über 100m Länge {2}
2. Ankerlieger bei gefährlicher Annäherung
(zusätzlich) {2}
3. Lotsenfahrzeug im Lotsdienst (zusätzlich)
4. Maschinenfahrzeug ohne Fahrt durchs
Wasser {2}
1. Maschinenfahrzeug ohne Fahrt durchs
2. geschlepptes Fahrzeug oder letzter
bemannter Anhang eines Schleppzugs {2}
3. Ankerlieger bei gefährlicher Annäherung
4. Lotsenfahrzeug im Lotsdienst (zusätzlich)
Unter welchen Voraussetzungen muss gem. KVR ein geschlepptes Fahrzeug bzw. das letzte Fahrzeug eines Schleppzugs Schallsignale bei verminderter Sicht geben? (2)
Wenn es bemannt ist.
Welche Signale dürfen Sie gem. KVR Regel 36 geben, um die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs zu erregen? (3)
Licht- oder Schallsignale {1} die nicht mit anderen Signalen nach diesen Regeln
verwechselt werden können {1}. Man darf auch den Scheinwerfer auf die Gefahr
richten {1}, wenn es dadurch andere Fahrzeuge nicht verwirrt. Jedes Licht , das die
Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs erregen soll, muss so beschaffen sein,
dass es nicht mit einem Schifffahrtszeichen verwechselt werden kann.
Nennen Sie mindestens 6 Notsignale. (6)
- Kanonenschüsse oder andere Knallsignale in Zwischenräumen von ungefähr
einer Minute;
- anhaltendes Ertönen eines Nebelsignalgeräts;
- Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen einzeln in kurzen Zwischenräumen;
- das durch eine beliebige Signalart gegebene Morsesignal ...---... (SOS);
- das Sprechfunksignal aus dem gesprochenen Wort "Mayday";
- das Notzeichen NC des Internationalen Signalbuchs;
- ein Signal aus einer viereckigen Flagge, darüber oder darunter ein Ball oder
etwas, das einem Ball ähnlich sieht;
- Flammensignale auf dem Fahrzeug, z. B. brennende Teertonnen, Öltonnen oder
dergleichen;
- eine rote Fallschirm-Leuchtrakete oder eine rote Handfackel;
- ein Rauchsignal mit orangefarbenem Rauch;
- langsames und wiederholtes Heben und Senken der nach beiden Seiten
ausgestreckten Arme;
- ein Notalarm über das Digitale Selektivrufsystem (DSC), der ausgesandt wird auf:
- UKW-Kanal 70 oder den GW/KWFrequenzen 2187,5 kHz, 8414,5 kHz, 4207,5 kHz,
6312 kHz, 12577 kHz oder 16804,5 kHz;
- ein Notalarm Schiff-Land, der über die Inmarsat-Anlage des Schiffes oder eine
Schiffs-Erdfunkstelle eines anderen mobilen Satellitendienstanbieters übermittelt
wird;
- von einer Seenotfunkboje ausgestrahlte Funksignale;
- zugelassene Signale, die über Funksysteme einschließlich Radartransponder auf
Überlebensfahrzeugen übermittelt werden.
Anhalten
Ankerndes Fahrzeug {1} kleiner 50m {1}
Betonnung Einzelgefahrstelle {1}
Betonnung Fahrverbot wg. Badebetrieb {1}
[für Maschinenfahrzeuge,
Wassermotoräder und Surffahrzeuge]
Betonnung Gefahrenstelle nördlich {1}
Betonnung Gefahrenstelle östlich {2}
Betonnung Gefahrenstelle westlich {2}
Betonnung Gefahrenstelle südlich {2}
Betonnung Reeden, besondere Gebiete
und Stellen {2}
Zufahrt oder Mittefahrwassertonne {2}
Fahrzeug der Bundeswehr Bundespolizei,
Fzg das Schießscheiben schleppt {2} kleiner
50m {1}
Fahrzeug mit gefährlichen Gütern {2}
Fahrzeug des öffentlichen Dienst im Einsatz
{1} kleiner 50m {1}
Fischendes Fahrzeug {1} mit
ausgebrachtem Fanggerät länger 150m {1}
Fischendes Fahrzeug (Trawler) {1} größer
50m {1} in Fahrt mFdW {1}
Geschwindigkeitsbegrenzung Strand 8kmh
Geschwindigkeitsbegrenzung gem. Zahl {1}
in kmh {1}
Grundsitzer {1}
Grundsitzer {1} über 50m {1}
Zollfahrzeug{1}, kleiner 50m {1}
Tiefgang behindertes Fahrzeug {1} größer
Hafenlieger {1} über 50m {1}
Lotsenfahrzeug {1} im Lotsdienst {1} in
Fahrt mFdW {1}
Manövrierbehindertes Fahrzeug {1} größer
50m {1 }in Fahrt mFdW {1} passieren an
beiden Seiten gestattet {1}
Manövrierbehindertes Fahrzeug {1} in
Fahrt oFdW oder vor Anker {1} passieren
an einer Seite gestattet {1}
Manövrierbehindertes Fahrzeug {1}
passieren an beiden Seiten gestattet {1}
Manövrierunfähiges Fahrzeug {1} in Fahrt
mFdW {1}
oFdW {1}
Maschinenfahrzeug {1} in Fahrt kleiner als
Schleppverband {1} mit geschlepptem
Anhang größer als 200m {1}, Schlepper
größer 50m {1}, Schleppleine wird
beleuchtet {0}, schwer erkennbares,
teilweise getauchtes Fahrzeug Breite
kleiner als 25m {1}
Schleppverband, schiebend {1}
Schleppverband seitlich {1}, Schlepper
größer 50m {1}
Anhang kleiner 200m {1}
manövrierbehindert in Fahrt mFdW {1},
Schlepper kleiner 50m {1}
Anhang kleiner 200m {1} in Fahrt,
Anhang größer 200m {1}
Segelfahrzeug in Fahrt {1}
Segelfahrzeug kleiner 20m{1} in Fahrt {1}
Segelfahrzeug unter Motor {1}
Schutzbedürftige Anlage {1} Sog und
Wellenschlag vermeiden {1}
Sog und Wellenschlag vermeiden {1}
Sperrung Seeschifffahrtsstraße
(Gesamtstrecke) {1}
(Teilstrecke) {1}
Taucher im Wasser
Tiefgangbehindertes Fahrzeug {1}
Ankerndes Fahrzeug {1} über 100m {1}
Schleppverband {1} Anhang größer als
200m {1}
Schleppverband {1} mit Anhang über 200m
{1}, schwer erkennbares, teilweise
getauchtes Fahrzeug {1}
In §1 Nr. 3-21 der SeeSchStrO sind bestimmte lokale Gewässerabschnitte als Seeschifffahrtsstraßen namentlich benannt. Zusätzlich wird in §1 Nr. 1-2 eine allgemeine Definition für den Begriff Seeschifffahrtsstraße getroffen. Wie lautet diese? (5)
1. die Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser {1} oder
der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen {1} und einer Linie von drei
Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie {1},
2. die durchgehend durch Sichtzeichen (B. 11 der Anlage I) begrenzten
Wasserflächen der seewärtigen Teile der Fahrwasser {2} im Küstenmeer
Welche deutsche Seeschiffahrtsstraße ist in §1 explizit vom Geltungsbereich der SeeSchStrO ausgeschlossen? Welche Verordnung gilt hier stattdessen? (2)
Die Emsmündung{1}. Es gilt die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) {1}
Der vierte Abschnitt der SeeSchStrO (§ 21 bis § 31) beschäftigt sich mit Fahrregeln. Sind diese Fahrregeln im gesamten Geltungsbereich der SeeSchStrO zu befolgen? Erläutern Sie. (2)
Nein {1}. Sie gelten nicht im Bereich von der seewärtigen Begrenzung der
definierten Seeschiffahrtsstraßen (3nm+betonnte FW) bis zur seewärtigen Grenze
des Küstenmeeres (12nm){1}.
Was ist ein "Freifahrer" gem. SeeSchStrO? (2)
Ein Fahrzeug, das von der Verpflichtung zur Annahme eines Seelotsen befreit {2}
ist.
Welchen KVR-Status nimmt ein Wegerechtsschiff im Geltungsbereich der SeeSchStrO ein? (1)
Den eines manövrierbehinderten Fahrzeugs.
In welchen Fällen darf ich gem. § 03 SeeSchStrO ein Fahrzeug nicht führen und keine Tätigkeit des Brücken- Decks- / Maschinendienstes ausüben? Gilt dies auch im Falle, dass ich ein Sportboot führen möchte, für das man keinen Führerschein benötigt? Wie sieht es mit einem Segelsurfbrett aus? (6)
1. Wenn ich infolge körperlicher {1} oder geistiger {1} Mängel oder infolge des
Genusses alkoholischer Getränke {1} oder anderer berauschender {1} Mittel in der
sicheren Führung behindert bin.
2. Wenn ich eine Blutalkoholkonzentration von
0,5 Promille (oder 0,25 mg/l Atemluft) oder mehr im Körper habe. {1}
Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und
Segelsurfbrett entsprechend. {1}
Geben Sie die Grundregel gem. SeeSchStrO §3 für das Verhalten im Verkehr sinngemäß wieder! (5)
Jeder Verkehrsteilnehmer {1} hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und
Leichtigkeit {1} des Verkehrs gewährleistet und das kein anderer geschädigt {1},
gefährdet {1} oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder
belästigt {1} wird.
Wer ist auf einem Schiff (nicht Binnenschiff) verantwortlich für die Einhaltung der Regeln der SeeSchStrO? (2)
- Der Fahrzeugführer {1} und
- jeder sonst für die Sicherheit Verantwortliche {1}.
Was sind Schifffahrtszeichen 103. im Sinne der SeeSchStrO? (6)
Im Sinne der Verordnung sind Schifffahrtszeichen:
- Sichtzeichen {1} und
- Schallsignale {1},
- die Gebote {1},
- Verbote {1},
- Warnungen {1} oder
- Hinweise {1} enthalten.
Nennen Sie 3 Beispiele für Fahrzeuge im 104. öffentlichen Dienst! (3)
Fahrzeuge der Bundeswehr,
- Zollfahrzeuge,
- Bundesgrenzschutz,
- Tonnenleger,
- Bagger,
- Peilschiffe,
- Forschungsschiffe (Dienstfahrzeuge BSH/WSV),
- Wasserschutzpolizei,
- Feuerlöschboote
Im § 21 der SeeSchStrO werden bestimmteRegeln der KVR wieder in Kraft gesetzt, wenn Fahrzeuge im Fahrwasser einander nicht in Sicht, aber mittels Radar geortet haben. Gilt dies auch für die Begegnungssituation Kreuzende Kurse? (1)
Nein
Im § 21 der SeeSchStrO werden bestimmte Regeln der KVR wieder in Kraft gesetzt, wenn Fahrzeuge im Fahrwasser einander nicht in Sicht, aber mittels Radar geortet haben. Gilt dies auch für die Begegnungssituation Entgegengesetzte Kurse? (1)
Ja
Im § 21 der SeeSchStrO werden bestimmte Regeln der KVR wieder in Kraft gesetzt, wenn Fahrzeuge im Fahrwasser einander nicht in Sicht, aber mittels Radar geortet haben. Gilt dies auch für die Begegnungssituation Überholen? (1)
(§21) In §21 der SeeSchStrO wird festgelegt, dass (abweichend von den Regeln 11 und 19 der Kollisionsverhütungsregeln) die Regel 13 Buchstabe a und c und Regel 14 Buchstabe a und c der Kollisionsverhütungsregeln im Fahrwasser auchdann gelten, wenn …?
Welche beiden Begegnungssituationen sind damit abgedeckt? (4)
Fahrzeuge die einander nicht in Sicht {1}, aber mittels Radar geortet {1} haben.
- Überholen {1} und
- Begegnen {1}.
Erläutern Sie den §22 "Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot"! (3)
Abweichend vom Gebot, im Fahrwasser gemäß Regel 9 Buchstabe a der
Kollisionsverhütungsregeln so weit wie möglich rechts zu fahren, darf innerhalb
von nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten {1} Fahrwasserabschnitten von allen
oder von einzelnen Fahrzeuggruppen {1} links gefahren werden. Nach § 60 Absatz
1 bekannt gemachte Fahrzeuggruppen haben die einmal gewählte linke
Fahrwasserseite beizubehalten {1}.
Was muss man bei einem Überholvorgang im Fahrwasser gem.
SeeSchStrO ergänzend zur KVR beachten? (7)
Grundsätzlich muss links überholt werden {1}. So weit die Umstände des Falles es
aber erfordern, darf rechts überholt werden {1}.
Das überholende Fahrzeug muss die Fahrt {1} so weit herabsetzen oder einen
solchen seitlichen Abstand {1} vom vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass
kein gefährlicher Sog {1} entstehen kann und während des ganzen
Überholmanövers jede Gefährdung des Gegenverkehrs {1} ausgeschlossen ist. Das
vorausfahrende Fahrzeug muss das Überholen so weit wie möglich erleichtern {1}.
Wo und unter welchen Umständen ist ein Überholen gem. SeeSchStrO
(außerhalb des NOK) verboten? (9)
- Wenn bei Notwendigkeit einer Absprache kein zustimmendes Schallsignal {1}
ertönt oder der zu Überholdende ablehnt {1}.
- In der Nähe von in Fahrt befindlichen, nicht freifahrenden Fähren {1},
- an engen Stellen {1} und
- unübersichtlichen Krümmungen {1},
- vor und innerhalb von Schleusen {1} und
- Schleusenvorhäfen {1},
- innerhalb von bekanntgemachten Streckenabschnitten {1} und
- zwischen bekanntgemachten Fahrzeugen {1}.
Dürfen Sie unter gewissen Umständen gem. der SeeSchStrO rechts
überholen? (1)
Sie möchten ein Fahrzeug in einem Fahrwasser im Geltungsbereich
der SeeSchStrO vor Ihnen überholen. Das Mitwirken des zu überholenden
Fahrzeugs wird benötigt. Wie zeigen/fragen Sie das Überholmanöver an und
was müssen Sie hierbei beachten? (6)
Das überholende Fahrzeug kann abweichend von R. 9 e) i. der KVR seine Absicht
über UKW-Sprechfunk {1} dem zu überholenden Fahrzeug mitteilen, wenn
1. eine eindeutige Identifikation {1} der Kommunikationsteilnehmer erfolgt,
2. eine eindeutige Absprache {1} über UKW-Sprechfunk möglich ist,
3. durch die Wahl des UKW-Kanals sichergestellt wird, dass möglichst alle
betroffenen Verkehrsteilnehmer {1} die UKW-Absprache mithören können, und
4. die Verkehrslage {1} es erlaubt.
Ist das zu überholende Fahrzeug einverstanden, so kann es seine Zustimmung
abweichend von R. 34 c) ii. der KVR über UKW-Sprechfunk geben und
Maßnahmen für ein sicheres Passieren treffen. Liegen die Voraussetzungen für die
Absprache über UKW-Sprechfunk nicht vor, gilt ausschließlich R. 9 e) der KVR {1}.
Sie müssen einem Entgegenkommer im Fahrwasser der Jade ausweichen
und wollen dies auf der, in Fahrtrichtung linken Seite des Fahrwassers tun. Ist
dies gem. der Regeln der SeeSchStO möglich? (2)
Nein {1}. Auf der Jade gibt es keine Streckenabschnitte, auf denen vom
Rechtsfahrgebot abgewichen werden darf {1}.
Sie müssen einem Entgegenkommer im Fahrwasser (nicht NOK) ausweichen und wollen dies auf der, in Fahrtrichtung linken Seite des Fahrwassers tun. Unter welchen Bedingungen ist dies gem. SeeSchStrO möglich? (3)
1. Nur in den bekanntgemachten Fahrwasserabschnitten {1}, auf denen Fahrzeuge
links fahren dürfen.
2. Nur mit eindeutiger UKW-Absprache {1} oder, wenn die Voraussetzungen
hierfür nicht vorligen, nach Ankündigung durch das entsprechende Schallsignal {1}.
Wie hat sich ein Fahrzeug, das gem. SeeSchStrO die Vorfahrt zu gewähren hat, zu verhalten? (4)
Es muss rechtzeitig {1} durch sein Fahrverhalten {1} erkennen lassen, dass es
warten {1} wird. Es darf nur weiterfahren, wenn es übersehen kann, dass die
Schifffahrt nicht beeinträchtigt {1} wird
Wem gegenüber hat ein Fahrzeug, das im Fahrwasser fährt, grundsätzlich laut SeeSchStrO Vorfahrt? (5)
In einem Fahrwasser fahrende Fahrzeuge haben Vorfahrt ggü Fahrzeugen, die:
- in das FW einlaufen {1},
- queren {1},
- drehen {1},
- ihren Anker/Liegeplatz verlassen {1},
- aus einem abzweigenden/einmündenden FW einlaufen {1}
Sie möchten im Bereich der SeeSchStrO eine Durchfahrt passieren, die mit einer Signalampel versehen ist, diese zeigt zwei grüne Lichter nebeneinander mit einem weißen Licht über dem linken grünen Licht. Erläutern sie die Bedeutung und welche Vorfahrtsregeln ergeben sich bei der Passage? (6)
Die Durchfahrt ist freigegeben {1}.
- Gegenverkehr ist möglich {1},
- bei Gegenverkehr müssen die Vorfahrtsregeln gem. §25 (5) beachtet werden {1},
d.h. Vorfahrt hat:
1. in Tidegewässern und in tidefreien Gewässern mit Strömung das mit dem Strom
{1} fahrende Fahrzeug, bei Stromstillstand das
Fahrzeug, das vorher gegen den Strom gefahren ist {1},
2. in tidefreien Gewässern ohne Strömung das Fahrzeug, das grundsätzlich die
Steuerbordseite {1} des Fahrwassers zu benutzen
hat.
Welches Fahrzeug hat im Bereich SeeSchStrO Vorfahrt, wenn sich zwei Fahrzeuge einer Engstelle nähern, die nicht mit Sicherheit hinreichenden Raum für die gleichzeitige Durchfahrt gewährt. Unterscheiden Sie auch zwischen Gewässern mit und ohne Strömung. (3)
Nennen Sie 4 Beispiele von in der SeeSchStrO genannten Stellen, an denen Sog- und Wellenschlag besonders zu vermeiden sind. (4)
- Häfen,
- Schleusen,
- Sperrwerken,
- festliegenden Fähren,
- manövrierunfähigen und festgekommenen Fahrzeugen sowie an
manövrierbehinderten Fahrzeugen,
- schwimmende Geräte und Anlagen,
- Schwimmkörper die geschleppt werden,
- Stellen die durch Sichtzeichen oder die Flagge "A" gekennzeichnet sind {je 1}
Sie werden von einem neugierigen Mannschaftsdienstgrad gefragt, wie weit und wie schnell man eigentlich vor Stellen mit Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers fahren darf. Was antworten Sie? (2)
In einem Abstand von weniger als 500m {1} von der jeweiligen Wasserlinie des
Ufers darf nur mit einer Höchgeschwindigkeit von 8km/h (4,3kn) {1} gefahren
werden.
Zusatz:
- Segler Abstand von 50m,
- Geschwindigkeit so anpassen das keine Gefährdung vorliegt
Was für Fahrzeuge dürfen laut SeeSchStrO Schleppen bzw. Schieben?
(2)
Jene, die:
- dafür erforderlichen Einrichtungen {1} besitzen und
- deren Manövrierfähigkeit {1} beim Schleppen oder Schieben gewährleistet ist.
Wann ist das Begegenen und Überholen vor und unter Brücken im Bereich SeeSchStrO gestattet und wie muss man sich verhalten, wenn dies nicht gestattet ist? (4)
Wenn das Fahrwasser mit Sicherheit hinreichenden Raum {1} für die gleichzeitige
Durchfahrt gewährt. Anderenfalls ist die Vorfahrt {1} entsprechend § 25 Absatz 5
zu beachten. Ein wartepflichtiges Fahrzeug muss in ausreichender Entfernung {1}
vor der Brücke anhalten {1}. [Dabei darf es vorübergehend an Festmachedalben,
jedoch nicht an Leitwerken und Abweisedalben festmachen.]
Wie wird die Reihenfolge beim Einlaufen in eine Schleuse gem. SeeSchStrO festgelegt? (1)
Fahrzeuge haben in der Reihenfolge ihrer Ankunft {1} vor der Schleuse
einzulaufen [Reihenfolge wird bestimmt in Brunsbüttel/Kiel-Holtenau an der
Grenze der Zufahrt]
Was muss ich tun, wenn die Einfahrt zu einer Schleuse im Geltungsbereich der SeeSchStrO noch nicht freigegeben ist? Wo darf ich dafür kurzfristig festmachen und wo ausdrücklich nicht? (4) Geändert am: 25.05.2022
09:20:49
Es muss in ausreichender Entfernung {1} vor der Schleuse angehalten werden {1}.
Dabei darf ein Fahrzeug vorübergehend an Festmachedalben {1}, jedoch nicht an
Leitwerken und Abweisedalben {1} festmachen.
Was ist innerhalb von Schleusen gem. SeeSchStrO verboten? (3)
- Ankern {1};
- Anker, Ketten oder Trossen schleifen {1} zu lassen,
- ohne Erlaubnis der Schleusenaufsicht umzuschlagen {1}
Wie verläuft ein Auslaufen aus einer Schleuse gem. SeeSchStrO und was ist zu beachten? (4)
- Erst nach vollständigem Öffnen der Tore {1} auslaufen, - Schleusenkammer ist
unverzüglich zu verlassen {1},
- Leinen sind so zu bedienen das das Fahrzeug bei Aufnahme einer falschen
Fahrtrichtung {1} sofort aufgestoppt werden kann.
- Auslaufen in der Reihenfolge ihres Einlaufens {1} , [außer andere Absprachen
sind getätigt worden]
Sie wissen, dass an bestimmten bekanntgemachten Stellen auch im Fahrwasser das Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wassermotorradfahren, Kite- und Segelsurfen erlaubt ist. Wie haben sich Führer dieser Sportgeräte gegenüber anderen Fahrzeugen im Bererich der SeeSchStrO zu verhalten? (2)
Sie haben allen Fahrzeugen auszuweichen {1}; untereinander haben sie
entsprechend den Kollisionsverhütungsregeln auszuweichen {1}.
Woher wissen Sie, ob Sie auf einem bestimmten Fahrwasserabschnitt im Bereich der SeeSchStrO mit Wasserskiläufern, Wassersportanhängen, Wassermotorrädern, Kite- und Segelsurfern rechnen müssen? (2)
Wenn es in den Bekanntmachungen {1} nach § 60 Absatz 1 steht und/oder wenn
ich eines der entsprechenden Sichtzeichen {1} sehe.
Nach §32 Absatz 4 der SeeSchStrO ist es geregelt auf welchen Fahrzeugen Ankerwache gegangen werden muss. Welche Ausnahme(n) ist/sind hier geregelt? (2)
Fahrzeuge von weniger als 12 Metern Länge {1} auf den [nach § 10 Absatz 4]
bezeichneten Wasserflächen {1}.
Nennen Sie mindestens 4 Stellen/Bereiche, an denen das Ankern gem. SeeSchStrO verboten ist! (4)
- Im Fahrwasser
- An engen Stellen und an unübersichtlichen Krümmungen
- 300m um: Schwimmende Geräte; Wracks
- sonstige Schifffahrtshindernisse
- Leitungstrassen, Kabeln, Rohrleitungen
- Warnstellen
- 100m vor und hinter: Sperrwerken
- Hafeneinfahrten; Anlegestellen
- Schleusen und Sielen
- Zufahrten NOK
- Fähr- und Brückenstrecken
- bei verminderter Sicht im Abstand von 300m zu Hochspannungsleitungen
Wo darf man gem. SeeSchStrO nicht anlegen bzw. festmachen? Nennen Sie mindestens 4 Stellen/Bereiche! (4)
- An Sperrwerken,
- Strombauwerken,
- Leitwerken,
- Pegeln,
- festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen,
- abbrüchigen Stellen am Ufer,
- in Ankerverbotsbereichen
Dürfen festgemachte Fahrzeuge die Schiffsschraube drehen lassen? Wenn ja, was müssen sie gem. SeeSchStrO beachten? (4)
- Nur probeweise {1}
- mit der geringstmöglichen Kraft {1},
- unmittelbar vor dem Ablegen {1} und
- wenn andere Fahrzeuge oder Anlagen nicht gefährdet {1} werden.
Falls Sie in die unglückliche Lage geraten sollten, dass bei Ihrem Fahrzeug die Gefahr des Sinkens besteht, sind in der SeeSchStrO (§37) einige Dinge geregelt, wie Sie sich zu verhalten haben.
1)Was tun Sie damit die restliche Schiffahrt nicht beeinträchtigt wird?
2) Ist der für die Schifffahrt erforderliche Zustand der Seeschifffahrtsstraße oder die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt oder gefährdet, muss was oder wer unverzüglich unterrichtet werden? (5)
1) Bei Gefahr des Sinkens ist das Fahrzeug möglichst so weit aus dem Fahrwasser
{1} zu schaffen, dass die Schifffahrt nicht beeinträchtigt {1} wird. Nach einem
Zusammenstoß ist hierzu auch der Führer eines beteiligten schwimmfähig {1}
gebliebenen Fahrzeugs verpflichtet.
2) Das zuständige Wasserstraßen-und Schifffahrtsamt {1} oder die
Verkehrszentrale {1}.
Sie nehmen das "Bleib-Weg-Signal" wahr und kümmern sich natürlich unverzüglich um alle erforderlichen Maßnahmen. Welche sind das gem. SeeSchStrO? (6)
Erforderliche Maßnahmen zur Abwendung der drohenden Gefahr {1},
insbesondere sollen:
- alle nach außen führenden und nicht zur Aufrechterhaltung des Schiffsbetriebes
erforderlichen Öffnungen {1} geschlossen,
- alle nicht zur Gewährleistung der Sicherheit von Schiff, Besatzung und Ladung
erforderlichen Hilfsmaschinen {1} abgestellt,
- nicht geschützte offene Feuer {1} gelöscht, insbesondere das Rauchen {1}
eingestellt sowie
- Geräte mit glühenden oder Funken {1} gebenden Teilen stillgelegt werden
Zuletzt geändertvor 4 Tagen