Frage 1: Was versteht man im Kontext der ICD-10 allgemein unter Belastungsstörungen?
Belastungsstörungen sind psychische Reaktionen auf außergewöhnliche oder belastende Lebensereignisse. Eine Belastung wird dabei als äußere oder innere Anforderung definiert, die als herausfordernd, bedrohlich oder überfordernd erlebt wird.
Frage 2: Welches entscheidende Kriterium muss erfüllt sein, damit eine Belastung zu einer behandlungsbedürftigen Störung führt?
Eine Diagnose wird erst gestellt, wenn die Belastung die individuellen Bewältigungsmöglichkeiten übersteigt und anhaltende Beschwerden verursacht.
Frage 3: Wie unterscheidet sich die akute Belastungsreaktion zeitlich von anderen Belastungsstörungen bezüglich des Beginns und der Dauer?
Die Symptome treten unmittelbar, in der Regel innerhalb einer Stunde nach dem Ereignis, auf. Die Dauer ist begrenzt auf maximal 2 bis 3 Tage, meist klingen die Symptome bereits nach wenigen Stunden oder spätestens nach 8 Stunden wieder ab.
Frage 4: Welche vegetativen und psychischen Symptome sind typisch für eine akute Belastungsreaktion?
Typisch sind vegetative Symptome wie Schwitzen, Zittern oder Herzrasen sowie ein Gefühl der Betäubung, Bewusstseinseinengung und mögliche dissoziative Symptome.
Frage 5: Wie grenzt man akute Belastungsreaktionen von einer Panikattacke ab?
Bei der akuten Belastungsreaktion gibt es immer einen konkreten, außergewöhnlichen äußeren Auslöser, während Panikattacken oft ohne erkennbaren äußeren Anlass auftreten können.
Frage 6: Welches spezifische Auslöserkriterium definiert die Posttraumatische Belastungsstörung?
Der Auslöser muss ein Ereignis von außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß sein, das bei fast jedem tiefe Verzweiflung hervorrufen würde.
Frage 7: Innerhalb welches Zeitraums nach dem traumatischen Ereignis sollte die Diagnose einer PTBS laut ICD-10 im Regelfall gestellt werden?
Die Symptome treten meist verzögert auf, die Diagnose sollte jedoch innerhalb von 6 Monaten nach dem Ereignis gestellt werden.
Frage 8: Was ist das Schlüsselsymptom der PTBS und welche weiteren Symptome sind charakteristisch?
Das Schlüsselsymptom sind Flashbacks (Nachhallerinnerungen) und Albträume. Weitere Symptome sind emotionales Taubheitsgefühl, Interessenverlust, sozialer Rückzug sowie Hypervigilanz und erhöhte Schreckhaftigkeit.
Frage 9: Was unterscheidet einen Flashback von einer Intrusion?
Ein Flashback ist ein vollständiges Wiedererleben mit Realitätsverlust (Gefühl, wieder im Trauma zu sein) und massiven Körperreaktionen, oft verbunden mit Dissoziation. Eine Intrusion ist ein Oberbegriff für aufdrängende Erinnerungen, bei denen die Person jedoch weiß, dass es sich um eine Erinnerung handelt; die Intensität ist milder oder moderater.
Frage 10: In welche Diagnose wird eine PTBS umgewandelt, und wann?
Wenn die Symptome einer PTBS über mehr als zwei Jahre bestehen bleiben, wird die Diagnose in F 62.0 (Andauernde Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung) geändert.
Frage 11: Wodurch zeichnet sich der Auslöser einer Anpassungsstörung im Gegensatz zur PTBS aus?
Bei der Anpassungsstörung handelt es sich um Lebensveränderungen (Life-Events) wie Umzug, Scheidung, Arbeitsplatzwechsel oder Trauerfälle, die nicht zwangsläufig katastrophenartig sein müssen, aber die individuelle Anpassung fordern.
Frage 12: Welche Zeitkriterien gelten für den Beginn und die Regeldauer einer Anpassungsstörung?
Die Symptome beginnen im Allgemeinen innerhalb eines Monats nach der Veränderung. Die Dauer der Symptome beträgt im Regelfall maximal 6 Monate. Ausnahme bilden die depressiven Symptome, die bis zu 2 Jahre anhalten können.
Frage 13: Nenne drei anerkannte Therapieverfahren oder Bausteine für die Behandlung einer PTBS.
Anerkannte Verfahren sind EMDR, Verhaltenstherapie (z. B. Reizkonfrontation, systematische Desensibilisierung) sowie ergänzend Skills-Training, Entspannungstraining oder die Arbeit mit Imaginationen („sicherer Ort“).
Frage 14: Welche komorbiden Risiken sollten bei Patienten mit einer PTBS beachtet werden?
Es besteht eine hohe Suizidgefahr sowie ein erhöhtes Risiko für Substanzmittelmissbrauch (z. B. Alkohol, Benzodiazepine) zur Selbstmedikation.
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