Buffl

Strafprozessrecht

SL
von Sari L.

Was beeinhaltet die Wahlfeststellung in Grundzügen?

Ausgangslage: ungeklärter Sachverhalt, d.h. regelmäßig zwei mögliche Tatsachen-

alternativen (sog. Tatsachenalternativität)

-> ist die eine Auszuschließen, dann muss die andere eingetreten sein


1. Schritt: Führen beide Tatsachenalternativen zur Strafbarkeit des Täters?

-> (-) führt zur Annahme der Alternative, die straflos endet (in dubio pro reo)

-> (+) weiter Schritt 2


2. Schritt: Verwirklicht der Täter mit den jeweiligen Verhaltensweisen unter-

schiedliche Strafgesetze (sog. „Tatbestandsalternativität“)?

-> (-) dann unechte oder gleichartige Wahlfeststellung: Verurteilung wegen des Strafgesetzes, das in beiden Fällen einschlägig ist.

  • Sog. „Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage“

-> (+) weiter Schritt 3


3. Schritt: Liegt nach der „Vergleichbarkeitsformel“ der Rechtsprechung eine

rechtsethische und psychologische Vergleichbarkeit der Delikte vor?


  • Rechtsethisch vergleichbar= ähnliche Schwere des Schuld-

    vorwurf, ähnliche geschützte Rechtsgüter, und eine ähnliche sittliche Bewertung der Tat.

  • Psychologisch vergleichbar= Umstände in der Person des Täters an,

    d.h. die seelische Beziehung des Täters zu seiner Tat und damit auch der zum

    Ausdruck gelangte Handlungsunwert.

  • (Möglich ist es selbstverständlich auch, der Theorie von der „Identität des

    Unrechtskerns“, die von einem Teil der Lehre vertreten wird, zu folgen. Im Ergebnis entstehen allerdings kaum Unterschiede.)

-> (-) Wenn nicht, liegt ein sog. „Stufenverhältnis“ zwischen den Taten vor

-> dann in dubio pro reo: Zu Gunsten des Täters wird angenommen, dass er die Verhaltensweise

getätigt hat, die zur Bestrafung aus dem milderen Gesetz führt


-> (+) Wenn ja, dann besteht eine sog. exklusive Alternativität und die echte oder

ungleichartige Wahlfeststellung (Wahlfeststellung im Rechtssinne) findet statt:

Der Täter wird nach der herrschenden Meinung in Lehre und Rechtsprechung verurteilt; das

Gericht lässt in der Urteilsformel offen, nach welchem Delikt

Author

Sari L.

Informationen

Zuletzt geändert