Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, Träger von Rechten und
Pflichten zu sein, § 1: Jeder Mensch ist rechtsfähig.
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, durch eigene
Willenserklärungen Rechtsfolgen herbeizuführen,
§§ 104 ff.
Deliktsfähigkeit
= Fähigkeit, durch eigenes Tun oder
Unterlassen Pflichten zu begründen, §§ 827, 828
Trennungsprinzip
vertragliches Versprechen (Verpflichtungsgeschäft)
Zuletzt geändertvor 16 Tagen