Aufgabe 1: Ökonomische Grundbegriffe
1.1 Frage:
Das ökonomische Prinzip unterscheidet zwei Ausprägungen.
a) Erläutern Sie allgemein das Minimalprinzip und Maximalprinzip
b) Geben Sie zu jedem der beiden Prinzipien jeweils ein Beispiel aus dem Gesundheits- oder Sozialbereich an (6 Punkte).
a) Erläutern Sie allgemein das Minimalprinzip und Maximalprinzip.
Minimalprinzip: Es wird ein bestimmter Nutzen mit einem minimalen Mitteleinsatz angestrebt
Maximalprinzip: Es wird ein maximaler Nutzen mit einem gegebenen Mitteleinsatz angestrebt (3 Punkte).
b) Geben Sie zu jedem der beiden Prinzipien jeweils ein Beispiel aus dem Gesundheits- oder Sozialbereich an.
Beispiel zu Minimalprinzip: Es soll ein bestimmtes Betreuungsniveau geleistet werden mit einem möglichst geringen Einsatz von Pflegekräften.
Beispiel zu Maximalprinzip: Mit den vorhandenen Arbeitsstunden und Pflegekräften soll eine möglichst hohe Pflegeleistung erbracht werden.
1.2 Frage / Aufgabenstellung:
Die Kreislaufdarstellung (Wirtschaftskreislauf) bildet die in einer Geldwirtschaft stattfindenden Tauschbeziehungen ab. Bitte tragen Sie auf dem beiliegenden Arbeitsblatt den Güterstrom und Geldstrom zwischen den Haushalten und Unternehmen ein.
(Darstellung des Wirtschaftskreislaufs zwischen Haushalten und Unternehmen)
Oberer Pfeil von Unternehmen nach Haushalte: Einkommen
Zweiter Pfeil von oben von Haushalte nach Unternehmen: Faktorleistungen
Dritter Pfeil von oben (bzw. oberer der unteren Pfeile) von Unternehmen nach Haushalte: Konsumgüter
Unterer Pfeil von Haushalte nach Unternehmen: Bezahlung der Konsumgüter
Aufgabe 2: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
2.1 Frage:
Sie sind an der Planung für das kommende Geschäftsjahr beteiligt. Ihre Kollegin meint, eine rein sequentielle (aneinandergereihte) Planung sei in der betrieblichen Praxis meist nicht möglich.
a) Begründen Sie die Aussage Ihrer Kollegin
b) Beschreiben Sie eine Lösungsmöglichkeit
a) Begründen Sie die Aussage Ihrer Kollegin.
Lösung: Eine ausschließlich sequentielle Planung scheitert in der betrieblichen Praxis an zwei Problemen. Ein Teilbereich wird feststellen, dass er die Plan-Daten der Bereiche, die zuvor bereits geplant haben, nicht umsetzen kann. Zweitens kann es sein, dass der abgestimmte Gesamtplan nicht optimal bzw. zufriedenstellend ist
b) Beschreiben Sie eine Lösungsmöglichkeit.
Lösung: Rekursive Vorgehensweise, die Rücksprünge und Planrevisionen zulässt. Dies kann z. B. durch die Kombination von Top-down- und Bottom-up-Planung in Form des Gegenstromverfahrens umgesetzt werden (5 Punkte).
2.2 Frage:
Ihre Kollegin plädiert dafür, dass das Planen, Entscheiden und Kontrollieren das Herzstück des Managements sei.
Erläutern Sie die Aussagen zu dem Schaubild:
„Keine Entscheidung ohne Planung
keine Planung ohne Ziele
keine Planung und Entscheidung ohne Kontrolle.“
Keine Planung ohne Ziele:
Betriebliches Handeln sollte möglichst rational begründet sein. Dies setzt einen methodischen geistigen Prozess voraus, der Planung genannt wird. Dies ist nur durch die Orientierung an längerfristig gültigen Zielen möglich. Das bedeutet, der Handelnde sollte sich seine Ziele klar machen
Keine Entscheidung ohne Planung:
und die Konsequenzen alternativer Handlungsmöglichkeiten im Voraus überlegen. Aus diesen Überlegungen sollten sich Entscheidungen ergeben. Die Planung soll in rationale Entscheidungen enden.
Keine Planung und Entscheidung ohne Kontrolle:
Die Kontrolle als Ergebniskontrolle vergleicht die Ist-Ergebnisse mit dem Plan. Es gibt gute Gründe dafür, nicht nur Ergebnisse zu planen, sondern auch deren Erreichung zu kontrollieren. Kontrolle ist die Voraussetzung dafür, z. B. aus Fehlentscheidungen zu lernen. Die Ursachen für Differenzen zwischen Plan und Ist können in Mängeln der Planung liegen (z. B. falsche Annahmen).
Aufgabe 3: Rechtsformen
3.1 Fallbeispiel:
Natalie Becker, examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und Linus Müller, examinierter Altenpfleger wollen einen ambulanten Pflegedienst an ihrem Heimatort eröffnen. Um dieses Unternehmen zu gründen, müssen die beiden eine Rechtsform wählen. Natalie Becker kann 15.000,00 € Startkapital aufbringen und Linus Müller 20.000,00 €. Linus Müller möchte seine Haftung auf jeden Fall begrenzen und möchte auch nicht die Leitung des Unternehmens übernehmen.
Frage:
Beurteilen Sie einzeln jede der nachfolgenden Rechtsformen unter Berücksichtigung der oben genannten Voraussetzungen.
a) Gründung einer OHG
b) Gründung einer GmbH
c) Gründung einer Genossenschaft
d) Gründung einer KG
Die Gründung einer OHG ist grundsätzlich möglich, aber in diesem Fall nicht geeignet. Es handelt sich um einen Personenzusammenschluss privatrechtlicher Art, wobei jeder Gesellschafter unmittelbar, gesamtschuldnerisch und solidarisch haftet. Linus Müller möchte jedoch seine Haftung begrenzen. Deshalb eignet sich die OHG als Rechtsform nicht (4 Punkte).
Die Gründung einer GmbH ist möglich. Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 25.000,00 € und die beiden bringen insgesamt 35.000,00 € ein. Zudem ist die Haftung auf das Geschäftsvermögen begrenzt. Natalie Becker kann Geschäftsführerin werden (4 Punkte).
Die Gründung einer Genossenschaft ist in diesem Fall nicht möglich. Zur Gründung einer Genossenschaft sind mindestens drei Mitglieder erforderlich (4 Punkte).
Die Gründung einer KG wäre möglich. Linus Müller würde als Teilhafter (Kommanditist) nur mit seiner Einlage haften. Natalie Becker kann als Vollhafterin (Komplementärin) den ambulanten Pflegedienst führen
3.2 Frage:
Natalie Becker macht sich weiterhin Gedanken über die möglichen Rechtsformen. Sie schlägt ihrem Kollegen vor, eine PartG & Co. OHG zu gründen. Nehmen Sie dazu Stellung!
Die Gründung einer PartG & Co. OHG ist nicht möglich wegen des Typenzwangs. Es dürfen nur die vom Gesetz vorgesehenen Rechtsformen – und keine beliebigen – gewählt werden.
Aufgabe 4: Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen
4.1 Frage:
Der Vertrauensfaktor ist bei personenbezogenen Dienstleistungen von zentraler Bedeutung. Erläutern Sie in diesem Zusammenhang die Begriffe „moment of truth“ sowie „process of truth“ in Bezug auf den Gesundheits- und Sozialbereich.
Moment of truth: Der direkte Kontakt zwischen Patientin bzw. Patient und Health Professionals in einer personalen Dienstleistungssituation, kann man mit dem Begriff moment of truth beschrieben werden. Der Leistungserbringer muss seine Kompetenz unmittelbar in der Dienstleistungssituation unter Beweis stellen. Bei positivem Ausgang (Erfüllung seiner Erwartungen) ist die Patientin bzw. der Patient bereit, die Kundenbeziehung fortzusetzen oder sogar zu vertiefen (4 Punkte).
Process of truth: Es kommt im Zeitablauf zu einer Reihe von „Momenten der Wahrheit“. So entwickelt sich nach und nach ein „process of truth“, der zum Prüfstein jeder Kundenbeziehung wird. Im Krankenhaus liegt eine besondere Ausprägung des „process of truth“ vor. Von der Aufnahme der Patientin bzw. des Patienten bis zur Entlassung aus dem Krankenhaus reiht sich ein „moment of truth“ unmittelbar an den anderen
4.2 (12 Punkte)
Die Nachfrage nach Gesundheitsgütern ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
a) Gehen Sie davon aus, dass die Haushalte ihre Gesundheitsleistungen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Stellen Sie grafisch dar, dass eine Erhöhung des Einkommens auch die Nachfrage nach Gesundheitsgütern erhöht. Für die grafische Darstellung reicht eine Skizze mit Beschriftung der Achsen und mit der jeweils bestehenden Nachfragekurve N und der neuen Nachfragekurve N'.
b) In Deutschland besteht seit 1. Januar 2009 die Allgemeine Krankenversicherungspflicht, d. h. jede Bürgerin bzw. jeder Bürger muss krankenversichert sein. Erläutern Sie in diesem Zusammenhang den Begriff „moral hazard“.
c) Nennen Sie zwei Möglichkeiten, das Moral-hazard-Verhalten der Versicherten zu begrenzen.
b) In Deutschland besteht seit 1. Januar 2009 die Allgemeine Krankenversicherungspflicht, d. h. jede Bürgerin bzw. jeder Bürger muss krankenversichert sein. Erläutern Sie in diesem Zusammenhang den Begriff „moral hazard“
In der Gesundheits- und Versicherungsökonomie wird eine versicherungsinduzierte Nachfrage als moral hazard bezeichnet. Der Begriff „moral hazard“ bezieht sich auf den Fall, dass Personen nach dem Abschluss einer Versicherung ihr Verhalten ändern, weil sie nun nicht mehr für alle Kosten direkt verantwortlich sind
Selbstbehalt
Selbstbeteiligung
Beitragsrückgewährung
Wahltarife
Monitoring
Aufgabe 5: Ökonomie und Ethik
5.1 Fallbeispiel & Frage:
Bei einem Patienten mit einer weit fortgeschrittenen Krebserkrankung mit geringen Heilungschancen stellt sich die Frage, ob noch eine weitere, möglicherweise nebenwirkungsreiche Chemotherapie, die geringe Erfolgsaussichten aufweist, durchgeführt werden soll.
Veranschaulichen Sie einen Grundtyp ethischen Argumentierens an diesem Beispiel.
Deontologische Argumente beziehen sich auf eine ethische Verpflichtung, im Fallbeispiel auf den Respekt der Selbstbestimmung des Patienten. Der Patient sollte selbst entscheiden, ob der erwartete Nutzen die möglichen Nebenwirkungen aufwiegt. Seine Entscheidung über die Fortführung der Behandlung ist zu respektieren.
Konsequenzialistische Argumente stellen die Therapiefolgen und ihre Abwägung zur Diskussion. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Tumorwachstum verlangsamt, das Leben des Patienten möglicherweise verlängert werden kann? Wie sind die erwünschten Wirkungen und die unerwünschten Nebenwirkungen gegeneinander abzuwägen?
Tugendethische Argumente prüfen beispielsweise die Einstellungen und Haltungen der behandelnden Ärzte. Treten die Ärzte dem Patienten einfühlsam und wahrhaftig gegenüber? Sind sie tatsächlich in erster Linie am Wohl des Patienten interessiert oder überwiegen möglicherweise wissenschaftliche Interessen an einem „interessanten“ Fall?
5.2 Frage:
Eine Möglichkeit mit den knappen Mitteln im Gesundheitswesen umzugehen sind Leistungsbegrenzungen (Rationierungen)
a) Unterscheiden Sie die beiden Formen der Leistungsbegrenzung in Abhängigkeit von der Verteilungsebene
b) Geben Sie für jede der beiden Formen der Leistungsbegrenzung ein Beispiel an.
c) Begründen Sie aus ethischer Sicht, welche Form der Leistungsbegrenzung vorzuziehen ist.
a) Unterscheiden Sie die beiden Formen der Leistungsbegrenzung in Abhängigkeit von der Verteilungsebene.
Explizite Leistungsbegrenzungen: Leistungen erfolgen nach ausdrücklich (explizit) festgelegten, für alle Patientinnen bzw. Patienten gleichermaßen verbindlichen Vorgaben (3 Punkte).
Implizite Leistungsbegrenzung: Die Entscheidung über die Zuteilung von Leistungen erfolgt nicht nach explizit definierten Vorgaben, sondern durch die Leistungserbringer (z. B. Ärztin / Arzt) jeweils im Einzelfall (3 Punkte).
Beispiel für explizite Leistungsbegrenzung:
Leistungsausschlüsse: Schnupfen- oder Hustenmittel sind für alle GKV-Versicherten von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen
Versorgungsleitlinien
Beispiel für implizite Leistungsbegrenzung:
Vergütungsformen: DRGs, Kopfpauschale, Bonus-/Malus-Systeme
Zuzahlungen: Fixbetrag, Selbstbehalt
Explizite Leistungsbegrenzungen sind den impliziten Leistungsbegrenzungen aus ethischer Sicht vorzuziehen: Sie sind transparent, konsistent, medizinisch rationaler und durch die Gleichbehandlung der Patientinnen bzw. Patienten gerechter, sie entlasten die Arzt-Patient-Beziehung (5 Punkte).
Das ökonomische Prinzip der Rationalität unterscheidet zwei Ausprägungsformen: das Minimalprinzip und das Maximalprinzip.
Zur Vorbereitung auf die Klausur in Grundlagen des Wirtschaftens bilden Sie mit anderen Studierenden eine Lerngruppe. Einer Ihrer Mitstudierenden versteht die beiden o. g. Prinzipien (Minimalprinzip und Maximalprinzip) noch nicht. Erläutern Sie dem Mitstudierenden jeweils die beiden Prinzipien anhand eines Beispiels (z. B. am Kauf eines Autos).
Minimalprinzip: Sie haben das Ziel ein Auto zu kaufen (gegebener Nutzen). Dieses soll möglichst günstig sein (minimaler Mitteleinsatz).
Maximalprinzip: Sie haben 20.000 € zur Verfügung (gegebener Mitteleinsatz) und kaufen damit das bestmögliche Auto (maximaler Nutzen, z. B. Marke, Zustand, etc.).
1.2 Frage:
Die Erstellung neuer Waren oder Dienstleistungen erfordert den Einsatz von Produktionsfaktoren als Eingangsgrößen (=Inputs) in die Produktion.
Nennen Sie zwei betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren.
Betriebsmittel
Werkstoffe bzw. Material
objektbezogene bzw. ausführende Arbeit
dispositive Arbeit
Fallbeispiel / Text zu Aufgabe 1.3 und 1.4:
„Was ist was bei Industrie 4.0? (siehe Aufgabe 1.3 und 1.4)
Industrie 4.0 steht für die vierte industrielle Revolution. Basis dafür sind intelligente, digital vernetzte Systeme, die eine nahezu selbstorganisierte Produktion ermöglichen sollen. Wir klären die wichtigsten Begriffe rund um die smarte Fertigung.
Bauteile kommunizieren eigenständig mit der Produktionsanlage oder vergeben bei Bedarf selbst den Auftrag für eine Reparatur, fahrerlose Transporter erledigen Logistikaufgaben autonom und Zulieferer, Partner und Kunden sind in Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse eingebunden – die Digitalisierung verändert grundlegend die Art und Weise, wie zukünftig in Deutschland produziert und gearbeitet wird. Das Stichwort lautet Industrie 4.0. Bei Industrie 4.0 verzahnt sich die Produktion mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik.“
1.3 Frage:
Industrie 4.0 hat Auswirkungen auf das Aufgabenfeld der Mitarbeitenden im Produktionsprozess. Beschreiben Sie kurz eine mögliche Auswirkung.
Für Industrie 4.0 stehen intelligente, digital vernetzte Systeme, die eine nahezu selbstorganisierte Produktion ermöglichen sollen:
Durch die Komplexitätszunahme werden von Mitarbeitenden im Produktionsprozess andere Kompetenzen gefordert (Digitalisierung).
Lebenslanges Lernen bzw. Weiterbilden.
Ein weiterer Punkt ist die Flexibilisierung der Arbeitszeit (Auftragsschwankungen, Fertigungsflexibilität).
1.4 Frage:
Skizzieren Sie kurz, welcher Produktionsfaktor im Verlauf von Industrie 4.0 durch welchen Produktionsfaktor in einem gewissen Umfang substituiert (ersetzt) werden könnte.
Der Produktionsfaktor objektbezogene (auch: menschliche) Arbeit kann in gewissem Umfang durch den Produktionsfaktor Betriebsmittel (Maschinen), ersetzt werden.
Fallbeispiel:
Das Alten- und Pflegeheim „Abendrot gGmbH“ hat eine Kapazität von maximal 70 Bewohnerinnen bzw. Bewohner. Aufgrund der starken Nachfrage nach einer attraktiven Alternative zum Alten- und Pflegeheim plant „Abendrot gGmbH“ bereits seit 2017 den Bau einer betreuten Wohnanlage mit 10 Wohnungen (betreutes Wohnen). Die betreute Wohnanlage soll zum Frühjahr 2020 fertiggestellt sein. Zusätzlich plant das Alten- und Pflegeheim „Abendrot gGmbH“ – anlässlich einer Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner im Ort – das Angebot von 10 Tagespflegeplätzen beginnend zum Frühjahr 2019.
Unterscheiden Sie anhand des Fallbeispiels die strategische und die operative Planung des Alten- und Pflegeheims Abendrot gGmbH.
Beschreiben Sie zwei Beispiele in denen Engpässe für das Alten- und Pflegeheim Abendrot gGmbH entstehen könnten.
Engpass im Funktionsbereich Personal: Es könnte aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels in der Pflege zu Problemen kommen bei der Besetzung der benötigten Mitarbeitenden für die Tagespflege und die betreute Wohnanlage.
Engpass bei der Finanzierung: Es kann zu Problemen bei der Finanzierung des Baus der betreuten Wohnanlage kommen.
Engpass in der Nachfrage: Trotz Marktanalyse könnte es zu einer geringen Nachfrage nach Plätzen in der Tagespflege und/oder in der betreuten Wohnanlage kommen.
2.3 Frage:
Formulieren Sie für das Alten- und Pflegeheim Abendrot gGmbH ein passendes Extremierungsziel und ein passendes Punktziel.
Extremierungsziel: Die Auslastung der betreuten Wohnanlage soll möglichst hoch sein.
Punktziel: Bei der Auslastung der betreuten Wohnanlage wird eine durchschnittliche Belegung von 95% angestrebt.
Heinrich Schwarz und Simon Hessler haben sich entschlossen, gemeinsam eine Physiotherapeutenpraxis zu gründen (Physiotherapeuten = Angehörige der freien Berufe). Die beiden sind sich noch unsicher, welche Rechtsform sie wählen sollen. Heinrich Schwarz bringt 20.000,00 € als Startkapital mit ein und Simon Hessler 10.000,00 €.
3.1 Frage:
Begründen Sie jeweils kurz, ob die Bildung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Partnergesellschaft (PartG), einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) oder einer Aktiengesellschaft (AG) grundsätzlich möglich ist.
Die Gründung einer GmbH ist möglich, da das eingebrachte Kapital in Höhe von 30.000,00 € ausreicht, das notwendige Mindeststammkapital in Höhe von 25.000,00 € zu leisten.
Die Gründung einer PartG ist möglich, da die beiden Physiotherapeuten Angehörige der freien Berufe (Freiberufler) sind. Zudem ist kein Mindeststammkapital erforderlich.
Die Gründung einer GbR ist möglich, da Angehörige der freien Berufe eine GbR gründen können. Zudem ist kein Mindeststammkapital erforderlich.
Die Gründung einer AG ist bei einem Startkapital von 30.000,00 € nicht möglich, da dazu ein Mindestkapital von 50.000,00 € erforderlich ist.
Heinrich Schwarz und Simone Hessler möchten ihre persönliche Haftung begrenzen. Erläutern Sie hierzu zwei geeignete Rechtsformen. Begründen Sie ihre Entscheidung.
Eine GmbH wäre geeignet, da die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt ist. Eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen.
Eine PartG wäre auch geeignet, da der Grundsatz der Haftungskonzentration gilt: Jeder Partner haftet persönlich für seinen zu verantwortenden Schaden. Der andere Partner haftet nicht persönlich.
Sie sind im Rahmen der Schulpraktischen Studien (Praktikum) bzw. als Lehrkraft an einer Berufsfachschule für Pflegeberufe (bzw. Therapieberufe) tätig und unterrichten diverse Klassen in verschiedenen Lernfeldern bzw. Fächern. Ihre unterrichtende Tätigkeit ist eine personenbezogene (kundenpräsenzbedingte) Dienstleistung
Erläutern Sie anhand Ihrer oben skizzierten Tätigkeit folgende Merkmale von personenbezogenen Dienstleistungen:
die asymmetrische Informationsverteilung
das Uno-Actu-Prinzip
Es lässt sich eine asymmetrische Informationsverteilung zwischen Dienstleistungsanbietenden (Schule, Lehrkraft) und Nachfragenden (Schülerinnen und Schüler) beobachten, d. h. Sie als Lehrkraft haben einen Wissensvorsprung. Die Schülerinnen bzw. Schüler sind schlechter über das angebotene Dienstleistungsprodukt (Fach, Lernfeld, etc.) informiert als Sie als Lehrkraft. Dafür kennen die Nachfragenden (Schülerinnen und Schüler) ihre individuellen Bedürfnisse z. B. Wünsche und Erwartungen besser als Sie als Dienstleistungsanbietender (Lehrkraft). Deshalb ist Kommunikation unter den Beteiligten sehr wichtig. (5 Punkte)
Das Uno-Actu-Prinzip: Die Dienstleistung (Unterricht) ist – im Gegensatz zu Sachgütern unteilbar und nicht lagerfähig, so dass Produktion und Absatz (Konsum) gleichzeitig im Unterricht erfolgen. Das Ergebnis ist die Veränderung (Kompetenzzuwachs) der Lernenden (Schülerinnen bzw. Schüler). Dies stellt besondere Bedingungen an die Dienstleistungserstellung (Lehrkraft, Schule, Unterrichtsdurchführung), die entsprechend gemanagt werden muss.
4.2 Frage:
Das Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (z. B. Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Betreuungseinrichtung, Schule) muss neben den fachlichen Fähigkeiten noch weitere Fähigkeiten bzw. Eigenschaften besitzen, die in einem industriellen Produktionsprozess nicht erforderlich sind. Erläutern Sie kurz zwei wichtige Fähigkeiten bzw. Eigenschaften.
Besondere Fähigkeiten des Personals im Gesundheits- und Sozialbereich:
Kommunikationsfähigkeit: Das Personal im Krankenhaus muss in der Lage sein, einen persönlichen Kontakt mit den Patientinnen bzw. den Patienten zu knüpfen und diesen konstant während des Krankenhausaufenthalts (und ggf. darüber hinaus) zu pflegen. Der Kommunikation zwischen Personal und Patientinnen bzw. Patienten (oder Lehrenden und Lernenden) in Form von Informationen, Dialog und Sprache kommt eine herausragende Bedeutung zu.
Einfühlungsvermögen: Da jede Patientin bzw. jeder Patient bestimmte Gewohnheiten und Erwartungen an den Krankenhausaufenthalt mitbringt und seine eigenen Vorstellungen von einer guten Behandlung und Betreuung besitzt, diese aber ggf. schlecht kommunizieren kann, muss das Krankenhauspersonal mit Hilfe entsprechender sozialer Kompetenz (Menschenkenntnis) sich in die Situation der Patientin bzw. des Patienten hineinversetzen können.
Ein weiteres, stark gefordertes Element des Mitarbeitendenverhaltens ist das der Selbstbeherrschung. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter muss Verständnis für die Eigenheiten und Probleme der Patientin bzw. des Patienten haben, die bzw. der sich in einer gesundheitlichen Ausnahmesituation befindet. Selbst in Extremsituationen darf er sich, wegen seiner Fürsorgepflicht und Verantwortung für die Patientinnen und Patienten, nicht aus der Ruhe bringen lassen. Hier besteht das Problem unterschiedlicher Toleranz- und Belastungsgrenzen bei den Mitarbeitenden.
Improvisationsgabe: Gerade weil die einzelne Patientin bzw. der einzelne Patient bzgl. seiner Integrationsfähigkeit und -bereitschaft in den Behandlungs- und Betreuungsprozess gewissen Schwankungen unterliegt, in Abhängigkeit von seiner körperlichen Verfassung, muss die bzw. der Mitarbeitende zur erforderlichen, situationsbezogenen Improvisation fähig sowie bereit und in der Lage sein, auf Eigenarten und individuelle Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten flexibel zu reagieren.
4.3 Frage:
Die Nachfrage nach Gesundheitsgütern ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Gehen Sie davon aus, dass die Haushalte Ihre Gesundheitsleistungen aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Stellen Sie grafisch dar, dass ein geringeres Einkommens auch die Nachfrage nach Gesundheitsgütern verringert. Für die grafische Darstellung reicht eine Skizze mit Beschriftung der Achsen und mit der jeweils bestehenden Nachfragekurve N und der neuen Nachfragekurve N'.
Der 88-jährige Herr Müller wohnt in einem Pflegeheim. Aufgrund einer Demenz (Typ Alzheimer) hat er in den letzten Jahren bzw. Monaten geistig sehr abgebaut. Herr Meier ist – ebenso wie andere an Demenz erkrankte Menschen – oft nicht in der Lage, sein Bedürfnis nach Nahrung verbal auszudrücken. Manchmal vergisst er auch einfach die Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme und die Nahrungsaufnahme fällt ihm aufgrund einer Schluckstörung schwer. Inzwischen nimmt er nur noch geringe Mengen an Flüssigkeit und Nahrung zu sich. Seine behandelnde Ärztin möchte Herrn Müller eine PEG-Sonde (Perkutane Endoskopische Gastrostomie) legen, um die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme zu gewährleisten und bespricht dies mit den Angehörigen von Herrn Müller. Die Angehörigen (Kinder mit deren Familien) tendieren dazu, gemäß der Meinung der behandelnden Ärztin eine PEG-Sonde legen zu lassen. Herr Müller hat vor Jahren eine Patientenverfügung verfasst, in der er wünscht, dass keine künstliche Ernährung erfolgen soll.
5.1 Frage:
Wenden Sie das Prinzip Respekt der Autonomie auf obiges Fallbeispiel an.
Nach dem Prinzip Respekt der Autonomie ist die Selbstbestimmung von Herrn Müller zu respektieren. Aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz ist er nicht mehr entscheidungsfähig. Er hat jedoch eine Patientenverfügung verfasst, in der er eine künstliche Ernährung ablehnt. Obwohl die Angehörigen dazu tendieren, eine PEG-Sonde legen zu lassen, ist der Eingriff nach dem Prinzip Respekt der Autonomie abzulehnen.
Im Umgang mit der Mittelknappheit im Gesundheitswesen bieten sich grundsätzlich drei Strategien an, um der Diskrepanz zwischen steigenden Ausgaben und begrenzten Einnahmen zu begegnen. Hierzu zählen
Effizienzsteigerungen (Rationalisierungen),
eine Erhöhung der Finanzmittel sowie
Leistungsbegrenzungen (Rationierungen).
a) Erläutern Sie, weshalb Rationalisierungen die primär gebotene Strategie im Umgang mit der Mittelknappheit darstellt.
b) Mehrere Argumente sprechen dafür, die Gesundheitsausgaben – wenn überhaupt – nur sehr eingeschränkt zu erhöhen. Erläutern Sie ein Argument, die Gesundheitsausgaben nicht zu erhöhen.
c) Begründen Sie, welche Form der Leistungsbegrenzung (explizit oder implizit) aus ethischer Sicht vorzuziehen ist.
Rationalisierungen erhöhen die Effizienz der medizinischen Versorgung. Der gleiche medizinische Effekt wird mit weniger Mitteln (Minimalprinzip) oder der größere medizinische Effekt wird mit den gleichen Mitteln erzielt (Maximalprinzip). Da bei Effizienzsteigerungen die ökonomische und die medizinisch-ethische Rationalität zusammenkommen, handelt es sich um die primär gebotene Strategie im Umgang mit Mittelknappheit. (5 Punkte)
Der Gesundheitssektor konkurriert mit anderen Bereichen, wie z. B. Bildung, Umweltschutz, Bekämpfung der Armut, Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot oder innere Sicherheit um prinzipiell begrenzte Finanzmittel. Eine weitere Erhöhung der Gesundheitsausgaben kann deshalb nur mit Einschränkungen in anderen sozial-staatlichen Bereichen erkauft werden. Dies wäre nicht nur ethisch problematisch, sondern hätte auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung.
Viele medizinische Verfahren weisen einen abnehmenden Grenznutzen auf. Der (oft geringe) Nutzengewinn durch neue Behandlungsverfahren erfordert überproportional hohe Ausgaben. Ein „Versorgungsmaximalismus“, der alle verfügbaren Gesundheitsleistungen umfasst, ist weder ökonomisch sinnvoll noch ethisch vertretbar.
Explizite Leistungsbegrenzungen sind den impliziten Leistungsbegrenzungen aus ethischer Sicht vorzuziehen: Sie sind transparent, konsistent, medizinisch rationaler und durch die Gleichbehandlung der Patientinnen bzw. Patienten gerechter, sie entlasten die Arzt-Patient-Beziehung.
Im deutschsprachigen Raum werden die Wirtschaftswissenschaften in Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre aufgeteilt. Entscheiden Sie bei den folgenden Beispielen, ob es sich eher um ein volkswirtschaftliches oder um ein betriebswirtschaftliches Thema handelt. Erläutern Sie kurz Ihre Entscheidung.
a) Im Jahr 2017 betrug die Arbeitslosenquote 5,7% und sank weiter im Jahr 2018 auf 5,2%.
b) Die Firma Megamarkt GmbH hat im Jahr 2018 eine Eigenkapitalrentabilität von 6,2% erwirtschaftet.
c) Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2018 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 1,5% höher als im Vorjahr.
d) Zum 01.01.2019 werden die Hartz IV Regelsätze angehoben. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz um 8 Euro von derzeit 416 Euro auf 424 Euro.
Es handelt sich eher um ein volkswirtschaftliches Thema; da es sich um einen gesamtwirtschaftlichen Sachverhalt handelt.
Es handelt sich eher um ein betriebswirtschaftliches Thema, da es sich um ein Anliegen eines einzelnen Unternehmens handelt.
Es handelt sich eher um ein volkswirtschaftliches Thema, da es sich um einen gesamtwirtschaftlichen Sachverhalt handelt (2 Punkte.)
Es handelt sich eher um ein volkswirtschaftliches Thema, da es sich um einen gesamtwirtschaftlichen Sachverhalt handelt
Beschreiben Sie den Zusammenhang von Bedürfnis und Bedarf (z. B. anhand eines Beispiels).
Ein Mensch hat eine unbegrenzte Anzahl von unbefriedigten Wünschen (nach Nahrung, Trinken, Wohnung, Kleidung etc.). Diese Empfindungen des Mangels lösen den Wunsch aus, diesen Mangel zu beseitigen. Die mit Kaufkraft ausgestatteten Bedürfnisse ergeben den Bedarf. Beispielsweise haben Sie Hunger nach einer Pizza (Bedürfnis) und in Ihrer Geldbörse haben Sie derzeit 15 €. Hieraus entsteht ein Bedarf, zum Beispiel nach Pizza. Die Voraussetzung ist, dass Sie eine ausreichende Menge Geld zur Verfügung haben.
Stellen Sie sich vor, Ihre Freundin erzählt Ihnen von Tim, der ein autarkes Leben führt. Beschreiben Sie, wie Tims autarkes Leben aussehen könnte.
Tim lebt autark. Er stellt alle Güter, die er zum Leben benötigt, selbst her. So hat er einen großen Gemüse- und Obstgarten und backt z. B. sein eigenes Brot. Er ist ein Selbstversorger und lebt selbstgenügsam und ist auf niemandes Weisung oder Unterstützung angewiesen.
oder:
Autarkie bezeichnet einen ökonomischen Zustand, bei dem alle für die Bedürfnisbefriedigung benötigten Güter in Eigenproduktion erzeugt werden und keine ökonomischen Tauschbeziehungen zu anderen Wirtschaftssubjekten bestehen.
Das soziale Unternehmen (Non-Profit-Unternehmen) GelSI gGmbH (Gelsenkirchen Sozial Innovativ) betreibt seit vielen Jahren mehrere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kinderkrippe und Kindergärten, Kinderhort, Wohngemeinschaften für Jugendliche), und der Altenhilfe (Pflegeheime, Betreutes Wohnen). Ende 2019 soll eine Medienberatungsstelle für Jugendliche und Familien eröffnet werden. Zudem plant die GelSI gGmbH ab dem Jahr 2022 aufgrund des hohen Bedarfs mehrere Wohn- und Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz.
Unterscheiden Sie die strategische und operative Planung anhand des sozialen Unternehmens GelSI gGmbH.
Strategische Planung: Sie bezieht sich auf längerfristige (ca. 3 bis 10 Jahre) Grundsatzentscheidungen wie z. B. der Bau der demenzgerechten Wohnformen, die den Rahmen für nachgelagerte operative Entscheidungen bilden. Der Bau der Wohn- und Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz geht einher mit Investitionen und lässt sich nicht so leicht rückgängig machen. Formulierung langfristiger Ziele und Strategien für die demenzgerechten Wohnformen.
Operative Planung: Die operative Planung ist nachgeordnet und muss sich der strategischen Planung anpassen. Sie füllt im Tagesgeschäft den Rahmen aus, der durch die strategische Planung abgesteckt wird. Es muss die die Eröffnung der Medienberatungsstelle für Jugendliche und Familien sowie der Bau der Haus- und Wohngemeinschaften operativ geplant werden (Budgetierung, Finanzplanung, Personalplanung, Beschaffungsplanung).
Formulieren Sie für das soziale Unternehmen GelSI gGmbH zwei betriebliche (strategische) Ziele.
Deckung des gesellschaftlichen Bedarfs (Medienberatungsstelle, Wohn- und Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz)
Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
Kostenwirtschaftlichkeit: Kostendeckendes Anbieten von Leistungen.
Beschreiben Sie eine geeignete Vorgehensweise, wie Sie generell bei der Plankoordination vorgehen würden.
Die Planung sollte rekursiv angelegt sein, also Rücksprünge zulassen. Hierfür hat sich der Begriff Gegenstromverfahren eingebürgert. Fraglich ist nur, wo man am besten anfängt, Top-down oder Bottom-up. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Das Gegenstromverfahren kombiniert die Top-down- und Bottom-up-Planung.
Martina Winter, Ernährungswissenschaftlerin, Gerd Müller, Gesundheitswissenschaftler und Sie (Berufspädagogin bzw. Berufspädagoge) möchten gemeinsam eine Beratungsfirma eröffnen. Sie wollen z. B. Kurse für Ernährungsberatung und Gesundheitsberatung anbieten. Frau Winter kann 15.000,00 €, Herr Müller 5.000,00 € und Sie 10.000,00 € als Startkapital in die neue Firma einbringen. Sie überlegen sich eine passende Rechtsform für ihre Beratungsfirma. Herr Müller und Sie möchten weder die Geschäftsführung noch eine persönliche Haftung für die Beratungsfirma übernehmen.
Beurteilen Sie einzeln jeder der nachfolgenden Rechtsformen unter der Berücksichtigung der oben genannten Voraussetzungen.
c) Gründung einer KG
d) Gründung einer PartG
e) Gründung eines Einzelunternehmens
Die Gründung einer OHG ist grundsätzlich möglich, aber in diesem Fall nicht geeignet. Es handelt sich um einen Personenzusammenschluss privatrechtlicher Art, wobei jede/r Gesellschafter/in unmittelbar, gesamtschuldnerisch und solidarisch haftet. Herr Müller und ich möchten jedoch unsere Haftung begrenzen. Deshalb eignet sich die OHG als Rechtsform nicht.
Die Gründung einer GmbH ist möglich. Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 25.000,00 € und Sie drei bringen insgesamt 30.000,00 € ein. Zudem ist die Haftung auf das Geschäftsvermögen begrenzt. Frau Winter kann Geschäftsführerin werden.
Die Gründung einer KG wäre möglich. Herr Müller und ich würden als Teilhafter (Kommanditist) nur mit unserer Einlage haften. Frau Winter kann als Vollhafterin (Komplementärin) die Beratungsfirma führen.
Die Gründung einer PartG ist möglich. Die Beratungsfirma zählt zu den freien Berufen und eine Haftungskonzentration ist möglich, was bedeutet: Es haftet der Partner persönlich, der für einen Schaden verantwortlich ist.
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist möglich. Frau Winter ist die Geschäftsführerin und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Herr Müller und ich können als stille Gesellschafter oder als Angestellte fungieren.
Tabelle zu Aufgabe 4.1:
Die folgende Tabelle stellt vier verschiedene Länder nach dem Anteil der drei Wirtschaftssektoren gemessen am Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2016 dar:
Land
Primärer Sektor (Urproduktion)
Sekundärer Sektor
Tertiärer Sektor
Deutschland
0,6%
30,3%
69,1%
Burundi (Ostafrika)
39,8%
16,6%
43,7%
Volksrepublik China
8,6%
51,6%
Vereintes Königreich
19,2%
80,2%
Erläutern Sie kurz die Tabelle und geben Sie mögliche Gründe für die unterschiedlichen Prozentanteile in den jeweiligen Wirtschaftssektoren an.
Die Tabelle gibt den Anteil der drei Wirtschaftssektoren gemessen am BIP für die vier Länder Deutschland, Burundi, China und und das Vereinigte Königreich aus dem Jahr 2016 wieder.
Primärer Sektor:
In den Industrienationen Deutschland und im Vereinten Königreich liegt der Anteil des Primären Sektors (Landwirtschaft, etc) unter 1%. In China liegt der Anteil bei knapp 10%. Burundi erwirtschaftet ca. 40% seines BIP mit der Landwirtschaft. Es handelt sich um ein Entwicklungsland.
Sekundärer Sektor:
China, als die „Werkbank“ der Welt erwirtschaftet ca. 40% seines BIP mit dem produzierenden Gewerbe. Im Vergleich zu Deutschland (diverse Industrien) hat das Vereinte Königreich einen wesentlich geringeren Anteil.
Tertiärer Sektor:
Das Vereinte Königreich erwirtschaftet über 80% seines BIP mit dem tertiären Sektor, mit Dienstleistungen. Ein großer Wirtschaftszweig sind z. B. die Finanzdienstleistungen (internationales Finanzzentrum London). Im Vergleich dazu tragen in der VR China Dienstleistungen (nur) ca. 50% zum BIP und in Burundi nur ca. 44% zum BIP bei.
Bei der Nachfrage nach Gütern spielen auch die Preise anderer Güter eine Rolle. Geben Sie kurz an, ob die Nachfrage nach einem Gesundheitsgut steigt oder sinkt, wenn sich der Preis des Komplementärgutes erhöht und begründen Sie Ihre Antwort.
Die Nachfrage nach dem Gesundheitsgut sinkt.
Komplementäre Güter sind Güter, die gemeinsam nachgefragt werden. Steigt der Preis des Komplementärgutes, sinkt die Nachfrage nach dem anderen Gut (z. B. Nachfrage nach Brillen und Optikerleistungen).
Das Angebot an Gesundheitsleistungen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Nennen Sie zwei Faktoren.
Preis
Kosten
Zahl der Betriebe
Qualität
Fallbeispiel zu Aufgabe 5.1 und 5.2:
Bei einem Patienten mit weit fortgeschrittenen, unheilbaren Hirnmetastasen stellt sich die Frage, ob noch eine weitere, möglicherweise nebenwirkungsreiche Chemotherapie, die geringe Erfolgsaussichten aufweist, durchgeführt werden soll.
Nennen Sie drei Grundtypen ethischen Argumentierens.
Deontologische Argumente
Konsequenzialistische Argumente
Tugendethische Argumente
Tugendethische Argumente prüfen beispielsweise die Einstellungen und Haltungen der behandelnden Ärztinnen bzw. Ärzte. Treten die Ärztinnen bzw. Ärzte dem Patienten einfühlsam und wahrhaftig gegenüber? Sind sie tatsächlich in erster Linie am Wohl des Patienten interessiert oder überwiegen möglicherweise wissenschaftliche Interessen an einem „interessanten“ Fall?
5.3 (6 Punkte)
Verschiedene sozialepidemiologische Untersuchungen zeigen, dass soziale Ungleichheiten den Gesundheitszustand beeinflussen. Erläutern Sie zwei Zusammenhänge zwischen sozialer Ungleichheit und dem Gesundheitszustand.
Je niedriger der sozioökonomische Status einer Person, desto niedriger ist statistisch gesehen die Lebenserwartung.
Bei leitenden Beamten ist die Sterblichkeit infolge einer koronaren Herzkrankheit deutlich geringer als bei angelernten Angestellten (Whitehall-Studie).
Mit dem Berufsstatus verbundene psychosoziale Einflussfaktoren wie die soziale Ungleichheit oder Benachteiligung haben erhebliche Auswirkungen auf den individuellen Gesundheitszustand.
5.4 Frage:
Einer gerechten Mittelverteilung im Gesundheitswesen sollen formale Kriterien zugrunde liegen. Erläutern Sie zwei formale Kriterien.
Transparenz: Patientinnen bzw. Patienten und Versicherte sollten über Leistungsbegrenzungen und die zugrunde liegenden Kriterien informiert sein.
Konsistenz: Grundsätzlich sollten bei allen Patientinnen bzw. Patienten die gleichen Zuteilungsregeln und -kriterien angewendet werden, sodass Patientinnen bzw. Patienten in vergleichbaren medizinischen Situationen auch die gleiche Behandlung erhalten, sofern dem nicht individuelle Patientenpräferenzen entgegenstehen.
Legitimität: Verteilungsentscheidungen sollten durch demokratisch legitimierte Institutionen erfolgen.
Begründung: Jede Leistungsbegrenzung sollte auf einer nachvollziehbaren, relevanten Begründung beruhen, die den betroffenen Patientinnen bzw. Patienten und Versicherten zugänglich ist.
Evidenzbasierung: Jedes Allokationsschema sollte die verfügbare Evidenz hinsichtlich des gesundheitlichen Nutzens und der zu erwarteten Kosten berücksichtigen.
Partizipationsmöglichkeiten: Da sich Leistungsbegrenzungen nicht hinreichend konkret aus einer ethischen Theorie ableiten lassen, sollten für Bürgerinnen und Bürger sowie Patientinnen und Patienten Möglichkeiten zur Partizipation am Entscheidungsprozess zur Verfügung stehen.
Minimierung von Interessenkonflikten: Allokationsentscheidungen unter Knappheitsbedingungen sollten so geregelt sein, dass sie Interessenkonflikte möglichst vermeiden. Problematisch sind in dieser Hinsicht vor allem finanzielle Anreize für die Leistungserbringer.
Widerspruchsmöglichkeiten: Im Einzelfall sollten Patientinnen und Patienten, denen der Zugang zu einer von ihnen gewünschten Leistung verwehrt wird, Widerspruchsmöglichkeiten offen stehen.
Regulierung: Durch eine freiwillige oder staatliche Regulierung sollte sichergestellt sein, dass die formalen Bedingungen einer gerechten Verteilung auch tatsächlich eingehalten werden.
Beschreiben Sie kurz, was unter einem Markt verstanden wird.
Ein Markt ist ein Ort, an dem sich durch Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage die Preisbildung vollzieht.
Erläutern Sie das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft.
Das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft beruht im Wesentlichen auf der Freien Marktwirtschaft, jedoch nimmt der Staat in bestimmten Umfang Einfluss auf den Wirtschaftsablauf. Insofern weist eine Soziale Marktwirtschaft auch zentralistische Züge auf.
Der Staat trägt Sorge für die Aufrechterhaltung der Rahmenbedingungen einer Marktwirtschaft (= Ordnungspolitik) und greift regulierend insbesondere in den Bereichen Struktur- und Sozialpolitik ein. Im Konzept der Sozialen Marktwirtschaft wird das freiheitliche mit dem sozialen Prinzip verbunden.
Die obige Abbildung zeigt Umweltsektoren eines Unternehmens: die Branchenumwelt und die globale Umwelt. Präzisieren Sie, was mit der globalen Umwelt, namentlich
der nationalen und internationalen Wirtschaft,
der Technologie
der gesellschaftlichen Umwelt
gemeint ist.
Nationale und internationale Wirtschaft
Der wirtschaftliche Kontext, beispielsweise die Entwicklung des Bruttoinlandprodukts, der Haushaltseinkommen, der Arbeitslosenzahlen, des Außenhandels (Import/Export) und der Preise
Technologie
Hierunter fällt z. B. die Entwicklung der Medizintechnik.
Gesellschaftliche Umwelt
Hierzu zählt z. B. die soziale Struktur, die demographische Entwicklung, aber auch die gesellschaftlichen Erwartungen an Unternehmen, etwa ihren Beitrag zum Umweltschutz oder zur Schaffung von Gerechtigkeit.
Eine ausschließlich sequentielle Planung scheitert in der betrieblichen Praxis an zwei Problemen. Ein Teilbereich kann feststellen, dass er die Plan-Daten der Bereiche, die zuvor bereits geplant haben, nicht umsetzen kann. Zweitens kann es sein, dass der abgestimmte Gesamtplan nicht optimal bzw. zufriedenstellend ist.
Rekursive Vorgehensweise, die Rücksprünge und Planrevisionen zulässt. Dies kann z. B. durch die Kombination von Top-down- und Bottom-up-Planung in Form des Gegenstromverfahrens umgesetzt werden.
Monika Scharrer (Altenpflegerin), Lothar Belzig (Fachkrankenpfleger für Psychiatrie) und Sie (Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Therapeut/in mit Hochschulabschluss) wollen gemeinsam ein Wohnprojekt für 15 ältere Menschen mit Alkohol- bzw. Drogenabhängigkeit realisieren. Sie stehen vor der Entscheidung, welche Rechtsform sie wählen. Gemeinsam bringen Sie 150.000,00 € mit. Lothar Belzig möchte nicht Teil der Unternehmensleitung sein und möchte seine Haftung auf jeden Fall begrenzen. Monika Scharrer möchte das Unternehmen ebenso nicht leiten.
Beurteilen Sie einzeln jede der nachfolgenden Rechtsformen unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen.
a) Gründung einer KG (5 Punkte)
b) Gründung eines Einzelunternehmens (5 Punkte)
c) Gründung einer GmbH (5 Punkte)
d) Gründung einer GmbH & Co. KG (5 Punkte)
a) Gründung einer KG
Die Gründung einer KG ist möglich. Lothar Belzig und Monika Scharrer würden als Teilhafter (Kommanditisten) mit ihrer Einlage haften und Sie können als Vollhafterin bzw. Vollhafter (Komplementär/in) das Wohnprojekt führen. (5 Punkte)
b) Gründung eines Einzelunternehmens
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist möglich. Sie sind Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer und übernehmen alle Rechte und Pflichten. Monika Scharrer und Lothar Belzig können als stille Gesellschafter oder als Angestellte fungieren. (5 Punkte)
c) Gründung einer GmbH
Die Gründung einer GmbH ist möglich. Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 25.000,00 € und sie bringen zusammen 150.000,00 € mit. Zudem ist die Haftung auf das Geschäftsvermögen begrenzt. Sie können Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer werden. (5 Punkte)
d) Gründung einer GmbH & Co. KG
Die Gründung einer GmbH & Co. KG ist möglich. Es handelt sich um eine KG, bei der als Komplementär eine GmbH eingesetzt wird. Monika Scharrer und Lothar Belzig können als Teilhafter (Kommanditisten) mit ihrer Einlage haften (Geschäftsvermögen) und Sie können die Geschäftsführung der GmbH (Komplementär/in) übernehmen. Das Mindestkapital für die GmbH bringen sie ein.
Beschreiben Sie die Arbeitsweise bzw. den Produktionsprozess z. B. eines ambulanten Pflegedienstes. Verwenden Sie die Begriffe
betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren und
Produktion.
Ein ambulanter Pflegedienst betreut pflegebedürftige Menschen zu Hause (Grundpflege, häusliche Krankenpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung).
Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren
Um diese Versorgung zu erreichen, erbringen Pflegekräfte (ausführende Arbeit) mithilfe von Medikamenten, Verbandsmaterial etc. (Werkstoffe) die häusliche Pflege. Die Pflegekräfte fahren mit dem Fuhrpark des ambulanten Pflegedienstes (Betriebsmittel) zu den Patientinnen bzw. Patienten. Der dispositive Faktor, z. B. die Leitung des ambulanten Pflegedienstes übernimmt die Einsatzplanung und Organisation. (8 Punkte)
Die Leistung an der Patientin bzw. am Patienten ist in der Regel eine (Re-)Kombination der genannten Produktionsfaktoren und wird als Produktion bezeichnet.
Gehen Sie davon aus, dass die Haushalte ihre Gesundheitsleistungen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Stellen Sie grafisch dar, dass eine Erhöhung der Preise für substitutive Leistungen auch die Nachfrage nach Gesundheitsgütern erhöht. Für die grafische Darstellung reicht eine Skizze mit Beschriftung der Achsen und mit der jeweils bestehenden Nachfragekurve N und der neuen Nachfragekurve N'
Nennen Sie fünf Merkmale von (kundenbezogenen) Dienstleistungen.
Immaterialität
Nichtlagerfähigkeit
Asymmetrische Informationsverteilung
Individualisierung
Uno-actu-Prinzip
Standortgebundenheit
Mangelnde Reversibilität
Herr Schaller ist 63 Jahre alt, alleinstehender Patient mit Schmerzen im Unterleib. Sein Befund lautet: Nekrotisierende Fasziitits = eine durch Bakterien ausgelöste, sehr heftig verlaufende Infektionskrankheit der Unterhaut und Faszien. Herr Schaller befindet sich in einem septischen Zustand. Eine ausführliche Aufklärung hat nicht stattgefunden. Er willigt in eine lebensrettende Notfalloperation ein, gegebenenfalls mit Anlage eines Anus praeter (AP).
Vor der Einleitung der Narkose zieht der Patient die Einwilligung einer möglichen AP-Anlage zurück. Im Rahmen der Operation wurde keine AP-Anlage gelegt. Herr Schaller kam auf die Intensivstation und wurde sediert und beatmet. Nach 4 Tagen kam die Darmfunktion in Gang, wobei es zu einer anhaltenden Entzündungsreaktion im Analbereich kam. Hierdurch ist die Heilung nicht ganz ausgeschlossen, aber sehr unwahrscheinlich. Die behandelnde Chirurgin hält die Anlage eines AP für die Heilung für dringend notwendig, um die Überlebenschancen von Herrn Schaller zu erhöhen.
Wenden Sie das Prinzip Respekt der Autonomie und das Prinzip des Wohltuns auf das Fallbeispiel Herr Schaller an. Erläutern und begründen Sie, ob ein Anus praeter (AP) gelegt werden soll.
Respekt der Autonomie:
Die Wünsche, Ziele und Vorstellungen von Herrn Schaller sollen respektiert werden. Dazu zählt auch das informierte Einverständnis (informed consent) des Patienten. Herr Schaller hat in einer Ausnahmesituation mit begrenzter Aufklärung eine Entscheidung getroffen (keine AP-Anlage). Herr Schaller ist aktuell nicht einwilligungsfähig. Er hat keine Einwilligung in Anlage eines AP gegeben. Andererseits wollte Herr Schaller die Operation und damit überleben.
Respekt des Wohltuns:
Es soll das Wohlergehen des Patienten befördern und gesundheitliche Schäden verhindern bzw. beseitigen und das Patientenwohl fördern. Mit der AP-Anlage hat Herr Schaller eine hohe Überlebenswahrscheinlichkeit und längerfristig eine gute Lebensqualität evtl. mit AP-Rückverlagerung.
Ergebnis:
Hinsichtlich des Respekts der Autonomie ist eine Intensivmedizin ohne Anlage eines AP geboten.
Es gibt gute fallbezogene Argumente, den Wohltuns-Verpflichtungen Vorrang gegenüber den Autonomie-Verpflichtungen einzuräumen. Dies bedeutet, ein AP wird (vorübergehend) gelegt.
Beschreiben Sie z. B. anhand eines Beispiels, was unter Rationierung im Gesundheitswesen verstanden wird.
on einer Rationierung spricht man, wenn einer Patientin bzw. einem Patienten eine medizinische Maßnahme vorenthalten wird, die im Vergleich zu anderen Maßnahmen einen Nutzengewinn geboten hätte.
Oder:
Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetztes 2004 sind Bagatellarzneimittel wie Schnupfen- oder Hustenmittel von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und damit für alle GKV-Versicherten gleichermaßen ausgeschlossen (explizite Leistungsbegrenzung).
Im deutschen Sprachraum hat sich eine Trennung in volks- und betriebswirtschaftliche Fragestellungen herausgebildet, die sich bis heute in der Aufspaltung der Wirtschaftswissenschaften in Volks- und Betriebswirtschaftslehre niederschlägt.
a) Nennen Sie die volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren (3 Punkte).
b) Nennen Sie die betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren (4 Punkte).
c) Erläutern Sie, weshalb die Produktionsfaktoren in der Betriebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre unterschiedlich definiert bzw. eingeteilt werden (6 Punkte)
a) Nennen Sie die volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren.
Boden (Natur), Arbeit, Kapital
b) Nennen Sie die betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren.
Betriebsmittel, Werkstoffe, objektbezogene Arbeit, dispositiver Faktor bzw. Arbeit
c) Erläutern Sie, weshalb die Produktionsfaktoren in der Betriebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre (VWL) unterschiedlich definiert bzw. eingeteilt werden.
In der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (BWL) steht oftmals der Industriebetrieb im Fokus. Es geht um die Produktion von Gütern. Die BWL ist sehr interessiert daran, zu unterscheiden, ob diese Produktionsmittel nach der Produktion für weitere Produktionen zur Verfügung stehen. Deshalb die Einteilung in Betriebsmittel und Werkstoffe bzw. Material.
Der Faktor Arbeit wird in der BWL getrennt, was für die BWL-Teilgebiete Personalwirtschaft und Organisationstheorie von Bedeutung ist. Volkswirtschaftlich interessant ist die gesamtwirtschaftliche Differenz zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage, d. h. die Arbeitslosigkeit.
Volkswirtschaftlich macht es Sinn zwischen Boden und Kapital zu unterscheiden, da nur letzterer durch wirtschaftspolitische Maßnahmen vermehrbar ist.
Führen Sie aus, weshalb im Fall freier Güter keine Notwendigkeit des Wirtschaftens besteht.
Freie Güter sind reichlich vorhanden und können ohne Einschränkung von jedermann ohne Gegenleistung erlangt werden. Sie stehen zur Verfügung im erforderlichen Umfang zur erforderlichen Zeit am erforderlichen Ort. Es handelt sich demnach um keine knappen Güter also um keine Wirtschaftsgüter. Knappheit bei Gütern entsteht, da sie hinsichtlich Menge, Form, Ort und Zeit nicht im erforderlichen Maß verfügbar sind. Diese Restriktion zwingt zum Abwägen und Handeln, zum Wirtschaften.
Das Allgemeinkrankenhaus am Ententeich in Stuttgart verfügt über 250 Betten. Zu den Abteilungen zählen die Allgemeine Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kardiologie, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Herz- und Gefäßchirurgie. Die Krankenhausleitung (Ärztliche Leitung, Pflegedienstleitung, wirtschaftliche Leitung) sieht zukünftigen Handlungsbedarf insbesondere bei älteren bzw. alten Patientinnen bzw. Patienten (mit der Nebendiagnose Demenz) im Krankenhaus. Das Allgemeinkrankenhaus plant deshalb die Abteilung Geriatrie mit einer angegliederten Demenzstation Ende des kommenden Jahres zu eröffnen. Zudem plant das Krankenhaus sich im Sinne der Nachhaltigkeit als „grünes Krankenhaus“ neu aufzustellen. Das Allgemeinkrankenhaus gibt sich selber das Ziel innerhalb von 5 Jahren den Energieverbrauch, den CO2-Ausstoß und allgemein die Umweltbelastung sehr stark zu reduzieren.
Unterscheiden Sie anhand des Fallbeispiels die strategische und operative Planung des Allgemeinkrankenhauses am Ententeich in Stuttgart.
Strategische Planung:
Sie bezieht sich auf längerfristige (ca. 3 bis 10 Jahre) Grundsatzentscheidungen wie in diesem Fallbeispiel die Neuaufstellung im Sinne der Nachhaltigkeit als grünes Krankenhaus. Dies bildet den Rahmen für nachgelagerte operative Entscheidungen. Die Reduzierung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes gehen einher mit Investitionen und lassen sich nicht leicht rückgängig machen. Formulierung langfristiger Ziele und Strategien für das grüne Krankenhaus.
Operative Planung:
Die Operative Planung ist nachgeordnet und muss sich der strategischen Planung anpassen. Sie füllt im Tagesgeschäft den Rahmen aus, der durch die strategische Planung abgesteckt wird. Es muss die Eröffnung der Abteilung Geriatrie mit der angegliederten Demenzstation operativ geplant werden (Budgetierung, Finanzplanung, Personalplanung, Beschaffungsplanung).
Beschreiben Sie zwei Beispiele in denen Engpässe für das Allgemeinkrankenhaus am Ententeich im kommenden Jahr entstehen könnten.
Engpass im Funktionsbereich Personal: Es könnte aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels in der Pflege zu Problemen kommen bei der Besetzung der benötigten Mitarbeitenden für die Abteilung Geriatrie mit einer angegliederten Demenzstation.
Engpass bei der Finanzierung: Es kann zu Problemen bei der Finanzierung der Abteilung kommen.
Engpass in der Nachfrage: Trotz Marktanalyse könnte es zu einer geringen Nachfrage nach Betten in der Geriatrischen Abteilung inkl. Demenzstation kommen.
Formulieren Sie für das Krankenhaus hinsichtlich der Nachhaltigkeit zwei passende Punktziele.
Der Energieverbrauch wird innerhalb von 5 Jahren um 35% gesenkt.
Der CO2-Ausstoß wird um 2.000 Tonnen gesenkt.
2.4 Frage:
Geben Sie zwei konkrete Beispiele an, wie das Krankenhaus den Energieverbrauch, den CO2-Ausstoß bzw. allgemein die Umweltbelastung reduzieren kann.
Modernisierung der Lüftungs- und Heizungsanlage, z. B. Bau eines Blockheizkraftwerks
Isolierung der Fenster, Wärmedämmung
Energieeffiziente Beleuchtungstechnik
Photovoltaik-Anlage
Kauf von regionalen Produkten für die Krankenhauskantine, um dadurch CO2 einzusparen.
Gaby Post (Pflegemanagerin) und Danny Schreiber (Berufspädagoge) wollen gemeinsam eine Firma für Pflegeberatung und Pflegeschulung gründen. Sie wollen u. a. Kurse für die Edukation von Angehörigen anbieten. Gaby Post bringt 8.000,00 € und Danny Schreiber 10.000,00 € Startkapital ein. Sie überlegen sich eine passende Rechtsform für ihre Firma. Gaby Post möchte gerne die Geschäftsführung übernehmen. Danny Schreiber möchte nur mit dem Geschäftsvermögen haften bzw. nicht für andere haftbar sein.
Beurteilen Sie einzeln jede der nachfolgenden Rechtsformen unter Berücksichtigung der Bedingungen.
a) Gründung einer GmbH
b) Gründung einer KG
c) Gründung einer AG
e) Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG)
Die Gründung einer GmbH ist nicht möglich. Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 25.000,00 € und die beiden bringen insgesamt nur 18.000,00 € ein.
Die Gründung einer KG wäre möglich. Danny Schreiber würde als Teilhafter (Kommanditist) nur mit unserer Einlage haften. Gaby Post kann als Vollhafterin (Komplementärin) die Firma führen.
Die Gründung einer AG ist nicht möglich. Das Mindestkapital für eine AG beträgt 50.000,00 € und die beiden bringen insgesamt nur 18.000,00 € ein. Zudem ist eine AG als Rechtsform für die (kleine) Firma nicht geeignet.
Die Gründung einer PartG ist möglich. Die Pflegeberatungs- und Pflegeschulungsfirma zählt zu den freien Berufen und eine Haftungskonzentration ist möglich, was bedeutet: Es haftet die Partnerin bzw. der Partner persönlich, die bzw. der für einen Schaden verantwortlich ist.
e) Gründung einer UG
Die Gründung einer UG ist möglich. Die UG ist als Einstiegsvariante der GmbH konzipiert und für Existenzgründerinnen bzw. -gründer interessant, die über wenig Kapital verfügen. Sie kann mit 1,00 € gegründet werden. Gaby Post wird Geschäftsführerin und beide haften nur mit ihrer Einlage.
Tabelle der Aufgabenstellung:
Die folgende Tabelle zeigt vier prinzipielle Ausprägungsmöglichkeiten von Dienstleistungsbeziehungen:
Leistung durch
Leistung an Person des Kunden
Leistung an Objekt des Kunden
Person des Anbieters (Dienstleister)
Person : Person (1)
Person : Objekt (2)
Objekt des Anbieters
Objekt : Person (3)
Objekt : Objekt (4)
Geben Sie für drei der vier Quadranten jeweils ein Beispiel an.
Erläutern Sie zwei wichtige Fähigkeiten bzw. Eigenschaften, die das Krankenhauspersonal in ihrer Dienstleistungssituation haben sollte.
Das Angebot an Gesundheitsdienstleistungen ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
In der Altenpflege gibt es im Jahr 2019 einen flächendeckenden Fachkräftemangel (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). Die stationäre und ambulante Versorgung suchen nach Pflegekräften. Wenn keine Pflegekräfte gefunden werden, sind Heime z. T. gezwungen ganze Stationen zu schließen.
Stellen Sie grafisch dar, dass der Fachkräftemangel auch das Angebot an Gesundheitsdienstleistungen (Pflege) reduziert. Für die grafische Darstellung reicht eine Skizze mit Beschriftung der Achsen und mit der jeweils bestehenden Angebotsfunktion A und der neuen Angebotsfunktion A'.
(Erläuterung zum Schaubild aus der Korrekturrichtlinie: Bei einem Rückgang des Angebots durch Fachkräftemangel verschiebt sich die steigende Angebotskurve A nach links oben zur neuen Angebotskurve A', gekennzeichnet durch einen Pfeil nach links.)
Fallbeispiel („Fall Ashley“):
Ashley, 9 Jahre alt, leidet an statischer Enzephalopathie, kann weder gehen noch sitzen und ist – nach Einschätzung von Eltern und Ärztinnen bzw. Ärzten – geistig auf dem Stand eines drei Monate alten Babys geblieben. Nach den Angaben ihrer Eltern ist das Kind geistig wach und nimmt seine Umwelt wahr und liebt Musik. Ashley wird über einen Tubus ernährt, ihre Eltern sind gewohnt, sie zu tragen – zum Bad, zu ihrem kinderwagenähnlichen Gefährt, zum Auto für Familienausflüge. Doch Ashley wuchs, wurde schwerer und größer, was bei den Eltern die Sorge auslöste, sich dem Tag zu nähern, da eine häusliche Pflege nicht länger möglich ist.
Die Eltern wandten sich vor drei Jahren an eine Klinik in Seattle. Das Wachstum ihrer zum Zeitpunkt des Therapiebeginns sechsjährigen Tochter Ashley soll gebremst und gleichzeitig die Pubertät des Mädchens verhindert werden. Ashley soll in einem „Zustand permanenter Kindheit“ gehalten werden. Ein aus 40 Ärztinnen bzw. Ärzten und Bioethikerinnen bzw. -ethikern zusammengesetztes Komitee untersuchte die verschiedenen ethischen und legalen Aspekte.
Auf dieser Grundlage wurde im Sommer 2004 bei Ashley eine Kombinationstherapie vorgenommen, die aus drei Segmenten bestand:
• Der Uterus wurde chirurgisch entfernt, um Menstruation und Sexualentwicklung zu verhindern. Letzterem Ziel galt auch die Entfernung von Brustgewebe; Ashleys Eltern hatten bei dem Kind eine präpubertäre Schwellung der Brust bemerkt. Als zweite Begründung für diesen Eingriff wurde die Familiengeschichte angeführt, in der zahlreiche Fälle von Mammakarzinom auftraten. Der Gefahr, dass auch Ashley hieran erkrankt, wollte man vorbeugen. Besondere Beachtung wurde dabei der Sterilisation gewidmet, die Teil der „Ashley-Behandlung“ ist. Hinzugezogene Anwälte vertraten den Standpunkt, dass ein amerikanisches Gesetz, das eine Zwangssterilisation bei Frauen verbietet, nicht auf Ashley zutrifft. Das Gesetz gelte nur für leichte Behinderungen. Ashley jedoch ist schwerstbehindert. Außerdem, so die Juristen, sei die Sterilisation Nebeneffekt der Behandlung und nicht deren primäres Ziel.
• Schließlich wurde eine hoch dosierte Östrogentherapie durchgeführt, mit der Ashleys Wachstum begrenzt werden soll. Die Eltern argumentierten, dass die Pflege von Ashley leichter sei, wenn sie klein bleibe. Durch die Therapie konnte die Körpergröße auf circa 135 Zentimeter begrenzt werden, die Neunjährige wiegt etwa 30 Kilogramm. Die Eltern, die ihre Liebe zu Ashley beteuern, argumentieren ferner, dass bei dem bettlägerigen Kind durch die Maßnahmen Komplikationen vermieden werden können, die bei immobilen Patienten häufig sind, wie Geschwüre vom Liegen, Blaseninfektionen und Lungenentzündungen. Außerdem seien Ashleys Ansprüche die eines Kleinkindes, und daher sei der Körper einer Neunjährigen langfristig für sie angemessener und würdevoller als der einer erwachsenen Frau.
Sie haben sich im Studienbrief 5 mit den vier Prinzipien der prinzipienorientierten Medizinethik nach Beauchamp und Childress befasst. Wenden Sie die drei Prinzipien auf das Fallbeispiel an.
a) Prinzip Respekt der Autonomie
b) Prinzip des Nichtschadens
c) Prinzip des Wohltuns
d) Geben Sie eine begründete Antwort, ob die Kombinationstherapie durchgeführt werden sollte.
Das Prinzip Respekt der Autonomie richtet sich gegen die wohlwollende Bevormundung der Patientin bzw. des Patienten. Im Falle Ashleys kann die Patientin ihre Ziele, Wünsche und Wertvorstellungen nicht ausdrucken. Die Eltern haben sich anstelle bzw. für deren Tochter – zusammen mit den Ärztinnen bzw. Ärzten und Bioethikerinnen bzw. -ethikern – für die Kombinationstherapie entschieden. Der Fall Ashley rührt an der Autonomie des Kindes.
Im Gesundheitswesen Tätige sollen der Patientin Ashley keinen oder einen möglichst geringen Schaden zufügen. Im Rahmen der Kombinationstherapie wurde der Uterus und Brustgewebe entfernt sowie eine hoch dosierte Östrogentherapie durchgeführt. Ashley könnte durch die Therapie geschädigt werden, vor allem durch die hoch dosierte Östrogengabe. (5 Punkte)
Nach diesem Prinzip soll das Wohlergehen von Ashley befördert werden. Die Eltern, Ärztinnen bzw. Ärzten und Bioethikerinnen bzw. -ethikern sagen, der wichtigste Zweck der Kombinationstherapie sei die Verbesserung von Ashleys Lebensqualität. In der Tat könnte die Therapie für Ashley positive Effekte haben, wenn es als Konsequenz besser gepflegt wird und in sie in ihrem familiären Umfeld bleiben kann. (5 Punkte)
Problematisch ist der Fall Ashley bezüglich der Autonomie des Kindes und des Nichtschaden-Gebots ärztlichen Wirkens. Die Autonomie des Kindes ist durch dessen geistige Retardierung relativiert. Von dieser Seite her sie der Eingriff eventuell zu rechtfertigen. Andererseits wurde eine Therapie eingeschlagen, von der man noch nicht weiß, wie sie auslaufen wird bzw. wie sie Ashley eventuell schadet, eine Therapie, für die es keine Indikation im medizinischen Sinne gibt. Zudem handelt es sich – in Deutschland – um eine entscheidende Verletzung der Würde des Menschen, dessen Recht auf Unversehrtheit sich auch auf die Geschlechtsorgane erstreckt. Nach Abwägung der Prinzipien ist die Kombinationstherapie aus ethischer Sicht abzulehnen.
Formulieren Sie die beiden Ausprägungsformen des ökonomischen Prinzips und geben Sie zu jeder Ausprägungsform ein praktisches Beispiel aus einer Gesundheits- oder Sozialeinrichtung an.
Ausprägungsformen des ökonomischen Prinzips:
Beispiel:
In einem OP-Saal sollen so viele OPs wie möglich stattfinden.
Ein psychologisch qualifizierter Mitarbeiter einer Beratungsstelle soll möglichst viele Klienten in der persönlichen Beratung erreichen.
Minimalprinzip: Es wird ein bestimmter Nutzen mit einem minimalen Mitteleinsatz angestrebt.
Die Verweildauer eines stationären Patienten soll möglichst kurz sein, da der Erlös pro Patient als DRG fix, also unabhängig von der Verweildauer ist.
Bei der Besetzung einer freien Stelle wird bei gleicher Eignung der Bewerber mit der geringsten Gehaltsforderung eingestellt.
Hinsichtlich der Verwendungsrichtung können im Produktionsprozess entstandene Sachgüter spezifiziert werden: Konsumgüter und Investitionsgüter.
a) Unterscheiden Sie Konsumgüter und Investitionsgüter
b) Geben Sie jeweils zwei Beispiele an
a) Unterscheiden Sie Konsumgüter und Investitionsgüter.
Konsumgüter sind für die unmittelbare Bedürfnisbefriedigung von Menschen bestimmt, für den Konsum.
Investitionsgüter bilden die Voraussetzung für die Produktion von Konsumgütern. Sie sind für den Produktionsprozess bestimmt als Maschinen etc.
b) Geben Sie jeweils zwei Beispiele an.
Konsumgüter: Pizza, Fahrrad, Eiscreme, Auto, Friseurbesuch, etc.
Investitionsgüter: Maschine, Werkzeuge, Halbfabrikate, Rasierer, etc.
Das Alten- und Pflegeheim „Goldener Herbst gGmbH“ ist auf dem Land angesiedelt und hat eine Kapazität von maximal 50 Bewohnerinnen bzw. Bewohnern. Die Arbeitsbelastung in dem Alten- und Pflegeheim ist sehr hoch, da viele Bewohnerinnen und Bewohner an einer Demenz leiden. Um in dem Alten- und Pflegeheim Entlastung zu schaffen, plant „Goldener Herbst gGmbH“ zum Jahresbeginn 2021 eine Pflegeoase in dem gleichen Gebäude für 12 Personen zu errichten. Aufgrund des demografischen Wandels mit den damit einhergehenden Veränderungen besteht zudem eine große Nachfrage nach einem ambulanten Pflegedienst. „Goldener Herbst gGmbH“ plant perspektivisch im Jahr 2022 einen ambulanten Pflegedienst zu eröffnen mit drei Fahrzeugen.
Unterscheiden Sie anhand des Fallbeispiels die strategische und die operative Planung des Alten- und Pflegeheims Goldener Herbst gGmbH.
Sie bezieht sich auf längerfristige (ca. 3 bis 10 Jahre) Grundsatzentscheidungen wie z. B. die Eröffnung des ambulanten Pflegedienstes, die den Rahmen für nachgelagerte operative Entscheidungen bilden. Die Eröffnung des ambulanten Pflegedienstes geht einher mit Investitionen (z. B. in den Fuhrpark) und lässt sich nicht leicht rückgängig machen. Im Vordergrund steht die Formulierung langfristiger Ziele und Strategien für die Eröffnung des Pflegedienstes. (5 Punkte)
Die operative Planung ist nachgeordnet und muss sich der strategischen Planung anpassen. Sie füllt im Tagesgeschäft den Rahmen aus, der durch die strategische Planung abgesteckt wird. So muss die Errichtung der Pflegeoase operativ geplant werden (Budgetierung, Finanzplanung, Beschaffungsplanung, Personalplanung z. B. Fortbildung zur gerontopsychiatrischen Fachkraft).
Beschreiben Sie zwei Beispiele, in denen Engpässe für das Alten- und Pflegeheim Goldener Herbst gGmbH entstehen könnten.
Engpass im Funktionsbereich Personal: Es könnte aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels in der Pflege zu Problemen kommen bei der Besetzung der benötigten Mitarbeitenden für die Pflegeoase und den ambulanten Pflegedienst.
Engpass bei der Finanzierung: Es kann zu Problemen bei der Finanzierung der beiden Vorhaben kommen.
Engpass in der Nachfrage: Trotz Marktanalyse könnte es zu einer geringen Nachfrage nach Plätzen in der Pflegeoase und/oder beim ambulanten Pflegedienst kommen.
Formulieren Sie für das Alten- und Pflegeheim Goldener Herbst gGmbH ein passendes Extremierungsziel (2 Punkte) und ein passendes Punktziel (2 Punkte).
Extremierungsziel: Die Auslastung der Pflegeoase soll möglichst hoch sein.
Punktziel: Bei der Auslastung der Pflegeoase wird eine durchschnittliche Belegung von 95% angestrebt.
Fallbeispiel & Schaubild der Aufgabenstellung (Klausur S. 3):
Im Rahmen einer E-Commerce-Studie 2013 wurden mehr als 1.000 Onlineshops nach verschiedenen Kriterien untersucht. Unter anderen wurde gefragt, welche Rechtsform die Onlineshops gewählt haben.
Kreisdiagramm: „Rechtsformen deutscher Onlineshops“:
GmbH: 39%
Einzelunternehmen: 33%
GbR: 6%
GmbH & Co. KG: 6%
e.K.: 6%
UG: (kleines Segment)
AG: (kleines Segment)
OHG: (sehr schmal)
KG: (sehr schmal)
Ltd.: (sehr schmal)
Andere: ausgegliedertes Detail-Kreisdiagramm mit: e.V., B.V. & Co. KG, Inc., UG & Co. KG, Ltd. & Co. KG
Die Rechtsform der Einzelunternehmung haben 33% der Onlineshops gewählt. Geben Sie zwei Vorteile dieser Rechtsform an.
Vorteile:
Es gibt keine Regelungen über ein Mindestkapital bei Gründung.
(Privat-)Entnahmen sind ohne Beschränkungen möglich.
Es bestehen keine Publizitätspflichten.
Einzelunternehmen unterliegen nicht der unternehmerischen Mitbestimmung.
Ein sehr geringer Anteil der Onlineshops hat die Rechtsform der AG gewählt. Geben Sie hierfür zwei Gründe an.
Gründe:
Typische Organisationsform für Großunternehmen
Mindestkapital: 50.000 €
Organe der AG: Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung (unterschiedliche Rechte und Pflichten)
Eintrag ins Handelsregister
3.3 Frage:
Die GmbH wurde von knapp 40% der Onlineshops als Rechtsform gewählt. Erläutern Sie die Wahl dieser Rechtsform anhand eines wesentlichen Merkmals.
Ein wesentlicher Vorteil der GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Für die Schulden der Gesellschaft haftet nur die Gesellschaft selbst. Eine persönliche Haftung der Gesellschafterinnen bzw. der Gesellschafter ist ausgeschlossen. (Haftung mit Geschäftsvermögen, nicht mit Privatvermögen).
3.4 Frage:
Die GbR als Rechtsform wurde nur von 6% der Onlineshops gewählt. Geben Sie einen Vorteil und einen Nachteil dieser Rechtsform an.
Vorteil:
Die GbR ist die allgemeine Form der Personengesellschaften und verfügt über eine Vielzahl an Erscheinungsformen. Als Gesellschafter kommen natürliche und juristische Personen in Betracht. So können Angehörige der freien Berufe, kleinere Gewerbetreibende, BGB-Innengesellschaften, Fahrgemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften im Bauwesen etc. die GbR bzw. BGB-Gesellschaft als Unternehmensform wählen.
Für viele Gründerinnen bzw. Gründer ist die GbR bzw. BGB-Gesellschaft der schnellste und einfachste Weg in die eigene Selbständigkeit (erste und einfachste Form der Personengesellschaften).
Kein Mindest-Stammkapital erforderlich.
Nachteil:
Jeder Gesellschafter haftet für die Schulden der Gesellschaft
Gemeinsame Geschäftsführungsbefugnis aller Gesellschafter.
3.5 Frage:
Nur ein geringer Anteil der Onlineshops wählte die Rechtsform der KG. Geben Sie hierfür zwei Gründe an.
In einer KG haftet der Komplementär voll (mit Geschäfts- und Privatvermögen).
Die Haftung des Kommanditisten ist beschränkt, trotzdem hat der Geschäftsführungsbefugnis auf sogenannte Grundlagengeschäfte oder außergewöhnliche Geschäfte.
Eintrag ins Handelsregister.
Häufig werden KGs als Familienunternehmen betrieben.
Die folgende Tabelle stellt drei verschiedene Länder nach dem Anteil der drei Wirtschaftssektoren gemessen am Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2016 dar (siehe Aufgabe 4.1):
Luxemburg
0,2%
12,4%
87,4%
Nepal
33,0%
14,6%
52,4%
Die Tabelle gibt den Anteil der drei Wirtschaftssektoren gemessen am BIP für die drei Länder Deutschland, Luxemburg und Nepal aus dem Jahr 2016 wieder.
In den Industrienationen Deutschland und Luxemburg der Anteil des Primären Sektors (Landwirtschaft, etc) unter 1%. In Nepal wird ein Drittel des Bruttosozialprodukts aus dem primären Sektor erwirtschaftet.
Sowohl in Luxemburg als auch Nepal trägt der sekundäre Sektor zu einen geringen Anteil zum Bruttoinlandsprodukt bei. Im Vergleich dazu beträgt der Anteil in Deutschland (diverse Industrien) über 30%.
Luxemburg erwirtschaftet rund 88% seines BIP mit dem tertiären Sektor. Das heißt, der Großteil des BIP wird mit (Finanz-)Dienstleistungen erwirtschaftet. Im Vergleich dazu tragen in Nepal knapp über 50% zum BIP und in Deutschland knapp 70% zum BIP bei.
Aufgabe 4: Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen****
In der Gesundheits- und Versicherungsökonomie wird eine versicherungsinduzierte Nachfrage als moral hazard bezeichnet. Der Begriff „moral hazard“ bezieht sich auf den Fall, dass Personen nach dem Abschluss einer Versicherung ihr Verhalten ändern, weil sie nun nicht mehr für alle Kosten direkt verantwortlich sind (4 Punkte).
Eine Patientin befindet sich in der 15. Schwangerschaftswoche einer Zwillingsschwangerschaft. Im Rahmen der regulären Schwangerschaftsvorsorge wird bei einem der Kinder im Ultraschall eine erhöhte Nackentransparenz als möglicher Hinweis auf eine Trisomie 21 festgestellt. Der Patientin wird daraufhin die Möglichkeit einer Fruchtwasseruntersuchung angeboten. Diese wurde auf Wunsch der Patientin durchgeführt und die Diagnose einer Trisomie 21 bestätigt.
Bereits vor der Schwangerschaft haben sich die Patientin und ihr Partner damit auseinandergesetzt, dass ein Schwangerschaftsabbruch bei einem behinderten Kind für sie beide in Frage komme, weil sie in einer befreundeten Familie den Fall einer angeborenen schweren Behinderung erlebt haben. Die Schwangerschaft ist durch eine künstliche Befruchtung bei zuvor unerfülltem Kinderwunsch entstanden.
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Der Patientin wird die Möglichkeit eines selektiven Fetozids des behinderten Kindes erklärt. Obwohl die Kinder jeweils über eine eigene Fruchtblase und Plazenta versorgt sind, wird das Risiko, dass das gesunde Kind durch den Eingriff nach der 15. Schwangerschaftswoche durch einen konsekutiven vorzeitigen Blasensprung Schaden nimmt oder gar stirbt, auf 20% oder mehr geschätzt. Die Patientin nimmt vielfache Beratungsangebote wahr und wünscht den Eingriff möglichst bald, trotz des Risikos, beide Kinder zu verlieren. Aufgrund des hohen Risikos für das gesunde Kind raten die behandelnden Ärzte, den Fetozid beim kranken Kind erst nach Abschluss der 30. Woche durchzuführen, da zu diesem Zeitpunkt Gefahren (wie z. B. vorzeitiger Blasensprung) für das nicht behinderte Kind deutlich besser beherrschbar seien. Die Patientin ist angesichts dieser Empfehlung psychisch deutlich belastet, entwickelt Schlafstörungen und ist emotional labil. Sie gibt an, dass sie sich weder über die Schwangerschaft noch auf das gesunde Kind freuen könne, wenn sie gleichzeitig das kranke Kind austragen müsse. Eine Tötung des kranken Kindes erst nach der 30. SSW erscheint ihr unerträglich. Um das gesunde Kind nicht zu gefährden, wollen die behandelnden Ärzte dem Eingriff vor der 30. SSW aber nur zustimmen, wenn eine medizinische Indikation im Sinne einer Suizidalität der Patientin vorliegt. Die Patientin erlebt zwar die Situation als sehr belastend, hegt jedoch keine Selbstmordgedanken. Im Team sorgt der Fall für viel Diskussion.
Nach Abschluss der 30. SSW wird der Eingriff ohne Komplikationen durchgeführt. Einige Tage später erfolgt bei vorzeitiger Wehentätigkeit die Entbindung per Sectio caesarea. Die Patientin kann ein gesundes Kind mit nach Hause nehmen.
Wie ist der geplante und durchgeführte Schwangerschaftsabbruch in der 30. SSW ethisch zu beurteilen?
Wenden Sie auf das Fallbeispiel folgende drei Prinzipen der prinzipienorientierten Medizinethik nach Beauchamp und Childress an:
a) Prinzip der Autonomie
d) Geben Sie eine begründete Antwort, wie Sie den Schwangerschaftsabbruch in der 30. SSW ethisch beurteilen.
Das Prinzip der Autonomie fordert die Berücksichtigung der Wünsche, Ziele und Wertvorstellungen der Patientin. In dem Fallbeispiel wünscht die Patientin den selektiven Schwangerschaftsabbruch baldmöglichst vorzunehmen. Letzten Endes willigt sie ein, den Abbruch erst in der 30 SSW durchführen zu lassen, da die Ärzte den Eingriff nicht vorher durchführen. Auch in dieser Situation kann der Respekt vor der Autonomie der Frau höher gewertet werden als der Lebensschutz des Kindes, jedenfalls wenn es das Wohlergehen der Frau schwerwiegend beeinträchtigen würde, ein Kind mit Behinderung austragen und großziehen zu müssen.
Bei diesem Prinzip geht es darum, der Patientin keinen oder nur geringen Schaden zuzufügen. Der Verlust des gewünschten mutmaßlich gesunden Kindes würde das Wohlergehen der Mutter schwerwiegend beeinträchtigen. Insofern gibt es für die Verlegung des Eingriffs in die 30. SSW akzeptable ethische Gründe um dem mutmaßlich gesunden Geschwisterkind nicht zu schaden. Anderseits scheint die generelle Entscheidung für den selektiven Fetozid des behinderten Fötus in der 30. SSW und damit gegen das Leben eines Menschen mit Trisomie 21 ethisch sehr bedenklich.
Nach diesem Prinzip soll das Wohlergehen der Patientin (und des gesunden Kindes) gefördert werden. Die Patientin als auch die Ärzteschaft haben das Recht zu bestimmen, unter welchen Bedingungen sie einen Abbruch mittragen. Die Ärzteschaft haben an den Eingriff Bedingungen geknüpft – sie führen diesen erst in der 30. SSW durch – um dem (gesunden) Zwillingskind möglichst nicht zu schaden und somit auch das Wohlergehen der Patientin zu fördern.
d) Geben Sie eine begründete Antwort, wie Sie den Schwangerschaftsabbruch in der 30. SSW ethisch beurteilen. (5 Punkte)
Mögliche Antwort:
Der kranke Fötus wird zu einem bloßen Objekt degradiert, das bis zu seiner planmäßigen Tötung nur noch als Mittel zur Lebenssicherung des Geschwisterkindes dient, womit ihm jeglicher Selbstzweck aberkannt wird. Eine solche Haltung ist mit der Würdegarantie, die dem Embryo bereits im frühesten Stadium seiner Entwicklung zusteht, nicht zu vereinbaren. Der Schwangerschaftsabbruch in der 30. SSW ist ethisch abzulehnen.
Zwar verstärkt sich die Frage nach dem Tötungsverbot ungeborener Föten, wenn sie bereits so weit entwickelt sind, dass sie überlebensfähig wären, weil die Grenze zwischen Fetozid und Kindestötung zunehmend verschwimmt. Aber das grundlegende Dilemma bleibt bestehen, und man wird zugestehen müssen, dass auch in dieser Situation der Respekt vor der Autonomie der Frau höher gewichtet werden kann als der Lebensschutz des Kindes. Der Schwangerschaftsabbruch ist ethisch vertretbar.
Einleitungstext / Fallbeispiel zur Aufgabe 1.1:
KRISE SCHLÄGT DURCH
Coronavirus in der Wirtschaft: US-Börse auf Talfahrt – EZB überrascht mit Notprogramm
Alle Autoren
Die Corona-Krise beeinträchtigt die Wirtschaft und das Gesundheitssystem massiv. Die US-Notenbank reagiert und an der Börse wird eine vollständige Schließung diskutiert. Das Coronavirus wirkt sich mittlerweile auch weltweit auf die Wirtschaft massiv aus.
Das Coronavirus beeinträchtigt bereits mehrere Wirtschaftsbereiche massiv. Nennen Sie vier Branchen, die derzeit stark betroffen sind und begründen Sie Ihre Meinung.
Flugbranche: Der weltweite und der innereuropäische Flugverkehr gehen stark zurück. Beispielsweise streicht Lufthansa 7.000 Flüge bis zum Ende des Monats.
Autobranche: Der Absatz sank beispielsweise im Februar in Deutschland deutlich. In China brach der Absatz um 92% im Februar ein. Kurzarbeitergeld ist beantragt.
Reisebranche/Tourismus: Hotels schließen aufgrund der Coronakrise, da z.B. auch Messen und Veranstaltungen abgesagt werden. Reiseveranstalter erleben massive Einbrüche bei Kreuzfahrten usw.
Unterhaltungsbranche: Beispielsweise wurde der neue James-Bond-Film, der eigentliche im April weltweit anlaufen sollten nun auf November verschoben. Neben Filmen sind auch Konzerte und Festivals betroffen. Deutsche Tournee- und Konzertveranstalter bangen um ihre Existenz.
a) Das Krankenhaus Cure gGmbH war im Jahr 2019 mit dem Problem konfrontiert, Pflegekräfte zu finden.
b) Das Eigenkapital der Firma Megatrend hat sich im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 um 10% erhöht.
c) Zum 01.01.2020 werden die Hartz IV Regelsätze angehoben. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz um 8 Euro von derzeit 424 Euro auf 432 Euro.
a) Es handelt sich eher um ein betriebswirtschaftliches Thema, da es sich um ein Anliegen eines einzelnen Unternehmens handelt.
b) Es handelt sich eher um ein betriebswirtschaftliches Thema, da es sich um ein Anliegen eines einzelnen Unternehmens handelt.
c) Es handelt sich eher um ein volkswirtschaftliches Thema, da es sich um einen gesamtwirtschaftlichen Sachverhalt handelt.
Die Stadt Gelsenkirchen hat im Stadtteil Ückendorf in der Bochumer Straße im Jahr 2019 einen Gesundheitskiosk eröffnet. Der Gesundheitskiosk bietet für die Bewohnerinnen und Bewohner niedrigschwellige Angebote rund um die Gesundheit in Sinne eines „Walk-in-Prinzips“, das den medizinischen Sektor mit Angeboten im sozialen Bereich verknüpft. Der Gesundheitskiosk bietet Unterstützung mit geschultem und mehrsprachigem Personal (englisch, türkisch, spanisch, griechisch, russisch, arabisch, etc.) mit dem Ziel, die Gesundheitskompetenz der Bewohnerinnen und Bewohner zu erhöhen. Im Jahr 2020 möchte der Gesundheitskiosk das Programm um Vorträge rund um das Thema Gesundheit erweitern und perspektivisch ab dem Jahr 2022/2023 zusätzlich Kurse zu den Themen Bewegung, Ernährung, seelische Gesundheit und weitere Kurse anzubieten.
Erläutern Sie die strategische und die operative Planung anhand des Gesundheitskiosks in der Bochumer Straße in Gelsenkirchen-Ückendorf.
Sie bezieht sich auf längerfristige (ca. 3 bis 10 Jahre) Grundsatzentscheidungen wie z. B. das Anbieten von Kursen, die den Rahmen für nachgelagerte operative Entscheidungen bilden. Das Anbieten von Kursen geht einher mit Investitionen (z. B. in Räume, Mitarbeitende) und lässt sich nicht leicht rückgängig machen. Im Vordergrund steht die Formulierung langfristiger Ziele und Strategien für das Anbieten der Kurse. (5 Punkte)
Die operative Planung ist nachgeordnet und muss sich der strategischen Planung anpassen. Sie füllt im Tagesgeschäft den Rahmen aus, der durch die strategische Planung abgesteckt wird. So muss das Anbieten von Vorträgen operativ geplant werden (Budgetierung, Dozentinnen bzw. Dozenten gewinnen).
Formulieren Sie für den Gesundheitskiosk zwei passende Punktziele.
Mögliche Punktziele:
Bei den zukünftig angebotenen Kursen wird eine durchschnittliche Belegung von 85% angestrebt.
Im Jahr 2020 soll die Anzahl der Beratungen um 20% gesteigert werden.
Erläutern Sie anhand von zwei Beispielen, wann Engpässe für den Gesundheitskiosk entstehen könnten.
Engpass im Funktionsbereich Personal: Es könnte zu Problemen kommen bei der Besetzung der benötigten Mitarbeitenden oder Ehrenamtlichen für die zukünftig angebotenen Kurse.
Engpass in der Nachfrage: Trotz Marktanalyse könnte es zu einer geringen Nachfrage hinsichtlich der Vorträge kommen.
Leni Müller, examinierte Altenpflegerin und Paul Schemp, examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, wollen gemeinsam einen ambulanten Pflegedienst an ihrem Heimatort gründen. Um dieses Unternehmen zu gründen, müssen die beiden eine Rechtsform wählen. Leni Müller bringt 15.000,00 € ein und Paul Schemp 5.000,00 €. Paul Schemp möchte seine Haftung auf jeden Fall auf das Geschäftsvermögen begrenzen und ist nicht an der Leitung des ambulanten Pflegedienstes interessiert.
3.1 Gründung einer GmbH
3.2 Gründung einer KG
3.3 Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG)
3.4 Gründung eines Einzelunternehmens
3.5 Gründung einer OHG
Gründung einer GmbH:
Die Gründung einer GmbH ist nicht möglich, da das Mindeststammkapital einer GmbH 25.000,00 € beträgt und die beiden insgesamt nur 20.000,00 € einbringen.
Gründung einer KG:
Die Gründung einer KG ist möglich. Leni Müller kann als Vollhafterin (Komplementärin) den ambulanten Pflegedienst führen. Paul Schemp würde als Teilhafter (Kommanditist) nur mit seiner Einlage haften.
Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG):
Die Gründung einer UG ist möglich. Bei der UG handelt es sich um eine bestimmte Variante der GmbH (Einstiegsvariante der GmbH z. B. für Existenzgründer), die ohne bestimmtes Mindestkapital gegründet werden kann. Die Haftung ist auf das Geschäftsvermögen beschränkt.
Gründung eines Einzelunternehmens:
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist möglich. Leni Müller ist die Geschäftsführerin und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Paul Schemp kann als stiller Gesellschafter oder als Angestellter fungieren.
Gründung einer OHG:
Die Gründung einer OHG ist unter den genannten Voraussetzungen nicht möglich. Es handelt sich um einen Personenzusammenschluss privatrechtlicher Art, wobei jeder Gesellschafter unmittelbar, gesamtschuldnerisch und solidarisch haftet. Paul Schemp möchte seine Haftung jedoch begrenzen.
Ausgangssituation zur Aufgabe 4.1:
Sie sind im Rahmen der Schulpraktischen Studien (Praktikum) bzw. als Lehrkraft an einer Berufsfachschule für Pflegeberufe (bzw. Therapieberufe) tätig und unterrichten diverse Klassen in verschiedenen Lernfeldern bzw. Fächern. Ihre unterrichtende Tätigkeit ist eine personenbezogene (kundenpräsenzbedingte) Dienstleistung.
Es lässt sich eine asymmetrische Informationsverteilung zwischen Dienstleistungsanbietenden (Schule, Lehrkraft) und Nachfragenden (Schülerinnen und Schüler) beobachten, d. h. Sie als Lehrkraft haben einen Wissensvorsprung. Die Schülerinnen bzw. Schüler sind schlechter über das angebotene Dienstleistungsprodukt (Fach, Lernfeld, etc.) informiert als Sie als Lehrkraft. Dafür kennen die Nachfragenden (Schülerinnen und Schüler) ihre individuellen Bedürfnisse z. B. Wünsche und Erwartungen besser als Sie als Dienstleistungsanbietender (Lehrkraft). Deshalb ist Kommunikation unter den Beteiligten sehr wichtig.
Eine 78-jährige Frau mit einer unaufhaltsam fortschreitenden Demenz vom Alzheimer Typ entwickelt eine schwere Pneumonie. Ihre Tochter besteht darauf, dass eine Krankenhauseinweisung zur stationären Antibiotikatherapie „sinnlos“ sei. Ihre Mutter würde solche „heroischen“ Maßnahmen in ihrem jetzigen Zustand sicher ablehnen. Der behandelnde Hausarzt hält eine Einweisung der Mutter für die einzig richtige Entscheidung. Ansonsten würde die Mutter vermutlich nicht mehr lange leben.
Das Prinzip der Autonomie fordert die Berücksichtigung der Wünsche, Ziele und Wertvorstellungen der Patientin. Da die Mutter jedoch an einer fortgeschrittenen Demenz leidet, bedarf das Autonomieprinzip einer situationsspezifischen Interpretation. Beispielsweise: Ab welcher Ausprägung der Demenz ist es gerechtfertigt, der Mutter – zu ihrem eigenen Wohl – die Entscheidung abzunehmen? Soll dann die Tochter als Angehörige stellvertretend für die Mutter entscheiden?Aber kann man sicher sein, dass die Tochter im besten Interesse für die Mutter entscheidet und nicht im (vielleicht verständlichen) Eigeninteresse auf ein baldiges Ende der belastenden Betreuung? Gibt es verlässliche Hinweise auf den mutmaßlichen Willen der Mutter? (Ihre Mutter würde solche „heroischen“ Maßnahmen in ihrem jetzigen Zustand sicher ablehnen)
Bei diesem Prinzip geht es darum, der Patientin keinen oder nur geringen Schaden zuzufügen. Hierbei ist zu bedenken: Würde nicht die Antibiotikatherapie unter Umständen die Leiden der Mutter nur verlängern und ihr damit mehr schaden als nützen? In diesem Falle würde das Prinzip des Nichtschadens erfordern, die Behandlung der Pneumonie zu unterlassen. Auf der anderen Seite ist es auch denkbar, dass die Mutter trotz ihrer kognitiven Einschränkungen ein relativ zufriedenes Leben führen kann und damit durchaus einen Nutzen von der Antibiotikatherapie hätte.
Nach diesem Prinzip soll das Wohlergehen der Patientin gefördert werden. Der Hausarzt berücksichtigt das Prinzip des Wohltuns. Er plädiert für die Einweisung zur stationären Antibiotikatherapie. Hierdurch könnten die Krankheitsbeschwerden der Mutter gelindert werden und und vermutlich könnte auch die Lebenswartung der Mutter erhöht werden.
Geben Sie eine begründete Antwort, ob die Antibiotikatherapie durchgeführt werden sollte.
Angenommen die Einschätzung der Tochter und auch frühere Aufzeichnungen der Mutter lassen (eher nicht) darauf schließen, dass ein Behandlungsverzicht mit größter Wahrscheinlichkeit dem mutmaßlichen Willen der Mutter entspricht. Zudem leidet die Mutter kaum unter der fortschreitenden Demenz und führt ein einigermaßen zufriedenes Leben – soweit sich dies aus der Außenperspektive beurteilen lässt – spricht das Prinzip des Wohltuns eher für die Durchführung der Antibiotikatherapie. Die lebensrettende Therapie würde der Mutter nützen und ihr Wohl fördern. Der resultierende ethische Konflikt besteht zwischen dem Prinzip der Autonomie und dem Prinzip des Wohltuns. Es muss eine gut begründete Abwägung der Prinzipien erfolgen.
Angesichts der fortschreitenden Demenz ohne Aussicht auf Besserung und der verlässliche Hinweis auf den mutmaßlichen Willen der Mutter ist die Selbstbestimmung der Mutter (Prinzip der Autonomie) höher zu gewichten als das Prinzip des Wohltuns. Mit Bezug auf den Fall sind damit ethische Argumente gegen eine Behandlung (Antibiotikatherapie) gewonnen.
Einleitungstext zu Aufgabe 1.1–1.3:
Mai 2020 Wegen der Corona-Krise haben in Deutschland Betriebe für 10,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeit angemeldet. Wie viele davon in Kurzarbeit gehen werden ist noch offen. In den USA haben sich in den letzten Wochen über 30 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet.
Erläutern Sie den grundlegenden Unterschied zwischen Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit.
Wenn Betriebe für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeit anmelden und diese Mitarbeitenden auch in Kurzarbeit gehen, erhalten sie Kurzarbeitergeld und sind weiterhin in der Firma beschäftigt, d. h. sie behalten ihren Arbeitsplatz. Bei der Arbeitslosigkeit ist die Beschäftigung verloren.
Beschreiben Sie, welchen Einfluss o. g. Zahlen auf die Produktion haben (z. B. anhand der Produktionsfaktoren).
Für die Produktion (Erstellung von Waren und Dienstleistungen) benötigt man die Elementarfaktoren (Werkstoffe, Betriebsmittel objektbezogene Arbeit) und den dispositiven Faktor. Wenn nun weniger Arbeit zur Verfügung steht, wird auch weniger produziert. Zusätzlich kann es auch zu Verknappungen bei den Werkstoffen (Material) kommen, da auch diese erstmal produziert werden müssen.
Erläutern Sie zwei (volks-)wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Krise für Deutschland bzw. die Europäische Union.
Deutschland bzw. die Europäische Union erwarten aufgrund des Einbruchs der Produktion eine wirtschaftliche Rezession.
Es ist zu erwarten, dass Deutschland bzw. die Europäische Union – um die Folgen der Corona-Krise abzufedern ein Konjunkturprogramm auflegen werden, um die Wirtschaft anzukurbeln.
Es ist wahrscheinlich, dass es zu einer Erhöhung der Steuern kommen wird, damit die finanzielle Mehrbelastung getragen wird.
Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung, um die größere Anzahl von Menschen in Kurzarbeit bzw. in der Arbeitslosigkeit zu finanzieren.
Familie Müller (zwei Erwachsene, zwei Kinder, ein Hund) hat aufgrund der Corona-Krise weniger Geld zur Verfügung. Deshalb ist es nun noch wichtiger, nach dem ökonomischen Prinzip zu handeln. Geben Sie für Familie Müller jeweils ein Beispiel für ein Minimal- und Maximalprinzip an.
Beispiele für Maximalprinzip:
Familie Müller hat monatlich 50 € für den Hund zur Verfügung und kauft hierfür das bestmögliche Hundefutter (wertvolle Inhaltsstoffe, Bio-Futter, Natural Futter)
Die 16-jährige Tochter Emma macht derzeit ihren Realschulabschluss. Sie nutzt die gegebene freie Zeit, die Sie zur Verfügung hat, zum Lernen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Beispiele für Minimalprinzip
Familie Müller kauft die Grundnahrungsmittel so günstig wie möglich. Deshalb kaufen sie die Lebensmittel in einem Discounter.
Frau Müller braucht ein Ersatzteil für das Auto. Sie möchte es so günstig wie möglich erwerben und besorgt es sich auf einem Schrottplatz.
Erläutern Sie einen wesentlichen Vorteil für die Gründung einer GmbH & Co. KG anstelle einer KG.
Die GmbH & Co. KG ist eine KG, bei der als Komplementär eine GmbH eingesetzt ist. Der wesentliche Grund hierfür ist die Haftungsbegrenzung. Der Vorteil liegt darin, dass die GmbH nur in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens (Geschäftsvermögens) haftet, nicht aber mit dem Privatvermögen der Gesellschafter in Anspruch genommen werden kann.
Bei der Nachfrage nach Gesundheitsgütern spielen auch die Preise anderer Güter eine Rolle. Geben Sie kurz an, ob die Nachfrage nach einem Gesundheitsgut steigt oder sinkt, wenn sich der Preis eines Substitutionsgutes erhöht. Begründen Sie kurz Ihre Antwort.
Die Nachfrage nach dem Gesundheitsgut steigt.
Substitutive Güter sind Güter, die gegeneinander ersetzbar sind. Steigt der Preis des Substitutionsgutes, steigt die Nachfrage nach dem anderen Gut (z. B. Medikament oder Akupunktur bei Schmerzbekämpfung).
EXIT = Vereinigung für ein humanes Sterben (Schweiz)
Für wen kommt eine Begleitung in Frage?
Das Recht, Art und Zeitpunkt des eigenen Sterbens zu bestimmen, kommt grundsätzlich allen Menschen in der Schweiz zu.
Konkret darf Freitodhilfe gewährt werden, wenn die sterbewillige Person
versteht, was sie tut (Urteilsfähigkeit)
nicht aus dem Affekt handelt und sämtliche Alternativen zum Freitod erwogen hat (Wohlerwogenheit)
einen dauerhaften Sterbewunsch hegt (Konstanz)
von Dritten nicht beeinflusst wird (Autonomie)
den Suizid eigenhändig ausführt (Tatherrschaft).
EXIT begleitet daher einzig Menschen
mit hoffnungsloser Prognose
oder mit unerträglichen Beschwerden
oder mit unzumutbarer Behinderung
5.1 Fallbezug & Frage:
Frau Meier ist Mitglied bei EXIT. Sie ist 74 Jahre alt, voll urteilsfähig und leidet seit langem an einer unheilbaren, schmerzhaften Krankheit mit hoffnungsloser Prognose. Sie möchte mit Hilfe von EXIT sterben.
Sie haben sich im Studienbrief 5 mit den vier Prinzipien der prinzipienorientierten Medizinethik nach Beauchamp und Childress befasst. Beziehen Sie die beiden Prinzipien:
Prinzip Respekt der Autonomie und
Prinzip des Nichtschadens
auf das Fallbeispiel.
Prinzip Respekt der Autonomie
Dieses Prinzip richtet sich gegen die wohlwollende Bevormundung der Patientin (im Sinne eines Paternalismus) und fordert die Berücksichtigung der Wünsche, Ziele und Wertvorstellungen der Patientin. Das Prinzip verlangt nicht nur negativ die Freiheit von äußerem Zwang, sondern auch positiv die Förderung der Entscheidungsfähigkeit.
Bezogen auf Frau Meier kann argumentiert werden, dass Sie bei Ihrer Entscheidung, Sterben zu wollen, respektiert und unterstützt wird. Das Selbstbestimmungsrecht von Frau Meier bleibt gewahrt. Es ist ethisch vertretbar. (5 Punkte)
Dieses Prinzip folgt dem ärztlichen Grundsatz „primum nil nocere“. Der Patientin soll kein Schaden zugefügt werden. Möglicherweise schädigende Handlungen sind zu unterlassen.
Mögliche Anwendungen auf das Fallbeispiel:
Bezogen auf Frau Meier handelt es sich um eine Unterstützung zum Freitod. Es wird ihr Schaden zugefügt, der ihren Tod zur Folge hat. EXIT bzw. die Unterstützung beim Freitod ist grundsätzlich abzulehnen, weil der Tod der größtmögliche Schaden ist, der bei einer Intervention eintreten kann. Es ist aus ethischen Gesichtspunkten abzulehnen. (5 Punkte)
Kontroverse Position zum Fallbeispiel:
Frau Meier soll zusätzliches Leiden erspart werden. Durch den Tod wird Frau Meier einerseits zusätzliches Leid erspart. Andererseits wird der Tod herbeigeführt.
Nennen und erläutern Sie einen Grund, weshalb die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen in den letzten Jahren (stark) angestiegen ist.
Medizinisch-technische Innovationen
Der medizinische Fortschritt liefert ständig neue diagnostische und therapeutische Verfahren (als Zusatztechnologien) mit meist hohen Kosten. Zudem steigt das Leistungsvolumen insgesamt, also die Gesamtmenge der Leistungen.
Demografischer Wandel
Steigender Altenquotient (Lebenserwartung steigt, Geburtenrate stagniert)
Gesundheitsausgaben je Person steigen, je näher die Person
Erhöhte Kosten für die Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen
Einleitungstext zu Aufgabe 1.1:
„Müsste jeder alles erzeugen, was er für die Lebensführung braucht – wie der Romanheld Robinson Crusoe – könnten sich die meisten Menschen auch bei günstigen räumlichen und klimatischen Bedingungen nur mühselig und schlecht versorgen. In einer arbeitsteiligen Wirtschaft wird hingegen grundsätzlich darauf verzichtet, ausschließlich für den eigenen Bedarf zu produzieren.“
Beschreiben Sie jeweils kurz drei Vorteile (6 Punkte) und drei Probleme (6 Punkte), die mit der Arbeitsteilung einhergehen.
Arbeitskräfte können entsprechend ihrer persönlichen Eignung und Begabungen eingesetzt werden.
Wachstums- und Produktivitätssteigerung.
Zeitersparnis, da kein ständiger Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsgängen bzw. Arbeitstätigkeiten erfolgen muss.
Sinkende Kosten für Ausschuss und Nacharbeiten.
Einzelwirtschaftliche oder gesamtwirtschaftliche Probleme:
Gefahr spezifischer Erkrankungen.
Reduktion der Motivation.
Geringe Handlungs- oder Entscheidungsfreiheit (besonders am Fließband)
Beschränkt sich die Tätigkeit auf einzelne Arbeitsgänge, können die geistigen Fähigkeiten verkümmern.
Es wird für einen anonymen Markt produziert. In der Folge kann es zu einer partiellen Überproduktion an Gütern kommen.
Durch die Überproduktion nicht absetzbarer Güter werden Produktionsfaktoren verschwendet.
Wenn Unternehmen ihre Güter nicht am Markt verkaufen können, kann dies zur Zahlungsunfähigkeit von Betrieben führen.
Zu den allgemeinen Managementfunktionen zählen die Planung, Entscheidung und Kontrolle. Die Kontrolle kann in Form der Verhaltenskontrolle oder der Ergebniskontrolle erfolgen. Geben Sie jeweils ein Beispiel für eine Verhaltenskontrolle (3 Punkte) und für eine Ergebniskontrolle (3 Punkte) an (z. B. aus Ihrem beruflichen Umfeld).
Beispiel für Verhaltenskontrolle: Sie kontrollieren die Pünktlichkeit Ihrer Auszubildenden anhand der geführten Arbeitszeitkarte.
Beispiel für Ergebniskontrolle: Im Jahr 2019 ist für ein Produkt ein Umsatz von 20.000,00 € geplant worden (Plan). Es wurde ein Umsatz von 17.000,00 € tatsächlich getätigt (Ist).
Martin Schiller (Altenpfleger), Nicole Schnapp (Gerontopsychiatrische Fachkraft) und Sie (Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. -pfleger) haben sich entschlossen, gemeinsam ein Wohnprojekt für Menschen mit Demenz zu gründen. Martin Schiller bringt 10.000,00 €, Nicole Schnapp 20.000,00 und Sie 15.000,00 € Startkapital ein. Sie stehen vor der Entscheidung, welche Rechtsform sie wählen. Martin Schiller und Sie möchten nicht Teil der Unternehmensleitung sein. Zudem möchte Martin Schiller seine Haftung auf jeden Fall auf das Geschäftsvermögen begrenzen.
Prüfen und begründen Sie die folgenden Rechtsformen hinsichtlich der Realisierbarkeit für das dargestellte Projekt.
3.1 Gründung einer AG
3.2 Gründung eines Einzelunternehmens
3.3 Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
3.4 Gründung einer GmbH
3.5 Gründung einer GmbH & Co. KG
Gründung einer AG:
Die Gründung einer AG ist nicht möglich, da das Mindestkapital (Grundkapital) einer AG 50.000,00 € beträgt und die drei insgesamt nur 45.000,00 € einbringen.
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist möglich. Nicole Schnapp ist die Geschäftsführerin und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Martin Schiller und Sie können als stille Gesellschafter oder Angestellte fungieren.
Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft:
Die Gründung einer PartG ist nicht möglich. Die PartG ist speziell für die Angehörigen der freien Berufe geschaffen. Bei den o. g. Berufen handelt es sich nicht um Angehörige der freien Berufe.
Die Gründung einer GmbH ist möglich, da die drei das Mindeststammkapital von 25.000,00 € einbringen. Zudem ist die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt. (4 Punkte)
Gründung einer GmbH & Co. KG:
Die Gründung einer GmbH & Co. KG ist möglich. Die Vollhafterin ist eine GmbH (Mindeststammkapital von 25.000,00 € vorhanden). Martin Schnapp und Sie können Teilhafter (Kommanditisten) sein und haften nur mit Ihrer Einlage.
Wenden Sie den in der obigen Abbildung dargestellten Produktionsprozess der Dienstleistung konkret auf eine Situation in Ihrem beruflichen Umfeld an (z. B. als Lehrkraft, als Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut, als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. -pfleger). Geben Sie jeweils ein Beispiel für die internen Produktionsfaktoren und den externen Faktor an.
Beispielhafte Anwendung des Beispiels auf die Tätigkeit einer Pflegekraft im OP:
Eine Pflegekraft (Produktionsfaktor Arbeitskraft) bereitet z. B. den Operationsraum vor. Hierzu legt sie die notwendigen Werkstoffe (z. B. Tupfer) und Betriebsmittel (z. B. medizinische Geräte, OP-Besteck) bereit, d. h. die Produktionsfaktoren werden zur Betriebsbereitschaft rekombiniert (Vorkombination).
Nun kommt der externe Faktor (Patientin bzw. Patient) hinzu. Nun führt die Ärztin bzw. der Arzt (und andere) die OP durch, d. h. die Leistungsbereitschaft wird mit dem externen Faktor selbst rekombiniert (Endkombination).
Das Ziel ist die beabsichtigte Veränderung von Eigenschaften des externen Faktors, z. B. die Patientin bzw. der Patient wurde an der Hüfte operiert, d. h. der externe Faktor ist verändert.
Aufgrund des externen Faktors ist die Dienstleistungsproduktion stets eine Leistungserstellung unter Unsicherheit. Erläutern Sie diese Aussage.
Der externe Faktor (die Kundin bzw. der Kunde) ist bei der Produktion anwesend und als Mitproduzentin bzw. Mitproduzent unmittelbar mitverantwortlich für den Produktionserfolg. Die Kundin bzw. der Kunde ist eine ständige Quelle von Störungen und Unsicherheiten des Produktionsprozesses.
Die 18-jährige Frau W. leidet an einer schweren Anorexia nervosa. Sie erkrankte mit 11 Jahren an Anorexie. Ihre Eltern haben rasch für die ambulante und stationäre Behandlung ihres einzigen Kindes gesorgt. Bis zur jetzigen Einweisung hat Frau W. mehr als 10 Klinikaufenthalte hinter sich gebracht (u. a. mit Zwangsernährung wegen akuter Lebensgefahr). Bei verschiedenen Therapieansätzen ist keine Besserung eingetreten. Sie geht nicht mehr zur Schule und hat keinen Freundeskreis. Alles dreht sich um die Anorexie. Frau W. gibt an, zu intelligent für die Therapeutinnen bzw. Therapeuten zu sein. Sie verweigert die meisten therapeutischen Maßnahmen.
Nun ist sie seit zwei Monaten Patientin in einer Universitätsklinik. Sie wiegt derzeit 24 kg, der BMI beträgt 9,5. Die Patientin trickst und verhält sich sehr manipulativ. In der Klinik wurde versucht, sie wegen ihrer Zwangserkrankung und Depression zu behandeln. Sie willigte nach langen Gesprächen mit ihren Eltern in eine Sondenernährung ein, die sie nach 10 Tagen wieder abbrach. Die Patientin gab zunächst die Einwilligung sich auf einer Überwachungsstation ernähren zu lassen, bis ein stabiler Allgemeinzustand erreicht wäre, zog sie aber dann zurück. Die Patientin hielt keine der stets konsequent formulierten Absprachen mit Ernährungstherapeutinnen bzw. -therapeuten und der Ärztinnen bzw. Ärzte ein. Sie äußerte lieber sterben zu wollen, als sich weiterhin den Therapien zu unterziehen. Sie wolle unter keinen Umständen mehr zum Essen gezwungen werden, sondern sie wolle endlich mal ihre Ruhe haben, selbst wenn sie dafür den Tod in Kauf nehmen müsse.
Die zuständigen Psychiaterinnen und Psychiater hielten die Patientin hinsichtlich ihrer Entscheidung, die Behandlung abbrechen zu wollen und womöglich dabei zu sterben, für urteilsfähig. Ein externer Psychiater bestätigte diese Entscheidung. Die Pflegekräfte berichten, Frau W. sei eine Meisterin der Manipulation. Der Wunsch die Behandlung abzubrechen sei schlicht die Auswirkung der Magersucht. Die Eltern wollen, dass die Ärztinnen und Ärzte ihrer Tochter zu einem höheren Gewicht verhelfen. Es kam zu mehreren „runde Tische“ zwischen den beteiligten Behandlungspersonen.
Soll dem Wunsch von Frau W. entsprochen werden, und soll sie in eine palliative Einrichtung verlegt werden?
Wenden Sie auf das Fallbeispiel folgende drei Prinzipien der prinzipienorientierten Medizinethik nach Beauchamp und Childress an:
d) Geben Sie eine begründete Antwort, ob Frau W. in die palliative Einrichtung verlegt werden soll
Der medizinische Fortschritt liefert ständig neue diagnostische und therapeutische Verfahren (als Zusatztechnologien) mit meist hohen Kosten. Zudem steigt das Leistungsvolumen insgesamt, also die Gesamtmenge der Leistungen. (4 Punkte)
Gesundheitsausgaben je Person steigen, je näher die Person dem Tod ist.
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