Was sind sonstige Zeiten nach dem FRG? Und wo stehen diese?
Z.b. Rentenbezugszeiten
§28a FRG
Wann gilt §28a FRG nur?
… gilt nur für EM-Renten (Invaliditätsrenten) und Altersrenten ODER, wenn diese Rente wegen des Bezugs einer Unfallrennte oder HInterbliebenenrente nicht gezahlt wurde
Welche Auswirkungen hat §28a FRG?
EM-Rente: Verlängerung 36 in 60 (§43(4) Nr.1), AEZ (§241 (2) S.1 Nr.5)
Belegungsfähiger GesamtZR §72 (3) Nr.2
Keine Mindest-EP nach §262 (3) während Rentenbezug
AZ nach §58 (1) S.1 Nr.5, §252 (1) Nr.4
Was sind die Voraussetzungen der AZ als Rentenbezugszeit nach §252?
bis zur Vollendung des 55.LJ
Ab Vollendung 55. LJ, solange bei einer dt. Rente eine ZZ enthalten gewesen wäre
RB ab 2019: §§59,253a
Gilt nicht für die vor dem RB liegenden ZZ
Wann ist eine Unterbrechung einer AZ nach §29 FRG zu prüfen?
nach 25. LJ (Schwangerschaft, ALO)
Und bei AU immer
Was besagt §26 S.2 FRG?
Dass KM , Dei teilweise mit AZ und der andere Teil mit BZ belegt sind zu einer BZ wird.
Wenn aber ein KM Nihct ganz mit AZ1 und Beschäftigung belegt ist, gilt der § nicht.
welche Personengruppen umfasst der §1 FRG?
Vertriebene und Spätaussidler, wobei darunter Verfolgte, Vertriebene, umsiedelte und Aussiedeler fallen
Was ist ein vertriebener nach §1 BVFG?
Dt Staatsangehörigkeit/ Volkszugehörigkeit
Personen, die durch den 2. Wk ihre Heimat außerhalb der heutigen BRD verloren haben v.a durch Flucht, Vertreibung oder Ausweisung
Hauptsächlich 1945/46 aus früheren dt. Ostgebieten bzw. östlich. Nachbarstaaten des dt. Reichs
NICHT: Sowjetzonenflüchtlinge
Was sind Verfolgte nach §1 (2) Nr.1 BVFG?
dt Staatsangehörigkeit/ Volkszugehörigkeit
Personen, die in der Zeit vom 31.1.1933 . 8.5.1945 aus politischen, rassisitschen, religiösen, weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden oder denen eine Verfolgung drohte
Verfolgung muss ursächlich für das Verlassen sein
Was ist ein Umsiedler n. §1 (2) Nr.2 BVFG?
dt Staatsangehörigkeit / Volkszugehörigkeit
Personen, die aufgrund von Umsiedelungsverträgen oder Maßnahmen der dt. wehrmacht während des 2.WK die angestammte Heimat außerhalb des Dt. reiches verlassen mussten
Hauptsächlich von Jan 1943 - März 1944 Russlanddeutsche
Was sind Ausseidler nach §1 (2) Nr.3 BVFG?
Personen, die nach Kriegsende und vor dem 1.1.93 aus den Vertreibungsgebieten eingewandert sind
Aufnahmeverfahren in der Zeit vom 1.7.90 - 31.12.92
Wohnsitz vor dem 9.5.45 begründet gewesen sein bzw. von einem Elternteil
Mit erstmaligem Verlassen endet die Anereknnung von FRG-Zeiten
Mehrfachvertreibung möglich
Wann gilt ein ausländischer Ehegatte eines Vertreibenen ebenfalls als Vertriebener?
§1 (3) BVFG
wennn dei übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (nur bis 31.12.92)
Keine dt Staatsangehörigkeit / Volkszugehörigkeit
Ehe muss vor Vertreibung und auch im ZP des Verlassen bestanden haben
Ist eine Spätaussiedelereigenschaft für ausländische Ehegatten möglich ?
Zuletzt geändertvor 7 Tagen