Funktion TOA
Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens, Alternative zu rein repressiver Sanktionierung insb. für jugendliche + heranwachsende Täter
Begleitsanktion (§§ 56b, 59a StGB) / Strafmilderungsgrund (§§ 46, 46a, ggf. auch 56(2) StGB) / Strafersatz (§§ 10, 15, 45 JGG, 153a StPO)
è Meist außergerichtliche Lösung durch Hinzuziehen von Vermittlungsperson, für Täter und Opfer freiwillige Vereinbarung über Ausgleich der Tatfolgen (Konfliktlösung+Wiedergutmachung)
Vorteile für das Opfer
Vorstellung über Wiedergutmachung
unbürokratische Widergutmachung
eigene Betroffenheit in geschützter Atmosphäre aussprechen
auf Fragen durch Tätergespräch Antworten finden,
Minderung Bedrohungsgefühl
Vorteile für den Täter
Schaden durch Wiedergutmachung beseitigen
Absehen von weiterer Strafverfolg
kann Hintergründe schildern
zeigen dass T Opfergefühle ernst nimmt
zu Konfliktbereinigung beitragen
Voraussetzungen
-Vorhandensein eines direkt betroffenen Opfers
-Freiwilligkeit der Teilnahme von Täter UND Opfer
-Geständigkeit des Täters
-vollständig aufgeklärter Sachverhalt der Straftat
TOA?
Alternative zur rein repressiven Sanktionierung des Täters, Insb. bei Jugendlichen und Heranwachsenden möglich
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