Def.
Gegenüberstellung: Teil einer Vernehmung, bei dem gedeckt oder offen Beschuldigte innerhalb einer Personengruppe Opfern oder Zeugen zum Zwecke der Identifizierung gegenübergestellt werden oder Personen, die an einem Ermittlungsverfahren beteiligt sind, zur Klärung widersprüchlicher Aussagen unmittelbar konfrontiert werden. Sie ist somit Teil des Personalbeweises.
Zweck
zur Klärung von Straftaten(-komplexen)/zur Überführung von B/zur Entlastung von TV
Ziel
Identifizierung (Identifizierungsgegenüberstellung)/Klärung von Widersprüchen (Vernehmungsgegenüberstellung)
Rechtsgrundlagen
Sonderform/Bestandteil der Vernehmung, Konsequenz: RG: §58(2)StPO / StPO: §140: Notwendige Verteidigung/§141: Zeitpunkt Bestellung Pflichtverteidiger/§142: Zuständigkeit + Bestellung / §141a/§168b/81a/81b
Arten?
offen/gedeckt/verdeckt
Offen
B wird vorab über bevorstehendes Verfahren informiert, wirkt bewusst an G mit, kann Zeugen sehen, Problem: Gefahr, dass Z „umfällt“
gedeckt
B wird vorab über bevorstehendes Verfahren informiert, kann Z nicht sehen (venezianischer Spiegel/Video), Vorteil: kein direkter Kontakt zw. Vergleichsperson u. Zeuge, Problem: Suggestivwirkung (Druck TV erkennen zu müssen)
verdeckt
B wird vorab über bevorstehendes Verfahren nicht informiert, G erfolgt ohne Wissen des B, Problem: nicht mehr im Einklang mit neuem §58(2)StPO (Anwesenheitsrecht d. Verteidigers) + Gefahr des Auffallens, Dokumentation
Einflussfaktoren
Beeinflussung findet auf 2 Ebenen statt (Wahrnehmung + Wiedergabe) -> Wahrnehmung + Wiedergabe = Ergebnis
Wahrnehmung
äußere Einflussfaktoren = äußere Bedingungen zum Wahrnehmungszeitpunkt (Dunkelheit, Entfernung, Lärm, …), innere Einflussfaktoren = Bedingungen (körp./geist./psych. Fähigkeiten) in der Person des Z (aktuelle Belastungen, Müdigkeit, Beeinträchtigung d. Sinnesorgane,
Wiedergabe
Wiedergabe: Angaben des Z müssen nicht der tats. Wahrnehmung entsprechen, mögliche Ursachen:
-Beeinträchtigung der Erinnerungsleistung
-Z steht unter hohem Erwartungsdruck (Z meint T identifizieren zu müssen/denkt (fälschlicherweise) T ist unter den Gegenübergestellten
-Beeinflussung durch Suggestion: durch (un)bewusste Äußerungen anwesender PVB/Z oder durch nonverbale Handlungen (zustimmendes Nicken/Kopfschütteln) Z erkennt Polizei als kompetente Stelle, die das Ergebnis kennt)
Psychologische Effekte
Effekt der überlagerten Wahrnehmung (Phantombildereffekt) /Effekt der Konservierung von Fehlern
Durchführung Gegenüberstellung
: Anwesenheitsrecht Verteidiger, Belehrungspflichten bzgl. notw. Verteidigung, Dokumentation d. G, versch. Formen (Einzel-/Wahlgegenüberstellung (simultan/sequentiell), beachte Nr. 18 RiStBV: Reihe anderer Personen (Gleiches Geschlecht, ähnliches Alter + Aussehen), Einzelgegenüberstellung nur in begründeten Ausnahmefällen!
Konsequenz
Einmaligkeit d. Wiedererkennungsverfahrens/Z-Vernehmung mit detaillierter PB = Voraussetzung für G/ G sorgfältig vorbereiten/vorzeitige Konfrontation mit B verhindern/ Erwartungsdruck + Suggestion vermeiden/keine unüberlegte Vorlage von Lichtbildern/Restriktiver Umgang mit Phantombilderveröffentlichung (-> Überlagerungseffekt)
simultan = gleichzeitig
TV + Vergleichspersonen werden Z zeitgleich gegenübergestellt -> freie Reihenfolge/Ziffernwahl durch B
Entscheidung nach gewisser Dauer d. Betrachtung
è Relative Ähnlichkeitsbeurteilung
Nachteile: Ausschlussverfahren: falls T nicht unter Personen ist kann es zu fehlerhafter Identifizierung kommen, weil einer dem Gedächtnisabbild des T immer ähnlicher sieht als alle anderen
T in 50% richtig und in 43% falsch identifiziert
sequentiell
Sequentiell = nacheinander
TV + VP werden Z einzeln + nacheinander gegenübergestellt -> Reihenfolge nach vorher gewählten Nummern
Z muss bei jeder Person eine Aussage treffen, kennt Anzahl nicht
è Absolute Ähnlichkeitsbeurteilung
Vorteile: höherer Beweiswert (Z muss jedes Mal auf aktuelles Erinnerungsbild zurückgreifen und neu entscheiden)
T in 58% richtig und in 17% falsch identifiziert
Vorbereitungsmaßnahmen
geeignete zeugen, vergleichspersonen, Vorbereitungh von Zeugen und BS, lohistische Vorbereitung
Vorbereitung BS: Kooperationsbereitschaft herstellen, Ausssehen zum Tatzeitpunkt
Vorbereitung Z: Vernehmung vor Gegenüberstellung
Durchführung
freie Nummernwahl durch BS, Eintritt einzeln, Zeit lassen, alle werden gezeigt auch bei vorheriger idf, anschließende Vernehmung des Z
Vernehmung Z:Anschlussvernehmung des Erkennungs-Z, Wiedererkennungskriterien herausarbeiten, Angaben mit früherer PB abgleichen, Bei Nichterkennen Abweichungen erfragen
Vernehmung B: Ergebnisbekanntgabe unter takt. Gesichtspunkten, bei Wiedererkennung Anschlussvernehmung!
Wahllichtbildvorlage
-> kriminalistische Standartmaßn., der im Einzelfall hoher Beweiswert zukommen kann, dient IDF namentlich bekannter TV durch Z in strafrechtl. Ermittlungsverfahren, Beweiswert einer Lichtbildvorlage i.d.R. geringer als der einer G, RGL: § 163(1)S.2 StPO, Anfertigung LiBi: § 81b 1.Alt StPO
Arten: sequentielle WLBV (IDF namentlich bekannte TV), Einzelbildvorlage (IDF unbekannte HILO/Tote), Lichtbildvorzeigedatei (IDF unbekannte TV)
Anwendungsfälle: B flüchtig, wenn zu erwarten ist dass B G stört, keine geeigneten VP vorhanden, IDF zur Vorbereitung weiterer kriminaltakt. Maßn. notwendig + B hat von polizeil. Ermittlungen noch keine Kenntnis, macht nur Sinn wenn vorher nicht schon Einzellichtbildvorlage durchgeführt wurde, schließt spätere Wahlgegenüberstellung aus
Durchführung: Voraussetzungen: Z gibt PB ab, kann B wiedererkennen, insg. 8 Bilder (inhaltlich gleich), Fotos werden nacheinander (sequentiell) gezeigt, Z weiß Anzahl nicht, zu jedem Bild Aussage des Z, auch bei IDF alle Bilder zeigen, im Anschluss Vernehmung, Unterlagen werden Bestandteil der Ermittlungsakte
Identifizierungs- vs. Vernehmungsgegenüberstellung
-Nr. 18 RiStBV: gleiches Geschlecht, Aussehen, Alter, Größe, B + 7 VP
-Wiedererkennungsverfahren: Teil der Zeugenvernehmung -> PB + Belehrung
-Dokumentation
-Einmaligkeit
-Fehler nicht ausgleichbar; Beweiswert tendiert gegen Null wenn GGü nicht als Wahlgegenüberstellung durchgeführt wird oder B in kompromittierender Situation dargestellt wurde
-Wahlgegenüberstellung vor Wahllichtbildvorlage
-offen vs. verdeckt (idR. auf PI in passenden Räumen)
-sequentiell vor simultan
-jeder Z einzelne GGÜ
Arten: WLBV
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