Wesentliche Rechtsvorschriften
-U-Haftbefehl gem. §§ 114, 112, 112a, 113 StPO
-Unterbringungsbefehl gem. § 126a StPO
-Vorläufige Festnahme gem. § 127(2) StPO
-Vollstreckungshaftbefehl gem. § 457(2) StPO
-Festnahme von Störern gem. § 164 StPO
Festnahme einer Person aus einem bekannten Aufenthaltsort: Vorbereitung möglich + taktisch geboten
1. Vorbereitung/Planung, 2. Durchführung, 3. Nachbereitung/Nachlaufphase
1) Personenaufklärung (P+Umfeld)->Objektaufklärung->Festlegen Festnahmezeit->Kräfteplanung->Bereitstellen FEM
2) Gewährleistung Geheimhaltung + Sicherheit, Zugangssicherung Verhaftungsort, Verhaftung hat überraschend, zügig, entschlossen u. umsichtig zu erfolgen -> Überraschungsmoment nutzen, IDF + körp. Durchsuchung, ständige Beobachtung, Abtransport, Untersuchung auf Haft- und Transportfähigkeit
Nachbereitung/Nachlaufphase
-Belehrung d. Festgenommenen
-Durchführung folgender Maßn.: Durchsuchung d. Verhafteten/Aushändigung Belehrungsformular/ggf. Beschuldigtenvernehmung/ED-B/Fertigung Festnahmebericht/Melde- u. Benachrichtigungspflichten, Fahndungslöschung/bei vorl. Festnahme Antrag an StA/Vorführung vor Richter, erfolglose Maßn. -> Ursachenanalyse + -auswertung (fehlverhalten von PVB, unrichtige Erkenntnisse, Nichtanwesenheit B9 -> bei erneuter Vorbereitung berücksichtigen! (Grds. Nachbereitung, wenn Probleme aufgetreten sind)
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