Was ist eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag (ZmbA) ?
Die Zustimmung für eine Zugfahrt wird in der Regel durch einen Fahrtbegriff am Hauptsignal (z.B. Hp 1) erteilt. Sollte es nicht möglich sein, dass das Hauptsignal in Fahrtstellung gebracht werden kann, dann gibt es noch eine Reihe von anderen Möglichkeiten, dass der Fahrdienstleiter der Fahrt an einem gestörten Signal zustimmt.
Man spricht dann von einer Zugfahrt mit besonderem Auftrag (ZmbA).
Zustimmung einer Zugfahrt mit besonderem Auftrag:
• Befehl 1, 2, 3 oder 6
• Signal Zs1, 7, 8
• mündlich + Zs12
• Sh1 bei Einfahrt in den Bahnhof / zur Weiterfahrt an Abzweigstellen - vom Gegengleis
• Ts3 bei Einfahrt in den Bahnhof vom Gegengleis.
Geschwindigkeit einer ZmbA :
Zulässige Geschwindigkeit einer ZmbA beträgt 40 km/h.
In einem Bahnhof gilt diese Geschwindigkeit, bis der Zug am folgenden Hauptsignal bzw. bei einer Ausfahrt an der letzten Weiche im Fahrweg oder einer anderen im Fahrplan durch „¥“ gekennzeichneten Stelle vorbeigefahren ist.
Bei der Einfahrt in eine Anschlussstelle mit Hauptsignal gilt diese Geschwindigkeit bis zum folgenden Haltsignal.
Bei der Ausfahrt aus einer Anschlussstelle mit Hauptsignal gilt diese Geschwindigkeit, bis der Zug an der letzten Weiche im Fahrweg vorbeigefahren ist.
An Blocksignalen der freien Strecke – ausgenommen Abzweigstellen - gilt
diese Geschwindigkeit, bis die Spitze des Zuges daran vorbeigefahren ist.
Die zulässige Geschwindigkeit für Zugfahrten, die der Fahrdienstleiter mit Befehl, Signal Zs 1,
Zs 7, Zs 8 oder mündlichem Auftrag zugelassen hat, gilt auf Bahnhöfen bereits bei der Abfahrt des Zuges.
• Einfahrt in den Bahnhof mit 40km/h
• Halt am gewöhnlichen Halteplatz
• Weiterfahrt mit 40km/h
• Geschwindigkeitserhöhung mit Zugschluss am Asig auf 60km/h
• Fahrplangeschwindigkeit mit Zugschluss an der letzten Weiche im Fahrweg
• am gewöhnlichen Halteplatz Abfahrt mit 40km/h
• Geschwindigkeitserhöhung mit Zugschluss am Asig auf 60
Das alleinstehende Zs 3 gilt nicht für Fahrten, die mit besonderem Auftrag zugelassen werden.
Das gleiche gilt für ein Zs 10.
fehlende Vorsignalinformation – „2000m Regel“
Wenn ein Zug an einem Halt zeigenden oder gestörten Lichthauptsignal mit dunklem Lichtvorsignal oder Hauptsignal, das die Stellung „Halt erwarten“ zeigen kann, vorbeifährt, muss der Triebfahrzeugführer bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignales – höchstens 2000 m – mit höchstens 40 km/h fahren.
In welchen Fällen können noch 2000m Regel angewendet werden ?
• Wenn der Zug über das Signal hinaussteht, mit dem der FDL der Fahrt zustimmt und ein Mitarbeiter des EVU die Stellung dieses Signals feststellt
• Ablöse auf freier Strecke (z.B. nach einem Unfall)
• Nach Zurücksetzen auf freier Strecke
Auch nach dem Beheben einer Störung auf der freien Strecke sollte der Triebfahrzeugführer diese Regel anwenden. Die Störungssuche benötigt unter Umständen einige Zeit und der Fahrdienstleiter könnte unter Umständen eine bereits erteilte Zustimmung zurücknehmen.
Wann muss die 2000m Regel eingeführt werden ?
Geht der Fahrweg geradeaus, erkennt der Tf schon gleich die Stellung des folgenden Hauptsignals und kann, nachdem die letzten Weiche mit Zugschluss passiert wurde, wieder Fahrplangeschwindigkeit fahren. Geht der Fahrweg jedoch nach unten, muss er die 2000 m mit höchstens 40 km/h abfahren. Erst dann kann er sicher gehen, dass ein folgendes Hauptsignal wieder vorsignalisiert wird. Allgemein kann bereits am Vorsignal die Stellung des folgenden Hauptsignals erkannt werden, sofern es einen Signalbegriff zeigt.
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